Besteuerung von Spekulationsgeschäften? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 16.07.00 17:01:59 von
neuester Beitrag 21.07.00 22:39:15 von
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Hallo
Ich habe eine Frage an Euch:
Bisher dachte ich, daß man sämtliche Spekulationsgewinne eines Jahres voll versteuern muß, außer man hat die Aktie ein Jahr
oder länger gehalten.
Nun steht aber heute in der EURO am Sonntag auf Seite 6: Vor Ablauf der Frist erzielte Spekulationsgewinne sind
ab Erreichen der Freigrenze von 1000 DM Z U R H Ä L F T E steuerpflichtig.
Heißt das, daß ich von z.B. DM 20.000,-- Spekulationsgewinn nur DM 10.000,-- versteuern muß, oder wie ist das?
Vielen Dank für Eure Antworten
Tschau
Ich habe eine Frage an Euch:
Bisher dachte ich, daß man sämtliche Spekulationsgewinne eines Jahres voll versteuern muß, außer man hat die Aktie ein Jahr
oder länger gehalten.
Nun steht aber heute in der EURO am Sonntag auf Seite 6: Vor Ablauf der Frist erzielte Spekulationsgewinne sind
ab Erreichen der Freigrenze von 1000 DM Z U R H Ä L F T E steuerpflichtig.
Heißt das, daß ich von z.B. DM 20.000,-- Spekulationsgewinn nur DM 10.000,-- versteuern muß, oder wie ist das?
Vielen Dank für Eure Antworten
Tschau
Diese Regelung gilt ab 1. Jan. 2001!
Dadurch wird die bisherige Ungleichbehandlung gegenüber Fonds, die
generell unabhängig sind von einer Spekulationsfrist, etwas abgemildert.
Selbstverständlich gilt das auch für Anleger, die in Fonds investieren.
Zocker haben es jetzt noch leichter.
Dadurch wird die bisherige Ungleichbehandlung gegenüber Fonds, die
generell unabhängig sind von einer Spekulationsfrist, etwas abgemildert.
Selbstverständlich gilt das auch für Anleger, die in Fonds investieren.
Zocker haben es jetzt noch leichter.
Hallo,
ab 2001 ist das so. Dann jedoch mit DM 1000 FREIbetrag
etrader
ab 2001 ist das so. Dann jedoch mit DM 1000 FREIbetrag
etrader
Hallo,
was genau die Jungs von Euro am Sonntag damit meinen, weiß ich auch nicht. Klingt auf
jeden Fall etwas merkwürdig.
Tatsächlich ist es so, daß die besagten Spekulationsgewinne einfach zu Deinem
Einkommen dazugerechnet werden und dann mit Deinem sich daraus ergebenen
persönlichen Steuersatz versteuert werden müssen. Pauschal kann man also niemals
sagen, wieviel zu besteuern sind. Das hängt immer von den persönlichen Einkommens-
verhältnissen ab.
was genau die Jungs von Euro am Sonntag damit meinen, weiß ich auch nicht. Klingt auf
jeden Fall etwas merkwürdig.
Tatsächlich ist es so, daß die besagten Spekulationsgewinne einfach zu Deinem
Einkommen dazugerechnet werden und dann mit Deinem sich daraus ergebenen
persönlichen Steuersatz versteuert werden müssen. Pauschal kann man also niemals
sagen, wieviel zu besteuern sind. Das hängt immer von den persönlichen Einkommens-
verhältnissen ab.
Das gilt wohl erst ab nächstem Jahr, wenn die Steuerreform greift. In der Süddeutschen Zeitung wird der Punkt KURSGEWINNE der Steuerreform folgendermaßen zusammengefaßt:
Liegt zwischen Kauf und Verkauf eines Wertpapiers mehr als ein Jahr, sind Kursgewinne weiterhin steuerfrei. Innerhalb der Spekulationsfrist müssen sie nur zur Hälfte versteuert werden. Zudem gilt ein Freibetrag von 1000 DM.
mfg W.
Liegt zwischen Kauf und Verkauf eines Wertpapiers mehr als ein Jahr, sind Kursgewinne weiterhin steuerfrei. Innerhalb der Spekulationsfrist müssen sie nur zur Hälfte versteuert werden. Zudem gilt ein Freibetrag von 1000 DM.
mfg W.
Hi
die DEM 1000 sind kein Freibetrag, sondern eine Freigrenze. D.h. sobald die Gewinne die Grenze überschreiten, ist der komplette Betrag steuerpflichtig, nicht nur der übersteigende. Durch die Anwendung des Halbeinkünfteverfahrens sind dann Speku-Gewinne ab DEM 2000 zur Hälfte zu versteuern.
Beispiel: Speku-Gewinne DEM 1900 --> nix zu versteuern.
DEM 2000 --> DEM 1000 sind mit Deinem individuellen Steuersatz
(wird so zwischen 30 und 40 % liegen) zu versteuern
die DEM 1000 sind kein Freibetrag, sondern eine Freigrenze. D.h. sobald die Gewinne die Grenze überschreiten, ist der komplette Betrag steuerpflichtig, nicht nur der übersteigende. Durch die Anwendung des Halbeinkünfteverfahrens sind dann Speku-Gewinne ab DEM 2000 zur Hälfte zu versteuern.
Beispiel: Speku-Gewinne DEM 1900 --> nix zu versteuern.
DEM 2000 --> DEM 1000 sind mit Deinem individuellen Steuersatz
(wird so zwischen 30 und 40 % liegen) zu versteuern
Ich befürchte, daß damit nicht gemeint ist, daß die Freigrenze auf 2.000 DM erhöht wird, die bleibt bei 1.000,- DM!
Die Berechnung müßte also korrekt heissen:
Spekulationsgewinn: 990,- DM = nix zu vesteuern.
Spekulationsgewinn: 1100,- DM = 550 DM sind mit individuellem STeuersatz zu versteuern.
Natürlich wirken sich ab dieser Freigrenze die Spekualtionsgewinne auch auf die Höhe des Steuersatzes aus, da sie ja das zu versteuernde Einkommen und damit den Steuersatz erhöhen.
Also keine feine Sache!
Die Berechnung müßte also korrekt heissen:
Spekulationsgewinn: 990,- DM = nix zu vesteuern.
Spekulationsgewinn: 1100,- DM = 550 DM sind mit individuellem STeuersatz zu versteuern.
Natürlich wirken sich ab dieser Freigrenze die Spekualtionsgewinne auch auf die Höhe des Steuersatzes aus, da sie ja das zu versteuernde Einkommen und damit den Steuersatz erhöhen.
Also keine feine Sache!
momentan sieht es auch noch wie folgt aus:
zwar soll nur die hälfte des spekugewinnes versteuert werden; aber zur ermittlung des steuersatzes wird der gesamte
gewinn mitherangezogen (progressionsvorbehalt nennt sich das, so glaube ich; gilt z.b. auch bei lohnersatzleistungen
(arbeitslosengeld)
die geschichte ist also nicht so positiv, wie sie im ersten augenblick aussieht.
rolf
zwar soll nur die hälfte des spekugewinnes versteuert werden; aber zur ermittlung des steuersatzes wird der gesamte
gewinn mitherangezogen (progressionsvorbehalt nennt sich das, so glaube ich; gilt z.b. auch bei lohnersatzleistungen
(arbeitslosengeld)
die geschichte ist also nicht so positiv, wie sie im ersten augenblick aussieht.
rolf
In den Zeitungen war immer von Freibetrag die Rede. Jetzt gilt noch die Freigrenze, ab 2001 der Freibetrag!
@rolf
Ich seh die Sache sehr positiv.
bisher hast Du die Gewinne aus Spekgeschäften komplett zu Deinen anderen Einkommen hinzugerechnet und dann entsprechend versteuert,ab 2001 rechnest Du nur noch die Hälfte der Gewinne aus Spekgeschäften Deinen Einkommen hinzu und versteuerst sie .
Z.B. mußte bisher jede Mark aus Spekgeschäften (wenn Dein "normales" Einkommen schon über 120Tsd DM betrug)effektiv mit 53% versteuert werden.
Ab 2001 werden dann nur noch effektiv 26,5% und ab 2005 21%(42% Spitzensteuersatz) fällig.
Für jeden,der bisher seine Spekgewinne ordentlich versteuert hat bedeutet das eine enorme Entlastung.
Ich seh die Sache sehr positiv.
bisher hast Du die Gewinne aus Spekgeschäften komplett zu Deinen anderen Einkommen hinzugerechnet und dann entsprechend versteuert,ab 2001 rechnest Du nur noch die Hälfte der Gewinne aus Spekgeschäften Deinen Einkommen hinzu und versteuerst sie .
Z.B. mußte bisher jede Mark aus Spekgeschäften (wenn Dein "normales" Einkommen schon über 120Tsd DM betrug)effektiv mit 53% versteuert werden.
Ab 2001 werden dann nur noch effektiv 26,5% und ab 2005 21%(42% Spitzensteuersatz) fällig.
Für jeden,der bisher seine Spekgewinne ordentlich versteuert hat bedeutet das eine enorme Entlastung.
@etrader
Meiner Meinung nach bleibt es bei der Freigrenze, auch ab 2001!
Zumindest habe ich im Regierungsentwurf und im Beschluß des
7.Finanzausschusses keine Änderung bezüglich eines Freibetrages
gesehen, also weder im § 23 noch im § 52 EStG n.F.!
teuton_trader
Meiner Meinung nach bleibt es bei der Freigrenze, auch ab 2001!
Zumindest habe ich im Regierungsentwurf und im Beschluß des
7.Finanzausschusses keine Änderung bezüglich eines Freibetrages
gesehen, also weder im § 23 noch im § 52 EStG n.F.!
teuton_trader
Hi rolf,
nach deiner Aussage : "zwar soll nur die hälfte des spekugewinnes versteuert werden; aber zur ermittlung des steuersatzes wird der gesamte
gewinn mitherangezogen (progressionsvorbehalt nennt sich das, so glaube ich; gilt z.b. auch bei lohnersatzleistungen
(arbeitslosengeld", könnte man ja auch den kompletten Speku-Gewinn wie bisher komplett versteuern und dann den erhaltenen Betrag durch 2 dividieren.Durch den von dir beschriebenen progressionsvorbehalt , käme doch dann das gleiche raus wie bei dem Halbeinkünfteverfahren !
Seltsam, seltsam und bevor ich das nicht schwarz auf weiß vor mir sehe, kann ich es nicht glauben .
cu
thefragile
nach deiner Aussage : "zwar soll nur die hälfte des spekugewinnes versteuert werden; aber zur ermittlung des steuersatzes wird der gesamte
gewinn mitherangezogen (progressionsvorbehalt nennt sich das, so glaube ich; gilt z.b. auch bei lohnersatzleistungen
(arbeitslosengeld", könnte man ja auch den kompletten Speku-Gewinn wie bisher komplett versteuern und dann den erhaltenen Betrag durch 2 dividieren.Durch den von dir beschriebenen progressionsvorbehalt , käme doch dann das gleiche raus wie bei dem Halbeinkünfteverfahren !
Seltsam, seltsam und bevor ich das nicht schwarz auf weiß vor mir sehe, kann ich es nicht glauben .
cu
thefragile
hi fragile;
nee,nee, da ist ein kleiner fehler drin:
sofern ich das mit meinem laienhaften verständnis erklären kann:
die heranziehung der zweiten 50 % der spekugewinne dient nur dazu, in der steuertabelle deinen individuellen
steuersatz festzulegen;
und der wird dann auf das tatsächlich zu versteuernde einkommen (also nur die hälfte des tatsächlichen speku-
gewinnes) angewendet.
nm 4000;
grundsätzlich ist die geschichte schon ein weg in die positive richtung; allerdings doch nicht so supertoll, wie
der erste blick das halt glauben machen will.
ich freu mich über jede ersparte steuermark;
ich glaube nach wie vor, dass ich das geld besser dem wirtschaftskreislauf zufliessen lassen kann, als der staat
mit seinen ungezählten dunklen kanälen in denen viele steuergelder versickern
rolf
nee,nee, da ist ein kleiner fehler drin:
sofern ich das mit meinem laienhaften verständnis erklären kann:
die heranziehung der zweiten 50 % der spekugewinne dient nur dazu, in der steuertabelle deinen individuellen
steuersatz festzulegen;
und der wird dann auf das tatsächlich zu versteuernde einkommen (also nur die hälfte des tatsächlichen speku-
gewinnes) angewendet.
nm 4000;
grundsätzlich ist die geschichte schon ein weg in die positive richtung; allerdings doch nicht so supertoll, wie
der erste blick das halt glauben machen will.
ich freu mich über jede ersparte steuermark;
ich glaube nach wie vor, dass ich das geld besser dem wirtschaftskreislauf zufliessen lassen kann, als der staat
mit seinen ungezählten dunklen kanälen in denen viele steuergelder versickern
rolf
Also kleiner Tipp vom Steuerrechtler:
Hält man die Aktie länger als 1 Jahr, dann ist der Spekulationsgewinn NICHT zu versteuern.
Wird der Spekulationsgewinn innerhalt eines Jahres erwirtschaftet, so gilt für
2000: "normale" Versteuerung gemäß persönlichem Einkommensteursatz
âb 2001: nur die HÄLFTE des Spekulationsgewinnes wird gem. dem persönlichem Einkommenssteuersatz versteuert. Freibetrag 1000,-- DM
Hält man die Aktie länger als 1 Jahr, dann ist der Spekulationsgewinn NICHT zu versteuern.
Wird der Spekulationsgewinn innerhalt eines Jahres erwirtschaftet, so gilt für
2000: "normale" Versteuerung gemäß persönlichem Einkommensteursatz
âb 2001: nur die HÄLFTE des Spekulationsgewinnes wird gem. dem persönlichem Einkommenssteuersatz versteuert. Freibetrag 1000,-- DM
@lars hansen
Heißt das also, Spekulationsgewinne, die ich im Jahr 2000 erwirtschafte, muß ich nächstes Jahr noch normal versteuern
und Spekulationsgewinne, die ich im Jahr 2001 mache, werden dann nur noch zur Hälfte besteuert?
Danke und tschüss
Heißt das also, Spekulationsgewinne, die ich im Jahr 2000 erwirtschafte, muß ich nächstes Jahr noch normal versteuern
und Spekulationsgewinne, die ich im Jahr 2001 mache, werden dann nur noch zur Hälfte besteuert?
Danke und tschüss
Die Freigrenze liegt auch in 2001 bei 999,99!
Ab 1TDM ist Eichel mit von der Partie! Korrekt ist auch, daß nur noch die Hälfte der Gewinne zu versteuern ist. Der Progressionsvorbehalt war im Gespräch, ist allerdings nicht beschlossen worden (Krösus sei dank! Das "Ding" kann nämlich brutal werden....)
Allerdings sind auch realisierte Verluste nur noch zur Häfte verrechenbar (über den Verlustvor-/rücktrag)
Ergebnís: saldierter Gewinn in 2001 DEM 2.400,--
zu versteuern sind DEM 1.200,-- und zwar mit 1200,-- DEM, da dieser Betrag über der FreiGRENZE von 1TDM liegt.
Übrigens: Habt Ihr schon gewußt, daß weit über 50 Prozent aller Steuerliteratur der ganzen großen weiten Welt zum dt. Steuerrecht
geschrieben wurden....... Voll krank, sach ich dazu nur...
Sweet dreams
Ab 1TDM ist Eichel mit von der Partie! Korrekt ist auch, daß nur noch die Hälfte der Gewinne zu versteuern ist. Der Progressionsvorbehalt war im Gespräch, ist allerdings nicht beschlossen worden (Krösus sei dank! Das "Ding" kann nämlich brutal werden....)
Allerdings sind auch realisierte Verluste nur noch zur Häfte verrechenbar (über den Verlustvor-/rücktrag)
Ergebnís: saldierter Gewinn in 2001 DEM 2.400,--
zu versteuern sind DEM 1.200,-- und zwar mit 1200,-- DEM, da dieser Betrag über der FreiGRENZE von 1TDM liegt.
Übrigens: Habt Ihr schon gewußt, daß weit über 50 Prozent aller Steuerliteratur der ganzen großen weiten Welt zum dt. Steuerrecht
geschrieben wurden....... Voll krank, sach ich dazu nur...
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