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    Speku-Steuer bei Studenten - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 18.05.00 21:18:36 von
    neuester Beitrag 27.05.00 10:58:01 von
    Beiträge: 19
    ID: 139.718
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      Avatar
      schrieb am 18.05.00 21:18:36
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen,

      vielleicht kann mir ja jemand von euch helfen. Also ich bin Student, habe noch nie eine
      Einkommenssteuererklärung abgegeben und würde deshalb gerne wissen in wie weit ich Speku-
      Gewinne versteuern muß oder nicht? Werden diese zum restlichen (evtl.) Einkommen dazugerechnet
      oder gilt für mich ebenfalls die 999,99.- Grenze (darüber alles zu versteuern)? Also kann ich
      dann theoretisch die 13000.-und irgendwas mit Spekulationsgewinnen ausfüllen oder auch nur die 1000.-?

      Wie sieht es außerdem aus, wenn ich das Geld mit dem ich spekuliere nicht für mich sondern
      für meinen Großvater (über 70) anlege und es somit zwar auf meinen Namen läuft aber eigentlich
      sein Geld ist? Muß dann trotzdem ich das angeben oder er?

      Würde mich freuen, wenn mir da jemand was dazu sagen könnte :-)

      ReadU,
      G.Gekko
      Avatar
      schrieb am 18.05.00 21:38:02
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hallo,

      zunächst gilt für Dich auch die 999,- Grenze, d.h. nur Gewinne darüber sind überhaupt zu versteuern. Der übersteigende Betrag wird dann mit Deinen anderen Einkünften zusammengezählt, hier ist dann die 13000-und-etwas-Grenze dran.

      Wenn das Geld von Deinem Opa auf Deinem Depot (DEIN Name) liegt, ist es steuerlich auch Dein Geld und von Dir anzugeben.

      Ich hoffe, ich konnte Dir helfen
      Gruß (s)pecunia
      Avatar
      schrieb am 18.05.00 21:51:19
      Beitrag Nr. 3 ()
      Wenn der Speku-Gewinn 1000 DM übersteigt, ist nicht nur der übersteigende Betrag, sondern der gesamte Gewinn steuerpflichtiges Einkommen (es handelt sich um eine Freigrenze, nicht um einen Freibetrag).Der Gewinn wird mit anderen Einkünften zusammengerechnet.Solange das zu versteuernde Einkommen den Grundfreibetrag nicht übersteigt, wird keine Einkommensteuer fällig.
      Avatar
      schrieb am 19.05.00 09:40:24
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hallo Nataly

      Du hast natürlich recht, sorry.

      Gruß (s)pecunia
      Avatar
      schrieb am 19.05.00 13:57:40
      Beitrag Nr. 5 ()
      @ (s)pecunia und Nataly:

      Danke für eure schnelle Hilfe, das hat mir echt geholfen.

      Wie hoch ist denn die Wahrscheinlichkeit, daß das Finanzamt jemanden übeprüft, der noch gar keine
      EkSt.-Erkl. abgegeben hat, bzw. wissen die überhaupt, daß es mich gibt (hab bis jetzt nur immer irgendelche Nebenjobs
      über die EkSt.-Erkl. meines Dads angegeben)?!

      MfG,
      G.Gekko

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      Avatar
      schrieb am 19.05.00 17:09:51
      Beitrag Nr. 6 ()
      Zur Wahrscheinlichkeit in diesem Fall habe ich keine Ahnung, aber irgendwann gibts Dich ja (oder willst Du ewig studieren?) und wenn Du dann plötzlich haufenweise Dividenden, Erträge hast kommt vielleicht die Nachfrage, woher das stammt.
      Verjährung 10 Jahre ab Abgabefälligkeit bzw. -Zeitpunkt der Steuererklärung !

      Gruß (s)pecunia
      Avatar
      schrieb am 19.05.00 18:13:12
      Beitrag Nr. 7 ()
      zu ergaenzen waere die Moeglichkeit, der Steuerpruefung ueber die Hausbank >in die Haende zu fallen<.
      da musst du gar nicht erst warten, bis deine erste Steuererklaerung dem FA vorliegt - mit evtl. nicht nachzuvollziehend
      hohen Div./Zins-Einnahmen. Die Damen/Herren kommen dann irgendwann von selbst auf dich zu !
      Sicher kann auch hier manch ein (Direkt-)Bankkunde von seinen einschlaegigen Erfahrungen erzaehlen ...
      Lieber auf der sicheren Seite: Steuerhinterzeihung ist kein Bagatelldelikt
      Avatar
      schrieb am 19.05.00 18:46:39
      Beitrag Nr. 8 ()
      an (s)pecunia

      die Verjährungfrist für Steuerhinterziehung beträgt sogar max. 13
      Jahre gem.§ 169 (2) S.2 AO i.V.m. § 170 (2) S.1 Nr.1

      d.h.: 1. Festsetzungsfrist beträgt 10 Jahre
      2. die Frist beginnt jedoch erst nach 3 Jahren


      teuton_trader
      Avatar
      schrieb am 19.05.00 20:41:38
      Beitrag Nr. 9 ()
      Ok,

      jedoch auch wenn ich meine Gewinne versteuern wollte, ich mache keine Einkommenssteuererklärung. Muß ich mich dann
      beim Finanzamt melden und sagen, ich würde gerne eine EkSt.-Erklärung machen (das dann nur wegen Spekulationsgewinnen)?
      Ist das überhaupt üblich oder wie läuft das? Wie sieht es eigentlich mit Selbstanzeige aus (Fristen, wie verfassen), kann ich die auch
      noch nach Jahren durchführen?

      ReadU,
      G.Gekko
      Avatar
      schrieb am 20.05.00 10:03:06
      Beitrag Nr. 10 ()
      Grundsätzlich muß jeder, dessen Einkünfte nicht nur aus
      Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit bestehen, eine
      ESt-Erklärung abgeben.

      Der Grund, daß Personen, die nur Einkünfte aus nichtselb-
      ständiger Arbeit beziehen, keine Erklärung abgeben müssen,
      liegt darin, daß diese Leute bereits ihre ESt unterjährig
      in Form der oft zu hohen Lohnsteuer gezahlt haben.
      Die Lohnsteuer ist sozusagen eine ESt-Vorauszahlung.



      teuton_trader
      Avatar
      schrieb am 23.05.00 22:45:12
      Beitrag Nr. 11 ()
      hi gekko, hab das selbe problem und von sowas keine ahnung.

      bis wann muss man den schrott :mad: eigentlich abgeben?
      ende mai, oder?

      aber es gibt doch auch eine möglichkeit, das bis ende des jahres rauszuziehen.
      wie?
      (steuerberater?)

      gruß
      pm
      Avatar
      schrieb am 24.05.00 16:36:35
      Beitrag Nr. 12 ()
      ???
      Avatar
      schrieb am 24.05.00 18:39:43
      Beitrag Nr. 13 ()
      @ProMailer
      Die Verlängerung ist m.W. nur möglich, wenn der Steuerberater die Erklärung macht, dann kanns auch noch länger als Jahresende sein.
      Sonst mußt Du wohl einen sehr triftigen Grund angeben.

      Gruß (s)pecunia
      Avatar
      schrieb am 24.05.00 19:04:33
      Beitrag Nr. 14 ()
      und was kostet das beim steuerberater?
      Avatar
      schrieb am 25.05.00 13:17:39
      Beitrag Nr. 15 ()
      ist natürlich auch etwas unterschiedlich, aber nicht extrem, da es eine Gebührenordnung gibt.
      Ich habe jahrelang ca. 1200 - 1500 Dm im Jahr gezahlt für Einkommensteuer + GuV incl. Prüfung, evtl. Einspruch etc.

      Gruß (s)pecunia
      Avatar
      schrieb am 25.05.00 18:58:11
      !
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      Avatar
      schrieb am 25.05.00 22:31:02
      Beitrag Nr. 17 ()
      Ich habe zu meiner Steuerfrage von heute Nachmittag nochmal ne Frage.



      Habe 100 Aktien zu 50 Euro gekauft (10/1999). Heute ( halbes Jahr später ) ist der Kurs mittlerweile auf 10 Euro
      zurückgegangen.

      Ich kaufe nun innerhalb der Spekulationsfrist heute (5/00) 200 Aktien zu 10 Euro nach und eine Woche später (auch
      innerhalb der Spekulationsfrist) verkaufe ich 200 Aktien wieder zu 10 Euro.

      Ein Tag nach Ablauf der Spekulationsfrist des ersten Kaufes (100 Stck. zu 50 euro) verkaufe ich die restlichen 100
      Stück. (11/00)

      Ist folgende Steuerberechnung richtig? (Ziel ist es, aus dem zweiten Kauf einen Verlust geltend zu machen und den
      ersten Kauf steuerfrei zu setzen) :

      Da man gegen die für die Steuerpflichtigen Anleger nachteilige Lifo Methode erfolgversprechend gerichtlich vorgehen
      kann, findet dieses Verfahren nach meiner Meinung hierzu keine Anwendung.

      Folgende Berechnung stelle ich in Raum :

      Beim ersten Verkauf (5/00) lag folgender Tatbestand vor:

      Gesamtsumme: 7000,- Euro
      Aktien gesamt: 300 Stück
      Durchschnittspreis: ~ 23 Euro

      200 Aktien * 23 Euro = 4600,- E ( Aktienwert beim Durchschnittspreis )
      200 Aktien * 10 Euro = 2000,- E ( Aktienwert bei Verkauf )

      Verlust = 2600,- E


      Beim zweiten Verkauf (11/00) lag folgenderTatbestand vor:

      100 Aktien liegen ausserhalb der Spekulationsfrist und fallen damit nicht in die Besteuerung hinein.

      Endergebnis :

      - alle 300 Aktien wurden verkauft
      - 100 Aktien fallen aus der Besteuerung heraus
      - durch den Verkauf der 200 Aktien kann gegenüber dem Finanzamt ein Verlust in Höhe von 2600,- euro geltend
      gemacht werden


      !!!!!! Wichtig für mich ist, die 100 Aktien aus dem ersten Kauf bis über die Spekulationszeit zu behalten, trotz des
      Zukaufes und nachfolgendem Verkauf innerhalb der Spekuzeit!!!!!!!.

      Der Zukauf der 200 Aktien auf einem andern Depot würde somit keinen Sinn machen.

      Da diese Vorgehensweise prinzipiell auch für euch von Bedeutung sein dürfte (minimierung der zu zahlenden Steuern),
      würde ich mich um rege Meinungsäuserung freuen.
      Kommentare:
      Avatar
      schrieb am 26.05.00 10:27:19
      Beitrag Nr. 18 ()
      @ProMailer
      Wenns Dir nur um das Hinauszögern geht und nicht viel Arbeit dahintersteckt, frag doch einen Steuerberater was er für die St.Erklärung haben will.

      @DURAS
      Klingt gut, rein rechnerisch hast Du m.W. recht.
      Befürchtung könnte sein, daß wenn Ankauf/Verkauf der 200 Stück zu nahe zusammenliegen ein Gestaltungsmißbrauch vorliegt, d.h. daß das FA annimmt, daß Du das nur aus Steuerspargründen gemacht hast (hast Du ja auch). Das können Dir aber Andere besser sagen als ich, ob dem so sein kann, ich bin auch nur interessierter Fachlaie.
      Riskant ist halt auch, ob das mit dem Kauf/Verkauf zum in etwa gleichen Kurs auch klappt.
      Außerdem brauchst Du dann noch irgendwelche anderen Kursgewinne, sonst nützen Dir die Verluste ja nichts.

      Gruß (s)pecunia
      Avatar
      schrieb am 27.05.00 10:58:01
      Beitrag Nr. 19 ()
      wieso bin ich da eigentlich nicht selber draufgekommen?!? :)


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