Die Gründung (Rechtsform) eines Investmentclubs - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 07.06.00 07:54:27 von
neuester Beitrag 16.03.01 10:46:51 von
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Tja, hier sollen Tipps zum Thema -Gründung eines IC- rein.
Rechtsform GbR
Hallo NetsroT,
hie finde ich Dich also wieder *freu*
Gruss Kookie
hie finde ich Dich also wieder *freu*
Gruss Kookie
Hallo an alle,
wenn ich das so langsam richtig verstehe, ist man automatisch eine GbR und kann dagegen auch nix machen (wir wollten eigentlich keine Rechtsform sein und unsere Sachen selbst regeln). Man kann nur durch einen genau geregelten Gesellschaftvertrag die geschäftl. und clubinterne Angelegenheiten regeln (um nicht auf die gesetzl. Vorgaben angewiesen zu sein). Es können höchstens 30 Mitglieder sein. Börsenclubs bekommen keine Termingeschäftsfähigkeit.
Weiß jemand, ob die comdirect Depots für Börsenclubs anlegt (unser läuft halt auf meinen Namen, da ich zum Geschäftsführer bestimmt wurde). Welche Posten müssen besetzt werden? Bei uns gibt es einen Kontoverantwortlichen (Geschäftsführer), seinen Stellvertreter (Schatzmeister), die Protokolle werden immer abwechseln geführt (wir sind i.M. nur zu viert).
Am Vermögen ist i.M. jeder zu 25% beteiligt. Die prozentuale Beteiligung ist aber ziemlich viel Rechenarbeit. Ich werde vorschlagen auf auf das Unit-System umzusteigen (erscheint mir logisch und einfach).
schon danke für Tips, Anregungen ...
wenn ich das so langsam richtig verstehe, ist man automatisch eine GbR und kann dagegen auch nix machen (wir wollten eigentlich keine Rechtsform sein und unsere Sachen selbst regeln). Man kann nur durch einen genau geregelten Gesellschaftvertrag die geschäftl. und clubinterne Angelegenheiten regeln (um nicht auf die gesetzl. Vorgaben angewiesen zu sein). Es können höchstens 30 Mitglieder sein. Börsenclubs bekommen keine Termingeschäftsfähigkeit.
Weiß jemand, ob die comdirect Depots für Börsenclubs anlegt (unser läuft halt auf meinen Namen, da ich zum Geschäftsführer bestimmt wurde). Welche Posten müssen besetzt werden? Bei uns gibt es einen Kontoverantwortlichen (Geschäftsführer), seinen Stellvertreter (Schatzmeister), die Protokolle werden immer abwechseln geführt (wir sind i.M. nur zu viert).
Am Vermögen ist i.M. jeder zu 25% beteiligt. Die prozentuale Beteiligung ist aber ziemlich viel Rechenarbeit. Ich werde vorschlagen auf auf das Unit-System umzusteigen (erscheint mir logisch und einfach).
schon danke für Tips, Anregungen ...
Hi Bakterie,
scheinbar kann ich hier in jedem Posting auf deine Fragen eingehen.
Die Comdirektbank hat kein spezielles Konto für ICs. Es können aber bis zu 5 Kontoinhaber eingetragen werden, die auch alle Kontovollmacht bekommen können.
Es gibt eigentlich keine Vorschriften für GBR. Im Grunde ist jeder zwischen Privatpersonen geschlossene Vertrag eine GBR.
Unser Vertrag weicht auch sehr von den Musterverträgen ab, da es bei uns z.B. keine Versammlungen geben kann, da wir nicht so nah zusammen wohnen. Also wie die Ämterverteilung ist, bleibt ziemlich Euch überlassen. Es ist aber wohl wichtig, dass nicht einer alleine alle Entscheidungen trifft, weil das dann evtl. als Finanzdienstleistung angesehen werden kann. Dann muß das ganze anders versteuert werden und verliert den Clubcharakter.
Gutue
scheinbar kann ich hier in jedem Posting auf deine Fragen eingehen.
Die Comdirektbank hat kein spezielles Konto für ICs. Es können aber bis zu 5 Kontoinhaber eingetragen werden, die auch alle Kontovollmacht bekommen können.
Es gibt eigentlich keine Vorschriften für GBR. Im Grunde ist jeder zwischen Privatpersonen geschlossene Vertrag eine GBR.
Unser Vertrag weicht auch sehr von den Musterverträgen ab, da es bei uns z.B. keine Versammlungen geben kann, da wir nicht so nah zusammen wohnen. Also wie die Ämterverteilung ist, bleibt ziemlich Euch überlassen. Es ist aber wohl wichtig, dass nicht einer alleine alle Entscheidungen trifft, weil das dann evtl. als Finanzdienstleistung angesehen werden kann. Dann muß das ganze anders versteuert werden und verliert den Clubcharakter.
Gutue
So, wollte mal ein paar Sätze zur Rechtsform loswerden:
Wenn Personen schriftlich oder mündlich vereinbaren, bei der Erreichung eines gemeinsamen Zweckes zusammenzuwirken, so entsteht dadurch regelmäßig eine rechtliche Verbindung in Form einer Personengesellschaft. Dies kann z.B. eine Fahrgemeinschaft oder eine Skatrunde mit gemeinsamer Kasse sein. Das gilt in gleichermaßen für einen Investmentclub.
Die für einen Investmentclub zur Verfügung stehenden Rechtsformen sind die der Vereine und der Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR), die durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) geregelt werden.
Es gibt also zwei Möglichkeiten: Entweder gründet man sich als Verein oder als GbR. Vereine sind zwar Personenvereinigungen und werden durch das BGB geregelt, haben jedoch eine köperschaftliche Verfassung. Sie führen, ähnlich wie eine Kapitalgesellschaft, ein Eigenleben und sind unabhängig von Bestand und Wechsel der Mitglieder. Es gibt Vereine in der Form der eingetragenen Vereine (rechtsfähig) und auch als nicht eingetragenen Verein (nicht rechtsfähig).
Außerdem unterscheidet das BGB nach nicht wirtschaftlichen (ideellen bzw. gemeinnützigen) Vereinen und dem wirtschaftlichen Verein. Ein Investmentclub verfolgt nun keine ideellen, sondern einen wirtschaftlichen Zweck. Rechtsfähig kann ein wirtschaftlicher Verein nur durch staatliche Verleihung (§22 BGB) erlangen. Dies ist heute für neue Vereine nicht mehr möglich.
Das wiederum bedeutet, daß ein Investmentclub nur ein nicht rechtsfähiger Verein sein könnte. Das allerdings gibt ein Problem mit den Banken, welche einen nicht rechtsfähigen Verein für nicht kontenfähig halten. Fazit: Ein nicht rechtsfähiger Verein kann kein Depot eröffnen.
Desweiteren wäre ein wirtschaftlicher Verein voll körperschaftssteuerpflichtig (KStG § 1).
Aus diesen Gründen bleibt als Rechtsform eigentlich nur die GbR. Sie ist eine Personengesellschaft, die - aufgrund ihrer Rechtsform - nicht der Körperschaftssteuer unterliegt. Da die GbR eine ausschließlich personenbezogene Gesellschaft ohne eigene Rechtspersönlichkeit ist, werden Gewinne auch nur bei den Gesellschaftern versteuert. Ein Investmentclub als GbR wird in der Regel auch nicht gewerbesteuerpflichtig, da die Gewinne dem privaten Bereich der Gesellschafter zuzuordnen sind.
Teilweise aus dem Buch Investmentclubs, dtv
Und, jetzt einiges klarer???? I hope so....
NetsroT
Wenn Personen schriftlich oder mündlich vereinbaren, bei der Erreichung eines gemeinsamen Zweckes zusammenzuwirken, so entsteht dadurch regelmäßig eine rechtliche Verbindung in Form einer Personengesellschaft. Dies kann z.B. eine Fahrgemeinschaft oder eine Skatrunde mit gemeinsamer Kasse sein. Das gilt in gleichermaßen für einen Investmentclub.
Die für einen Investmentclub zur Verfügung stehenden Rechtsformen sind die der Vereine und der Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR), die durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) geregelt werden.
Es gibt also zwei Möglichkeiten: Entweder gründet man sich als Verein oder als GbR. Vereine sind zwar Personenvereinigungen und werden durch das BGB geregelt, haben jedoch eine köperschaftliche Verfassung. Sie führen, ähnlich wie eine Kapitalgesellschaft, ein Eigenleben und sind unabhängig von Bestand und Wechsel der Mitglieder. Es gibt Vereine in der Form der eingetragenen Vereine (rechtsfähig) und auch als nicht eingetragenen Verein (nicht rechtsfähig).
Außerdem unterscheidet das BGB nach nicht wirtschaftlichen (ideellen bzw. gemeinnützigen) Vereinen und dem wirtschaftlichen Verein. Ein Investmentclub verfolgt nun keine ideellen, sondern einen wirtschaftlichen Zweck. Rechtsfähig kann ein wirtschaftlicher Verein nur durch staatliche Verleihung (§22 BGB) erlangen. Dies ist heute für neue Vereine nicht mehr möglich.
Das wiederum bedeutet, daß ein Investmentclub nur ein nicht rechtsfähiger Verein sein könnte. Das allerdings gibt ein Problem mit den Banken, welche einen nicht rechtsfähigen Verein für nicht kontenfähig halten. Fazit: Ein nicht rechtsfähiger Verein kann kein Depot eröffnen.
Desweiteren wäre ein wirtschaftlicher Verein voll körperschaftssteuerpflichtig (KStG § 1).
Aus diesen Gründen bleibt als Rechtsform eigentlich nur die GbR. Sie ist eine Personengesellschaft, die - aufgrund ihrer Rechtsform - nicht der Körperschaftssteuer unterliegt. Da die GbR eine ausschließlich personenbezogene Gesellschaft ohne eigene Rechtspersönlichkeit ist, werden Gewinne auch nur bei den Gesellschaftern versteuert. Ein Investmentclub als GbR wird in der Regel auch nicht gewerbesteuerpflichtig, da die Gewinne dem privaten Bereich der Gesellschafter zuzuordnen sind.
Teilweise aus dem Buch Investmentclubs, dtv
Und, jetzt einiges klarer???? I hope so....
NetsroT
Hallo zusammen,
das Thema ist ja eigentlich immer aktuell, deswegen ....
*schiebnachoben*
Euer NetsroT
das Thema ist ja eigentlich immer aktuell, deswegen ....
*schiebnachoben*
Euer NetsroT
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