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    Speku-Steuern bei Aktiensplit, wer weis Rat - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 30.06.00 19:06:17 von
    neuester Beitrag 07.07.00 01:36:12 von
    Beiträge: 10
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      Avatar
      schrieb am 30.06.00 19:06:17
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich hatte 600 Aktien einer AG länger als 1 Jahr - also ohne Speku-Steuer verkaufbar. Nach einem Split 1:3 habe ich 1800 Aktien dieser Firma. Wenn ich die hinzugekommenen 1200 Aktien weniger als 1 Jahr halte, kann ich diese oder auch die Gesamtmenge ohne Speku-Steuer verkaufen?
      Avatar
      schrieb am 30.06.00 19:11:13
      Beitrag Nr. 2 ()
      Für die "Gratisaktien" gilt der Anschaffungstag der ursprünglichen Aktien.
      Also keine Spekusteuer.
      Avatar
      schrieb am 30.06.00 19:18:59
      Beitrag Nr. 3 ()
      focus money schreibt auf seite 150 der gestrigen ausgabe daß es drauf ankommt ob es ein aktiensplitt oder eine kapitalerhoehung aus gesellschaftsmitteln ist.
      Avatar
      schrieb am 30.06.00 19:20:16
      Beitrag Nr. 4 ()
      Danke für die schnelle Info Tobbedia.
      Avatar
      schrieb am 06.07.00 10:04:12
      Beitrag Nr. 5 ()
      Könnte bitte noch mal jemand hier reinstellen, was genau in der Focus Money zu diesem Thema steht.

      DrDr

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      Avatar
      schrieb am 06.07.00 11:51:50
      Beitrag Nr. 6 ()
      So, ich habe die letzte Focus Money (Nr. 27) noch bekommen und kann daher meine Frage selbst beantworten.

      Laut FM gilt folgendes:
      Bei einem Aktiensplit (Verringerung des Nennwerts der Aktien) beginnt die Spekufrist nicht neu.
      Bei Ausgabe von Berichtigungsaktien (Nennwert der Aktien bleibt gleich, es findet eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln statt) beginnt die Spekufrist neu!

      Diese Regelung ist meiner Meinung nach total idiotisch und ist laut FM nicht durch Gesetze oder Gerichtsentscheidungen abgesichert. Das Finanzamt geht also mal wieder nach dem Motto "Im Zweifelsfall wird abkassiert" vor.

      DrDr
      Avatar
      schrieb am 06.07.00 17:49:01
      Beitrag Nr. 7 ()
      Warum ist diese Regelung idiotisch??

      Ist doch wohl einleuchtend, daß für die bei der Kapitalerhöhung
      neu erworbenen Anteile eine neue Frist zu laufen beginnt.
      Avatar
      schrieb am 06.07.00 19:00:55
      Beitrag Nr. 8 ()
      Tobbedia,
      bei einer Kapitalerh. aus Gesellschaftsm. erwirbst du keine Anteile, sondern du bekommst die neuen Aktien gratis. Der Kurs verringert sich im gleichen Verhältnis. Dein Anteil am Unternehmen bleibt gleich. Der Anleger hat hieraus keinen Vorteil (außer dem optisch niedrigeren Kurs).
      Ich sehe keinen Grund, warum deshalb die Spekufrist neu beginnen sollte.

      Ich habe mich noch einmal über die Regelung informiert. Es scheint auch bei den Finanzämtern eine große Unsicherheit zu herrschen. Evtl. ist es sinnvoll, sich mit dem zuständigen Finanzamt in Verbindung zu setzen und deren Auslegung zu erfragen.

      Gruß
      DrDr
      Avatar
      schrieb am 06.07.00 20:38:06
      Beitrag Nr. 9 ()
      Hallo DrDr,

      bei einer Umwandlung von offenen Rücklagen in Grundkapital bleibt der Nennwert der Aktien gleich.
      Da das Grundkapital der AG in Aktien zerlegt ist, erhöht sich durch die Erhöhung des Grundkapitals auch die
      Zahl der Aktien.Die neuen Aktien stehen den Aktionären entsprechend Ihrem Anteil am
      bisherigenGrundkapital zu. Der Kurswert der Aktien sinkt entprechend.
      Für die Berichtigungsaktien ( Gratisaktien ) gilt die Besitzzeitanrechnung ( R 41c EStR ), d.h. für die Spekulationsfrist
      gilt der Anschaffungstag der alten Aktien!!!

      Grundlegend anders funktioniert eine Kapitalerhöhung durch Ausgabe junger Aktien, d.h.
      eine Kapitalerhöhung gegen Einlagen. Hier werden neue Anteile erworben, für die eine neue
      Frist zu laufen beginnt.

      Dritte Möglichkeit ist der Aktiensplit, bei dem ebenfalls Besitzzeitanrechnung besteht.
      Meiner Meinung nach ist Deine Aussage Aktiensplit=Besitzzeitanrechnung,
      Berichtungsaktien= Spekufrist neu, nicht richtig.

      Gruß Tobbedia
      Avatar
      schrieb am 07.07.00 01:36:12
      Beitrag Nr. 10 ()
      Tobbedia, ich gebe dir ja vollkommen recht!
      Deshalb habe ich diese Regelung (so wie sie in FM dargestellt wurde) ja auch als idiotisch bezeichnet. Möglicherweise ist auch die Darstellung in FM nicht zutreffend. Wie gesagt, wissen die Finanzämter wohl selbst nicht so ganz was Sache ist.


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