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    Freigrenze DM 1000, Verlustrücktrag - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 06.07.00 18:53:49 von
    neuester Beitrag 06.07.00 21:09:59 von
    Beiträge: 6
    ID: 177.310
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      Avatar
      schrieb am 06.07.00 18:53:49
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      ich habe ein "interessantes" Problem:
      In der Steuererklärung 1998 habe ich DM +8900 an Spekulationsgewinnen versteuert.
      In der Steuererklärung 1999 habe ich DM -8200 an Spekulationsverlusten angegeben und diese DM -8200 auf 1998 rücktragen lassen.

      Nun macht das Finanzamt folgendes: DM 8900 - DM 8200 = DM 700.
      Zu versteuernder Betrag in 1998 DM +700 die dem Einkommen OHNE Berücksichtigung der Freigrenze von DM 1000 dem Einkommen zugerechnet werden.

      Ist das korrekt so, oder hätte der verbleibende Gewinn von DM 700 nicht steuerfrei gestellt werden sollen?

      Wer kann helfen? Mit Quellenangabe?

      etrader
      Avatar
      schrieb am 06.07.00 19:02:49
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hi, ja das ist korrekt, da es sich hier um Einkünfte aus zwei verschiedenen Jahren handelt, die Freigrenze wird innerhalb eines jahres berechnet, Einnahmen minus Ausgaben = unter 1000DM, keine Steuer, aber immer schön die Sachen innerhalb eines Jahres berücksichtigen. § 23, 10d und 2 EstG, aber versuch am beßten nicht das zu verstehen, Deine Sachbearbeiterin hat im übrigen gar keine Möglichkeit, die Freigrenze nicht zu beachten, macht ein Computer, aber auf die ist auch nicht immer Verlaß. Nicht ärgern
      Avatar
      schrieb am 06.07.00 19:04:32
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hallo,
      ich denke das ist korrekt, weil es keine Freigrenze gibt. Es ist ein Betragsgrenze ab der man versteuern
      muss. Die hast Du mit den über 8.000 überschritten. Vermutlich lässt sich das Überschreiten dieser Grenze
      nicht durch Rückträge heilen. Die wissen schon wo Sie es holen können.

      Gruss Börsenschlumpf :)
      Avatar
      schrieb am 06.07.00 20:54:37
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hallo Etrader,

      leg doch Einspruch ein und warte auf die Begründung des Finanzamts.
      Wäre klasse, wenn Du die Begründung hier vorstellst.

      Gruß Tobbedia
      Avatar
      schrieb am 06.07.00 21:06:02
      Beitrag Nr. 5 ()
      @Tobbedia

      Einspruch einlegen werde ich wohl nicht, weil es sich für die paar Mark nicht lohnt. Ich bin schon zufrieden, dass das FA meine Aufstellung akzeptiert hat, ohne "aktenordnerweise" Belege über die Transaktionen zu fordern.

      Der zust. Sachbearbeiter hat es mir aber inhaltlich genau so erklärt, wie Mocwai und Börsenschlumpf es geschildert haben.

      Gruss etrader

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      Avatar
      schrieb am 06.07.00 21:09:59
      Beitrag Nr. 6 ()
      PS

      seht doch noch mal in die 3com Steuerfragen-Thread wegen Palm-Aktien. Das scheint mir wirklich "schwierig" zu sein.

      :) etrader


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