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    Ermittelt Staatsanwaltschaft gegen Förtsch ? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 27.05.00 00:41:40 von
    neuester Beitrag 29.05.00 19:12:59 von
    Beiträge: 4
    ID: 145.572
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      schrieb am 27.05.00 00:41:40
      Beitrag Nr. 1 ()
      Kann jemand hier im Board dieses Gerücht bestätigen oder dementieren? Danke.
      Avatar
      schrieb am 29.05.00 15:30:42
      Beitrag Nr. 2 ()
      Na ja, dann gebe ich mir die Antwort selbst:D :D :D (Text nicht von mir)

      Wenn Förtsch noch drin ist, dann war ja alles nur zur Kursverbilligung gedacht, das ist aber auch strafbar:D :D

      Endlich wir wurden erhört,jetzt gehts ihm an den Quallenkragen,diesem Drecksack!Im neuen Spiegel(heutige Ausgabe)ist auf Seite 91 unter der Überschrift "INSIDER"
      folgendes zu lesen:
      Das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel prüft zahlreiche Beschwerden von Anlegern, die Kursmanipulationen durch die Fernsehsendung "3Sat-Börse"vermuten.
      Die Klagen richten sich vor allem gegen Bernd Förtsch, den Herausgeber der Zeitschrift "Der Aktionär", der regelmäßig am Freitagabend im Fernsehen eher marktenge
      Werte empfiehlt. Am vorvergangenen Freitag nahm er die Net AG aus seinem Musterdepot, der Kurs stürzte in der folgenden Woche um 13 Prozent nach unten. Daraufhin
      starteten entäuschte Anleger im Internet eine "Großaktion: Stimmung gegen Förtsch". Sie vermuten, daß er bereits vor seiner Ausstiegsempfehlung Kasse gemacht hatte.
      Er sei mit seinem Fonds immer noch in Net AG Aktien investiert, beteuert dagegen Förtsch. Auch bei dem Biotechnologieunternehmen Morphosys gab es auffällige
      Kursbewegungen. Zunächst hatte Förtsch das spektakuläre Kursziel 1000 ausgegeben, der Aktienkurs explodierte. Dann verschwand Morphosys teilweise aus seinem
      Musterdepot, der Kurs fiel, bis Förtsch am 19. Mai im Fernsehen wieder zum Einstieg riet.

      Ein Hoch auf den Schreiberling der sich der Sache annahm,und den Bericht schrieb D A N K E
      Avatar
      schrieb am 29.05.00 17:04:00
      Beitrag Nr. 3 ()
      Die Staatsanwaltschaft ermittelt nur, wenn ein Verdacht auf eine strafbare Handlung besteht. Da dies hier nicht der Fall ist, werden die Ermittlungen, falls überhaupt welche aufgenommen wurden, wieder eingestellt.
      Avatar
      schrieb am 29.05.00 19:12:59
      Beitrag Nr. 4 ()
      Seit wann sind denn Insider-Geschäfte nicht strafbar? Wenn sich die Verdachtsmomente bestätigen, wird zwangsläufig
      eine Anzeige folgen:D :D Außerdem wir seine Aussage zu überprüfen sein. Zahlen werden unter Plan liegen..


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