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    Spekulationssteuer: Staffelkäufe bei mehreren Depots - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 06.06.00 13:44:54 von
    neuester Beitrag 06.06.00 15:34:53 von
    Beiträge: 3
    ID: 151.961
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      schrieb am 06.06.00 13:44:54
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      es gibt eine Frage, die definitiv zu klären für mich sehr wichtig ist:

      Ich lese oft, daß bei Staffelkäufen in einem Depot (Girosammelverwahrung) und anschließendem Teilverkauf der Durchschnittspreis verwendet wird, wenn die Positionen alle in der Spekulationsfrist sind.

      Wie ist es aber bei mehreren Depots?

      Kann ich mir dann den teuersten Kauf aussuchen und aus dem Depot verkaufen und den entsprechenden (teuersten) Kurs ansetzen?

      Beispiel:

      Ich kaufe 100 * Aktie X zu 100 Euro in Depot 1
      Danach kaufe ich 1000 * Aktie X zu 10 Euro (so Schwankungen gibt es bei meinen Lieblingen wirklich, ohne Fundamentale Gründe!) in Depot 2

      Die Aktie erholt sich auf 50 Euro und ich verkaufe die 100 Aktien von Depot 1. Kann ich dann deren Kaufkurs (100 Euro) ansetzen, also einen Spekulationsverlust von 5000 Euro angeben, obwohl ich zum durchschnittlichen Kaufkurs (11 Euro) deutliche Gewinne habe?
      Und dann die 1000 aus Depot 2 nach 12 Monaten steuerfrei verkaufen?

      Ich wäre sehr dankbar, wenn Ihr neben der Antwort eine verläßliche Quelle (Gerichtsurteil, Fach-Buch etc.) angeben könntet, weil ich es unbedingt definitiv wissen muß!

      Vielen Dank,
      Midas2000
      Avatar
      schrieb am 06.06.00 13:55:07
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hi,
      Also ich denke, wenn du aus dem Sammeldepot Aktien derselben Gesellschaft verkaufst, ist es schwierig dem Finanzamt nachzuweisen, welche Aktien es gerade waren. Da zählt das Prinzip first in - first out.
      Verkaufst du jetzt Aktien aus deinem 2.Depot kannst du ja ohne weiters nachweisen, welche es waren, wenn es sich jetzt um eine Order gehandelt hätte, ansonsten first in - first out.

      Fürs Zocken und fürs langfristige Investment sind 2 Depots aus diesem Grund praktisch.

      karo
      Avatar
      schrieb am 06.06.00 15:34:53
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hi,
      der gegebenen Betrachtungsweise stimme ich auch zu.

      Obwohl ich keinen Finanzbeamten kenne, der bei mehreren Käufen, bei solchen Positionen durchblickt.


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