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    Besteuerung von Spekulationsgeschäften? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 16.07.00 17:01:59 von
    neuester Beitrag 21.07.00 22:39:15 von
    Beiträge: 16
    ID: 186.729
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      Avatar
      schrieb am 16.07.00 17:01:59
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo

      Ich habe eine Frage an Euch:

      Bisher dachte ich, daß man sämtliche Spekulationsgewinne eines Jahres voll versteuern muß, außer man hat die Aktie ein Jahr
      oder länger gehalten.
      Nun steht aber heute in der EURO am Sonntag auf Seite 6: Vor Ablauf der Frist erzielte Spekulationsgewinne sind
      ab Erreichen der Freigrenze von 1000 DM Z U R H Ä L F T E steuerpflichtig.

      Heißt das, daß ich von z.B. DM 20.000,-- Spekulationsgewinn nur DM 10.000,-- versteuern muß, oder wie ist das?

      Vielen Dank für Eure Antworten

      Tschau
      Avatar
      schrieb am 16.07.00 17:11:49
      Beitrag Nr. 2 ()
      Diese Regelung gilt ab 1. Jan. 2001!
      Dadurch wird die bisherige Ungleichbehandlung gegenüber Fonds, die
      generell unabhängig sind von einer Spekulationsfrist, etwas abgemildert.
      Selbstverständlich gilt das auch für Anleger, die in Fonds investieren.
      Zocker haben es jetzt noch leichter.
      Avatar
      schrieb am 16.07.00 17:12:24
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hallo,
      ab 2001 ist das so. Dann jedoch mit DM 1000 FREIbetrag
      etrader
      Avatar
      schrieb am 16.07.00 17:14:31
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hallo,

      was genau die Jungs von Euro am Sonntag damit meinen, weiß ich auch nicht. Klingt auf
      jeden Fall etwas merkwürdig.

      Tatsächlich ist es so, daß die besagten Spekulationsgewinne einfach zu Deinem
      Einkommen dazugerechnet werden und dann mit Deinem sich daraus ergebenen
      persönlichen Steuersatz versteuert werden müssen. Pauschal kann man also niemals
      sagen, wieviel zu besteuern sind. Das hängt immer von den persönlichen Einkommens-
      verhältnissen ab.
      Avatar
      schrieb am 16.07.00 17:18:00
      Beitrag Nr. 5 ()
      Das gilt wohl erst ab nächstem Jahr, wenn die Steuerreform greift. In der Süddeutschen Zeitung wird der Punkt KURSGEWINNE der Steuerreform folgendermaßen zusammengefaßt:
      Liegt zwischen Kauf und Verkauf eines Wertpapiers mehr als ein Jahr, sind Kursgewinne weiterhin steuerfrei. Innerhalb der Spekulationsfrist müssen sie nur zur Hälfte versteuert werden. Zudem gilt ein Freibetrag von 1000 DM.

      mfg W.

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      Avatar
      schrieb am 16.07.00 17:21:22
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hi

      die DEM 1000 sind kein Freibetrag, sondern eine Freigrenze. D.h. sobald die Gewinne die Grenze überschreiten, ist der komplette Betrag steuerpflichtig, nicht nur der übersteigende. Durch die Anwendung des Halbeinkünfteverfahrens sind dann Speku-Gewinne ab DEM 2000 zur Hälfte zu versteuern.

      Beispiel: Speku-Gewinne DEM 1900 --> nix zu versteuern.

      DEM 2000 --> DEM 1000 sind mit Deinem individuellen Steuersatz
      (wird so zwischen 30 und 40 % liegen) zu versteuern
      Avatar
      schrieb am 16.07.00 17:31:55
      Beitrag Nr. 7 ()
      Ich befürchte, daß damit nicht gemeint ist, daß die Freigrenze auf 2.000 DM erhöht wird, die bleibt bei 1.000,- DM!
      Die Berechnung müßte also korrekt heissen:
      Spekulationsgewinn: 990,- DM = nix zu vesteuern.
      Spekulationsgewinn: 1100,- DM = 550 DM sind mit individuellem STeuersatz zu versteuern.

      Natürlich wirken sich ab dieser Freigrenze die Spekualtionsgewinne auch auf die Höhe des Steuersatzes aus, da sie ja das zu versteuernde Einkommen und damit den Steuersatz erhöhen.

      Also keine feine Sache!
      Avatar
      schrieb am 16.07.00 18:30:44
      Beitrag Nr. 8 ()
      momentan sieht es auch noch wie folgt aus:

      zwar soll nur die hälfte des spekugewinnes versteuert werden; aber zur ermittlung des steuersatzes wird der gesamte
      gewinn mitherangezogen (progressionsvorbehalt nennt sich das, so glaube ich; gilt z.b. auch bei lohnersatzleistungen
      (arbeitslosengeld)

      die geschichte ist also nicht so positiv, wie sie im ersten augenblick aussieht.
      :) rolf
      Avatar
      schrieb am 16.07.00 19:00:28
      Beitrag Nr. 9 ()
      In den Zeitungen war immer von Freibetrag die Rede. Jetzt gilt noch die Freigrenze, ab 2001 der Freibetrag!
      Avatar
      schrieb am 16.07.00 20:01:16
      Beitrag Nr. 10 ()
      @rolf

      Ich seh die Sache sehr positiv.

      bisher hast Du die Gewinne aus Spekgeschäften komplett zu Deinen anderen Einkommen hinzugerechnet und dann entsprechend versteuert,ab 2001 rechnest Du nur noch die Hälfte der Gewinne aus Spekgeschäften Deinen Einkommen hinzu und versteuerst sie .

      Z.B. mußte bisher jede Mark aus Spekgeschäften (wenn Dein "normales" Einkommen schon über 120Tsd DM betrug)effektiv mit 53% versteuert werden.

      Ab 2001 werden dann nur noch effektiv 26,5% und ab 2005 21%(42% Spitzensteuersatz) fällig.

      Für jeden,der bisher seine Spekgewinne ordentlich versteuert hat bedeutet das eine enorme Entlastung.
      Avatar
      schrieb am 16.07.00 20:28:48
      Beitrag Nr. 11 ()
      @etrader

      Meiner Meinung nach bleibt es bei der Freigrenze, auch ab 2001!

      Zumindest habe ich im Regierungsentwurf und im Beschluß des
      7.Finanzausschusses keine Änderung bezüglich eines Freibetrages
      gesehen, also weder im § 23 noch im § 52 EStG n.F.!


      teuton_trader
      Avatar
      schrieb am 17.07.00 00:26:59
      Beitrag Nr. 12 ()
      Hi rolf,

      nach deiner Aussage : "zwar soll nur die hälfte des spekugewinnes versteuert werden; aber zur ermittlung des steuersatzes wird der gesamte
      gewinn mitherangezogen (progressionsvorbehalt nennt sich das, so glaube ich; gilt z.b. auch bei lohnersatzleistungen
      (arbeitslosengeld", könnte man ja auch den kompletten Speku-Gewinn wie bisher komplett versteuern und dann den erhaltenen Betrag durch 2 dividieren.Durch den von dir beschriebenen progressionsvorbehalt , käme doch dann das gleiche raus wie bei dem Halbeinkünfteverfahren !

      Seltsam, seltsam und bevor ich das nicht schwarz auf weiß vor mir sehe, kann ich es nicht glauben .

      cu
      thefragile
      Avatar
      schrieb am 19.07.00 20:26:43
      Beitrag Nr. 13 ()
      hi fragile;

      nee,nee, da ist ein kleiner fehler drin:

      sofern ich das mit meinem laienhaften verständnis erklären kann:

      die heranziehung der zweiten 50 % der spekugewinne dient nur dazu, in der steuertabelle deinen individuellen
      steuersatz festzulegen;
      und der wird dann auf das tatsächlich zu versteuernde einkommen (also nur die hälfte des tatsächlichen speku-
      gewinnes) angewendet.

      nm 4000;
      grundsätzlich ist die geschichte schon ein weg in die positive richtung; allerdings doch nicht so supertoll, wie
      der erste blick das halt glauben machen will.

      ich freu mich über jede ersparte steuermark;
      ich glaube nach wie vor, dass ich das geld besser dem wirtschaftskreislauf zufliessen lassen kann, als der staat
      mit seinen ungezählten dunklen kanälen in denen viele steuergelder versickern
      ;) rolf
      Avatar
      schrieb am 21.07.00 08:08:30
      Beitrag Nr. 14 ()
      Also kleiner Tipp vom Steuerrechtler:

      Hält man die Aktie länger als 1 Jahr, dann ist der Spekulationsgewinn NICHT zu versteuern.

      Wird der Spekulationsgewinn innerhalt eines Jahres erwirtschaftet, so gilt für

      2000: "normale" Versteuerung gemäß persönlichem Einkommensteursatz

      âb 2001: nur die HÄLFTE des Spekulationsgewinnes wird gem. dem persönlichem Einkommenssteuersatz versteuert. Freibetrag 1000,-- DM
      Avatar
      schrieb am 21.07.00 21:18:56
      Beitrag Nr. 15 ()
      @lars hansen

      Heißt das also, Spekulationsgewinne, die ich im Jahr 2000 erwirtschafte, muß ich nächstes Jahr noch normal versteuern
      und Spekulationsgewinne, die ich im Jahr 2001 mache, werden dann nur noch zur Hälfte besteuert?

      Danke und tschüss
      Avatar
      schrieb am 21.07.00 22:39:15
      Beitrag Nr. 16 ()
      Die Freigrenze liegt auch in 2001 bei 999,99!
      Ab 1TDM ist Eichel mit von der Partie! Korrekt ist auch, daß nur noch die Hälfte der Gewinne zu versteuern ist. Der Progressionsvorbehalt war im Gespräch, ist allerdings nicht beschlossen worden (Krösus sei dank! Das "Ding" kann nämlich brutal werden....)
      Allerdings sind auch realisierte Verluste nur noch zur Häfte verrechenbar (über den Verlustvor-/rücktrag)

      Ergebnís: saldierter Gewinn in 2001 DEM 2.400,--
      zu versteuern sind DEM 1.200,-- und zwar mit 1200,-- DEM, da dieser Betrag über der FreiGRENZE von 1TDM liegt.
      Übrigens: Habt Ihr schon gewußt, daß weit über 50 Prozent aller Steuerliteratur der ganzen großen weiten Welt zum dt. Steuerrecht
      geschrieben wurden....... Voll krank, sach ich dazu nur...

      Sweet dreams


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