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    Steuer - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 07.07.00 14:51:32 von
    neuester Beitrag 07.07.00 22:08:36 von
    Beiträge: 6
    ID: 178.211
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      Avatar
      schrieb am 07.07.00 14:51:32
      Beitrag Nr. 1 ()
      Muß ich auch Steuer zahlen, wenn ich von der verkauften Aktie mir gleich Neue kaufe(innerhalb der Speku- Frist)
      Avatar
      schrieb am 07.07.00 14:56:50
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ich glaube schon, frag mal dein Steureberater.
      Avatar
      schrieb am 07.07.00 14:56:52
      Beitrag Nr. 3 ()
      Jeder Verkauf innerhalb der Speku-frist löst die Steuerpflicht aus.
      Ob du die Aktie hinterher wieder gekauft hast interessiert das Finanzamt nicht.
      Avatar
      schrieb am 07.07.00 15:02:30
      Beitrag Nr. 4 ()
      @widderin
      Leider ja. Die Steuer wird fällig, wenn du die Aktie innerhalb der Spekulationsfrist verkaufst, egal ob Du sie dann gleich wieder zurück-
      kaufst.
      Die beiden Geschäfte werden getrennt behandelt und es beginnt wieder eine neue Spekulationsfrist.

      MfG
      CD
      Avatar
      schrieb am 07.07.00 21:15:45
      Beitrag Nr. 5 ()
      Ja, dem ist so.
      Ich bitte diejenigen, die beim umgekehrten Fall (Aktien innerhalb der Spekufrist verkauft und Verluste realisiert, danach wieder eingestiegen, da man vom Kursanstieg überzeugt ist) behaupten, die Verluste können nicht geltend gemacht werden, dies zu beachten!!

      Stimmt man nämlich dieser Ansicht zu, dann wär die von widderin geschilderte Situation steuerfrei (wenn man die zu letzt gekauften Aktien so lange hält, so dass zw. erstmaligem Kauf und letztem Verkauf über 1 Jahr liegt).

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      Avatar
      schrieb am 07.07.00 22:08:36
      Beitrag Nr. 6 ()
      @WOSC

      Ich fürchte, jetzt haben Sie etwas verwechselt:

      Erst mal ist wohl jedem von uns klar, daß jedes Aktiengeschäft für
      sich zu beurteilen ist, bei realisierten Gewinn innerhalb eines Jahres
      sowieso.

      Natürlich gilt grundsätzlich das Gleiche auch bei Verlusten, ausge-
      nommen die Einschränkung des § 10d.

      Jedoch betrifft dies nur das Einkommensteuergesetz.

      Bei gewissen realisierten Verlusten könnte jedoch nun auch die
      Abgabenordung greifen, die KÖNIGIN der Steuergesetze, die unter
      gewissen Umständen einen Verlustabzug versagen könnte, obwohl nach
      Einkommensteuergesetz zunächst möglich.

      Jedoch gibt es dort noch keine klare Rechtsprechung, Urteile werden
      aber sicherlich bald folgen.


      teuton_trader


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