Neue Einspeiseverordnung in Kärnten/A- 1,42 DM/KWh - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 19.05.00 18:35:01 von
neuester Beitrag 19.05.00 18:36:19 von
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Quelle:
http://www.iwr.de/re/iwr/00/05/1904.html
19.05.2000 15:44 Uhr
Neue Einspeisungsverordnung in Österreich
Am 1. Mai ist im österreichischen Bundesland Kärnten eine Verordnung in Kraft getreten, die die Vergütung für Strom aus Erneuerbaren Energien ähnlich dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Deutschland regelt. Dies geht aus einer Mitteilung des Energieexperten der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/ Die GRÜNEN, Hans-Josef Fell, hervor. Strom aus Photovoltaikanlagen wird danach mit 10 österreichischen Schilling, umgerechnet etwa 1 Mark 42 vergütet. Die Sätze für die Windkraft liegen zwischen 11 und 19 Pfennigen, für Biogasanlagen zwischen 12 und 16 Pfennigen, für Bioöle zwischen 22 und 38 Pfennigen und für sonstige Biomasse zwischen 16 und 30 Pfennigen. Die Spannen kommen zustande, weil die Verordnung nach Anlagengröße, Tarifzeit sowie Winter und Sommer unterscheidet, so Fell.
Fell erklärte weiter, es sei für Deutschland in diesem Zusammenhang von besonderem Interesse, dass auch diese Verordnung nicht in Brüssel notifiziert worden sei, weil auch ihr wie dem deutschen Erneuerbaren-Energien-Gesetz und dem spanischen Einspeisegesetz die zutreffende rechtliche Erwägung zugrunde läge, dass es sich bei
Mindestpreisregelungen nicht um Beihilfen im Sinne des EG-Vertrags handele.
http://www.iwr.de/re/iwr/00/05/1904.html
19.05.2000 15:44 Uhr
Neue Einspeisungsverordnung in Österreich
Am 1. Mai ist im österreichischen Bundesland Kärnten eine Verordnung in Kraft getreten, die die Vergütung für Strom aus Erneuerbaren Energien ähnlich dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Deutschland regelt. Dies geht aus einer Mitteilung des Energieexperten der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/ Die GRÜNEN, Hans-Josef Fell, hervor. Strom aus Photovoltaikanlagen wird danach mit 10 österreichischen Schilling, umgerechnet etwa 1 Mark 42 vergütet. Die Sätze für die Windkraft liegen zwischen 11 und 19 Pfennigen, für Biogasanlagen zwischen 12 und 16 Pfennigen, für Bioöle zwischen 22 und 38 Pfennigen und für sonstige Biomasse zwischen 16 und 30 Pfennigen. Die Spannen kommen zustande, weil die Verordnung nach Anlagengröße, Tarifzeit sowie Winter und Sommer unterscheidet, so Fell.
Fell erklärte weiter, es sei für Deutschland in diesem Zusammenhang von besonderem Interesse, dass auch diese Verordnung nicht in Brüssel notifiziert worden sei, weil auch ihr wie dem deutschen Erneuerbaren-Energien-Gesetz und dem spanischen Einspeisegesetz die zutreffende rechtliche Erwägung zugrunde läge, dass es sich bei
Mindestpreisregelungen nicht um Beihilfen im Sinne des EG-Vertrags handele.
Endlich sind die Össis auch darauf gekommen.
Viele Gruesse ins "sonnige" Kärnten
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