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    wenn ich ein os verkaufen will, dann gebe ich verkaufsorder - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 30.06.00 13:45:16 von
    neuester Beitrag 30.06.00 14:46:18 von
    Beiträge: 5
    ID: 171.884
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      Avatar
      schrieb am 30.06.00 13:45:16
      Beitrag Nr. 1 ()
      und die transaktion wird getätigt. und das ist verkauft. wird es nicht mit ausübung verwechselt? oder muss ich für die ausübung bei meinem broker anrufen? bin bei consors.
      danke.farbenspiel
      Avatar
      schrieb am 30.06.00 13:50:19
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hallo farbenspiel
      wenn du über deinen Online-Broker verkaufst, dann hast du den Schein verkauft und nicht ausgeübt.
      gruss fuxx
      Avatar
      schrieb am 30.06.00 14:24:07
      Beitrag Nr. 3 ()
      Und wenn Du den OS ausübst, dann hast Du ihn ausgeübt und nicht verkauft :;)

      Seba51


      PS: Für Ausübung gibt es bestimmt einen anderen Menüpunkt oder Du must sogar anrufen, da das fast nie vorkommt, da ein Optionsschein meist noch einen Zeitwert hat. Erst zum Ende hin ist der Zeitwert fast Null. Bei der Ausübung kriegst Du nur den inneren Wert = (Aktienkurs-Basispreis)/Bezugsverhältnis
      Avatar
      schrieb am 30.06.00 14:24:56
      Beitrag Nr. 4 ()
      Sorry mal Bezugsverhältnis nicht durch

      Seba52
      Avatar
      schrieb am 30.06.00 14:46:18
      Beitrag Nr. 5 ()
      Bei comdirect kann man über comhome gar nicht ausüben.Ich weiß nicht , wie das bei consors funzt.
      Du erhältst in der Regel 14 Tage vor Ablauf deines Scheines eine Bankmitteilung; ruf doch mal bei Consors an und lass dich informieren, wie die eine Ausübung handeln.

      gruss fuxx


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