Speku-Steuern bei Aktiensplit, wer weis Rat - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 30.06.00 19:06:17 von
neuester Beitrag 07.07.00 01:36:12 von
neuester Beitrag 07.07.00 01:36:12 von
Beiträge: 10
ID: 172.240
ID: 172.240
Aufrufe heute: 0
Gesamt: 452
Gesamt: 452
Aktive User: 0
Top-Diskussionen
Titel | letzter Beitrag | Aufrufe |
---|---|---|
gestern 23:15 | 132 | |
20.04.24, 12:11 | 120 | |
vor 53 Minuten | 107 | |
gestern 23:07 | 76 | |
13.04.14, 13:04 | 68 | |
vor 46 Minuten | 67 | |
06.03.17, 11:10 | 62 | |
gestern 22:28 | 61 |
Meistdiskutierte Wertpapiere
Platz | vorher | Wertpapier | Kurs | Perf. % | Anzahl | ||
---|---|---|---|---|---|---|---|
1. | 1. | 18.015,00 | -0,90 | 204 | |||
2. | 2. | 9,6900 | -33,06 | 190 | |||
3. | 3. | 160,56 | +10,98 | 146 | |||
4. | 4. | 0,1940 | +1,57 | 69 | |||
5. | 5. | 6,7090 | -2,94 | 32 | |||
6. | 6. | 0,0211 | -32,59 | 29 | |||
7. | 7. | 1,3500 | -0,74 | 29 | |||
8. | 8. | 56,40 | +1,26 | 26 |
Ich hatte 600 Aktien einer AG länger als 1 Jahr - also ohne Speku-Steuer verkaufbar. Nach einem Split 1:3 habe ich 1800 Aktien dieser Firma. Wenn ich die hinzugekommenen 1200 Aktien weniger als 1 Jahr halte, kann ich diese oder auch die Gesamtmenge ohne Speku-Steuer verkaufen?
Für die "Gratisaktien" gilt der Anschaffungstag der ursprünglichen Aktien.
Also keine Spekusteuer.
Also keine Spekusteuer.
focus money schreibt auf seite 150 der gestrigen ausgabe daß es drauf ankommt ob es ein aktiensplitt oder eine kapitalerhoehung aus gesellschaftsmitteln ist.
Danke für die schnelle Info Tobbedia.
Könnte bitte noch mal jemand hier reinstellen, was genau in der Focus Money zu diesem Thema steht.
DrDr
DrDr
So, ich habe die letzte Focus Money (Nr. 27) noch bekommen und kann daher meine Frage selbst beantworten.
Laut FM gilt folgendes:
Bei einem Aktiensplit (Verringerung des Nennwerts der Aktien) beginnt die Spekufrist nicht neu.
Bei Ausgabe von Berichtigungsaktien (Nennwert der Aktien bleibt gleich, es findet eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln statt) beginnt die Spekufrist neu!
Diese Regelung ist meiner Meinung nach total idiotisch und ist laut FM nicht durch Gesetze oder Gerichtsentscheidungen abgesichert. Das Finanzamt geht also mal wieder nach dem Motto "Im Zweifelsfall wird abkassiert" vor.
DrDr
Laut FM gilt folgendes:
Bei einem Aktiensplit (Verringerung des Nennwerts der Aktien) beginnt die Spekufrist nicht neu.
Bei Ausgabe von Berichtigungsaktien (Nennwert der Aktien bleibt gleich, es findet eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln statt) beginnt die Spekufrist neu!
Diese Regelung ist meiner Meinung nach total idiotisch und ist laut FM nicht durch Gesetze oder Gerichtsentscheidungen abgesichert. Das Finanzamt geht also mal wieder nach dem Motto "Im Zweifelsfall wird abkassiert" vor.
DrDr
Warum ist diese Regelung idiotisch??
Ist doch wohl einleuchtend, daß für die bei der Kapitalerhöhung
neu erworbenen Anteile eine neue Frist zu laufen beginnt.
Ist doch wohl einleuchtend, daß für die bei der Kapitalerhöhung
neu erworbenen Anteile eine neue Frist zu laufen beginnt.
Tobbedia,
bei einer Kapitalerh. aus Gesellschaftsm. erwirbst du keine Anteile, sondern du bekommst die neuen Aktien gratis. Der Kurs verringert sich im gleichen Verhältnis. Dein Anteil am Unternehmen bleibt gleich. Der Anleger hat hieraus keinen Vorteil (außer dem optisch niedrigeren Kurs).
Ich sehe keinen Grund, warum deshalb die Spekufrist neu beginnen sollte.
Ich habe mich noch einmal über die Regelung informiert. Es scheint auch bei den Finanzämtern eine große Unsicherheit zu herrschen. Evtl. ist es sinnvoll, sich mit dem zuständigen Finanzamt in Verbindung zu setzen und deren Auslegung zu erfragen.
Gruß
DrDr
bei einer Kapitalerh. aus Gesellschaftsm. erwirbst du keine Anteile, sondern du bekommst die neuen Aktien gratis. Der Kurs verringert sich im gleichen Verhältnis. Dein Anteil am Unternehmen bleibt gleich. Der Anleger hat hieraus keinen Vorteil (außer dem optisch niedrigeren Kurs).
Ich sehe keinen Grund, warum deshalb die Spekufrist neu beginnen sollte.
Ich habe mich noch einmal über die Regelung informiert. Es scheint auch bei den Finanzämtern eine große Unsicherheit zu herrschen. Evtl. ist es sinnvoll, sich mit dem zuständigen Finanzamt in Verbindung zu setzen und deren Auslegung zu erfragen.
Gruß
DrDr
Hallo DrDr,
bei einer Umwandlung von offenen Rücklagen in Grundkapital bleibt der Nennwert der Aktien gleich.
Da das Grundkapital der AG in Aktien zerlegt ist, erhöht sich durch die Erhöhung des Grundkapitals auch die
Zahl der Aktien.Die neuen Aktien stehen den Aktionären entsprechend Ihrem Anteil am
bisherigenGrundkapital zu. Der Kurswert der Aktien sinkt entprechend.
Für die Berichtigungsaktien ( Gratisaktien ) gilt die Besitzzeitanrechnung ( R 41c EStR ), d.h. für die Spekulationsfrist
gilt der Anschaffungstag der alten Aktien!!!
Grundlegend anders funktioniert eine Kapitalerhöhung durch Ausgabe junger Aktien, d.h.
eine Kapitalerhöhung gegen Einlagen. Hier werden neue Anteile erworben, für die eine neue
Frist zu laufen beginnt.
Dritte Möglichkeit ist der Aktiensplit, bei dem ebenfalls Besitzzeitanrechnung besteht.
Meiner Meinung nach ist Deine Aussage Aktiensplit=Besitzzeitanrechnung,
Berichtungsaktien= Spekufrist neu, nicht richtig.
Gruß Tobbedia
bei einer Umwandlung von offenen Rücklagen in Grundkapital bleibt der Nennwert der Aktien gleich.
Da das Grundkapital der AG in Aktien zerlegt ist, erhöht sich durch die Erhöhung des Grundkapitals auch die
Zahl der Aktien.Die neuen Aktien stehen den Aktionären entsprechend Ihrem Anteil am
bisherigenGrundkapital zu. Der Kurswert der Aktien sinkt entprechend.
Für die Berichtigungsaktien ( Gratisaktien ) gilt die Besitzzeitanrechnung ( R 41c EStR ), d.h. für die Spekulationsfrist
gilt der Anschaffungstag der alten Aktien!!!
Grundlegend anders funktioniert eine Kapitalerhöhung durch Ausgabe junger Aktien, d.h.
eine Kapitalerhöhung gegen Einlagen. Hier werden neue Anteile erworben, für die eine neue
Frist zu laufen beginnt.
Dritte Möglichkeit ist der Aktiensplit, bei dem ebenfalls Besitzzeitanrechnung besteht.
Meiner Meinung nach ist Deine Aussage Aktiensplit=Besitzzeitanrechnung,
Berichtungsaktien= Spekufrist neu, nicht richtig.
Gruß Tobbedia
Tobbedia, ich gebe dir ja vollkommen recht!
Deshalb habe ich diese Regelung (so wie sie in FM dargestellt wurde) ja auch als idiotisch bezeichnet. Möglicherweise ist auch die Darstellung in FM nicht zutreffend. Wie gesagt, wissen die Finanzämter wohl selbst nicht so ganz was Sache ist.
Deshalb habe ich diese Regelung (so wie sie in FM dargestellt wurde) ja auch als idiotisch bezeichnet. Möglicherweise ist auch die Darstellung in FM nicht zutreffend. Wie gesagt, wissen die Finanzämter wohl selbst nicht so ganz was Sache ist.
Beitrag zu dieser Diskussion schreiben
Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie eine neue Diskussion.
Meistdiskutiert
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
203 | ||
190 | ||
151 | ||
69 | ||
32 | ||
29 | ||
28 | ||
26 | ||
26 | ||
25 |
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
24 | ||
23 | ||
23 | ||
22 | ||
22 | ||
22 | ||
21 | ||
20 | ||
20 | ||
20 |