Arbeitszimmer von Spekulationserlösen absetzbar?? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 25.05.00 15:39:17 von
neuester Beitrag 28.05.00 11:23:07 von
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Meine Frage lautet, kann ich ein Arbeitszimmer steuerlich geltend machen im Zusammenhang mit Kapitaleinkünften bzw. Spekulationsgewinnen.
Ich bin ja verpflichtet über einen längeren Zeitraum, glaube 10 Jahre die Bankbelege auzuheben. Da kommen im Jahr schon ein paar Aktenordner zusammen, wenn man nicht nur in Fonds investiert ist. Ich sehe es aber auch nicht ein, die Ordner dekorativ im Wohnzimmer zu präsentieren.
Ich bin ja verpflichtet über einen längeren Zeitraum, glaube 10 Jahre die Bankbelege auzuheben. Da kommen im Jahr schon ein paar Aktenordner zusammen, wenn man nicht nur in Fonds investiert ist. Ich sehe es aber auch nicht ein, die Ordner dekorativ im Wohnzimmer zu präsentieren.
Dein häusliches Arbeitszimmer, so du denn nachweisen kannst, dass du es überwiegend zur Bewältigung deiner Aktiengeschäfte nutzt, kannst du mit max. 2400,00 DM pro Jahr absetzen. Natürlich kannst du auch noch ein Archiv für deine Aktenordner geltend machen.
Lies doch alles noch einmal bei Franz Konz "1000 ganz legale Steuertricks" nach.
Lies doch alles noch einmal bei Franz Konz "1000 ganz legale Steuertricks" nach.
Bekommst Du % von Franz Konz ?? Schon die zweit Emfehlung. Ich werd mal reinsehen.
!
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Viele Steuertipps und Ausführungsbestimmungen über steuerliche Sachverhalte kann man nachlesen unter www.bundesfinanzministerium.de !
Gruss
dickdiver
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