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    Gilt auch bei OS die 1 jährige Spekulationsfrist - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 09.07.00 19:44:53 von
    neuester Beitrag 10.07.00 10:31:50 von
    Beiträge: 6
    ID: 179.513
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      Avatar
      schrieb am 09.07.00 19:44:53
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich fange nachdem ich seit einiger Zeit mit Aktien handele gerade an ein wenig ins Optionsschein Geschäft einzusteigen. Mir stellt sich dabei die Frage ob die bei Aktien geltende 1 jährige Spekulationsfrist auch für Optionsscheine gilt. Über eine Antwort von Euch wäre ich dankbar.
      m.f.G.
      Smelly
      Avatar
      schrieb am 09.07.00 19:53:12
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ja gilt auch für OS.
      Bis vor zwei Jahren waren, glaub ich, OS-Gewinne sogar steuerfrei..
      Gruss,
      CC
      Avatar
      schrieb am 09.07.00 19:53:19
      Beitrag Nr. 3 ()
      Ich glaube schon, da die Frist für Wertpapiere allgemein gilt.
      (bin aber nicht sicher).
      Aber sicher bin ich mir, dass die Frist nur eine ungefähre
      Richtlinie ist. Wenn man also vorzeigen kann, das das Investment
      wenig spekulativen Charakter hat, lässt sich die Regelung eventuell
      umgehen.
      Avatar
      schrieb am 09.07.00 22:43:17
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hallo!

      Ja, die Spekulationsfrist beträgt auch bei OS ein Jahr, ohne Ausnahmen. In Zweifelsfällen werden sogar die Tage gezählt. Die Finanzbehörden sind in dieser Angelegenheit sehr penibel.

      Die Spekulationsfrist wurde vor etwa zwei Jahren (ich glaube, es war der 1.1.99) von einem halben auf ein Jahr angehoben.

      Unter die Spekulationsfrist fallen alle Gegenstände, mit der Ausnahme von Immobilien (hier ist die Spekulationsfrist zwei Jahre), die während einem Jahr mit Gewinn ge- und wieder verkauft werden. Das bedeutet auch, daß z.B. ein privater Kfz-Kauf und Verkauf mit Gewinn der Spekulationsfrist unterliegt.

      Rechtliche Grundlage ist § 23 EStG (Einkommensteuergesetz).

      Beispiel: Wenn Du am 10.07.2000 OS kaufst, sind diese bis zum 09.07.2001 der Spekulationsfrist unterworfen.

      Gruss Wallstreetdoctor
      Avatar
      schrieb am 10.07.00 10:22:46
      Beitrag Nr. 5 ()
      Hi smelly!
      Du solltest Dir außerdem vor Augen halten, daß eine Verrechnung etwaiger Verluste in OS mit Spekulationsgewinnen aus Aktie und/oder OS nur erfolgen kann, wenn diese auch verkauft wurden.
      Im Klartext: Wenn Du mit einem OS durch Kauf und Verkauf 1.000,- verdient hast und bei einem anderen ein Investment von 1.000,- am letzten Handelstag zu null ausgelaufen ist, weil Du nicht verkauft hast, hast Du im Depot zwar +/- 0 gehandelt, für die Steuer ist allerdings ein Profit von 1.000,- entstanden. Also OS nie zu Null auslaufen lassen!
      ciao
      conRatio

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      Avatar
      schrieb am 10.07.00 10:31:50
      Beitrag Nr. 6 ()
      @WallStreetdoctor: in einer Ausgabe von FOCUS-Money (ich glaube im Mai) wurde erklärt, dass die Spekufrist z. B. vom 10.07.2000 bis 10.07.2001 läuft und das heißt, dass du erst am 11.07.2001 dein Gewinn steuerfrei realisieren kannst.

      Gruß
      pbo


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