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    US-online-broker - Was erwartet den EU-Bürger steuerlich? Wer hat Erfahrung? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 01.07.00 20:10:25 von
    neuester Beitrag 06.07.00 00:16:28 von
    Beiträge: 8
    ID: 172.743
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      Avatar
      schrieb am 01.07.00 20:10:25
      Beitrag Nr. 1 ()
      Wer hat diesbezüglich Erfahrungen bzw. kann mir mitteilen wo darüber im Internet Infos erhältlich sind.
      Wie wird in US die Spekulationssteuer gehandhabt? Gibt es Kontrollmeldungen an Finanzämter in der EU etc. Besten Dank im voraus.
      Avatar
      schrieb am 01.07.00 20:34:08
      Beitrag Nr. 2 ()
      Wie Spekulationsgewinne in den USA versteuert werden, kann Dir vielleicht der pipetman sagen, der in den USA lebt und etwas
      weiter unten selbst ein Posting verfaßt hat. 1000%ig versichern kann ich Dir hingegen, daß aus den USA für non-residents
      reichlich Kontrollmaterial ins Ausland geschickt wird. Die Amis haben eine etwas andere Auffassung zum Steuerbeschiß als wir.
      Die Kontrolle ist weitaus größer.

      El Arrollador
      Avatar
      schrieb am 01.07.00 20:57:48
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hi El Arrollador, danke für den Tip. Habe die Ausführungen von pippetman gelesen. Gerne hätte ich über die Erfahrungen eines EU-Bürgers gehört. Es muss ja doch viele geben, die in den US bei einem online-broker ein Konto haben. Sie US-Trading von Consors. Grüsse Kocho
      Avatar
      schrieb am 05.07.00 06:09:51
      Beitrag Nr. 4 ()
      Du unterliegst dem dt. Steuerrecht, egal wo du tradest, wenn du dt. Staatsbüger bist ansonsten den jeweiligen landesüblichen Steuergesetzen deines Wohnortes. Bei Eröffnung eines Accounts unterschreibst du, daß du kein amerikanischer Staatsbürger bist.

      Mfg MH
      Avatar
      schrieb am 05.07.00 18:09:31
      Beitrag Nr. 5 ()
      ich habe zu dem Thema eben gepostet unter http://www.wallstreet-online.de/community/board2/ws/thread/1…

      passt gut dazu

      regards

      Jeanny

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      Avatar
      schrieb am 06.07.00 00:00:48
      !
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      Avatar
      schrieb am 06.07.00 00:05:42
      Beitrag Nr. 7 ()
      Eine Spekulationssteuer gibt`s in den USA so nicht. Private Veräußerungsgewinne sind dort m.W. als sog. "Capital Gain" immer steuerpflichtig. Allerdings ist der Steuersatz niedriger, als für laufende Einkünfte. Gemäß einer allerdings veralteten Broschüre von 1997 schwankte der ESt-Satz in den USA zwischen 15% und 39,5%. Auf Capital Gains betrug der maximale Steuersatz 30%; auf bestimmte Capital Gains mit einer Haltefrist > 1 Jahr wurden maximal 28% fällig. Das ganze gilt natürlich nur für Steuerpflichtige, die in den USA unbeschränkt steuerpflichtig sind. Einen passenden Internet-link weiß ich momentan nicht (Du kannst allerdings immer unter www.irs.gov schauen).
      Avatar
      schrieb am 06.07.00 00:16:28
      Beitrag Nr. 8 ()
      Eine Spekulationssteuer gibt`s in den USA so nicht. Private Veräußerungsgewinne sind dort m.W. als sog. "Capital Gain" immer steuerpflichtig. Allerdings ist der Steuersatz niedriger, als für laufende Einkünfte. Gemäß einer allerdings veralteten Broschüre von 1997 schwankte der ESt-Satz in den USA zwischen 15% und 39,5%. Auf Capital Gains betrug der maximale Steuersatz 30%; auf bestimmte Capital Gains mit einer Haltefrist > 1 Jahr wurden maximal 28% fällig. Das ganze gilt natürlich nur für Steuerpflichtige, die in den USA unbeschränkt steuerpflichtig sind. Einen passenden Internet-link weiß ich momentan nicht (Du kannst allerdings immer unter www.irs.gov schauen).


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