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    Spekulationsfrist bei VC-Beteiligungen - von wann wird gerechnet? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 26.06.00 20:54:50 von
    neuester Beitrag 27.06.00 22:05:05 von
    Beiträge: 3
    ID: 167.903
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      Avatar
      schrieb am 26.06.00 20:54:50
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      wie ist das denn bei vorbörslichen Beteiligungen? Wenn ich z. B. 2 Jahre vorbörslich in einer Firma investiert bin und diese nun an die Börse geht, wird die Spekulationsfrist von einem jahr vom Zeitpunkt der Investition gerechnet oder Vom Zeitpunkt der Markteinführung? Zu berücksichtigen ist evtl. noch die unterzeichnete Lock-Up - Erklärung, die aussagt, daß ich Aktien erst 6 Monate nach Markteinführung verkaufen darf.

      Danke im Voraus
      Pt_1
      Avatar
      schrieb am 27.06.00 00:35:02
      Beitrag Nr. 2 ()
      Das Einkommensteuergesetz betrifft alle Arten von Wirtschaftsgütern, nicht bloß börsennotierte Aktien (z.B. auch für Autos!). D.h. man rechnet ab Deinem ursprünglichen Erwerb, weil Du da die Wirtschaftsgüter eben erworben hast; die Börseneinführung ist insoweit unerheblich.
      CU UT
      Avatar
      schrieb am 27.06.00 22:05:05
      Beitrag Nr. 3 ()
      Danke UnknownTrader! Dann bin ich ja beruhigt!


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