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    Wer kann Aktien shorten (Leeverkaufen) - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 11.06.00 17:20:44 von
    neuester Beitrag 19.06.00 08:53:19 von
    Beiträge: 42
    ID: 155.868
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     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 11.06.00 17:20:44
      Beitrag Nr. 1 ()
      Mich würde interessieren, ob mir jemand sagen kann, wer hier in Deutschland Aktien leerverkaufen kann.
      In Amerika kann das wohl so ziemlich jeder.
      In Deutschland jedenfalls die Banken. Wer noch ?
      Interessant ist, ob der Versuch vor einer Woche, den Kurs von Net AG unter den Stop-Loss von Platow zu drücken, mittels Leerverkäufen gemacht wurde.
      Dann könnte es, jetzt wo der Kurs in allmählicher Steigerung begriffen ist, zu einem sog.`short-squeeze` kommen, wenn der Leerverkäufer gezwungen ist, die geshorteten Aktien zu höheren Kursen nachzukaufen. So etwas kann einen Aktienkurs massiv in die Höhe treiben.
      -cherub
      Avatar
      schrieb am 11.06.00 17:28:21
      Beitrag Nr. 2 ()
      @cherub

      Hmmm, interessante Theorie.
      Wio sind die Fachmänner / Fachfrauen, die diese Frage beantworten können, Huhuuuu
      Robby
      Avatar
      schrieb am 11.06.00 17:48:05
      Beitrag Nr. 3 ()
      ja servus cherub,

      rein nach der rechtslage darf hier in deutschland überhaupt niemand
      seine aktien leer verkaufen, weil strafbar.
      wobei die theorie mit der praxis oft nicht übereinstimmt......

      gruss No27
      Avatar
      schrieb am 11.06.00 17:55:35
      Beitrag Nr. 4 ()
      Also,

      ich habe gelesen, dass Leerverkaufen in Deutschland verboten ist, weiss aber nicht, ob das stimmt.

      Jagger
      Avatar
      schrieb am 11.06.00 17:59:53
      Beitrag Nr. 5 ()
      wird von den banken übrigens auch nicht angeboten,
      zumindest offiziell nicht....;)

      gruss No27

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      Avatar
      schrieb am 11.06.00 18:07:41
      Beitrag Nr. 6 ()
      Ich bin zwar recht neu an der Börse, halte es aber für kein gutes Zeichen, wenn es bei einer Aktie Leerverkäufe gibt. Habe damals die Bekanntschaft mit Leerverkäufen bei Uproar gemacht.
      Das geht ungefähr so, und wenn sich Leute auf so etwas einlassen, dann stimmt mich so etwas ziemlich bedenklich:
      Ich stelle mein depot derart zur verfügung, dass sich mein makler daraus bedienen kann, wenn er das will. im gegenzug habe ich zugriff auf andere depots. ich kann also aktien verkaufen, die ich gar nicht habe. das mache ich natürlich nur, wenn sie hoch stehen und wenn sie dann nach kurzer Zeit wieder gefallen sind (was die Prognose von leerverkäufen ist, also eine art put) muss ich sie zurückkaufen und habe sie dann tatsächlich. also: ich habe Aktien hoch verkauft, die ich nicht habe, mit der Massgabe, sie zu einem späteren Zeitpunkt (innerhalb weniger Wochen) billig zurückzukaufen, damit ich sie dann habe.
      In deutschland ist das wohl nur bedingt und mit einschränkungen möglich.
      irgendwo bei den uproar-threads gibt es wohl auch eine beschreibung dafür (uproar, wie phönix aus der asche)
      übrigens bei uproar ist die rechnung der shorties aufgegangen: innerhalb weniger wochen von 50 auf 10

      und ja, wenn sich die shorties irren, müssen sie zu einem festgelegten Zeitpunkt kaufen

      viel glück
      soe
      Avatar
      schrieb am 11.06.00 18:11:40
      Beitrag Nr. 7 ()
      @cherub

      Wirklich coole These mit Net@G!
      Aber wenn es in (D) nicht erlaubt ist, wer soll sie dann leerverkauft haben können?
      Aber trotzdem hoffe ich das Du Recht hast, da ich auch mit in Net hänge! Was mit Net in der letzten Zeit passiert ist, ist schon irgendwie "strong strange"! Erst F*rtsch, dann das (nicht gelungene) bashing unter das Platow-Stoplos und dann noch die merkwürdige Kaufempfehlung von Sal.Opp. (KZ 27€ auf 12 Monate! war wohl `ne falsche Übersetzung ins Deutsche?!)

      Mal sehen was passiert!
      Avatar
      schrieb am 11.06.00 18:12:00
      Beitrag Nr. 8 ()
      Leerverkäufe komplett verboten ? Irgendwer hatte mal erzählt, daß die Ausübung des Greenshoes was mit Leerverkäufen durch die Banken zu tun hat.
      Klang einigermaßen logisch, die Erklärung.
      Weiß aber nicht, ob das stimmte.
      Für nähere Auskünfte sowohl zum Thema Leerverkäufe als auch zum Thema `Greenshoe` wäre ich dankbar.
      Einmal hab ich schon Aktien leerverkauft, Infineon nämlich.
      Da waren bei der Emission von der Diraba zu viele Aktien in mein Depot eingebucht worden.
      Ich verkaufte.
      Hinterher wurden dann die Aktien, die ich bereits verkauft hatte, wieder abgebucht.
      Da hatte ich dann !!-10!! Infineon-Aktien im Depot.

      -cherub
      Avatar
      schrieb am 11.06.00 18:16:43
      Beitrag Nr. 9 ()
      Wenn jemand definitiv weiß, daß Leerverkäufe verboten sind, könnte er vielleicht den Paragraphen und das Gesetz, oder auch einen Internetlink zu diesem Thema posten ?

      -cherub
      Avatar
      schrieb am 11.06.00 18:20:47
      Beitrag Nr. 10 ()
      wir wissen nicht was ihr arzt oder apotheker empfiehlt, aber wir raten shortsellern in spe, sich an die sino gmbh in ddf zu wenden.
      ein erstklassiger broker, spitzenleute am rohr uund absolut korrekt.
      abwicklung über konto bei der tub. für weitere infos www.sino.de
      Avatar
      schrieb am 11.06.00 18:23:37
      Beitrag Nr. 11 ()
      Warum postet cherub unter verschiedenen IDs ?? tote katze, cherub, scharfe nocke...
      Was bringt dir das ?
      Avatar
      schrieb am 11.06.00 18:25:53
      Beitrag Nr. 12 ()
      HÄH ????
      Tote Katze ? multi-ID`s
      Wie kommst du, bitte auf den Gedanken ?
      Avatar
      schrieb am 11.06.00 18:29:11
      Beitrag Nr. 13 ()
      ...
      Avatar
      schrieb am 11.06.00 18:36:08
      Beitrag Nr. 14 ()
      cool. auf sino.de steht tatsächlich was vom shorten(aber was zur Hölle ist `crossen`?)
      Steht nur nicht da, ob sich das auf Deutschland oder Amerika bezieht.
      Avatar
      schrieb am 11.06.00 18:50:29
      Beitrag Nr. 15 ()
      Schoko-Banane...
      Avatar
      schrieb am 11.06.00 18:57:06
      Beitrag Nr. 16 ()
      crossen ist hier kaufen und drüben schmeissen oder umgekehrt, intraday versteht sich!
      bei sino kannst du wenn du short gehst, das cover direkt mit geben.
      p.s. interessant wird das allerdings nur für die etwas fetteren unter euch, der typische sino kunde macht mit 80-100 trades pro monat
      ca. 9000k umsatz!!!
      Avatar
      schrieb am 11.06.00 19:00:14
      Beitrag Nr. 17 ()
      Ultrakrass.:)
      80-100 Trades ? Mein Gott, was fürn Stress.
      Kannst du mir definitiv sagen, ob sich das Shorten auf Deutschland bezieht ?
      Avatar
      schrieb am 11.06.00 19:00:25
      Beitrag Nr. 18 ()
      Dieses lustige - scheinbar jetzt zum common sense gewordene - Gerücht, dass Shorten in Deutschland verboten ist bzw.
      dass Shorten in Deutschland für Privatpersonen verboten ist, ist natürlich völliger Quatsch.

      Der einzige Grund warum ihr nicht shorten könnt ist weil die Banken das EDV-technisch nicht auf die Reihe kriegen - schließlich
      müßte zum Beispiel ConSors fast 300 000 Depots auf Shortbestände checken und rechtzeitig für Deckung sorgen - das ist (noch) zu
      gefährlich.

      `Richtige` Broker, wie zum Beispiel sino, mit weniger, dafür umso größeren Kunden können so etwas problemlos anbieten - ich bin
      selbst Kunde und mache das auch hin und wieder insbesondere in Zusammenhang mit Crossing. Und weil oben die Frage
      gestellt wurde, was das überhaupt ist: Unter Crossing versteht man den Kauf oder Verkauf eines Wertpapiers an einem Börsenplatz
      mit gleichzeitigem Gegengeschäft an einem anderen Ort. Arbitrage halt. Häufigste Ausprägung: Shorten in Deutschland, Covern in USA -
      Geld verdienen.

      Gern geschehen,
      Jeanny
      Avatar
      schrieb am 11.06.00 19:05:13
      Beitrag Nr. 19 ()
      @Jeanny
      danke für die ausführliche Antwort.
      Mal wieder was gelernt ;)
      Gruß
      Robby
      Avatar
      schrieb am 11.06.00 19:06:13
      Beitrag Nr. 20 ()
      Dieses "Crossen" wäre vor einer Weile mit GZTR gut gegangen.
      Im übrigen Danke.
      Avatar
      schrieb am 11.06.00 19:56:18
      Beitrag Nr. 21 ()
      In § 433 BGB sind die Grundpflichten des Verkäufers und des Käufers geregelt. Dort heißt es:

      "(1) Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen."

      Eben dies kann ein Shorty nicht, weil er die Sache (Aktie) nicht besitzt. Hierin sehe ich den Grund, daß Banken es nicht zulassen, daß Privatleute in Deutschland Leerverkäufe durchführen.
      Avatar
      schrieb am 11.06.00 20:04:21
      Beitrag Nr. 22 ()
      Als Jurist kann ich dir sagen, daß du Dinge verkaufen kannst, die dir noch nicht gehören.
      Du kannst sogar Sachen verkaufen, die noch überhaupt nicht existieren.
      Ob du dann erfüllen kannst, ist eine andere Frage. Es kann der Vertrag wegen angfänglicher Unmöglichkeit (§ 306) nichtig sein.
      Das wäre er dann, wenn du eine Aktie von einem nichtexistenten Unternehmen verkaufst.
      Hier aber kein Problem.
      -cherub
      Avatar
      schrieb am 11.06.00 20:05:43
      Beitrag Nr. 23 ()
      Wobei sich der Verkauf von Aktien sowieso nicht nach § 433, sondern nach dem AktienG oder dem Wertpapierhandelsgesetz richtet.(Leider nicht mein Spezialgebiet)
      Avatar
      schrieb am 11.06.00 20:13:10
      Beitrag Nr. 24 ()
      Nochmal (weil einige beharrlich auf diesen Schwachsinn pochen): der einzige Grund warum ihr nicht shorten könnt (WENN ihr nicht
      shorten könnt) ist folgender Absatz in den AGB eurer Depotbank:

      "...das Kreditinstitut zur Ausführung von Aufträgen zum ... Verkauf
      von Wertpapieren ... nur insoweit verpflichtet [ist], als ... der
      Depotbestand des Kunden zur Ausführung ausreicht."

      wers nicht glaubt - ruft doch beim BAWe an!

      Jeanny
      Avatar
      schrieb am 11.06.00 20:13:38
      Beitrag Nr. 25 ()
      Aaaaaaahhhhhhhh!!!!! Hier ist das 1.Semestler-Treffen!!!!!
      Avatar
      schrieb am 11.06.00 20:17:04
      Beitrag Nr. 26 ()
      ?
      Avatar
      schrieb am 11.06.00 20:36:58
      Beitrag Nr. 27 ()
      Also, um auf das Thema Net@AG zurück zu kommen,
      wäre es also theoretisch möglich gewesen, auf diese Art den Kurs stürzen zu lassen.
      So wie Jeanny das shorten beschreibt, könnte auf jedenfall ein "Großkunde" für diesen Kursverfall verantwortlich sein ?

      Robby
      Avatar
      schrieb am 11.06.00 20:48:20
      Beitrag Nr. 28 ()
      @ cherub

      Ich habe soeben im Wertpapierhandelsgesetz nachgelesen und das Aktiengesetz überflogen. Dort werden nur Insidergeschäfte, der Handel mit den Aktien des eigenen Unternehmens usw. abgehandelt. Zu Leerverkäufen habe ich keine Regelungen gefunden. Wie kommst Du darauf, daß das BGB nicht auf den Aktienhandel anzuwenden ist? Das BGB gilt immer, sofern nicht in einem besonderen Gesetz eine abweichende Vorschrift enthalten ist. Demnach muß das BGB auch für den Aktienhandel der Privatleute gelten.

      Natürlich kann man ein Verpflichtungsgeschäft nach § 433 eingehen und der Erfüllung nach §§ 929 ff. nicht nachkommen. Aber das machen die Banken in Deutschland nicht mit.
      Avatar
      schrieb am 11.06.00 21:18:44
      Beitrag Nr. 29 ()
      Aktien sind Gesellschaftsanteile.
      Du wirst Aktiengesellschafter, wenn du eine Aktie kaufst.
      Das ist kein Examensstoff, deswegen habe ich herzlich wenig Ahnung davon. Ich habe gerade ein Lehrbuch dazu aufgeschlagen, aber da steht auch nicht viel drin.
      Ich war nur (zugegebenermaßen mehr intuitiv als aus Wissen) davon ausgegangen, das die Aktie als Gesellschaftanteil nicht nach § 433 verkauft wird, sondern daß es irgendwelche Sondervorschriften gibt.
      Ich kann aber auf die Schnelle keine finden.
      Wie es aussieht, findet die Übertragung ganz normal nach § 929 I statt, durch Übereignung des Papiers, also warum nicht § 433 fürs Kausalgeschäft ?
      Mein Wahlpflichtfach ist Familien-und Erbrecht, nicht Gesellschaftsrecht. :)
      Eine Bekannte von mir hat das Wahlpflichtfach. Werde mich mal erkundigen.
      Jedenfalls scheinen Leerverkäufe erlaubt zu sein.
      Und unter www.sino.de bieten sie einem das an.
      Ich hoffe ich habe nicht sämtliche Nichtjuristen vergrault.
      -cherub
      Avatar
      schrieb am 11.06.00 21:54:25
      Beitrag Nr. 30 ()
      Zurück zum Originalthema:
      Theoretisch möglich ist es auf auf jeden Fall, daß es einen solchen Versuch gegeben hat. Interessant ist, daß am Tag, nachdem der Platow-Stopkurs gecancelt wurde, die Umsätze auf UNTER EIN DRITTEL zurückgingen.
      Außerdem wurden die Ordergrößen drastisch kleiner.
      Ich glaube ja an sich nicht an Verschwörungstheorien.
      Es könnte allerdings wirklich ein gezieltes Manöver gegeben haben, mittels Leerverkäufen den Kurs unter den Stoploss von Platow zu drücken, um 1.Das Image der Aktie zu schädigen und 2. Die Stoploss-Kurse der Platow-Leser auszulösen, was den Kurs dann ins Bodenlose hätte fallen lassen.
      Dann hätte der Leerverkäufer billig (deutlich unter 20) wiedereinkaufen können.
      Platow setzte den Stopkurs mit der (sinngemäßen) Begründung aus, jemand versuche dies zu tun.
      Sollte es sich hierbei um Leerverkäufe gehandelt haben, dann hat, wer auch immer den Versuch gestartet hat, jetzt ein Problem.
      Und die Net AG-Aktionäre können sich darauf freuen, das der Leerverkäufer sich irgendwann massiv eindecken muß. Was die Kurse dann in die Höhe treiben dürfte.
      Wie gesagt, theoretisch. Ich bin fern davon, eine Vermutung als Gewissheit hinzustellen.
      Nur nicht wundern, wenn es nächste oder übernächste Woche einen deutlichen Aufwärtstrend gibt. Und möglichst nicht in den Anstieg hinein verkaufen. Wer die Aktien durch das Tal hin gehalten hat, sollte nicht auf dem halben Weg zum Gipfel verkaufen, bloß weil er froh ist, ohne Verluste herauszukommen.
      In einem Thread für Anfänger auf WO steht, das gerade Anfänger dazu neigen, zu früh auszusteigen, weil sie das Gefühl haben, die Gewinne gar nicht zu verdienen.
      Solche geschickten Manöver habe ich in der Vergangenheit mehrfach gebracht.
      -cherub
      Avatar
      schrieb am 11.06.00 22:05:13
      Beitrag Nr. 31 ()
      hi, hilft vielleicht ;)

      -----------------------

      SHORTSELLING

      Mittels Shortingselling, - auch Leerverkauf genannt- , kann man an fallenden Aktienkursen Geld verdienen. Und zwar verkauft man in Erwartung fallender Kurse Aktien, die man nicht besitzt, um sie später wieder günstiger zurückzukaufen. Man leiht sich während der Dauer des Shortsells die Aktien von seinem US-Broker. Die Differenz zwischen Einstiegs- und Ausstiegskurs des Leerverkaufs/Shortsells ist der Gewinn des Shorters. Beim Shortselling ist also einfach die Reihenfolge der Transaktionen vertauscht. Man verkauft erst und kauft dann später wieder zurück. Die Differenz zwischen Shorteinstiegs- und Ausstiegskurs ist der Gewinn des Shortersellers, vorausgesetzt, die Aktie fällt entsprechend der Erwartung tatsächlich.

      Shortselling ist in Deutschland nicht möglich. Es gibt einige Ausnahmen, die jedoch aus bestimmten Gründen nicht praktikabel sind. Wer also shorten möchte, muß sich am besten einen US-Account bei einem US-Online-Broker zulegen. Oder er geht in Deutschland den Umweg über OS.

      Im Folgenden ein konstruiertes Beispiel, das das Prinzip und das praktische Handling des Shortingssellings verdeutlichen soll. Ich gehe davon aus, daß der Aktienkurs von der Internetaktie Amazon nach dem Weihnachtsgeschäft fallen wird. Ich versuche also auf möglichst hohem Niveau die Aktie leerzuverkaufen/ zu shorten. Ich tätige eine Verkaufsorder/Sellorder mit einem Limit bei 100$. Da ich diese Aktie nicht in meinem Depot besitze, wird die Order dadurch automatisch zu einer Leerverkaufsorder/Shortsellorder. Diese Shortsellorder wird in unserem Beispiel nun ausgeführt. D.h., daß Aktien von Amazon bei 100$ verkauft werden, ohne daß ich sie im Depot besitze. Ich bin in Amazon bei 100$ short. Die Aktie fällt nun tatsächlich wie erwartet. Bei 70$ entscheide ich mich die zuvor leerverkauften/geshorteten Aktien zurück zu kaufen. Ich tätige eine Kauforder mit dem Limit 70$. Sie wird automatisch zur coverbuy order. Man bezeichnet das Zurückkaufen der zuvor leerverkauften/geshorteten Aktien als covern. Die Differenz zwischen Einstiegs- und Ausstiegskurses des Leerverkaufs/Shorttrades ist mein Gewinn. Amazon ist in diesem Beispiel um 30% von 100$ auf 70$ gefallen. In diesem Beispiel hätte ich also ca. 40% Profit gemacht. Angenommen Amazon wäre in diesem Beispiel weiter auf 50$ gefallen und ich hätte bei 50$ gecovert, dann würde dies sogar einen Gewinn von 100% entsprechen.

      Es kann nur während eines Upticks im bid geshortet werden. Eine Aktie, die sich gerade im freien Fall befindet, kann also nicht geshortet werden. Man muß erst abwarten bis die bids, die Kaufgebote, wieder etwas höher gestellt werden, was aber selbst bei rapiden Kursverlusten immer wieder der Fall ist. Oft stellen Market Maker, die auf beiden Seiten den Markt für eine Aktie stellen die Bids kurzzeitig hoch, um ein Uptick zu erzeugen, daß sie selbst zum Shorten nutzen. Praktisch jeder US-Onlinebroker bietet Shortselling an. Die Broker unterscheiden sich lediglich im Umfang ihrer täglichen Shortlist.

      Worin besteht der Anreiz ?

      Shortselling ist die perfekte Anlageform für eine Baisse. Ziel muß es sein, daß Top einer Hausse runterzushorten. Man wechselt in der Überhitzungsphase einer Hausse von LONG auf SHORT. man verdient somit doppelt. Ist es möglich mit System auf kurzfristige Sicht zu shorten ? Ich persönlich habe bisher entweder intraday geshortet oder aber in einen bestehenden intakten Abwärtstrendkanal. Wie bei jedem Trade liegt der Hauptverwundungspunkt beim Shortselling in der Wahl des Einstiegspunktes. Läuft der (Short-)Trade nämlich gleich zu Beginn in Verlust, steht einem als kurzfristig orientierter Trader das Wasser gleich bis zum Hals und man ist sofort mit dem "Alles oder Nichts"-Prinzip konfrontiert. Mit dem Einstiegspunkt steht oder fällt der Trade! Beim Intradayshorting kontrolliert der Daytrader engmaschig den Tages-Kursverlauf. Wenn der Trade beginnt gegen ihn zu arbeiten, stellt er mit einem Mausklick den Shorttrade sofort glatt. Oft ist der Trader gezwungen sofort nach getätigter Shortorder entweder die Order wieder zu canceln oder aber wieder zu covern. Zwar ist man auch beim intraday shorting nicht vor einem intraday gap up gefeit, trotzdem läßt sich als Vorteil festhalten, daß man wie beim Intradaytrading (/-scalping) jederzeit vollständige Kontrolle über den Trade hat.

      Beim Shorten in einen bestehenden intakten Abwärtstrend macht man sich zunutze, daß die Wahrscheinlichkeit, daß man gerade zum Einstiegspunkt seines Shorttrades auf ein reversal stößt, relativ gering ist. Der Vorteil liegt aber darin, daß man nicht den enormen Zeitaufwand aufbringen muß wie beim Intradayshorting/-trading. Ein konsequentes Setzen von stopp coverbuy orders ist erforderlich sowie das Kontrollieren der charttechnischen Indikatoren.

      Warum scheint diese Shortmethode interessant ?

      Weil es möglich ist zu Beginn eines Abwärtstrends shortzugehen. Der Zeitraum des erwarteten Abwärtstrends der ausgesuchten Shortkandidaten varriert stark, so daß man von Fall zu Fall entscheiden muß, ob man bereits nach 1-2 Tagen covert oder aber den Shortsell weiter laufen läßt. Besonders risikoreich ist das Shorten von Aktien , die ein Alltimehigh (ATH) erreicht haben. Ein ATH ist Zeichen für Stärke in einer Aktie und bedeutet ein Kaufsignal. Aktien, die ein ATH erreicht haben und aufgrund der starken Dynamik die charttechnische Konstellation der 2 Punkte - Shortregel erfüllen, fallen oft nur unwesentlich von ihrem ATH zurück, um nach oft nur 1-2 Tage dauernder Kurzkonsolidierung weiter durchzustarten. Deshalb ist auf das konsequente Setzen und Einhalten von Stopps zu achten.

      quelle: http://www.boersego.de/


      gruss laurent
      Avatar
      schrieb am 11.06.00 22:20:30
      Beitrag Nr. 32 ()
      @Cherub,
      guter Beitrag.
      In diese Richtung sind auch meine Vermutungen gelaufen.
      Wohlgemerkt Vermutungen.
      An Verschwörungstheorien will ich auch nicht unbedingt glauben, aber auch mir ist das Gleiche aufgefallen.
      Drücken wir uns und der Aktie beide Daumen.

      Gruß
      Robby
      Avatar
      schrieb am 11.06.00 22:51:44
      Beitrag Nr. 33 ()
      @ laurent 11:
      Sieht aus, als richtet sich dieser Artikel an den Normalanleger.
      Für die Großkaliber gibt es wohl Broker wie sino.de
      Sollte es Leerverkäufe gegeben haben, so weiß ich nicht, ob der Leerverkäufer Gelegenheit hatte, seine Position durch Käufe glattzustellen.
      Die `Hiobsbotschaft` über den ausgesetzten Stopkurs erfolgte nach Börsenschluß, und die Umsätze und Ordergrößen der nächsten Tage waren relativ niedrig.
      Vielleicht ist der Kursanstieg der letzten Zeit bereits auf vorsichtiges Wiedereinkaufen zurückzuführen.
      Wer weiß. Relativ egal, wenn man langfristig investiert ist.
      -cherub
      Avatar
      schrieb am 12.06.00 00:34:52
      Beitrag Nr. 34 ()
      ich war mal bei meiner bank und habe wegen leerverkäufen gefragt.
      die ahben mir gesagt, dass ich wegen des thoretisch unbegrenzten verlustrisikos eine barreserve von 100.000 dm haben muss.

      bei dax-futures braucht man nur so 50000 als sicherheit.

      über ein generelles verbot hat niemand was gesagt...

      in diesem sinne
      Avatar
      schrieb am 12.06.00 01:17:33
      Beitrag Nr. 35 ()
      @ epicuraul

      Warum sollen gerade 100.000.-- DM hinterlegt werden? Das Verlustrisiko beim Shorten ist unbegrenzt und die Bank müßte die für Dich leerverkauften Aktien notfalls selber kaufen, um sie an den Käufer übertragen zu können. Manche Werte steigen aber innerhalb von einigen Tagen oder Wochen um über 100%, so daß mir diese Summe ziemlich willkürlich erscheint. Um die Aussage der Bank besser einschätzen zu können, wäre es nett, wenn Du uns mitteilen würdest, um welche Aktien (z.B. Dax, Nemax, ausl. Aktien) es sich bei Deiner Anfrage gehandelt hat und über welches Ordervolumen gesprochen wurde.

      @ cherub

      Dein Hinweis auf die Eigenschaft der Aktie als Gesellschaftsanteil ist konstruktiv, aber hat mich beim Suchen in den Gesetzbüchern noch nicht weitergebracht. Ich wälze also weiter BGB, HGB, AktG (hilfsweise auch GmbH-G) und WertpapierhandelsG. WO spornt an. Trotzdem wäre es nett, Du würdest die Antwort Deiner Bekannten hier posten.
      Avatar
      schrieb am 14.06.00 22:05:17
      Beitrag Nr. 36 ()
      Hmmm, eines habe ich nicht ganz verstanden. Wie kommt denn nun der Käufer meiner Aktien, die ich aber nun mal nicht habe, an die selbigen? Wer stellt die zur Verfügung?
      THX, Crom
      Avatar
      schrieb am 19.06.00 02:56:41
      Beitrag Nr. 37 ()
      Das Problem hat LordProtector richtig erkannt. Es werden Aktien verkauft, die man nicht hat und nicht liefern kann. Es wird also nur auf dem Papier in das andere Depot ein Aktienbestand gebucht, der aber wiederum weiter verkauft werden kann. Es werden nur Buchungen vorgenommen, ohne das dahinter ein wirklicher Handel im Sinne von Übergabe von Wertpapieren steht. Daher ist die Sache suspekt und bricht in dem Moment zusammen, wenn der Leerverkäufer sich im Falle der tatsächlichen Abforderung nicht mehr auf dem Markt eindecken kann (Shortpositionen schließen).

      Wer sich mit Shorten intensiver beschäftigen möchte, dem sei das Goldboard empfohlen. Im Goldbereich wird das Shorten nämlich am Extremsten betrieben. Es wurde von den Shorties Gold verkauft, das sie sich von den Zentralbanken geliehen haben. Wehe, wenn alle, die Goldzertifikate haben auf eine Aushändigung der Barren bestehen würden.

      Wird die goldene Seifenblase platzen: Thread: Platzt jetzt die goldene Seifenblase -16000 Tonnen Gold fehlen-
      Avatar
      schrieb am 19.06.00 04:25:08
      Beitrag Nr. 38 ()
      Shorting.........

      Was ist das eigentlich?
      Bestimmt ist einigen von Euch dieser Begriff schon einmal hier oder auf anderen Boards aufgefallen und man assoziiert damit Gefahr für seine Aktien. Was nun aber genau
      hinter diesem Begriff steht, wie das Shorten funktioniert, welche Regeln befolgt werden müßen um zu "shorten" oder "short zu gehen" und welche Chancen und Risiken
      bestehen, möchte ich gerne einmal in möglichst einfachen Worten darstellen.
      Um es nicht zu unübersichtlich werden zu lassen, habe ich es in einem Frage/Antwort Muster aufgezogen.


      Allgemein:


      Ein Short Sell ist der "Leerverkauf" einer Aktien.

      Warum eigentlich Leerverkauf?
      Man besitzt diese Aktie nicht/hält sie nicht in seinem Bestand, sondern muß sie sich erst irgendwoher besorgen/leihen.

      Warum sollte man so etwas machen?
      Ganz einfach: Profit.
      Bei einem Leerverkauf geht man von einem fallenden Kurs des Papiers zum aktuellen Kurs aus.

      Wo liegt denn da der Profit?
      Ganz einfach: Man verkauft ein geliehenes Papier welches man eigentlich nicht besitzt in der Hoffnung es später zu einem günstigeren Preis/Kurs zurückkaufen zu können
      und die Leihe zu schließen.
      Mal ein Beispiel:
      Der Wert für den man sich interessiert notiert bei US$ 40 und man glaubt das dies eine zu hohe Bewertung ist und der Kurs in naher Zukunft tiefer notieren wird.
      Nachdem man sich sagen wir 1.000 St. "geliehen" hat, verkauft man diese am Markt zu US$ 40. Tritt in den nächsten Tagen/Wochen der erhoffte Kursrückgang ein, so
      ersteht man das Papier zurück. Dies nennt man dann "covern". Man deckt seine Leerposition ein.
      "Covert" man bei sagen wir US$ 30 so ist die Differenz ((US$ 40 minus US$ 30, (Kommission und Steuer unberücksichtigt gelassen) in Höhe von US$ 10.000, der
      Gewinn)).

      Warum kauft man dann nicht gleich einen "Put"?
      Dies hat mehrere Gründe. Zum einen gibt es für kleinere Werte oft keinen Put/Call und falls doch ist die Auswahl meist gering. Auch die Vielzahl von Indikatoren bei
      Optionen und die Unkenntnis über deren Aussagekraft lassen Anleger zurückschrecken. Bedingt durch die Hebel erscheint einigen Anleger das Risiko bei Put/Calls
      unannehmbar hoch obgleich das Risiko beim Shorten mindestens genauso hoch wenn nicht gar höher ist, wie ich weiter unten zeigen werde.

      Wie geht man vor?
      Man kontaktiert seinen Broker (=Makler=Vermittler) und fragt ihn ob er die gewünschte Aktie zur Verfügung hat oder besorgen kann. Sprich, man leiht sie sich von ihm
      aus. Der Makler wird nun als erstes in seinem Bestand sehen ob er oder einer seiner Kunden das Papier besitzt (er fragt im Margin Department an). Dies geschieht
      gewöhnlich in weniger als einer Minute und man benötigt keinen zweiten Anruf. Ist dies nicht der Fall wird er z.B. Versicherungsgesellschaften/Fonds kontaktieren. Führt
      auch das nicht zum gewünschten Erfolg kann er sie schlußendlich über den Markt besorgen. Dies geschieht in der Regel aber nur bei größeren oder aktiven Kunden, die er
      nicht verlieren will. Bei kleineren Papieren kommt es vor, daß der Makler sich solche Mühen nicht macht und dem Kunden einen abschlägigen Bescheid erteilt, sollte er
      das gewünschte Papier nicht in seinem Bestand halten oder der Beschaffungsaufwand ihm zu groß erscheint.

      Welchen Vorteil hat den ein Leerverkauf?
      Abgesehen vom möglichen Profit bei Erfolg, dürfte der größte Vorteil wohl darin liegen, daß man anfänglich nur 50% vom Wert des zu veräußernden Titels in bar auf dem
      Konto benötigt (manche Häuser verlangen eine 100%ige Deckungssumme), hierauf wird dann der Verkaufserlös gutgeschrieben. In unserem Fall wären dies US$ 40.000
      für den Verkauf plus US$ 20.000 anfänglicher Bestand. Das ist natürlich eine feine Sache da man auch noch Zinsen für die US$ 60.000 erhält, aber wehe wenn das
      Papier weiter steigt. Hierzu später mehr.

      Welche Voraussetzungen muß man erfüllen?
      Zum shorten benötigt man nur ein "extra" Konto, daß so genannte Margin Account. Man erklärt sich bei der Eröffnung bereit, das man seine im Depot befindlichen Aktien
      für eine weitere Verleihung frei gibt, sprich der Makler sich daraus bedienen darf falls Leihanfragen zu diesem Papier erfolgen.


      Jetzt zum "Eingemachten":

      Die "up-tick" Regel
      Ein Aktie kann nur geshortet werden, wenn sie vorher einen up-tick erfahren hat.
      Man ruft seinen Broker an und teilt ihm seinen shorting Wunsch mit. Dieser besorgt nun die Stück und sieht sich den aktuellen Kurs an. Liegt das bid bei US$ 39,75 und
      das ask bei US$ 40, so kann man zu diesem Zeitpunkt nur oberhalb der US$ 39,75 short gehen. In diesem Fall kann man sie bei US$ 40 shorten (natürlich muß auch
      das gefragte Volumen hinter dem ask US$ 40 stehen).
      Ein "tick" ist ein Minimum von 0,125 US Cents.
      Sinn dieser Regel ist es, daß Aktien welche sich in einem Sinkflug befinden nicht geshortet werden können und somit der Abwärtstrend noch zusätzlich angeheizt wird.
      Das unfaire an dieser Regel ist, daß diese nicht für die MM (Market Maker) am NASDQ und auch nicht an der NYSE gilt. Warum eigentlich nicht?
      Money. Big, big money.

      Kann man in Deutschland shorten?
      Jein. Ja, man kann, falls man ein Konto bei Sino hat (die nehmen aber nur Kunden mit richtig Schotter). Nein, da man bei Sino am gleichen Tag noch Abends covern muß.
      Deutsche Titel können nur geshortet werden, wenn sie an einer der amerikanischen Börsen notiert sind.

      Wann muß ich covern?
      Hierzu gibt es viele verschiedenen Vorstellungen in den Boards. Einzig und alleine richtig ist, daß man zeitlich unbegrenzte in einem Titel short sein kann. Es gibt kein
      festgelegtes Zeitlimit.
      Natürlich gibt es äußere Umstände die ein covern notwendig machen. Hierzu einige Szenarien.
      Theoretisch kann man jederzeit durch den Broker veranlaßt werden zu covern. Benötigt er die Stücke kann er Dich auffordern sie ihm in kürzester Zeit zurück zu geben.
      Dies ist in der Praxis aber äußerst selten und daher eher unwahrscheinlich und wird nur durch besondere Umstände ausgelöst.
      Margin calls. Der Schrecken eines jeden "Shorties". Sie kommen schnell und sollten tunlichst beachtet werden, da sonst der Broker für Dich covert. Steigt ein Wert ist
      dies natürlich schlecht für den shortie und er muß (falls nicht vorhanden) auf seinem margin account für ausreichende Deckung sorgen. Ein solcher "call" erfolgt wenn die
      Sicherheitsleistungen nicht mehr gewährleistet sind, was auf Neudeutsch heißt: Bei steigendem Kurs, Geld nachschießen.

      Was ist der/das "Short Interest?
      Das ist die Gesamtzahl der Aktien einer Gesellschaft, die leerverkauft worden sind. Die "short interest ratio" spiegelt das Verhältnis der Leerverkäufe zum täglich
      gehandelten Volumen wieder.
      Diese Zahl wird an jedem Monatsende bei z.B. Barron`s oder Investor`s Business Daily veröffentlicht. Sie ist aber auch auf einigen anderen Seiten nachzulesen.
      Es gibt Anleger welche sie als einen alleinigen Indikator sehen und schreiben ihr große Bedeutung zu. Je niedriger sie ist, desto geringer die Chance auf einen
      Kursrückgang und umgekehrt. Persönlich halte ich dies für nicht verläßlich, vor allem wenn man sich ausschließlich nach ihr richtet.

      Der "Short Squeeze"
      Squeeze= auspressen, ausquetschen
      Das ist ein Feiertag für jeden Long und Shortie-Verachter J
      Einfach gesagt: Dies ist der Zeitpunkt, an dem sich eine Reihe von short seller eindeckt.
      Dies hat in der Regel nur einen Grund: Ein steigender Kurs.
      Dieser kann ausgelöst werden durch z.B. bessere Unternehmens- Umsätze/Gewinne als erwartet oder andere, positive Unternehmensnachrichten (Übernahmen etc.)
      welche den Kurs nachhaltig, positv beeinflußen werden.
      Dieser Kursanstieg kann aber auch durch dirkte Manipulation (das Wort Manipulation implementiert vielleicht für viele Illegalität, dem ist in diesem Beispiel aber nicht so J)
      ausgelößt werden um einen short squeeze zu provozieren. Hierbei steigt der Kurs ohne ersichtlichen Grund. Ausgelöst wird dies durch massive Käufe, kapitalstarker
      Investoren. Diese suchen sich Werte aus, deren short interest sehr hoch ist und kaufen sich in diesen Stock ein. Der darauffolgende Kursanstieg scheucht nun die
      Shorties auf, die natürlich nach den Ursachen forschen. Da sie nichts finden, werden sie unruhig. Nichts ist schlimmer für einen Investor, nicht zu wissen warum der Kurs
      im Augenblick so stark fällt/steigt ohne eine diesbezügliche Nachricht gefunden zu haben. Einige werden nun unruhig und fangen an zu covern (also die vorher geborgten
      Stücke zurück zu kaufen). Dies lößt natürlich einen weiteren Anstieg aus (die Nachfrage übersteigt das Angebot) und ruft weitere Shorties auf den Plan. Diese werfen nun
      in voller Nervosität ihrerseits Stücke auf den Markt und heizen die Rally weiter an. In diese Rally verkaufen nun unsere vorhin erwähnten kapitalstarken Investoren und
      reiben sich die Hände. Unsere kapitalstarken Investoren treten nun auf der Shortseite auf (den sie wissen ja um den ominösen Anstieg) und verkaufen leer. Nach einer
      Weile stabilisiert sich der Kurs und da keine Nachrichten für den Anstieg gefunden werden fällt er wieder. Jetzt steigen auch unsere kapitalstarken Investoren wieder aus,
      sprich sie covern und reiben sich ein zweites mal die Hände.
      Solche Szenarien spielen sich innerhalb weniger Stunde ab und spiegeln eigentlich nicht denn typischen short squeeze dar. Diese sind eher den beiden obersten Punkten
      zuzuschreiben (Earnings und News).


      Worauf man noch achten sollte:

      Kann ich jeden Wert shorten?
      Nein. Das shorten von Aktien, deren Kurs unter US$ 5 notiert, ist nicht möglich.

      Dividenden und Shorting:
      Wenn man während der Dividendenauszahlung short in diesem Wert ist, muß man die Dividende bezahlen. In der Praxis zieht der Broker diese von Deinem Konto und
      schreibt sie dem Konto der Person/Gesellschaft gut, von welcher/m er sich die Stücke geliehen hat.

      Aktiensplit und Shorting:
      Als Beispiel nehmen wir hier ein 2:1 Split. Das einzige worauf man achten muß, ist daß man beim Covern die doppelte Anzahl der Aktien zurückkauft. So profan sich das
      auch anhört, Vergeßlichkeit kann hier teuer werden.


      Noch ein paar kurze Anmerkungen:
      *Der Gewinn beim Shorten ist begrenzt. Der Wert kann nicht tiefer als auf US$ 0,00 sinken. Der Verlust hingegen kann theoretisch ins unendliche Ansteigen. Anstieg auf
      Anstieg, dann ein Split und weiterer Anstieg, daß kann sich ja jeder selbst vorstellen. Siehe z.B. Microsoft.
      *Man bezahlt margin Kosten auf die Shortposition auch wenn man sie ja verkauft hat und den Gegenwert auf dem Konto hat.
      *Alle Gewinn aus Shorttransaktionen sind steuerpflichtig (nach US-Einkommenssteuerrichtlinien), auch wenn man über mehrere Jahre in einem Wert short war.


      Gruß Posti
      Avatar
      schrieb am 19.06.00 08:21:56
      Beitrag Nr. 39 ()
      Hey!

      Hat sich einer von euch mal damit beschäftigt, wo die im Handel per Erscheinen (Graumarkt) verkauften Aktien herkommen. Frag mich das schon seit längerem und komm nicht wirklich dahinter.

      Auch wenn ich mal irgentwo gelesen habe, dass Schnigge bei Handelsbeginn erst mal eine Taxe stellt um den Handel in gang zu bringen, der überwiegende Teil der dort verkauften Aktien müßte doch von den jeweiligen Handelspartnern tatsächlich gestellt werden, aber woher haben die die Aktien?? Es kann sich doch nur um Leerverkäufe handeln und da stell ich mir die Frage, ob dies auch für Privatanleger möglich ist.

      Ich wüßte nicht, wo die tatsächlich gehandelten Aktien herkommen sollten. Zumindest am Neuen Markt haben die Altaktionäre ja eine Haltefrist, sie können also nicht verkaufen. Und die sogenannten institutionellen Anleger mögen zwar intern schon wissen, dass sie eine Zuteilung erhalten, real erhalten bzw. eingebucht werden die Aktien bei ihnen aber doch auch erst am ersten Handelstag.

      Ich weiss ja nicht wie es euch geht, aber ich finde, dass grade an den ersten Handelsagen (Graumarkt) die Kurse oft recht hoch sind und dann schnell zurückkommen, ein entsprechender Leerverkauf also bei vertretbarem Risiko eine gute Gewinnmöglichkeit bietet. :)
      Avatar
      schrieb am 19.06.00 08:31:13
      Beitrag Nr. 40 ()
      Jeanny, gute Beiträge! :)
      Avatar
      schrieb am 19.06.00 08:49:49
      Beitrag Nr. 41 ()
      Shorten ist zwar gut und schön, doch bietet Sino das nur intraday an !
      Nicht wahr Jeanny, wundere mich dass Du das hier nicht angegeben
      hast. Zumind. für Privatanleger...
      Avatar
      schrieb am 19.06.00 08:53:19
      Beitrag Nr. 42 ()
      Einziger Nachteil noch bei Sino: Kein Homebanking !


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