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    Abrechnung der HV beim Finanzamt - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 23.05.00 15:10:58 von
    neuester Beitrag 05.06.00 13:24:54 von
    Beiträge: 7
    ID: 142.516
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      Avatar
      schrieb am 23.05.00 15:10:58
      Beitrag Nr. 1 ()
      Was benötige ich für Belege, um die Teilnahme an einer Hauptversammlung beim Finanzamt anzugeben?
      Mich interessiert speziell, ob vom Unternehmen außer der Eintrittskarte noch Unterlagen vorgelegt werden müssen.
      Avatar
      schrieb am 25.05.00 09:56:10
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hat denn keiner eine Meinung dazu?????
      Avatar
      schrieb am 25.05.00 13:14:58
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hallo Tramper,

      Meinung habe ich schon, aber Dir sind wahrscheinlich Fakten lieber.
      Du hattest mir ja neulich auf meine ähnliche Frage geraten, Auto-KM abzurechnen statt tatsächlicher zb. Zugkosten., da gibts ja dann auch keinen Beleg.
      Ich würde eine Reisekosten-Abrechnung machen wie bei einer Dienstreise; da ich nächste Woche zu meiner ersten HV gehe, werde ich sehen, ob die Eintrittskarte z.b. abgestempelt wird.
      Dann kann ich Dir vielleicht Näheres dazu sagen.

      Gruß (s)pecunia
      Avatar
      schrieb am 25.05.00 15:36:45
      Beitrag Nr. 4 ()
      Das ist doch ein Wort. Dann bis nächste Woche.
      Mir geht es darum, ob mann bei der HV noch einen extra Schriebs bekommt.
      Avatar
      schrieb am 25.05.00 16:15:26
      Beitrag Nr. 5 ()
      Der von (s)pecunia beschriebene Weg ist richtig. Natürlich macht es die Sache noch "dichter", wenn du beispielsweise eine Tankquittung, einen Bewirtungsbeleg o.ä. der Reisekostenabrechnung beiheftest. Auch für diese Dinge empfehle ich Franz Konz, 1000 ganz legale Steuertricks.

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      Avatar
      schrieb am 01.06.00 11:49:30
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hallo Tramper,

      hier die versprochene Antwort zur HV:
      Die Eintrittskarte wird gegen einen Stimmzettel (mit Nummer) eingetauscht, den zu behältst. Je nach Firma (ich war auf 2 HV´s) steht da auch nochmal Dein Name und Aktienzahl drauf).
      Damit hättest Du den Nachweis, daß Du da warst.
      Alle abgegebenen ´Eintrittskarten´ werden in einer sogenannten Präsenzliste aufgeführt (damit wird die ANzahl der anwesenden Stimmen ermittelt), die vom anwesenden Notar begutachtet wird. Die Präsenzliste wird auch wieder korrigiert, wenn Leute während der Abstimmungszeit die Versammlung verlassen.
      Im Extremfall könnte also über diese Präsenzliste Deine Anwesenheit nachgewiesen werden.
      Noch Fragen ?

      Es war übrigens sehr interessant, sollte man unbedingt mal teilnehmen.

      Gruß (s)pecunia
      Avatar
      schrieb am 05.06.00 13:24:54
      Beitrag Nr. 7 ()
      Danke, für die ausführliche Beschreibung.

      Gruss Tramper


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