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    Vermögensverwaltung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 25.06.00 16:15:05 von
    neuester Beitrag 02.09.00 21:24:09 von
    Beiträge: 9
    ID: 166.829
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      Avatar
      schrieb am 25.06.00 16:15:05
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich plane, mich in den nächsten Monaten als Vermögensverwalter im norddeutschen Raum selbständig zu machen. Geschäftsgrundlage ist die Portfolioverwaltung von Aktien und Fonds. Der Anlagehorizont ist mittel- bis langfristig - kein Daytrading.
      Da es eine Reihe von Hürden - z.B. die Erlaubniserteilung durch das BAK - und viele interessante Fragen gibt, bin ich an einem Gedankenaustausch mit anderen interessiert. Zuschriften bitte hier im Board oder per mail.
      Avatar
      schrieb am 28.06.00 13:56:05
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hallo worldwide!
      Ich stehe vor genau der gleichen Entscheidung wie Du. Da eine solche Gründung in Deutschland so umfangreiche Vorarbeiten erfordert, bin ich drauf und dran in die Schweiz auszuweichen. Da kannst Du im Rahmen einer Depotvollmacht schalten und wallten wie Du willst.
      Es wäre nett, wenn Du mich auf dem Laufenden hälst, wie es bei Dir aussieht.

      ciao
      conRatio
      Avatar
      schrieb am 28.06.00 16:01:47
      Beitrag Nr. 3 ()
      hai leute

      eine KAG zu gründen könnt Ihr leider abhaken. Ihr braucht zwei GF´s die den sogenannten KWG-Führerschein haben - dazu muß man zuvor einige Jahre in leitender Position in vergleichbarer Tätigkeit tätig gewesen sein. Zum Bsp. Abteilungsleiter Fondsmangement. 10 Jahre lang normaler Fondsmanager gewesen zu sein reicht nicht.

      Außerdem müsst ihr einen regulären Geschäftsbetrieb garantieren können, das heißt Ihr braucht ein Rechnungswesen, eine Fondsbuchhaltung, eine Organisationsabteilung, eine Innenrevision etc.. Unter mimimum 10 Angestellten und 10 Mio Startkatital geht da gar nichts. Um kostendeckend zu arbeiten braucht ihr min. 3 Mrd Euro under management.

      Es geht aber auch viel einfacher. Der Begriff Vermögensverwalter ist nicht geschützt. So ein Schild kann sich jeder an die Wand nageln. Bankvollmacht durch eure Kunden reicht und ihr könnt loslegen.
      Avatar
      schrieb am 29.06.00 18:05:55
      Beitrag Nr. 4 ()
      Guten Abend Sarah,

      Du hast uns wohl Mißverstanden. Wir sind keineswegs im Begriff eine Kapitalanlagegesellschaft zu gründen, sondern eine Finanzportfolioverwaltung. Also im Rahmen einer uns erteilten Depotvollmacht Wertpapierkäufe und Verkäufe für Anleger in deren Namen und auf deren Rechnung bei Depotbanken vorzunehmen.
      Und da liegt schon der Hase im Pfeffer! So leicht wie Du Dir das vorstellst ist es eben nicht. Der Begriff des Vermögensverwalters ist zwar rechtlich nicht geschützt, allerdings die oben beschriebene Tätigkeit ist Genehmigungspflichtig nach § 32 KWG und unterliegt der Aufsicht durch das BaKred, wenn es gewerbsmäßig betrieben wir (gewisse Dauer, Absicht der Gewinnerzielung) oder wenn in kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb erforderlich ist. Und einen kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb sieht das BaKred schon ab 3 Portfolios oder 1 Mio Gesamtdepotvolumen als erforderlich an. Und das ist abgesehen von der Gewinnerzielungabsicht natürlich weniger als ein erforderliches Minimum.
      ciao
      conRatio
      Avatar
      schrieb am 30.06.00 13:35:41
      Beitrag Nr. 5 ()
      Hallo Ihr beiden,

      ich habe den gleichen Thread nochmal unter Spezialforen / Allgemein eröfffnet.

      Leider sind die Reglements in Deutschland wirklich sehr streng, so dass ein Türschild alleine nicht ausreicht. Ein Fonds wäre zwar toll, die Gründung ist aber - wie Sarah 96 schon geschrieben hat - aussichtslos.

      Du hast Dich mit der Sache wirklich schon intensiver auseinandergesetzt ConRatio, wie Deine Antwort vermuten läßt. Gerne würde ich mehr über die Geschichte mit der Schweiz erfahren. Vielleicht kommen noch andere Länder in Frage?

      Zur Zeit prüft ein befreundeter Anwalt meine Unterlagen hinsichtlich Aussicht auf Erfolg beim BaK. Vielleicht kann ich nächste Woche schon mehr zu dem Thema sagen.

      wordwide@gmx.net

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      Avatar
      schrieb am 03.08.00 12:34:44
      Beitrag Nr. 6 ()
      Gründung einer Vermögensverwaltung:
      1. Tip:
      Lest das KWG.

      2. Lest die Homepage des
      Bundesaufsichtsamtes für das Kreditwesen.
      http://www.bakred.de
      Dort sind sämtliche Zulassungsvoraussetzungen als Download vorhanden.
      Dritter Schritt
      Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel
      http://www.bawe.de
      Verhaltensrichtlinien für Vermögensverwalter
      außerdem hilft die Deutsche Bundesbank

      Die Tätigkeit als Finanzportfolioverwalter kann alleine ausgeübt werden.

      Für Rückfragen
      info@neuefinanzen.de
      Avatar
      schrieb am 04.08.00 18:42:08
      Beitrag Nr. 7 ()
      Hallo,
      bin seit 1996 selbständig mit Erlaubniss des BAK als Vermögensverwalter tätig gewesen und habe gerade eine AG gegründet und werde/möchte mit dieser ebenfalls das Portfolimanagement betreiben, sprich bin wieder im Antragsverfahren mit dem BAK.
      Wir können uns gerne mal darüber unterhalten, wobei eventuell auch ein gemeinsamer Weg zustande kommen könnte.
      Allerdings möchte ich in naher Zukunft auch einen Fond auflegen, was durchaus machbar ist, aber natürlich noch etwas mehr Vorbereitung bedarf.
      http://www.nauerz-noell.de
      oder 0172/6816576
      Avatar
      schrieb am 16.08.00 17:06:30
      Beitrag Nr. 8 ()
      Bin auch dabei, mich als Vermögensverwalter selbständig zu machen und wäre an einem Gedanken- und
      Erfahrungsaustausch erfreut. Vielleicht könnte man dazu einen neuen Thread einrichten.

      Gruß mc

      mfreisler@moguntia-wertpapierclub.de
      Avatar
      schrieb am 02.09.00 21:24:09
      Beitrag Nr. 9 ()
      hi,
      ich moechte auch alles wissen. da ich es nur fuer mich und zur
      steueroptimierung vorgesehen habe, bietet sich malta an.
      (doppelbesteuerungsabkommen, weniger bestimmungen usw.)
      ich bin fuer alle tipps sehr dankbar.
      mfg
      n09240@gmx.de


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