checkAd

    PLATOW SCHADENERSATZ KLAGE ! AN ALLE GESCHÄDIGTEN VON PLATOW TODESLISTE - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 12.07.00 15:38:51 von
    neuester Beitrag 13.07.00 15:39:31 von
    Beiträge: 28
    ID: 182.823
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 1.168
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 12.07.00 15:38:51
      Beitrag Nr. 1 ()
      PLATOW SCHADENERSATZ –KLAGE ! AN ALLE GESCHÄDIGTEN VON PLATOW TODESLISTE !
      Nach Auskunft der Rechtsberatung besteht diese Moeglichkeit ! Zusammen mit Cybernet Mgmt, Platow, Kant und Co. Auf SCHADENERSATZ zu KLAGEN ! !

      Auch gesprochen mit Berliner EFF Dr. W. Janka der eine Klage aller Kleinaktionäre anratet.
      030 - 89 606-469
      Avatar
      schrieb am 12.07.00 15:45:17
      !
      Dieser Beitrag wurde vom System automatisch gesperrt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an feedback@wallstreet-online.de
      Avatar
      schrieb am 12.07.00 15:45:54
      Beitrag Nr. 3 ()
      Ich rate erstmal `ne Deutschstunde an.
      Warum muss denn jeder immer gleich klagen in D? Wird schon was dran sein an der Liste!

      Eisbär
      Avatar
      schrieb am 12.07.00 15:49:22
      Beitrag Nr. 4 ()
      Eisbaer du hast wohl nichts anderes zu tun als zu motzen und Scheisse hier ins Board zuschreiben
      Avatar
      schrieb am 12.07.00 15:49:53
      Beitrag Nr. 5 ()
      Todesliste ist schlampig recherchiert! Einem seriösen Börseninformationsdienst darf das nicht passieren.

      Trading Spotlight

      Anzeige
      Nurexone Biologic
      0,4260EUR -0,93 %
      InnoCan startet in eine neue Ära – FDA Zulassung!mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 12.07.00 15:51:56
      Beitrag Nr. 6 ()
      Wer kann mir etwas über U.C.A 701200 sagen?
      Kommt die wieder auf die Füße?
      Avatar
      schrieb am 12.07.00 15:52:52
      Beitrag Nr. 7 ()
      Eisbaer ist halt ein Revolutionaer! :O
      Avatar
      schrieb am 12.07.00 15:52:54
      Beitrag Nr. 8 ()
      @muender
      Und schlecht recherchiert ist ein Klagegrund? Dann sollten sich einige Herren in Kulmbach aber ganz warm anziehen ;)

      @schnacke
      Klasse Ausdrucksweise! Hat`s Deine Cybernet erwischt oder warum bist Du so aggressiv?

      Gruß,
      topa
      ++
      Avatar
      schrieb am 12.07.00 15:53:44
      Beitrag Nr. 9 ()
      lieber topgun,

      seit 10.07.200 registriert und sechs beiträge über cybernet.

      du bist eine wasserpistole und keine topgun.

      bringe doch über deinen liebling cybernet fakten für die zukunft und
      belege einen abendkurs in deutsch !!!

      STOCKPIG
      Avatar
      schrieb am 12.07.00 15:58:11
      Beitrag Nr. 10 ()
      Stockpig ,Topa ,Eisbaer

      Was habt ihr für ein Problem?

      Sexuelle?
      Avatar
      schrieb am 12.07.00 16:02:32
      Beitrag Nr. 11 ()
      Ich nix haben sexuelle Problemen.

      Ansonsten:
      Ohne Worte.

      Gruß,
      topa
      ++
      Avatar
      schrieb am 12.07.00 16:03:42
      Beitrag Nr. 12 ()
      lieber cyberchef,

      ich bin seit dreissig jahren verheiratet und habe mit meiner geliebten frau noch heute drei-vier mal die woche geschlechtsverkehr.

      du holst deine sexuellen neigungen aus der aktie cybernet.

      da du schon seit vielen wochen keinen abgang gehabt haben mußt, frage ich:

      wie lebst du deine sexuellen perversionen aus ??

      STOCKPIG
      Avatar
      schrieb am 12.07.00 16:03:58
      Beitrag Nr. 13 ()
      Hier hat sich wohl der Platow-Fanclub zusammengefunden und versucht dem
      letzten Cybernet-Aktionär rechtliche Schritte auszureden.

      Die Herren und Damen von Platow sollten sich der Wirkung ihrer Schreibereien bewußt sein und
      mal überlegen bevor sie ein Unternehmen totschreiben.


      Ob zurecht oder zu Unrecht. So etwas ist doch wohl vermutlich nichts als billige Mache um wieder einmal medienwirksam
      aufzutreten?
      Pech, daß diesmal der Schuß nach hinten losgehen wird

      Gruß
      Gomen
      Avatar
      schrieb am 12.07.00 16:06:30
      Beitrag Nr. 14 ()
      @ Stockpig

      Mit dem Platow Brief
      Avatar
      schrieb am 12.07.00 16:07:28
      Beitrag Nr. 15 ()
      @stockpig,sven,SCHULMEISTER

      IST SCHULMEISTERN ALLES WAS IHR KOENNT??
      Avatar
      schrieb am 12.07.00 16:10:35
      Beitrag Nr. 16 ()
      cyberchef,

      ich kenne keinen plahtoff,

      wer ist das ?

      nachdem ich meine sexuellen aktivitäten geoutet habe, erwarte ich dies auch von dir !!

      aktie cybernet vor dir und dann ...... auf und nieder ??
      STOCKPIG

      und bringt endlich einmal fakten dieser aktie, speziell für die zukunft !!
      Avatar
      schrieb am 12.07.00 16:11:11
      Beitrag Nr. 17 ()
      @Gomen
      Ich gehöre garantiert nicht zum Platow-Fanclub - und gebe Dir recht, daß ein Börsenbrief sich der Wirkung seiner Berichterstattung bewußt sein sollte und dementsprechend gründlich recherchieren sollte.

      In diesem Thread geht es jedoch um die Frage, ob eine Schadenersatzklage Aussicht auf Erfolg hätte. Und da ist die Antwort eindeutig: Nein. So was nennt sich in Deutschland Meinungsfreiheit - und ist relativ heilig. Platow hat nie behauptet, daß die genannten Unternehmen zwangsläufig sterben müssen.

      Gruß,
      topa
      ++
      Avatar
      schrieb am 12.07.00 16:18:37
      Beitrag Nr. 18 ()
      Stockpig

      Du müssen schreiben Deutsch

      Fakten über Cybernets Zukunft stehen hier im Board oder kannst du nicht gut Deutsch dann tut es mir leid.

      Bin auch geil auf Cybernet
      Avatar
      schrieb am 12.07.00 16:24:50
      Beitrag Nr. 19 ()
      Hi Topa,

      was einer Schadensersatzforderung meiner Meinung nach am meisten im Wege steht, ist
      die Schwierigkeit einen Schaden zu beziffern und vor allem den Zusammenhang zu beweisen.

      Aber: Und das ist ein großes Aber. Eine Richtigstellung durch Platow müßte schon drin sein.

      Zumindest bei den Unternehmen, die aufgrund eines "Rechenfehlers" auf die Liste gerutscht sind.
      Ich glaube das war z.B. Buch.de.

      Ich halte die Vorgehensweise dieser sogenannten Fachleute für äußerst fragwürdig und habe Glück gehabt,
      daß ich Cybernet bei 10 verkauft habe.

      Eine Gegendarstellung wäre für meine Begriffe das mindeste.

      Ich denke Platow hat sich mit dieser Aktion ins eigene Bein geschossen.

      Gruß
      Gomen
      Avatar
      schrieb am 12.07.00 16:29:17
      Beitrag Nr. 20 ()
      Ich denke, eine Gegendarstellung müßte rechtlich durchsetzbar sein - und wäre wohl auch angebracht.
      Gruß,
      topa
      ++
      Avatar
      schrieb am 12.07.00 18:14:54
      Beitrag Nr. 21 ()
      Avatar
      schrieb am 12.07.00 20:15:36
      Beitrag Nr. 22 ()
      Es folgt ein Auszug einer ausgedachten
      : Strafrechtsklausur eines ausgedachten
      : Studenten im Ersten Jurstischen Staats-
      : examen.

      : Viel Spaß beim Lesen, auch den "Nicht-
      : Juristen".

      :
      : Der Börseninformationsdienst P. könnte
      : sich durch die Veröffentlichung einer
      : sogenannten "Todesliste" der üblen Nach-
      : rede gemäß § 186 StGB strafbar gemacht
      : haben.

      : Voraussetzung hierfür ist, daß P. eine
      : ehrenrührige Tatsache behauptet hat, die
      : nicht erweislich wahr ist.

      : Tatsachen sind konkrete Vorgänge oder
      : Zuständer der Vergangenheit oder Gegen-
      : wart, die sinnlich wahrnehmbar in Er-
      : scheinung getreten und infolgedessen dem
      : Beweis zugänglich sind.

      : P. hat in einschlägigen Medien und damit
      : in der Öffentlichkeit erklärt, daß bereits in Kürze einige
      Unternehmen des
      : sogenannten "Neuen Marktes" in erhbeliche
      : finanzielle Schwierigkeiten geraten wer-
      : den.

      : P. hat damit eine entsprechende Tatsache
      : öffentlich behauptet und verbreitet.

      : Ehrenrührig ist diese Tatsache dann,
      : wenn sie geeignet ist, den Betroffenen
      : verächlich zu machen oder in der öffent-
      : lichen Meinung herabzuwürdigen.

      : Die öffentliche Behauptung ernsthafter
      : Liquiditätsprobleme eines Unternehmens
      : ist zweifellos geeignet, die entsprechen-
      : de Firma bei ihren Kunden und damit einem
      : Teil der allgemeinen Öffentlichkeit herab-
      : zuwürdigen.

      : P. hat durch die geplante und durchge-
      : führte Veröffentlichung der "Todesliste"
      : auch vorsätzlich gehandelt.

      : Der Tatbestand des § 186 StGB ist damit
      : erfüllt.

      : Vorausseztung für eine Strafbarkeit ist
      : jedoch weiterhin, daß als objekive Be-
      : dingung derselben die Nichterweislich-
      : keit der Tatsache feststeht.

      : Diese ist dann gegeben, wenn es dem Täter
      : nicht gelingt, den ihm obliegenden Wahr-
      : heitsbeweis zu führen. Dabei gehen alle
      : diesbezüglich auftretenden Zweifel ent-
      : gegen des sonst im deutschen Strafrecht
      : geltenden Grundsatzes "in dubio pro reo"
      : zu Lasten des Täters.

      : Aus verschiedenen Veröffentlichungen der
      : mit P. gleich oder ähnlich zu stellenden
      : Medien geht hervor, daß nicht sämtliche
      : auf der Liste von P. aufgeführten Unter-
      : nehmen tatsächlich bereits kurzfristig
      : in erhebliche finanzielle Schwierigkeiten
      : geraten werden. Vielmehr gelang den ent-
      : sprechenden Medien der Nachweis, daß P.
      : bei der Bewertung der Unternehmensbilanzen im Einzelfall gra-
      : vierende Fehler zum Nachteil der betrof-
      : fenen Firma unterlaufen sind.

      : Dementsprechend ist die von P. aufge-
      : stellte Tatsachenbehauptung bereits in
      : naher Zukunft auftretender Liquiditäts-
      : schwierigkeiten in bezug auf einige Firmen nichterweislich wahr.

      : Fraglich ist nun, ob P. für sein Ver-
      : halten Rechtfertigungsgründe in Anspruch
      : nehmen kann.

      : Einschlägig ist insoweit § 193 StGB,
      : wonach P. ist auf die Wahrnehmung berech-
      : tigter Interessen berufen könnte.

      : Berechtigt sind Interessen jeweils des
      : Einzelnen oder der Allgemeinheit, die
      : dem Recht und den guten Sitten nicht
      : zuwiderlaufen. Dabei besteht bei Behaup-
      : tungen tatsächlicher Art im Rahmen der
      : jeweils gegebenen Möglichkeiten und in
      : den Grenzen der Zumutbarkeit eine Er-
      : kundigungspflicht des Behauptenden in
      : bezug auf ihren Wahrheitsgehalt, wobei
      : dies nach ständiger Rechtsprechung und
      : gefestigter Literaturmeinung in beson-
      : derem Maße für Veröffentlichungen in der
      : Presse oder anderen Massenmedien gilt.

      : Dadurch, daß P. bereits die objektive
      : Beurteilung der Bilanzsituation einer
      : auf der "Todesliste" stehenden Firma
      : grob fahrlässig fehlerhaft vornahm, hat
      : P. erkennbar nicht die erforderliche
      : Sorgfalt bei seinen Recherchen walten
      : lassen.

      : P. ist damit seinen Erkundigungspflichten
      : nicht in dem notwendigen Ausmaß nachge-
      : kommen.

      : P. kann sich demzufolge nicht auf eine
      : Rechtfertigung gemäß § 193 StGB wegen
      : der Wahrnehmung berechtigter Interessen
      : berufen.

      : P. hat auch schulhaft gehandelt.

      : P. ist somit strafbar gemäß § 186 StGB
      : wegen übler Nachrede, sofern eine Firma
      : als Betroffene einen entsprechenden
      : Strafantrag stellt.

      : Ein sinnlich-nachdenklicher Beitrag von
      : "sharky",
      : dem immer noch freundlichen, kleinen
      : Hai von nebenan.
      Avatar
      schrieb am 12.07.00 20:20:32
      Beitrag Nr. 23 ()
      ich glaube nicht, dass platow so fair ist, seinen teilweisen irrtum zu erkennen. meiner meinung nach hat er auch gigabell unrecht getan. aber eine entschuldigung von platow zu erwarten, wäre wohl zuviel verlangt!!!
      Avatar
      schrieb am 12.07.00 20:59:54
      Beitrag Nr. 24 ()
      ist wer mitglied bei der Die Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre?
      http://www.sdk.org/
      ich nicht, aber eine sammelklage gegen platow waere ok,
      CLASS ACTION SUET
      Avatar
      schrieb am 12.07.00 21:14:06
      Beitrag Nr. 25 ()
      hi, herr diplom-jurist!

      hast du dich nicht ein wenig in der anspruchgrundlage vertan?? prognosen / tatsachen / werturteile / presse- / meinungsfreiheit???
      Avatar
      schrieb am 12.07.00 21:17:01
      Beitrag Nr. 26 ()
      klage? hmm...

      charlotte purzelt.
      Avatar
      schrieb am 13.07.00 00:32:03
      Beitrag Nr. 27 ()
      in usa koennten wir sofort klagen, wenn mehrere an einen strang ziehen. man nennt es CLASS ACTION SUET.
      Avatar
      schrieb am 13.07.00 15:39:31
      Beitrag Nr. 28 ()
      hier gibts nur eins: platow mit e-mails zumuellen, dass die schwarte kracht!!!!!!


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      PLATOW SCHADENERSATZ KLAGE ! AN ALLE GESCHÄDIGTEN VON PLATOW TODESLISTE