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    Hallo Leute brauch mal eure hilfe, vieleicht hat ja jemand... - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 07.06.00 23:17:47 von
    neuester Beitrag 08.06.00 00:03:28 von
    Beiträge: 7
    ID: 153.427
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      Avatar
      schrieb am 07.06.00 23:17:47
      Beitrag Nr. 1 ()
      erfahrung damit gemacht.


      Bitte nachfolgendes Lesen und eure meinung Posten.
      Vorweg sag ich schon mal, habe keinerlei Nachricht von der Post erhalten.


      --- "SPEZIALREPORTE.DE Buchhaltung" schrieb: >
      > Sehr geehrter Internetnutzer,
      >
      > vor einiger Zeit haben Sie unter
      > http://spezialreporte.de/blackbook/
      > einen Report per Nachnahme bestellt.
      >
      > Leider haben Sie die Annahme verweigert
      > bzw. die eingelagerte Sendung nicht fristgerecht
      > bei der Post abgeholt. Eine durch die Post
      > erbrachte Bestaetigung ueber Ihre
      > Annahmeverweigerung
      > liegt uns vor.
      >
      > Dadurch sind uns erhebliche Kosten entstanden.
      > Bei der Bestellung haben wir Ihre Verbindungsdaten
      > sowie
      > die IP-Adressen Ihres Internetproviders gespeichert.
      >
      > Unser Teil des Kaufvertrages, den Sie im Internet
      > durch ausfüllen des Bestellformulars abgeschlossen
      > haben, wurde damit erfuellt, Sie haben jedoch
      > Ihren Teil des Kaufvertrages nicht erfuellt,
      > weshalb wir nun nach den momentan gueltigen
      > Fernabsatzrichtlinien der Europaeischen Union
      > berechtigt
      > sind, eine Nachnahme-Verweigerungsgebühr in Höhe von
      >
      > 20,- DM incl. MWSt. einzufordern.
      >
      >
      > ### REFERENZ-NR: ********
      >
      > Nur mit der fristgerechten Zahlung ersparen Sie uns
      > und Ihnen das gerichtliche Mahnverfahren, welches
      > wir weitestgehend automatisiert haben.
      > Bedenken Sie bereits jetzt, dass durch das
      > gerichtliche Mahnverfahren am Amtsgerich
      > Hagen erhebliche Mehrkosten auf Sie zukommen.
      >
      > Das Mahnverfahren wird sich dann gegen die Person
      > richten, die den bei uns gespeicherten
      > Internetzugang
      > (IP-Resolving) benutzt hat, um die Bestellung
      > aufzugeben.
      >
      > Beachten Sie ausserdem, dass in dem Falle
      > der Nichtbezahlung Ihre Adresse auf eine
      > Schwarze Liste (Negativliste) gesetzt wird,
      > so dass Sie in der Zukunft bei vielen Versandfirmen
      > nicht mehr per Nachnahme bestellen koennen.
      >
      > Sollten Sie noch Interesse an dem Kauf des
      > Reports haben, sehen Sie bitte unbedingt
      > von einer weiteren Bestellung per Nachnahme
      > ab. Stattdessen koennen Sie per Vorkasse
      > bestellen, wobei wir Ihnen einen Teil der
      > Verweigerungsgebuehr erlassen - Sie zahlen
      > in diesem Fall lediglich 29 DM fuer den Report
      > zzgl. 10 DM fuer die Nachnahmeverweigerung
      > (insgesamt also 39,- DM).
      >
      > Geben Sie dann bei der Vorkasse Ihre
      > oben genannte Referenznummer an.
      >
      > http://spezialreporte.de/blackbook/
      >
      >
      > Hochachtungsvoll
      >
      > Susanne Kallweit
      >
      > spezialreporte.de
      > Buchhaltung
      >
      > Einwaende gegen diese Forderung bitte nicht
      > per Email, sondern nur per Fax 02401-896765 oder
      > per Briefpost:
      >
      > Systemberatung
      > Walter Voell
      > Postfach 1334
      > D-52014 Aachen
      > Deutschland

      Hier meine Antwort darauf:

      Sehr geehrte Damen und Herren,

      bei dieser e-mail kann es sich doch nur um einen schlechten Witz handeln.
      Warum sollte ich mir etwas bestellen, um dann die Annahme zu verweigern? ?
      Da ich keinerlei nachrichten von der Post oder sonst einen Paketdienst erhalten habe, ich aber
      immer noch
      Interesse an den blackboock habe möchte ich Sie doch
      bitten dies endlich loszuschicken.
      Ansonnsten muß ich Sie wohl auf meine schwarze Liste setzten.
      Vorkasse, ja das wärs. ;-)
      Es geht mir nicht um die 39DM, auch zu diesen Preis würde ich das Buch noch Kaufen, aber
      Vorkasse,da kann ich mich nicht drauf einlassen.
      Das alles sieht mir sehr nach abzocke aus, sollten Sie dennoch irgendwelche ansprüche
      stellen, bitte ich Sie dies doch per Briefpost zu tun.
      Desweiteren hätte ich gerne noch die Kopie von der
      Post, über die Bestaetigung der Annahmeverweigerung.

      Mit freundlichen Grüßen

      F.L
      Avatar
      schrieb am 07.06.00 23:31:33
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hab damit keine Erfahrung. Hört sich ja wirklich nach Abzocke an. Ganz schön hochgepockert von der Susi mit der von Dir angeblich unterschriebenen Annahmeverweigerung, wenn dies nicht der Fall ist.
      Die ist ausschlaggebend für das Ende der Geschichte. Was ist denn der Inhalt des Blackbook `s, sowas kenn ich bisher nur aus der Grafittiszene...:D

      MfG K.
      Avatar
      schrieb am 07.06.00 23:35:33
      Beitrag Nr. 3 ()
      Ich denke Sie haben richtig gehandelt. Zur weiteren Info : Beim Amtsgericht Hagen werden alle "unbezahlten Fälle" der Creditreform bearbeitet.

      Also sollte sich das Amtsgericht per Mahnbescheid melden, dann unbedingt Einspruch einlegen. Das Verfahren wird dann an ihrem Heimat-Amtsgericht und nicht in Hagen weitergeführt. D. h. die nehmen dann mal einen sogenannten Korrespondenzanwalt.

      Im Übrigen haben die Leute von Creditreform auch nur Anwälte und wir haben denen hier oben im Norden mal gezeigt, dass Abzocke durch Anwälte sogar vor Gericht versucht, von uns aufgedeckt und dann aber durch den Richter radikal erledigt wurde.

      Ihre Ms. Bean
      Avatar
      schrieb am 07.06.00 23:48:38
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hallo Klturraucher

      Es ist nicht die Graphitiszene sondern die Hackerszene.
      Bin mal gespannt ob die sich nochmal melden.
      Avatar
      schrieb am 07.06.00 23:49:04
      Beitrag Nr. 5 ()
      Da warst Du viel zu freundlich, wenn Du nichts gekriegt hast, können
      die Dir gar nichts, IP-Adressdaten speichern, ha ha, das ich nicht
      lache. Die Nr. können sie schon speichern, aber mehr nicht, ausser
      Du hast eine feste IP-Nr unter der Du immer drin bist. Beim normalen
      Zugang zum Netz ist das nicht der Fall, der Provider vergibt die
      ihm zugeteilten Adressen dynamisch (d.h. wilkürlich!) und nur Dein
      Provider kann nachollziehen welche IP zu welchem User gehört ausser
      Du hast eine feste IP-Nr. Die Daten darf der Provider nicht so ohne
      weiteres herausgeben, ob ers tut, ist eine andere Frage, besonders
      wenn die Fa. seiner Fa. nahe steht oder gute Bekannte dann sind die
      Daten schneller weitergegeben als Du schauen kannst, aber das ist
      illegal und die Verwendung der so erlangten Daten ist es auch.

      Solche Sachen schickt man sowieso nur per Post (EINSCHREIBEN!!)oder
      per Fax wegen dem Zugangsnachweis.

      Bei solchen Drohungen kenne ich kein Pardon und schlage erstmal
      verbal kräftig zu, natürlich ohne zu beleidigen, wenns unnötig
      war, ists auch egal. Die wollen was von Dir, nämlich Dein Geld, sie
      wollen Dir etwas verkaufen nicht Du ihnen, also nur nicht zu
      bescheiden. Gut wirkt oft noch die Drohung mit dem Rechstweg, wenn
      die andere Seite allerdings so kommt, dann noch etwas heftiger, so
      z.B. Anzeige wegen übler Nachrede, Du wärst nicht bereit, eingegangenen
      Verpflichtungen nachzukommen und Setzung auf schwarze Liste.

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      Avatar
      schrieb am 08.06.00 00:00:38
      Beitrag Nr. 6 ()
      Grundsätzliches dazu:

      Bei solchen Sachen bestelle ich immer per Zahlung über
      Kreditkarte, oder auch per Bankeinzug sofern möglich,
      allerdings gebe ich die Daten bei einem
      solchen Verein niemals online weiter, wie weiss ich, dass
      die Daten entsprechend gesichert sind, wenn ich den Verein
      nicht kenne?!

      Bei den beiden Zahlungsarten hast Du gegebenenfalls das
      Geld schnell zurück, wenn die nicht liefern, es wird
      zwar zuerst Dein Konto belastet, aber Du kannst in beiden
      Fällen Dein Geld problemlos zurückerhalten. Bei Kreditkarte
      hast Du 1 Monat nach Rechnungserhalt bei Lastschrift 6 Wochen
      nach Abbuchung, sollte die Ware in dieser Zeit nicht da sein
      aber belastet sein, einfach zurückbuchen lassen oder bei
      Karte widersprechen, solch einen Kauf hättest Du nie getätigt.

      Dann müssen die ihren Zahlungsanspruch belegen, das können
      sie aber nicht.So habe ich mir schon manchen Ärger erspart,
      wenigstens das Geld war wieder da und das ist die Hauptsache.
      Avatar
      schrieb am 08.06.00 00:03:28
      Beitrag Nr. 7 ()
      schlimmer Finger Du...:D
      Naja wenn Du es durchgelesen hast, weißt Du ja wie Du Dich bei denen bedanken kannst...

      MfG K.
      (aber nicht bei mir üben...:D)


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