Urteil:Banken bei versäumter Aktienorder schadenersatzpflichtig - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 30.05.00 12:07:01 von
neuester Beitrag 30.05.00 12:23:28 von
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Urteil
Banken bei versäumter Aktienorder schadenersatzpflichtig
HANDELSBLATT, Dienstag, 30. Mai 2000
dpa-afx SCHLESWIG. Banken und Sparkassen müssen die Aktienorder eines Kunden auftragsgemäß ausführen, wenn sie möglicherweise nicht schadensersatzpflichtig gemacht werden wollen. Das geht aus einem Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts (OLG) in Schleswig vom 04. Mai dieses Jahres hervor (Az.: 5 U 227/98).
In dem zu Grunde liegenden Fall verurteilte das OLG eine Bank (comdirect) mit Sitz in Schleswig-Holstein, einem Kläger 200 Aktien des Börsenrenners EM TV im Gegenwert von knapp 30 000 DM zu ersetzen. Das OLG hob damit das anders lautende Urteil des Landgerichts Itzehoe auf, teilte OLG-Sprecher Rolf Alpes am Dienstag auf Nachfrage mit.
Der klagende nordrhein-westfälische Bankkunde hatte im Januar 1998 eine Verkaufsorder erteilt, die von dem Geldinstitut nicht wie angewiesen pünktlich am Freitag, sondern erst am darauf folgenden Montag ausgeführt worden war. Zwar waren der Aktienwert zwischenzeitlich weiter gestiegen, doch der Kunde wollte auf Grund neuer Börseninformationen nun nicht mehr verkaufen. Die Bank weigerte sich jedoch, die Aktien wieder ins Depot einzubuchen.
Vor den gerichtlichen Instanzen hatte die Bank argumentiert, der Aktionär habe letztlich keinen finanziellen Schaden erlitten. Der Kläger hingegen hatte den Verlust seiner Dispositionsbefugnis geltend gemacht. Ein OLG-Zivilsenat gab diesem Recht. Eine tagesgültige Order müsse zwingend eingehalten werden. Das gelte unabhängig von der Kursentwicklung. Gegen das Urteil ist die Revision beim Bundesgerichtshof möglich.
quelle: http://www.handelsblatt.de/cgi-bin/hbi.exe?fn=hb&sfn=index&p…
Banken bei versäumter Aktienorder schadenersatzpflichtig
HANDELSBLATT, Dienstag, 30. Mai 2000
dpa-afx SCHLESWIG. Banken und Sparkassen müssen die Aktienorder eines Kunden auftragsgemäß ausführen, wenn sie möglicherweise nicht schadensersatzpflichtig gemacht werden wollen. Das geht aus einem Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts (OLG) in Schleswig vom 04. Mai dieses Jahres hervor (Az.: 5 U 227/98).
In dem zu Grunde liegenden Fall verurteilte das OLG eine Bank (comdirect) mit Sitz in Schleswig-Holstein, einem Kläger 200 Aktien des Börsenrenners EM TV im Gegenwert von knapp 30 000 DM zu ersetzen. Das OLG hob damit das anders lautende Urteil des Landgerichts Itzehoe auf, teilte OLG-Sprecher Rolf Alpes am Dienstag auf Nachfrage mit.
Der klagende nordrhein-westfälische Bankkunde hatte im Januar 1998 eine Verkaufsorder erteilt, die von dem Geldinstitut nicht wie angewiesen pünktlich am Freitag, sondern erst am darauf folgenden Montag ausgeführt worden war. Zwar waren der Aktienwert zwischenzeitlich weiter gestiegen, doch der Kunde wollte auf Grund neuer Börseninformationen nun nicht mehr verkaufen. Die Bank weigerte sich jedoch, die Aktien wieder ins Depot einzubuchen.
Vor den gerichtlichen Instanzen hatte die Bank argumentiert, der Aktionär habe letztlich keinen finanziellen Schaden erlitten. Der Kläger hingegen hatte den Verlust seiner Dispositionsbefugnis geltend gemacht. Ein OLG-Zivilsenat gab diesem Recht. Eine tagesgültige Order müsse zwingend eingehalten werden. Das gelte unabhängig von der Kursentwicklung. Gegen das Urteil ist die Revision beim Bundesgerichtshof möglich.
quelle: http://www.handelsblatt.de/cgi-bin/hbi.exe?fn=hb&sfn=index&p…
@larent11,
danke für Info.
Immerhin, wie lange soetwas dauert?
mfg
EuTr
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Immerhin, wie lange soetwas dauert?
mfg
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