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    Eine Frage an alle Zocker , die Steuren zahlen - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 15.07.00 12:57:12 von
    neuester Beitrag 15.07.00 17:17:34 von
    Beiträge: 18
    ID: 186.257
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      Avatar
      schrieb am 15.07.00 12:57:12
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen,
      ich würde gerne mal wissen , wieviele Transaktionen ( An-Verkäufe =1 Geschäft )
      ihr im Jahr so tätigt ? Bei mir dieses Jahr bis jetzt ca. 40.
      Da ich meine Steuern bezahle habe ich kein Problem , dieses zu schreiben.

      mabed
      Avatar
      schrieb am 15.07.00 13:02:42
      Beitrag Nr. 2 ()
      Bei mir sind es nicht soviele, da ich eher mittel- bis langfristig plane. Allerdings hat die reine Anzahl der Transaktionen doch auch keinen Einfluß auf STeuern?
      Avatar
      schrieb am 15.07.00 13:18:12
      Beitrag Nr. 3 ()
      Kann man nicht die tansaktionskosten als verlust abschreiben?
      Avatar
      schrieb am 15.07.00 13:19:53
      Beitrag Nr. 4 ()
      bin zwar kein Trader,
      aber die haben dafür ein seperates Konto.

      Du zahlst z.B. dort 50.000 DM ein.
      Alles was am Ende mehr drauf ist, ist dann Spekulationsgewinn,
      da du ja auch Gebühren von dem Geld zahlst.

      Hast du Aktien aúßerhalb der SpekuFrist, kannst du die dann
      einfach rausrechnen...
      Avatar
      schrieb am 15.07.00 13:23:00
      Beitrag Nr. 5 ()
      die Gebühren für Kauf und Verkauf kann man
      natürlich vom Spekulationsgewinn abziehen.

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      Avatar
      schrieb am 15.07.00 13:44:26
      Beitrag Nr. 6 ()
      Die Anzahl der Transaktionen spielt keine Rolle!
      1000,- DM Spekulationsgewinn pro Jahr sind steuerfrei, alles was darüber hinausgeht und innerhalb eines Jahres erwirtschaftet wird muß versteuert werden. Kursverluste können mit Kursgewinnen verrechnet werden! Vorausgesetzt alles spielt sich innerhalb dieser Einjahresfrist (die übrigens unter der CDU-Regierung nur 6Monate betrug) ab.
      MfG
      Avatar
      schrieb am 15.07.00 14:09:03
      Beitrag Nr. 7 ()
      Ich habe zu ca. 40% absolute Langfrister im Depot (3 Jahre und länger) und bin mit ca. 20% bei einigen Werte zunächst mal investiert, weiss aber noch nicht genau, ob ich sie langfristig halte.
      Mit den restlichen Cash trade ich leidenschaftlich gerne, ca. 500 abgeschlossene Trades pro Jahr, an volatilen Tagen mehr und wenn die Börse dümpelt, dann kaum. Ich habe z.B. gestern mehrmals mit volatilen Werten wie Poet und Met@box gehandelt. Insges. gestern alleine 5 abgeschlossene Trades.
      Jeder Trade wird bei mir folgendermassen abgearbeitet :
      Verkaufsbeleg/e (oben) minus Kaufbeleg/e (unten) = Gewinn (schwarz) / Verlust (rot) auf dem Addierzettel.
      Alle Belege + Addierzettel hefte ich zusammen und sie kommen in die Akte für den jew. Monat.
      Ist der Monat zu Ende, mache ich eine Gewinn/Verlustrechnung und am Jahresende eben die G+V der ges. Monate. So ergibt sich eine Summe, die in meine EK-St.-Erklärung einfliesst und die ich dann mit meinem normalen St.-Satz verst. muss.
      Mein FA will von mir diese Transaktionen haben und prüft die auch peinlich genau nach ! Da ich keine Lust habe, morgens schon um 6 Uhr ungebetenen Besuch von der St-Fahndung mit Durchsuchungsbeschluss zu bekommen, die mir dann auch noch das ganze Haus von unten bis oben aufmischen, stelle ich meienm FA zus. (freiwillig) zu diesen Belegen meine Kontoauszüge der Depotbank mit den darauf befindlichen Abrechnungsnummern sowie meine Jahresenddepotauflistung zur Einsicht.
      Bisher haben sie davon auch Gebrauch gemacht. Ich kann und will nicht mogeln, weil ich sonst in argen Erklärungsbedarf und dann in des Teufels Mühle komme.
      Nocheins zum FA : Die sind einem nicht feindlich oder böse gegenüber eingestellt, sonder nur neutral und solange man steuerehrlich ist, haben die auch keine Veranlassung, einem vor`s Schienenbei zu treten.
      Avatar
      schrieb am 15.07.00 15:54:31
      Beitrag Nr. 8 ()
      An Cubitus,
      Danke für deinen Beitrag ,ich rechne mit dem FA genauso ab wie du.
      mabed
      Avatar
      schrieb am 15.07.00 16:02:51
      Beitrag Nr. 9 ()
      Cubitus, bist Du Finanzbeamter???????
      Avatar
      schrieb am 15.07.00 16:19:50
      Beitrag Nr. 10 ()
      Nein bin ich nicht!!!!!!!
      Ich möchte bloß mit dem FA keinen Ärger.

      mabd
      Avatar
      schrieb am 15.07.00 16:46:22
      Beitrag Nr. 11 ()
      @ Cubitus:
      Du legst alle Belege dem FA ungefragt vor?
      Das macht pro Trade 2 Blätter aus (Kauf und Verkauf), also lt. Deiner Angaben 1000 Blätter (bei 500 Trades)
      zzgl. Kontoauszüge und Depotaufstellung machen das dann ca. 1014 Blätter.

      Schickst Du dem FA ein Paket oder gehst Du persönlich hin?

      Und welche Summe muß man zu versteuern haben, daß irgendein Beamter sich diese Mühe macht alles durch zu rechnen!?

      (Wahrscheinlich 5000,- Eur oder 5.000.000,- Eur :D)

      Also ich gebe nur Ein- und Ausgaben an.

      Falls dann Rückfragen sind schicke ich meine Excel Tabelle hin.


      Wo ich mir aber unsicher bin:
      Kann ich auch meine Internet-Provider Kosten als Verluste verrechnen?
      Avatar
      schrieb am 15.07.00 16:55:34
      Beitrag Nr. 12 ()
      Hallo,
      grundsätzlich können alle Kosten die aufgewendet werden müssen um einen Gewinn zu erziehlen, als Ausgaben abgesetz werden.
      Bücher, Zeitschriften, Computer...., selbst Fahrten zum Kiosk.
      Wichtig ist, man muß es anhand von Belegen und Aufzeichnungen beweisen können.

      MFG
      Kingstone
      Avatar
      schrieb am 15.07.00 16:56:56
      Beitrag Nr. 13 ()
      Bitte entschuldigt meine Unwissendheit, aber wie werden jetzt Spekulationsgewinne versteuert?

      Danke!
      Avatar
      schrieb am 15.07.00 16:57:39
      Beitrag Nr. 14 ()
      Und wenns geht, auch nach der Steuerreform!
      Avatar
      schrieb am 15.07.00 17:00:58
      Beitrag Nr. 15 ()
      Aber ich aber schon mehrmals gelesen, daß es bei den Internet Kosten zu Problemen kommen kann - es sei denn man hätte 2 Internet Anschlüsse - einen fürs Online Banking und einen für die Ehefrau`s
      e-commerce Sitzungen. :laugh:
      Avatar
      schrieb am 15.07.00 17:05:45
      Beitrag Nr. 16 ()
      legt die eine Flaterate zu, die kannst du komplett absetzen.
      Der Beamte wird dir die 80,-DM im Monat nicht verwehren, wenn du > 250.000 DM Speku vesteuern mußt.
      Oder hast du weniger ???
      Avatar
      schrieb am 15.07.00 17:11:47
      Beitrag Nr. 17 ()
      Hast ja recht - ist nur Kleingeld.
      Aber ich bin ein Beamten Sohn, und in meiner Excel Tabelle trage ich sogar die kosten für die Druckertinte ein. ;)
      Avatar
      schrieb am 15.07.00 17:17:34
      Beitrag Nr. 18 ()
      Was ich damit sagen wollte,
      alles was im Verhältnis zum Gewinn steht ist absetzbar und läßt sich den FA auch bei bringen.

      Jeden Pfennig angeben, man muß sich ja irgendwie vor dem Raubrittertum schützen. :laugh:


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