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    Spekusteuer bei Nachkauf - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 30.05.00 13:19:51 von
    neuester Beitrag 30.05.00 20:06:15 von
    Beiträge: 7
    ID: 147.258
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      Avatar
      schrieb am 30.05.00 13:19:51
      Beitrag Nr. 1 ()
      Wie sieht die Steuersituation (Speku-Steuer) bei diesem
      Sachverhalt aus:

      Vor 2 Jahren ca. 300 Aktien gekauft. Diese sind ja jetzt
      aus der Steuer draußen (aber egal --> kein Gewinn).
      Jetzt habe ich im April 150 Aktien nachgekauft, die
      ich jetzt wieder verkaufen will (mit kleinem Gewinn).
      Ich rechne jedoch damit, daß die Aktie weiter steigt,
      deshalb behalte ich die "alten" 300 Stück, um sie
      vielleicht in einem halben Jahr abzustossen.

      Laut Gesetz (es gelten immer zuerst die ältesten Aktien
      als verkauft) wäre der Gewinn der 150 Stück steuerfrei.
      Dagegen wäre die Hälfte des Rests (150) dann steuerpflichtig.

      Der Sachverhalt ist allerding etwas anders, weil ich die
      alten Aktien (300) bei meiner Volksbank und die neuen
      (150) bei der Comdirect habe. Ist durch die 2
      verschiedenen Konten nun eine genaue Abgrenzung möglich,
      d.h. wird dies vom Finanzamt so anerkannt?

      FunOrder
      Avatar
      schrieb am 30.05.00 13:28:31
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hallo!

      Dass hier eine genaue Abgrenzung möglich ist, kann ich mir nicht vorstellen, denn Du verkaufst ja tatsächlich die Aktien, die Du im April gekauft hast. Meines Wissens gilt das First-In-First-Out-Prinzip nur für Aktien, die in EINEM Depot liegen. Rein logisch wäre eine Steuerfreiheit ja auch nicht nachzuvollziehen: du verkaufst die neuen Aktien steuerfrei, aber die alten, die du evtl. in der Zukunft mit Gewinn verkaufst wären auch steuerfrei! (wegen Ablauf der Spekulationsfrist). So könntest Du ja die Steuerpflicht komplett umgehen, und das kann nicht sein!

      Ich weiss nicht, ob dies jetzt vollständig richtig ist, aber ich sehe das so!

      Ciao
      Beat-the-Street
      Avatar
      schrieb am 30.05.00 13:39:52
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hi FunOrder,
      soweit ich weiß gilt immer das Prinzip: Last In-First Out
      Dabei werden die Probleme bekommen die mit alten Aktien im Gewinn sind
      und neue Aktien nachgekauft haben und mit diesen nicht im Gewinn sind.
      Denn nun können sie nicht nachweisen, daß die Alten Aktien verkauft wurden und müßen daher den eigentlich steuerfreien Gewinn versteuern.
      Wenn man aber nachweisen kann, daß die neuen Aktien verkauft wurden, was bei verschiedenen Depots kein Problem sein sollte, dann braucht man die Alten nicht zu versteuern und kann für die Neuen wieder die Spekulationsfrist abwarten.
      Bei deinem Fall dürfte es kein Problem sein die neuen Aktien zu verkaufen und die Alten weiterhin steuerfrei zu behalten, denn du hast zwei verschiedene Depots.

      Cbone
      Avatar
      schrieb am 30.05.00 13:48:29
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hallo FunOrder,

      auch meine Meinung ist, daß für AKtien aus verschiednen Depots keine Vermischung in Bezug auf alte/neue etc. stattfindet.
      d.h. wenn Du tatsächlich die neuen verkaufst, ist der kleine Gewinn steuerpflichtig. wenn Du aus dem alten Depot verkaufst -> steuerfrei.

      Gruß (s)pecunia
      Avatar
      schrieb am 30.05.00 13:55:48
      Beitrag Nr. 5 ()
      @ CrazyBone:

      Ein Last-in-First-Out-Prinzip gibt es nicht! Es gelten bei einem Mischkurs immer die ersten als verkauft!

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      Avatar
      schrieb am 30.05.00 15:56:25
      Beitrag Nr. 6 ()
      Zunächst vielen Dank für Eure Tipps.
      Ich habe mich leider nicht ganz deutlich ausgedrückt. Ich will nicht die Steuer kompelett umgehen
      (für die alten und die neuen Aktien).
      Mir geht es nur darum, daß nicht die alten Aktien als verkauft angesehen werden, so daß
      dann die Spekulationsfrist mit dem Kauf der neuen von vorn beginnt.
      Ich will mir eben die Steuerfreiheit für die alten A. bewahren, ohne auf eine Spekulation mit den selben A. verzichten zu müssen.
      Wenn es so ist, wie Du sagst Beat-the-Street, dann bin ich schon froh, weil ich ja mit den neuen Aktien
      keinen so großen Gewinn habe.

      FunOrder
      Avatar
      schrieb am 30.05.00 20:06:15
      Beitrag Nr. 7 ()
      Die alten 300 Aktien sind steuerfrei, weil sie genau abgrenzbar sind!!!!!!!
      Jede gute Lektüre und aktuelle Urteile belegen dies.


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