Letsbuyit.com: Konkurrent erwirbt Einstweilige Verfügung - 500 Beiträge pro Seite | Diskussion im Forum
eröffnet am 17.07.00 10:39:29 von
neuester Beitrag 17.07.00 11:05:27 von
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Der Börsenkandidat Letsbuyit.com bekommt erneut einen Knüppel zwischen die Beine geworfen, diesmal in Form einer Einstweiligen Verfügung, wie der Spiegel in seiner heutigen Ausgabe berichtet. Der Berliner Konkurrent der Ameisen-Firma, die Firma Cnited, hat diese wegen angeblicher Verstöße gegen das Rabattgesetz erwirkt. Letsbuyit.com müsse laut Emissionsprospekt „mit erheblichen negativen Auswirkungen“ rechnen.
LetsBuyIt.com: "Deutsche Verbraucher profitieren weiter vom Preisvorteil des CoShoppings"
Europas CoShopping Marktführer sieht einstweiliger Verfügung des Hamburger Landgerichts gelassen entgegen
[15.07.2000 - 13:47 Uhr]
München (ots) -
/ "Keine Auswirkungen auf Geschäftsbetrieb"
Europas führender und in 14 Ländern tätiger CoShoppinganbieter
LetsBuyIt.com hat heute nochmals bestätigt, dass eine einstweilige
Verfügung gegen die deutsche GmbH des Unternehmens vom Landgericht
Hamburg erlassen worden ist. Die Verfügung, mit dem ein Wettbewerber
versucht, das mehrstufige Preismodell in Deutschland anzufechten,
liegt in der jetzigen Form bereits seit Ende Juni vor.
LetsBuyIt.com hatte in den vergangenen Wochen Details in
Zusammenhang mit der einstweiligen Verfügung im Unvollständigen
Verkaufsprospekt der nieder- ländischen NV veröffentlicht sowie
hierauf im Rahmen der Roadshow-Pressekonferenz in Frankfurt
hingewiesen. Die Tatsachen seien allen Investoren bekannt. Die
einstweilige Verfügung, die LetsBuyIt.com bisher nicht zugestellt
wurde, stützt sich im wesentlichen auf in Deutschland geltendes
Wettbewerbsrecht, das aus den dreissiger Jahren stammt. LetsBuyIt.com
wies darauf hin, dass das CoShopping Modell und das Kerngeschäft der
Gesellschaft dadurch nicht beeinflusst würden.
Viveca Bergstedt-Sten, Syndikus der Gesellschaft, sagte nach einem
Gerichtstermin am Freitag vor dem Landgericht Hamburg: "Das Gericht
reagierte auf einen Widerspruch von LetsBuyIt.com und bestätigte die
einstweilige Verfügung. Auch wenn es sehr bedauerlich ist, daß das
Gericht die einstweilige Verfügung zu diesem Zeitpunkt bestätigt hat,
bleiben wir weiterhin von unserem innovativen CoShopping Business und
Preismodell überzeugt."
"Wir werden durch alle höheren gerichtlichen Instanzen in
Deutschland gehen und bleiben zuversichtlich, dass wir gewinnen
werden, da das EU Recht auf unserer Seite steht," kommentiert Rolf
Hansen, Deutschland-Chef von LetsBuyIt.com. "Wir wissen auch, daß die
deutsche Regierung zur Zeit darüber nachdenkt, die existierenden
Rabattgesetze zu ändern." Der Süddeutschen Zeitung hatte Werner
Müller, Wirtschaftsminister der Bundesregierung, kürzlich gesagt: "Um
Nachteile für deutsche Unternehmen gegenüber Wettbewerbern von fast
allen anderen EU Ländern im Internethandel zu vermeiden, muß das
Rabattgesetz aus den dreissiger Jahren abgeschafft werden. Wir müssen
diese Hindernisse, welche deutsche Unternehmen im Internethandel
benachteiligen, aus dem Weg räumen." Weiterhin hatte Minister Müller
gegenüber der Süddeutschen Zeitung am 26. Juni erklärt, er halte
CoShopping nach geltendem Recht grundsätzlich für zulässig.
LetsBuyIt.com wies darauf hin, dass - falls die einstweilige
Verfügung tatsächlich zugestellt werde - die geringen Änderungen im
mehrstufigen Preismodell schnell durchgeführt werden könnten und sich
diese nur auf die deutsche Website beschränken würden. Auf den
Geschäftsbetrieb habe die einstweilige Verfügung keine Auswirkung.
"Auf jeden Fall wird das CoShopping Modell von LetsBuyIt.com, bei dem
sich Verbraucher online zusammenschließen, um geringere Preise zu
erhalten, weiter bestehen bleiben", fügt Hansen hinzu.
Hansen: "Wir sind optimistisch, dass am Ende der Verbraucher
siegen wird. Und daß unsere Kunden vom CoShopping Modell, welches wir
bereits erfolgreich in 14 europäischen Ländern eingeführt haben, auch
in Deutschland weiterhin profitieren werden können."
Information über LetsBuyIt.com N.V.
LetsBuyIt.com ist auf rasantem Wachstumskurs. Gegenwärtig zählt
die europäische Einkaufsgemeinschaft von LetsBuyIt.com mehr als
750.000 Mitglieder und wächst mit rund 25.000 neuen Mitgliedern pro
Woche. Bislang haben 95.000 Mitglieder Waren über die Website gekauft
(Stande Ende Mai). Der durchschnittliche Wert pro Warenbestellung
stieg von 122 Euro im April auf 149 Euro im Mai. Die Kunden von
LetsBuyIt.com bestellen im Schnitt dreimal pro Jahr - mit steigender
Tendenz.
LetsBuyIt.com ist der nach geographischer Abdeckung führende
CoShopping-Anbieter in Europa und in 14 Ländern aktiv. CoShopping ist
eine internetbasierte Einkaufsmöglichkeit, die es einzelnen
Verbrauchern und Verbrauchergruppen ermöglicht, Produkte über das
Internet zu Preisen zu erwerben, die unter den üblichen
Einzelhandelspreisen liegen. Das Unternehmen wurde im Januar 1999 in
Schweden gegründet und ist seit April 1999 online im Internet. Die
Geschäftsleitung von Letsbuyit.com hat ihren Sitz in London, die
Holding-Gesellschaft LetsBuyIt.com N.V. befindet sich in Amsterdam.
Weltweit beschäftigt das Unternehmen derzeit rund 350 Mitarbeiter.
ots Originaltext: LetsBuyIt.com
Im Internet recherchierbar: http://recherche.newsaktuell.de
Für weitere Informationen
Andreas Engel Leiter Unternehmenskommunikation LetsBuyIt.com
Deutschland GmBH andreas.engel@letsbuyit.com +49 89 12003-430/329
Diese Pressemitteilung und die in ihr enthaltenen Informationen
stellen weder ein Verkaufsangebot für diese Wertpapiere dar, noch
eine Aufforderung zur Angebotsabgabe. Die Aktien sollen nicht in
Ländern verkauft werden, in denen ein solches Angebot, eine solche
Aufforderung oder ein Verkauf vor einer Registrierung oder Zulassung
gemäß den einschlägigen Wertpapiergesetzen rechtswidrig wäre.
Europas CoShopping Marktführer sieht einstweiliger Verfügung des Hamburger Landgerichts gelassen entgegen
[15.07.2000 - 13:47 Uhr]
München (ots) -
/ "Keine Auswirkungen auf Geschäftsbetrieb"
Europas führender und in 14 Ländern tätiger CoShoppinganbieter
LetsBuyIt.com hat heute nochmals bestätigt, dass eine einstweilige
Verfügung gegen die deutsche GmbH des Unternehmens vom Landgericht
Hamburg erlassen worden ist. Die Verfügung, mit dem ein Wettbewerber
versucht, das mehrstufige Preismodell in Deutschland anzufechten,
liegt in der jetzigen Form bereits seit Ende Juni vor.
LetsBuyIt.com hatte in den vergangenen Wochen Details in
Zusammenhang mit der einstweiligen Verfügung im Unvollständigen
Verkaufsprospekt der nieder- ländischen NV veröffentlicht sowie
hierauf im Rahmen der Roadshow-Pressekonferenz in Frankfurt
hingewiesen. Die Tatsachen seien allen Investoren bekannt. Die
einstweilige Verfügung, die LetsBuyIt.com bisher nicht zugestellt
wurde, stützt sich im wesentlichen auf in Deutschland geltendes
Wettbewerbsrecht, das aus den dreissiger Jahren stammt. LetsBuyIt.com
wies darauf hin, dass das CoShopping Modell und das Kerngeschäft der
Gesellschaft dadurch nicht beeinflusst würden.
Viveca Bergstedt-Sten, Syndikus der Gesellschaft, sagte nach einem
Gerichtstermin am Freitag vor dem Landgericht Hamburg: "Das Gericht
reagierte auf einen Widerspruch von LetsBuyIt.com und bestätigte die
einstweilige Verfügung. Auch wenn es sehr bedauerlich ist, daß das
Gericht die einstweilige Verfügung zu diesem Zeitpunkt bestätigt hat,
bleiben wir weiterhin von unserem innovativen CoShopping Business und
Preismodell überzeugt."
"Wir werden durch alle höheren gerichtlichen Instanzen in
Deutschland gehen und bleiben zuversichtlich, dass wir gewinnen
werden, da das EU Recht auf unserer Seite steht," kommentiert Rolf
Hansen, Deutschland-Chef von LetsBuyIt.com. "Wir wissen auch, daß die
deutsche Regierung zur Zeit darüber nachdenkt, die existierenden
Rabattgesetze zu ändern." Der Süddeutschen Zeitung hatte Werner
Müller, Wirtschaftsminister der Bundesregierung, kürzlich gesagt: "Um
Nachteile für deutsche Unternehmen gegenüber Wettbewerbern von fast
allen anderen EU Ländern im Internethandel zu vermeiden, muß das
Rabattgesetz aus den dreissiger Jahren abgeschafft werden. Wir müssen
diese Hindernisse, welche deutsche Unternehmen im Internethandel
benachteiligen, aus dem Weg räumen." Weiterhin hatte Minister Müller
gegenüber der Süddeutschen Zeitung am 26. Juni erklärt, er halte
CoShopping nach geltendem Recht grundsätzlich für zulässig.
LetsBuyIt.com wies darauf hin, dass - falls die einstweilige
Verfügung tatsächlich zugestellt werde - die geringen Änderungen im
mehrstufigen Preismodell schnell durchgeführt werden könnten und sich
diese nur auf die deutsche Website beschränken würden. Auf den
Geschäftsbetrieb habe die einstweilige Verfügung keine Auswirkung.
"Auf jeden Fall wird das CoShopping Modell von LetsBuyIt.com, bei dem
sich Verbraucher online zusammenschließen, um geringere Preise zu
erhalten, weiter bestehen bleiben", fügt Hansen hinzu.
Hansen: "Wir sind optimistisch, dass am Ende der Verbraucher
siegen wird. Und daß unsere Kunden vom CoShopping Modell, welches wir
bereits erfolgreich in 14 europäischen Ländern eingeführt haben, auch
in Deutschland weiterhin profitieren werden können."
Information über LetsBuyIt.com N.V.
LetsBuyIt.com ist auf rasantem Wachstumskurs. Gegenwärtig zählt
die europäische Einkaufsgemeinschaft von LetsBuyIt.com mehr als
750.000 Mitglieder und wächst mit rund 25.000 neuen Mitgliedern pro
Woche. Bislang haben 95.000 Mitglieder Waren über die Website gekauft
(Stande Ende Mai). Der durchschnittliche Wert pro Warenbestellung
stieg von 122 Euro im April auf 149 Euro im Mai. Die Kunden von
LetsBuyIt.com bestellen im Schnitt dreimal pro Jahr - mit steigender
Tendenz.
LetsBuyIt.com ist der nach geographischer Abdeckung führende
CoShopping-Anbieter in Europa und in 14 Ländern aktiv. CoShopping ist
eine internetbasierte Einkaufsmöglichkeit, die es einzelnen
Verbrauchern und Verbrauchergruppen ermöglicht, Produkte über das
Internet zu Preisen zu erwerben, die unter den üblichen
Einzelhandelspreisen liegen. Das Unternehmen wurde im Januar 1999 in
Schweden gegründet und ist seit April 1999 online im Internet. Die
Geschäftsleitung von Letsbuyit.com hat ihren Sitz in London, die
Holding-Gesellschaft LetsBuyIt.com N.V. befindet sich in Amsterdam.
Weltweit beschäftigt das Unternehmen derzeit rund 350 Mitarbeiter.
ots Originaltext: LetsBuyIt.com
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Andreas Engel Leiter Unternehmenskommunikation LetsBuyIt.com
Deutschland GmBH andreas.engel@letsbuyit.com +49 89 12003-430/329
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eine Aufforderung zur Angebotsabgabe. Die Aktien sollen nicht in
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