Der Niedergang der Sunlive AG - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 31.05.00 16:50:37 von
neuester Beitrag 10.03.02 15:50:35 von
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Kennt jemand genauere Hintergründe für den Niedergang der Sunlive Ag?
Die offiziellen Äußerungen von Herrn Ritter in der Beilage "ökonomy" von "Ökotest" waren wohl eher ein schlechter Scherz. Denn daß die Liberalisierung des Strommartes sinkende Preise zur Folge hat, war doch vorher jedem Laien klar. (Ich war fest davon ausgegangen, daß dies schon einkalkuliert war)
Hinter vorgehaltener Hand hört man da ganz andere Sachen, die wohl eher auf ein krasses Versagen der Herren Kuhn, Alfred Ritter und Jochen Knösel hindeuten. Oder war das Ganze Kalkül?
Gruß, Paul Muellerl
Die offiziellen Äußerungen von Herrn Ritter in der Beilage "ökonomy" von "Ökotest" waren wohl eher ein schlechter Scherz. Denn daß die Liberalisierung des Strommartes sinkende Preise zur Folge hat, war doch vorher jedem Laien klar. (Ich war fest davon ausgegangen, daß dies schon einkalkuliert war)
Hinter vorgehaltener Hand hört man da ganz andere Sachen, die wohl eher auf ein krasses Versagen der Herren Kuhn, Alfred Ritter und Jochen Knösel hindeuten. Oder war das Ganze Kalkül?
Gruß, Paul Muellerl
Wo sind denn hier die Beiträge des versammelten investigativen Journalismus der "Öko-Szene"?
Gruß!
Gruß!
Frage an die Leser des 14tägigen Öko-Invest:
Hat sich Herr Deml dort zu diesem Sachverhalt einmal geäußert?
Gruß!
Hat sich Herr Deml dort zu diesem Sachverhalt einmal geäußert?
Gruß!
Ich will ja keine Scleichwerbung machen, aber frag doch mal bei der Umweltfinanz nach, die haben den Wert auch gehandelt:
Niederlassung Hilchenbach
Michael Schäfftlein
Stift-Keppel-Weg 12
57271 Hilchenbach
Telefon: 02733 / 8570 und 2525
Telefax: 02733 / 7912
Herrn Schäfftlein erreichen Sie Mo, Di, Mi, Fr von 8 - 20 Uhr
und Do von 8 -12.30 Uhr.
Würde mich auch interessieren, ob da noch mal was passiert!
viel Erfolg!
Niederlassung Hilchenbach
Michael Schäfftlein
Stift-Keppel-Weg 12
57271 Hilchenbach
Telefon: 02733 / 8570 und 2525
Telefax: 02733 / 7912
Herrn Schäfftlein erreichen Sie Mo, Di, Mi, Fr von 8 - 20 Uhr
und Do von 8 -12.30 Uhr.
Würde mich auch interessieren, ob da noch mal was passiert!
viel Erfolg!
Sunlive Aktionäre
Bis heute hat der neue Vorstand der Gesellschaft keinen
Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 1999 aufgestellt und
den Aktionären vorgelegt.
Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen den
früheren und jetzigen Vorstand und die früheren Aufsichts-
ratsmitglieder wegen Verschleierung der wahren Lage der
Gesellschaft sowie Bilanzmanipulation ist in Vorbereitung.
Um den Umfang des entstandenen Schadens zu ermitteln, können
sich geschädigte Aktionäre der Sunlive AG hier melden.
vigilans
Bis heute hat der neue Vorstand der Gesellschaft keinen
Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 1999 aufgestellt und
den Aktionären vorgelegt.
Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen den
früheren und jetzigen Vorstand und die früheren Aufsichts-
ratsmitglieder wegen Verschleierung der wahren Lage der
Gesellschaft sowie Bilanzmanipulation ist in Vorbereitung.
Um den Umfang des entstandenen Schadens zu ermitteln, können
sich geschädigte Aktionäre der Sunlive AG hier melden.
vigilans
@vigilans
Ich habe zwar eigentlich die Hoffnung aufgegeben, von Sunlive überhaupt noch einen Pfennig zu sehen, aber die Initiative finde ich gut - ich war/bin mit 2.000 Stück Aktien an der Gesellschaft beteiligt.
Lässt sich schon mal sagen, worauf die Klage sich stützen soll?
Gruß,
B.
Ich habe zwar eigentlich die Hoffnung aufgegeben, von Sunlive überhaupt noch einen Pfennig zu sehen, aber die Initiative finde ich gut - ich war/bin mit 2.000 Stück Aktien an der Gesellschaft beteiligt.
Lässt sich schon mal sagen, worauf die Klage sich stützen soll?
Gruß,
B.
Zur Geschichte der Sunlive gäbe es eine Menge zu berichten. Ecolicht und Sunlive waren beide bereits vor ihrer Fusion praktisch pleite. Eigentlich hätte jede für sich vorher saniert werden müssen.
Nun existiert die Sunlive noch, das Geschäft ruht aber seit längerer Zeit.
Was bei der Sunlive geschehen ist, und welche Personen welche Rolle dabei gespielt haben, ist kompliziert. Ich möchte hier nichts Falsches oder falsch Verstandenes schreiben. Wer Genaueres wissen will, sollte Herrn Ruck von der DepotVG (http://www.depotvg.de) anrufen. Er hat damals die Sanierung der Sunlive übernommen und gibt gerne Auskunft.
F.W.
Nun existiert die Sunlive noch, das Geschäft ruht aber seit längerer Zeit.
Was bei der Sunlive geschehen ist, und welche Personen welche Rolle dabei gespielt haben, ist kompliziert. Ich möchte hier nichts Falsches oder falsch Verstandenes schreiben. Wer Genaueres wissen will, sollte Herrn Ruck von der DepotVG (http://www.depotvg.de) anrufen. Er hat damals die Sanierung der Sunlive übernommen und gibt gerne Auskunft.
F.W.
Wenn der Vorstand Ruck über die Sunlive AG "auf Anruf gerne
Auskunft gibt", wie es in dem Beitrag von F.W. vom 1.4.01 heißt,
dann ist zu fragen, warum er nicht schon längst den Jahres-
abschluß der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 1999 aufge-
stellt hat und damit allen Akionären Rechnung gelegt und
Auskunft erteilt hat.
Hierzu ist der Vorstand Ruck sogar gesetzlich verpflichtet
und er war auch gesetzlich verpflichtet, die Bilanz der
Sunlive AG per 31.12.1999 mit Anhang bis zum 31.12.2000
zum Handelsregister des Amtsgerichts Esslingen für alle
Aktionäre einzureichen.
Auch gegen diese gesetzliche Verpflichtung hat der
Vorstand Ruck verstoßen.
Auf Antrag ist das Registergericht in Esslingen nach
§ 335 a HGB gehalten, gegen den Vorstand Ruck wegen seines
pflichtwidrigen Unterlassens der rechtzeitigen Einreichung
der Bilanz per 31.12.1999 ein Ordnungsgeld festzusetzen,
das mindestens DM 5.000,-- betragen muß.
Diesen Antrag kann jeder Aktionär stellen und auch jeder
Dritte.
vigilans
Auskunft gibt", wie es in dem Beitrag von F.W. vom 1.4.01 heißt,
dann ist zu fragen, warum er nicht schon längst den Jahres-
abschluß der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 1999 aufge-
stellt hat und damit allen Akionären Rechnung gelegt und
Auskunft erteilt hat.
Hierzu ist der Vorstand Ruck sogar gesetzlich verpflichtet
und er war auch gesetzlich verpflichtet, die Bilanz der
Sunlive AG per 31.12.1999 mit Anhang bis zum 31.12.2000
zum Handelsregister des Amtsgerichts Esslingen für alle
Aktionäre einzureichen.
Auch gegen diese gesetzliche Verpflichtung hat der
Vorstand Ruck verstoßen.
Auf Antrag ist das Registergericht in Esslingen nach
§ 335 a HGB gehalten, gegen den Vorstand Ruck wegen seines
pflichtwidrigen Unterlassens der rechtzeitigen Einreichung
der Bilanz per 31.12.1999 ein Ordnungsgeld festzusetzen,
das mindestens DM 5.000,-- betragen muß.
Diesen Antrag kann jeder Aktionär stellen und auch jeder
Dritte.
vigilans
Herrn Ruck für den Niedergang der beiden Unternehmen verantwortlich zu machen, geht völlig an den Ursachen vorbei. Wahrscheinlich haben viele mit der "Insolvenzverwaltung" durch Herrn Ruck zu hohe Erwartungen damit verknüpft. Denn das Kind Ecolicht/Sunlive war schon vorher praktisch tot.
Die Gründe hierfür liegen (nach meiner Gewichtung)
- an einem "Unternehmensberater", der wohl 0,5 - 1 Mio für einige hundert Stunden "Arbeit" (die nicht erkennbar war)berechnet und bezahlt bekommen hat
- in der nicht ausreichenden Kompetenz der Geschäftsführung
- den extremen Marktschwankungen und miesen Geschäftsverlauf im PV-Geschäft bis Anfang letzten Jahres (Sunlive)
- an dem unfähigen Miniklitsche-Zulieferer ARCOTRONIC (Ecolicht)
- den dramatisch sinkenden Stromkosten für Industriekunden (für das Licht-Contracting von Ecolicht).
- Privatplatzierungsunternehmen (F&V, Umweltfinanz), die sich kaum um das operative Wohlergehen der von ihr plazierten Unternehmen scherten.
Also: Jetzt noch am Insolvenzverwalter rumzumäkeln trifft meiner Ansicht nach den Falschen.
Die Gründe hierfür liegen (nach meiner Gewichtung)
- an einem "Unternehmensberater", der wohl 0,5 - 1 Mio für einige hundert Stunden "Arbeit" (die nicht erkennbar war)berechnet und bezahlt bekommen hat
- in der nicht ausreichenden Kompetenz der Geschäftsführung
- den extremen Marktschwankungen und miesen Geschäftsverlauf im PV-Geschäft bis Anfang letzten Jahres (Sunlive)
- an dem unfähigen Miniklitsche-Zulieferer ARCOTRONIC (Ecolicht)
- den dramatisch sinkenden Stromkosten für Industriekunden (für das Licht-Contracting von Ecolicht).
- Privatplatzierungsunternehmen (F&V, Umweltfinanz), die sich kaum um das operative Wohlergehen der von ihr plazierten Unternehmen scherten.
Also: Jetzt noch am Insolvenzverwalter rumzumäkeln trifft meiner Ansicht nach den Falschen.
Herr Ruck hat mich gebeten, folgende Stellungnahme ins Board weiterzuleiten:
SUNLIVE AG
Blumhoferstr. 4
D-97980 Bad Mergentheim
Tel: 0 79 31 - 4 76 89
Fax: 0 79 31 - 4 62 57
Mobil: 01 71 - 2 15 99 34
Internet: http://www.depotvg.de
Internet: http://www.wasserlose-urinale.de (Trinkwassereinsparung die sich rechnet.)
eMail: b.ruck@depotvg.de
Sehr geehrte Herr / Frau / Synonym vigilans!
Sie haben am 06.05.01. die untenstehenden Infos gepostet: Hierzu möchte ich mich wie folgt äußern:
von vigilans 06.05.01 14:35:05
"Wenn der Vorstand Ruck über die Sunlive AG "auf Anruf gerne
Auskunft gibt", wie es in dem Beitrag von F.W. vom 1.4.01 heißt,dann ist zu fragen, warum er nicht schon längst den Jahresabschluß der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 1999 aufgestellt hat und damit allen Akionären Rechnung gelegt und Auskunft erteilt hat."
ANTWORT: Weil sich alle Unterlagen bei der Kripo in Esslingen / Staatsanwaltschaft in Stgt. befinden und es mir schlicht und einfach nicht möglich ist, eine Bilanz aus dem Kopf zu erstellen.
"Hierzu ist der Vorstand Ruck sogar gesetzlich verpflichtet
und er war auch gesetzlich verpflichtet, die Bilanz der
Sunlive AG per 31.12.1999 mit Anhang bis zum 31.12.2000
zum Handelsregister des Amtsgerichts Esslingen für alle
Aktionäre einzureichen.
Auch gegen diese gesetzliche Verpflichtung hat der
Vorstand Ruck verstoßen."
ANTWORT: Ehrlich !
"Auf Antrag ist das Registergericht in Esslingen nach
§ 335 a HGB gehalten, gegen den Vorstand Ruck wegen seines
pflichtwidrigen Unterlassens der rechtzeitigen Einreichung
der Bilanz per 31.12.1999 ein Ordnungsgeld festzusetzen,
das mindestens DM 5.000,-- betragen muß.
Diesen Antrag kann jeder Aktionär stellen und auch jeder
Dritte."
ANTWORT: Am Besten wäre es, wenn derjenige Aktionär gleich den Polizeipräsidenten oder den Generalsaatsanwalt "belangt".
Aber so ist das nun mal mit Infos, deren Hintergründe man nicht kennt.
Gott sei Dank gibt es das Internet. Hier kann jeder anonym alles behaupten, ohne Konsequenzen befürchten zu müssen.
Das war`s. Wer näheres (warum sind die Unterlagen bei der Kripo etc.) wissen will, der möge mich bitte kurz anrufen.
Ansonsten wünsche ich einen schönen Tag und verbleibe
mfG,
Bernhard Ruck
SUNLIVE AG
Blumhoferstr. 4
D-97980 Bad Mergentheim
Tel: 0 79 31 - 4 76 89
Fax: 0 79 31 - 4 62 57
Mobil: 01 71 - 2 15 99 34
Internet: http://www.depotvg.de
Internet: http://www.wasserlose-urinale.de (Trinkwassereinsparung die sich rechnet.)
eMail: b.ruck@depotvg.de
Sehr geehrte Herr / Frau / Synonym vigilans!
Sie haben am 06.05.01. die untenstehenden Infos gepostet: Hierzu möchte ich mich wie folgt äußern:
von vigilans 06.05.01 14:35:05
"Wenn der Vorstand Ruck über die Sunlive AG "auf Anruf gerne
Auskunft gibt", wie es in dem Beitrag von F.W. vom 1.4.01 heißt,dann ist zu fragen, warum er nicht schon längst den Jahresabschluß der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 1999 aufgestellt hat und damit allen Akionären Rechnung gelegt und Auskunft erteilt hat."
ANTWORT: Weil sich alle Unterlagen bei der Kripo in Esslingen / Staatsanwaltschaft in Stgt. befinden und es mir schlicht und einfach nicht möglich ist, eine Bilanz aus dem Kopf zu erstellen.
"Hierzu ist der Vorstand Ruck sogar gesetzlich verpflichtet
und er war auch gesetzlich verpflichtet, die Bilanz der
Sunlive AG per 31.12.1999 mit Anhang bis zum 31.12.2000
zum Handelsregister des Amtsgerichts Esslingen für alle
Aktionäre einzureichen.
Auch gegen diese gesetzliche Verpflichtung hat der
Vorstand Ruck verstoßen."
ANTWORT: Ehrlich !
"Auf Antrag ist das Registergericht in Esslingen nach
§ 335 a HGB gehalten, gegen den Vorstand Ruck wegen seines
pflichtwidrigen Unterlassens der rechtzeitigen Einreichung
der Bilanz per 31.12.1999 ein Ordnungsgeld festzusetzen,
das mindestens DM 5.000,-- betragen muß.
Diesen Antrag kann jeder Aktionär stellen und auch jeder
Dritte."
ANTWORT: Am Besten wäre es, wenn derjenige Aktionär gleich den Polizeipräsidenten oder den Generalsaatsanwalt "belangt".
Aber so ist das nun mal mit Infos, deren Hintergründe man nicht kennt.
Gott sei Dank gibt es das Internet. Hier kann jeder anonym alles behaupten, ohne Konsequenzen befürchten zu müssen.
Das war`s. Wer näheres (warum sind die Unterlagen bei der Kripo etc.) wissen will, der möge mich bitte kurz anrufen.
Ansonsten wünsche ich einen schönen Tag und verbleibe
mfG,
Bernhard Ruck
Lachhaft, den mit 10-20 DM Stundenlohn (wenn überhaupt) abgespeisten und sehr heftig um Schadensbegrenzung bemühten Herrn Ruck anzupinkeln, während der Namens des Oberabzockers – UDO BOCKEMÜHL –hier nicht erwähnt wird. Zitat aus dem Buch „Grünes Geld“ zu Bockemühl:
Er sammelte bei den von ihm betreuten (ANMERKUNG VON MIR: und kostspielig von seinem Unternehmen F&V platzierten) Unternehmen /darunter z.B. Ökologik Ecovest, die Broncho Air Medizintechnik AG, die Schmiedendorf Arzneimittel AG oder die Thalamus
Heilpraktikerschulen Holding AG) schon zahlreiche für die meist noch sehr jungen Gesellschaften relativ hoch dotierten Aufsichtsratsamandate und führte in diesen Gremien oft auch den Vorsitz. Negative Erfahrungen macht hingegen (ANMERKUNG: warum „hingegen“ – nach meinen Informationen machten alle Unternehmen NEGATIVE Erfahrungen mit ihm) die Medipolan AG oder die SUNLIVE AG (ehemals Eco Licht AG), die im Herbst 1999 fast in den Konkurs splitterte (Bockemühl war vor der Fusion mit der Sunlive GmbH in der Funktion eines stundenweise honorierten Alleinvorstands tätig).
Er sammelte bei den von ihm betreuten (ANMERKUNG VON MIR: und kostspielig von seinem Unternehmen F&V platzierten) Unternehmen /darunter z.B. Ökologik Ecovest, die Broncho Air Medizintechnik AG, die Schmiedendorf Arzneimittel AG oder die Thalamus
Heilpraktikerschulen Holding AG) schon zahlreiche für die meist noch sehr jungen Gesellschaften relativ hoch dotierten Aufsichtsratsamandate und führte in diesen Gremien oft auch den Vorsitz. Negative Erfahrungen macht hingegen (ANMERKUNG: warum „hingegen“ – nach meinen Informationen machten alle Unternehmen NEGATIVE Erfahrungen mit ihm) die Medipolan AG oder die SUNLIVE AG (ehemals Eco Licht AG), die im Herbst 1999 fast in den Konkurs splitterte (Bockemühl war vor der Fusion mit der Sunlive GmbH in der Funktion eines stundenweise honorierten Alleinvorstands tätig).
Am 23.10.1998 unterzeichnete der Schokoladenfabrikant Alfred Ritter
der sich schon in der Hauptversammlung vom 27.3.1998 hatte zum Aufsichtsrat
der Eco-Licht AG (später Sunlive AG) wählen lassen, in Karlsbad einen Zeichnungsschein,
in dem er 127.200 neue Inhaberstammaktien der Eco-Licht AG zum Nennbetrag von DM 636.000,--
und zum Gesamtausgabebetrag von DM 1.081.200,-- zeichnete.
"Den Ausgabebetrag von DM 1.081.200,-- für die Inhaberaktien haben wir auf das Sonderkonto
der Eco-Licht AG eingezahlt", heißt es in diesem Zeichnungsschein.
Diese Zeichnung erfolgte auf Grund eines Bezugsangebots gemäß dem Kapitalerhöhungsbeschluß
der Hauptversammlung vom 27.3.1998. In dem Bezugsangebot heißt es:
"Bezugsberechtigt sind zunächst nur die Inhaber der Stammaktien im Verhältnis von
höchstens 5:3.Soweit Altaktionäre von dem Bezugsrecht keinen Gebrauch machen,
ist der Vorstand nach Ablauf des 28.9.1998 in der Annahme weiterer Zeichnungen frei."
Dem Aufsichtsratsmitglied Ritter wurden schließlich 16.466 Stück neue Inhaberaktien zum Bezugs-
preis von DM 8,50 je Aktie = DM 139.961,- zugeteilt.
Die Durchführung dieser Kapitalerhöhung gemäß HV-Beschluß vom 27.3.1998 wurde am
2.12.1998 in das Handelsregister beim Amtsgericht Esslingen eingetragen.
Aber warum zeichnete Ritter 127.200 neue Aktien, obwohl doch nach der Hauptversammlung vom
27.3.1998 nur ein Beschluß über eine Grundkapitalerhöhung um höchstens DM 300.000,--durch Ausgabe
von höchstens 60.000 neuen Inhaberaktien vorlag ?
Und die Frage ist auch, was ist aus dem Differenzbetrag von DM 941.239,-- zu dem Gesamtzeichnungs-
betrag von DM 1.081.200,-- geworden, der doch angeblich schon auf das Sonderkonto
der Eco-Licht AG eingezahlt war ?
Die Antwort folgt.
der sich schon in der Hauptversammlung vom 27.3.1998 hatte zum Aufsichtsrat
der Eco-Licht AG (später Sunlive AG) wählen lassen, in Karlsbad einen Zeichnungsschein,
in dem er 127.200 neue Inhaberstammaktien der Eco-Licht AG zum Nennbetrag von DM 636.000,--
und zum Gesamtausgabebetrag von DM 1.081.200,-- zeichnete.
"Den Ausgabebetrag von DM 1.081.200,-- für die Inhaberaktien haben wir auf das Sonderkonto
der Eco-Licht AG eingezahlt", heißt es in diesem Zeichnungsschein.
Diese Zeichnung erfolgte auf Grund eines Bezugsangebots gemäß dem Kapitalerhöhungsbeschluß
der Hauptversammlung vom 27.3.1998. In dem Bezugsangebot heißt es:
"Bezugsberechtigt sind zunächst nur die Inhaber der Stammaktien im Verhältnis von
höchstens 5:3.Soweit Altaktionäre von dem Bezugsrecht keinen Gebrauch machen,
ist der Vorstand nach Ablauf des 28.9.1998 in der Annahme weiterer Zeichnungen frei."
Dem Aufsichtsratsmitglied Ritter wurden schließlich 16.466 Stück neue Inhaberaktien zum Bezugs-
preis von DM 8,50 je Aktie = DM 139.961,- zugeteilt.
Die Durchführung dieser Kapitalerhöhung gemäß HV-Beschluß vom 27.3.1998 wurde am
2.12.1998 in das Handelsregister beim Amtsgericht Esslingen eingetragen.
Aber warum zeichnete Ritter 127.200 neue Aktien, obwohl doch nach der Hauptversammlung vom
27.3.1998 nur ein Beschluß über eine Grundkapitalerhöhung um höchstens DM 300.000,--durch Ausgabe
von höchstens 60.000 neuen Inhaberaktien vorlag ?
Und die Frage ist auch, was ist aus dem Differenzbetrag von DM 941.239,-- zu dem Gesamtzeichnungs-
betrag von DM 1.081.200,-- geworden, der doch angeblich schon auf das Sonderkonto
der Eco-Licht AG eingezahlt war ?
Die Antwort folgt.
Ritter hatte zusammen mit Kuhn als Gesellschafter der Sunlive Solarnetwork GmbH & Co.KG
zuvor am 12.10.1998 einen "Kaufvertrag" mit der Eco Licht AG abgeschlossen, durch den der Geschäftsbetrieb
der Sunlive KG an die Eco-Licht AG übertragen wurde.
In § 5 dieses Vertrages war als Kaufpreis "für den verkauften Geschäftsbetrieb und die verkauften Wirtschaftsgüter"
DM 1 Million vereinbart, dessen Zahlung "innerhalb von 10 Tagen nach Zustimmung durch die Hauptversammlung auf die privaten Konten
von Ritter mit DM 900.000,-- und von Kuhn mit DM 100.000,-- fällig" gestellt wurde.
Außerdem mußten die Verbindlichkeiten der KG, darunter eine Darlehensverbindlichkeit gegenüber Ritter in Höhe von rd. DM 118.000,- + Zinsen, als
weiteren Kaufpreis mit übernommen werden.
Der Verkäufer Ritter, der bei Vertragsabschluß gleichzeitig Aufsichtsrat bei der Käuferin Eco-Licht AG war, bereitete damit auf Grund
der Beratung und mit der Assistenz des Diplom-Kaufmanns Jochen Knoesel die Übernahme der Eco-Licht AG (später Sunlive) AG zum Null-Tarif vor.
Denn im sachlichen und zeitlichen Zusammenhang damit wurde für den 23.12.1998 eine Hauptversammlung der Eco-Licht AG einberufen,
in der auf Vorschlag von Ritter als Aufsichtsrat und von Kuhn als Vorstand und mit deren Stimmen eine weitere Kapitalerhöhung um nom. DM 600.000,-
gegen Bareinlagen beschlossen wurde, durch die 120.000 neue Inhaberaktien zum Ausgabepreis von DM 8,50 je Aktie
unter Ausschluß des Bezugsrechts der Aktionäre ausgegeben werden sollten.
Ritter erhielt daraufhin aus dieser Kapitalerhöhung noch weitere 110734 neue Aktien der Gesellschaft zum Gesamtausgabebetrag von DM 941.239,- zugeteilt.
Aber die Übernahme von insgesamt 127.200 neuen Aktien zum Gesamtausgabebetrag von DM 1.081.200,-- durch Ritter
erfolgte nur zum Schein gegen Bareinlagen.
Denn Ritter hatte bereits zuvor den sofortigen Rückfluß dieses Betrages an ihn mit den "Kaufverträgen" vom 12.10.1998 (der 2.Kaufvertrag betraf die
Übertragung der Gesellschafts-Anteile an der Sunlive GmbH zum Kaufpreis von DM 40.000,-- für Ritter und DM 10.000,-- für Kuhn) und den darin vereinbarten
fälligen Kaufpreisforderungen von insgesamt DM 940.000,- zuzüglich einer Darlehensrückzahlung von rd. DM 118.000,- + Zinsen
sicher gestellt.
Eine solche Konstruktion ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs
der klassische Fall einer "verdeckten Sacheinlage" (vgl. Urteile des BGH vom 15.1.1990 und
vom 18.2.1991 . II ZR 104/90)
Die Rechtsfolgen einer solchen Manipulation sind vom BGH festgelegt:
Unwirksamkeit der Kaufverträge vom 12.10.1998 und der Kaufpreisforderungen.
Strafrechtlich gesehen: Kapitalerhöhungsschwindel nach § 399 AktG.
Bestens bekannt war dies alles dem Diplom-Kaufmann Jochen Knoesel, der bis dahin als Vertreter der
"Aktionärsvereinigung zur Förderung der Aktionärsdemokratie e.V." als "Aktionärsschützer"
und Verfechter der Interessen der
Kleinaktionäre in Hauptversammlungen anderer Aktiengesellschaften aufgetreten war und
bei Fällen derartiger "verdeckter Sacheinlagen" keine Gelegenheit ausgelassen hat,
solche Manipulationen gegenüber Vorständen und Aufsichtsräten anzuprangern.
Der angebliche "Neuanfang" dieser Gesellschaft als "Sunlive AG" war also von Anfang an
auf Lug und Trug aufgebaut und dies war die Ursache für den Niedergang.
zuvor am 12.10.1998 einen "Kaufvertrag" mit der Eco Licht AG abgeschlossen, durch den der Geschäftsbetrieb
der Sunlive KG an die Eco-Licht AG übertragen wurde.
In § 5 dieses Vertrages war als Kaufpreis "für den verkauften Geschäftsbetrieb und die verkauften Wirtschaftsgüter"
DM 1 Million vereinbart, dessen Zahlung "innerhalb von 10 Tagen nach Zustimmung durch die Hauptversammlung auf die privaten Konten
von Ritter mit DM 900.000,-- und von Kuhn mit DM 100.000,-- fällig" gestellt wurde.
Außerdem mußten die Verbindlichkeiten der KG, darunter eine Darlehensverbindlichkeit gegenüber Ritter in Höhe von rd. DM 118.000,- + Zinsen, als
weiteren Kaufpreis mit übernommen werden.
Der Verkäufer Ritter, der bei Vertragsabschluß gleichzeitig Aufsichtsrat bei der Käuferin Eco-Licht AG war, bereitete damit auf Grund
der Beratung und mit der Assistenz des Diplom-Kaufmanns Jochen Knoesel die Übernahme der Eco-Licht AG (später Sunlive) AG zum Null-Tarif vor.
Denn im sachlichen und zeitlichen Zusammenhang damit wurde für den 23.12.1998 eine Hauptversammlung der Eco-Licht AG einberufen,
in der auf Vorschlag von Ritter als Aufsichtsrat und von Kuhn als Vorstand und mit deren Stimmen eine weitere Kapitalerhöhung um nom. DM 600.000,-
gegen Bareinlagen beschlossen wurde, durch die 120.000 neue Inhaberaktien zum Ausgabepreis von DM 8,50 je Aktie
unter Ausschluß des Bezugsrechts der Aktionäre ausgegeben werden sollten.
Ritter erhielt daraufhin aus dieser Kapitalerhöhung noch weitere 110734 neue Aktien der Gesellschaft zum Gesamtausgabebetrag von DM 941.239,- zugeteilt.
Aber die Übernahme von insgesamt 127.200 neuen Aktien zum Gesamtausgabebetrag von DM 1.081.200,-- durch Ritter
erfolgte nur zum Schein gegen Bareinlagen.
Denn Ritter hatte bereits zuvor den sofortigen Rückfluß dieses Betrages an ihn mit den "Kaufverträgen" vom 12.10.1998 (der 2.Kaufvertrag betraf die
Übertragung der Gesellschafts-Anteile an der Sunlive GmbH zum Kaufpreis von DM 40.000,-- für Ritter und DM 10.000,-- für Kuhn) und den darin vereinbarten
fälligen Kaufpreisforderungen von insgesamt DM 940.000,- zuzüglich einer Darlehensrückzahlung von rd. DM 118.000,- + Zinsen
sicher gestellt.
Eine solche Konstruktion ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs
der klassische Fall einer "verdeckten Sacheinlage" (vgl. Urteile des BGH vom 15.1.1990 und
vom 18.2.1991 . II ZR 104/90)
Die Rechtsfolgen einer solchen Manipulation sind vom BGH festgelegt:
Unwirksamkeit der Kaufverträge vom 12.10.1998 und der Kaufpreisforderungen.
Strafrechtlich gesehen: Kapitalerhöhungsschwindel nach § 399 AktG.
Bestens bekannt war dies alles dem Diplom-Kaufmann Jochen Knoesel, der bis dahin als Vertreter der
"Aktionärsvereinigung zur Förderung der Aktionärsdemokratie e.V." als "Aktionärsschützer"
und Verfechter der Interessen der
Kleinaktionäre in Hauptversammlungen anderer Aktiengesellschaften aufgetreten war und
bei Fällen derartiger "verdeckter Sacheinlagen" keine Gelegenheit ausgelassen hat,
solche Manipulationen gegenüber Vorständen und Aufsichtsräten anzuprangern.
Der angebliche "Neuanfang" dieser Gesellschaft als "Sunlive AG" war also von Anfang an
auf Lug und Trug aufgebaut und dies war die Ursache für den Niedergang.
... Sunlive wurde mehrheitlich - so eine Pressemeldung von heute - von der SAG Solarstrom AG übernommen ...
Der Hinweis von Max Deml, "Sunlive" sei "mehrheitlich von der SAG Solarstrom AG übernommen",
worden, betrifft überhaupt nicht die Sunlive AG.
Übernommen wurde das "Franchise-Unternehmen Sunlive Solarnetwork GmbH",das mit der Sunlive AG gar
nichts mehr zu tun hat.
Wie bereits in dem Posting Nr.13 dargestellt, ist der Geschäftsbetrieb des Franchise-Unternehmens
Sunlive Solarnetwork GmbH & Co.KG, an dem der Schokoladenfabrikant Ritter mit 90% und der
Elektromeister Lothar Kuhn mit 10% beteiligt waren, mit Wirkung zum 1.11.1998 auf die Eco-Licht AG
übertragen worden, die später in Sunlive AG umbenannt wurde.
Kaufpreis DM 900.000,-- für Ritter und DM 100.000,-- für Kuhn sowie Übernahme sämtlicher Verbind-
lichkeiten der Sunlive KG.
Außerdem wurden gleichzeitig die Gesellschaftsanteile an der Sunlive Solarnetwork GmbH, an der
Ritter mit 80% und Kuhn mit 20% beteiligt waren, zum Preis von DM 40.000,-- für Ritter
und DM 10.000,-- für Kuhn übertragen.
Nachdem Kuhn bereits im Januar 1999 seinen Anteil am "Kaufpreis" von insgesamt DM 110.000,--
von der Sunlive AG kassiert hatte, indem er diesen Betrag mit Zustimmung des fungierenden
Aufsichtsratsvorsitzenden Knoesel an sich selbst auszahlte, kam es zum Rücktritt von Kuhn
als Vorstand zum 30.9.1999
und nach einer Mitteilung des Vorstandsnachfolgers Ruck vom 25.10.1999 verkaufte dieser
seinem Vorstandsvorgänger Kuhn den gleichen "Geschäftsbetrieb einschließlich Logo" (und
einschließlich der Gesellschaftsanteile an der Sunlive Solarnetwork GmbH, was Ruck
verschweigt) für DM 100.000,--".
Außerdem erhielt Kuhn noch ab 1.10.1999 "alle langfristigen Verträge der Sunlive AG mit
Ausnahme des einzigen bestehenden Licht-Contracting-Vertrags".
Dies kann nur als weiterer Vorteil für Kuhn angesehen werden, da doch mit den
Franchise-Verträgen der Franchise-Partner Geld verdient werden sollte.
Kuhn hat dann diese Franchise-Verträge mit den Franchise-Partnern in diese Sunlive Solar-
network GmbH übernommen und jetzt 76% der Gesellschaftsanteile an dieser GmbH
auf die SAG Solarstrom AG übertragen, wobei Kuhn als Geschäftsführer dieser GmbH
eine Beteiligung von 24% behält.
Angeblich soll die Sunlive Solarnetwork GmbH im Jahre 2001 einen Umsatz
von Euro 2,5 Millionen erwirtschaftet haben.
Damit stellt sich die Sache folgendermaßen dar:
Ritter, der damals gleichzeitig Aufsichtsrat der Eco-Licht AG war, und Kuhn
haben als Gesellschafter der Sunlive Solarnetwork GmbH & Co.KG, deren
Geschäftsführer Kuhn nur Verluste erwirtschaftet hatte und das gesamte
Eigenkapital der Gesellschaft verwirtschaftet hatte, so daß die
Kapitalkonten einen negative Saldo auswiesen, den "Geschäftsbetrieb"
= Franchisesystem der Sunlive GmbH & Co KG auf die Eco-Licht AG zu einem
total überhöhten Preis von über DM 1,2 Millionen mit sämtlichen Schulden,
Verlusten und negativem Eigenkapital auf die Eco-Licht AG übertragen und
damit ihre Schulden und Verluste zu Lasten der Mitaktionäre und Kleinanleger
der Eco-Licht AG abgewälzt.
Dann haben im Januar 1999 die Aufsichtsräte Ritter und Knoesel den
Vorstand Kuhn DM 110.000,-- als angeblichen anteiligen Kaufpreis
(neben seinem Vorstandsgehalt) von der Sunlive AG kassieren lassen und im
September 1999 Ruck anstelle von Kuhn zum Vorstand bestellt.
Dieser von Ritter und Knoesel eingesetzte Vorstand Ruck hat bei seinen
angeblichen "Sanierungsmaßnahmen" nicht Eiligeres zu tun gehabt,
als schnellstens diesen gerade erst ein Jahr vorher für teures Geld
erworbenen "Geschäftsbetrieb einschließlich Logo" - und
einschließlich der GmbH-Anteile an der Sunlive Solarnetwork GmbH -
seinem Vorgänger Kuhn für DM 100.000,-- zu verscherbeln,
damit dieser mittels der Sunlive Solarnetwork GmbH nunmehr befreit
von sämtlichen Schulden und Verlusten auf eigene Rechnung
weiter wirtschaften kann.
Diese Handlungsweise des Vorstands Ruck kann man nicht mehr nur als
äußerßt stümperhaft einstufen. Denn Ruck geht doch gleichzeitig
in seinem Rundschreiben vom 25.10.1999 und in der Hauptversammlung
vom 11.11.1999 von der angeblich bestehen gebliebenen restlichen
"Kaufpreisforderung" von DM 940.000,-- zugunsten Ritter aus,
die jetzt als "Darlehen" über DM 940.000,-- getarnt wird,
worüber "noch eine gesonderte Regelung" zu treffen sei.
Daß anderenfalls - wie Ruck im Rundschreiben vom 25.10.1999 erklärt-
dieser Gläubiger (=Ritter) das "nach Abschluß der Sanierung
verbleibende Restvermögen von DM 420.000,-- erhält, ist nicht
nur höchst dilettantisch, sondern läuft auf eine bewußte Schädigung
der Kleinanleger und auf eine völlig einseitige Wahrnehmung
von Interessen von Ritter und Kuhn durch Ruck hinaus.
Dies alles verschleiert Ruck noch dadurch, daß er die Rechnungs-
legung über diese gesamten Vorgänge und Geschäftsvorfälle des
Jahres 1999, die schon seit Jahren fällig ist, bis heute mit der
lächerlichen Ausrede verweigert, er habe keine Unterlagen,
obwohl er jederzeit die Möglichkeit hat, sich hiervon Kopien
zu verschaffen.
worden, betrifft überhaupt nicht die Sunlive AG.
Übernommen wurde das "Franchise-Unternehmen Sunlive Solarnetwork GmbH",das mit der Sunlive AG gar
nichts mehr zu tun hat.
Wie bereits in dem Posting Nr.13 dargestellt, ist der Geschäftsbetrieb des Franchise-Unternehmens
Sunlive Solarnetwork GmbH & Co.KG, an dem der Schokoladenfabrikant Ritter mit 90% und der
Elektromeister Lothar Kuhn mit 10% beteiligt waren, mit Wirkung zum 1.11.1998 auf die Eco-Licht AG
übertragen worden, die später in Sunlive AG umbenannt wurde.
Kaufpreis DM 900.000,-- für Ritter und DM 100.000,-- für Kuhn sowie Übernahme sämtlicher Verbind-
lichkeiten der Sunlive KG.
Außerdem wurden gleichzeitig die Gesellschaftsanteile an der Sunlive Solarnetwork GmbH, an der
Ritter mit 80% und Kuhn mit 20% beteiligt waren, zum Preis von DM 40.000,-- für Ritter
und DM 10.000,-- für Kuhn übertragen.
Nachdem Kuhn bereits im Januar 1999 seinen Anteil am "Kaufpreis" von insgesamt DM 110.000,--
von der Sunlive AG kassiert hatte, indem er diesen Betrag mit Zustimmung des fungierenden
Aufsichtsratsvorsitzenden Knoesel an sich selbst auszahlte, kam es zum Rücktritt von Kuhn
als Vorstand zum 30.9.1999
und nach einer Mitteilung des Vorstandsnachfolgers Ruck vom 25.10.1999 verkaufte dieser
seinem Vorstandsvorgänger Kuhn den gleichen "Geschäftsbetrieb einschließlich Logo" (und
einschließlich der Gesellschaftsanteile an der Sunlive Solarnetwork GmbH, was Ruck
verschweigt) für DM 100.000,--".
Außerdem erhielt Kuhn noch ab 1.10.1999 "alle langfristigen Verträge der Sunlive AG mit
Ausnahme des einzigen bestehenden Licht-Contracting-Vertrags".
Dies kann nur als weiterer Vorteil für Kuhn angesehen werden, da doch mit den
Franchise-Verträgen der Franchise-Partner Geld verdient werden sollte.
Kuhn hat dann diese Franchise-Verträge mit den Franchise-Partnern in diese Sunlive Solar-
network GmbH übernommen und jetzt 76% der Gesellschaftsanteile an dieser GmbH
auf die SAG Solarstrom AG übertragen, wobei Kuhn als Geschäftsführer dieser GmbH
eine Beteiligung von 24% behält.
Angeblich soll die Sunlive Solarnetwork GmbH im Jahre 2001 einen Umsatz
von Euro 2,5 Millionen erwirtschaftet haben.
Damit stellt sich die Sache folgendermaßen dar:
Ritter, der damals gleichzeitig Aufsichtsrat der Eco-Licht AG war, und Kuhn
haben als Gesellschafter der Sunlive Solarnetwork GmbH & Co.KG, deren
Geschäftsführer Kuhn nur Verluste erwirtschaftet hatte und das gesamte
Eigenkapital der Gesellschaft verwirtschaftet hatte, so daß die
Kapitalkonten einen negative Saldo auswiesen, den "Geschäftsbetrieb"
= Franchisesystem der Sunlive GmbH & Co KG auf die Eco-Licht AG zu einem
total überhöhten Preis von über DM 1,2 Millionen mit sämtlichen Schulden,
Verlusten und negativem Eigenkapital auf die Eco-Licht AG übertragen und
damit ihre Schulden und Verluste zu Lasten der Mitaktionäre und Kleinanleger
der Eco-Licht AG abgewälzt.
Dann haben im Januar 1999 die Aufsichtsräte Ritter und Knoesel den
Vorstand Kuhn DM 110.000,-- als angeblichen anteiligen Kaufpreis
(neben seinem Vorstandsgehalt) von der Sunlive AG kassieren lassen und im
September 1999 Ruck anstelle von Kuhn zum Vorstand bestellt.
Dieser von Ritter und Knoesel eingesetzte Vorstand Ruck hat bei seinen
angeblichen "Sanierungsmaßnahmen" nicht Eiligeres zu tun gehabt,
als schnellstens diesen gerade erst ein Jahr vorher für teures Geld
erworbenen "Geschäftsbetrieb einschließlich Logo" - und
einschließlich der GmbH-Anteile an der Sunlive Solarnetwork GmbH -
seinem Vorgänger Kuhn für DM 100.000,-- zu verscherbeln,
damit dieser mittels der Sunlive Solarnetwork GmbH nunmehr befreit
von sämtlichen Schulden und Verlusten auf eigene Rechnung
weiter wirtschaften kann.
Diese Handlungsweise des Vorstands Ruck kann man nicht mehr nur als
äußerßt stümperhaft einstufen. Denn Ruck geht doch gleichzeitig
in seinem Rundschreiben vom 25.10.1999 und in der Hauptversammlung
vom 11.11.1999 von der angeblich bestehen gebliebenen restlichen
"Kaufpreisforderung" von DM 940.000,-- zugunsten Ritter aus,
die jetzt als "Darlehen" über DM 940.000,-- getarnt wird,
worüber "noch eine gesonderte Regelung" zu treffen sei.
Daß anderenfalls - wie Ruck im Rundschreiben vom 25.10.1999 erklärt-
dieser Gläubiger (=Ritter) das "nach Abschluß der Sanierung
verbleibende Restvermögen von DM 420.000,-- erhält, ist nicht
nur höchst dilettantisch, sondern läuft auf eine bewußte Schädigung
der Kleinanleger und auf eine völlig einseitige Wahrnehmung
von Interessen von Ritter und Kuhn durch Ruck hinaus.
Dies alles verschleiert Ruck noch dadurch, daß er die Rechnungs-
legung über diese gesamten Vorgänge und Geschäftsvorfälle des
Jahres 1999, die schon seit Jahren fällig ist, bis heute mit der
lächerlichen Ausrede verweigert, er habe keine Unterlagen,
obwohl er jederzeit die Möglichkeit hat, sich hiervon Kopien
zu verschaffen.
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