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    Wie gründet man eine AG ??? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 28.06.00 22:38:53 von
    neuester Beitrag 29.06.00 22:58:18 von
    Beiträge: 9
    ID: 170.335
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      Avatar
      schrieb am 28.06.00 22:38:53
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      wer kann mir genau erklären, wie man eine AG gründet ?
      Man braucht 100.000.-DM Startkapital.
      Richtig ?
      Kann man nun 200.000 nennwertlose Aktien ausgeben ?
      Wie gründet man eine Beteiligungs-AG ???

      E-Mail:
      Kontakt@Frank-Schubert.de
      Avatar
      schrieb am 28.06.00 22:49:24
      Beitrag Nr. 2 ()
      tja, du brauchst 100.000 DM, da liegst du richtig.

      ich glaube, dass es sogar mind. 5 Aktionäre geben muss. :(
      Avatar
      schrieb am 28.06.00 23:12:53
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hi,
      hab gerade eine gegründet!
      was willst du denn wissen und wofür?
      man braucht tatsächlich DM 100.000,-
      wobei man nur 1 bzw. 2 Gesellschafter sein muss.
      allerdings brauchst du min. 3 Aufsichtsratsmitglieder.
      wenn du 25% des kapitals bei gründung einzahlst reichts erst mal, aber das macht wenig sinn!
      denn den rest must du so und so bringen, auser du hast kein bedarf dafür, sprich kaum ausgaben und von anfang an einnahmen.
      beteiligungsgesellschaft? ja das geht.
      z.B. 25% der aktien, also 25000 zu 1€ wert für 5€ verkaufen, wäre ne coole sache, aber da sollte man schon etwas vorweisen.
      mail mir wenn du mehr wissen willst.
      FTrader
      Avatar
      schrieb am 29.06.00 10:03:00
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hi Schubi,

      Startkapital = Grundkapital, mind. 50000€, §§ 6,7 AktG
      Aktien ohne Nennwert = Stueckaktien, § 8 Abs. 3 Satz 1 AktG. Nach Satz 3 darf der auf eine Stueckaktie entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals einen Euro nicht unterschreiten.

      Ein oder mehrere Aktionaere bei Gruendung moeglich, § 2 AktG.

      Umfangreiche Gruendungsvorschriften, ohne Notar nicht moeglich.

      mfg
      Herr Schmidt
      Avatar
      schrieb am 29.06.00 11:16:21
      Beitrag Nr. 5 ()
      Hallo.

      zur Gründung einer AG ist kein Aufsichtsrat vorgeschrieben !

      Du brauchst nur einen Vorstand (Dich selber ;);) )

      Gruß

      Dr.Ich .. :cool:

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      Avatar
      schrieb am 29.06.00 11:37:20
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hi Dottore Ego,

      ich bin anderer Meinung: Nach § 30 I AktG bestellen die Gruender den ersten AR. Nach § 30 IV AktG bestellt der AR den ersten Vorstand.

      Wie auch im spaeteren Leben der Gesellschaft wird der Vorstand immer durch den AR bestellt, vgl. § 84 AktG. Ohne AR kein Vorstand. Daher brauchst Du auch zur Gruendung den AR.

      mfg
      Herr Schmidt
      Avatar
      schrieb am 29.06.00 11:51:43
      Beitrag Nr. 7 ()
      § 2 AktG - Gründerzahl

      An der Feststellung des Gesellschaftsvertrags (der Satzung)
      müssen sich >eine< oder mehrere Personen beteiligen, welche die
      Aktien gegen Einlagen übernehmen.


      Dr.Ich
      Avatar
      schrieb am 29.06.00 22:01:59
      Beitrag Nr. 8 ()
      Man braucht schon Aufsichtsrat und Vorstand und man darf nicht beides in Personalunion sein.

      Viele AG-Gründungen laufen auch über Vorrats-AGs ab, das sind AGs, die bereits fertig gegründet sind und als Betriebszweck, die Verwaltung des eigenen Vermögens haben. Der Betriebszweck wird dann einfach abgeändert und man hat mit wenig Aufwand eine AG.

      Allerdings sollte man sowas nicht ohne Notar mache als Berater. Wenn man eine Vorrats-AG hat und dann noch offene Verpflichtungen erfüllen muß, von denen man vorher nix wußte, z.B. Lieferung von 2000 Kreissägen an Firma X.

      Es gibt mittlerweile auch überall Kurse für Unternehmensgründer und Gründerforen.

      Gruss Seba51
      Avatar
      schrieb am 29.06.00 22:58:18
      Beitrag Nr. 9 ()
      An FTRADER:

      Bitte melde dich doch mal per E-Mail:
      Kontakt@Frank-Schubert.de

      Danke.

      ciao


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