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    Verlustrücktrag / Verlustvortrag - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 19.07.00 17:22:00 von
    neuester Beitrag 25.08.00 18:22:24 von
    Beiträge: 13
    ID: 190.077
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      schrieb am 19.07.00 17:22:00
      Beitrag Nr. 1 ()
      Da ich gerade meine Steuer mache habe ich eine Frage: Ich habe in 99 zu versteuernde Spekugewinne von ca. 15.000.-. Diese gebe ich auch bei der Steuer an. In 2000 habe ich bis jetzt Verluste von ca. 40.000.- . Angenommen das bliebe so, kann ich dann in der Steuererklärung 2000 einen Verlustrücktrag von 15.000.- machen und mir die gezahlten Steuern zurückholen und gleichzeitig für die verbleibenden 25.000.- einen Verlustvortrag machen? oder heißt die Regelung entweder Rücktrag oder Vortrag? Vielen Dank für die Hilfe!
      Avatar
      schrieb am 19.07.00 17:28:12
      Beitrag Nr. 2 ()
      Der nach Verlustrücktrag verbleibende Betrag ungenutzter Verluste ist vortragsfähig. Vgl. § 10d Abs.2 EStG. Nichts geht verloren.
      Druidenkopf
      Avatar
      schrieb am 19.07.00 17:41:40
      Beitrag Nr. 3 ()
      so isses,dem ist nichts hinzuzufügen.
      Avatar
      schrieb am 19.07.00 22:21:03
      Beitrag Nr. 4 ()
      Sind die Speku-Verluste nicht alleine vortragsfähig?
      Avatar
      schrieb am 20.07.00 16:07:01
      Beitrag Nr. 5 ()
      @ KrissHH
      Die Finanzverwaltung vertritt die (umstrittene!) Auffassung, daß SpekuVerluste nicht in Zeiträume vor 1999 zurückgetragen werden können. Davon abgesehen, besteht -innerhalb der bekannten Einschränkungen- sehr wohl Rücktragsfähigkeit.
      Druidenkopf

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      Avatar
      schrieb am 20.07.00 23:15:48
      Beitrag Nr. 6 ()
      Habe auch eine Frage zu diesem Thema.
      Ein anerkannter Verlustvortrag aus dem Jahr 1990.
      Ist dieser noch im Jahr 2001 verrechnungsfähig oder verjährt?
      Kann einer diese Frage beantworten?
      Avatar
      schrieb am 21.07.00 10:56:58
      Beitrag Nr. 7 ()
      Wie meinst Du das? Was heißt "anerkannt"? Handelt es sich um einen Spekulationsverlust oder um einen "gewöhnlichen" Verlust, den Du in 1990 erlitten hast?
      Avatar
      schrieb am 21.07.00 19:49:17
      Beitrag Nr. 8 ()
      Hallo Druidenkopf!
      Ich lese aus § 23(3)Satz 9 EStG sehr wohl, daß ich meinen Speku-Verlust 1999 auf meinen Speku-Gewinn 1998 zurücktragen kann.
      Warum sollte sich eine Finanzverwaltung gegen dieses Gesetz stellen?
      :yawn:
      Avatar
      schrieb am 21.07.00 21:06:14
      Beitrag Nr. 9 ()
      @Druidenkopf
      Es heißt: Bescheid über die Feststellung
      des verbleibenden Verlustabzugs zum Schluß
      des Veranlagungszeitraums 1991
      Datum .. .. 1994

      A. Feststellungen

      Punkt 7 Summe der Einkünfte 1991 - xxxxx DM

      Dieser Verlustvortrag wurde nie verwendet. Ist er jetzt noch
      gültig?
      Vielen Dank, daß Du Dich der Frage annimmst.
      Avatar
      schrieb am 28.07.00 10:02:18
      Beitrag Nr. 10 ()
      @ SanTau
      Die Möglichkeit eines Verlustrücktrags wurde erst 1999 in § 23 aufgenommen; die bis dahin gültige Fassung sah keine Rücktragsmöglichkeit vor.

      @ omoos
      Das ist eine verfahrensrechtliche Frage; muss ich erst nachschauen. Gefühlsmässig würde ich sagen, daß Du Pech gehabt hast, wenn das FA den Verlustvortrag aus 1991 in Veranlagungen ab 1992 "übersehen" hat und die Bescheide bestandskräftig geworden sind.
      Avatar
      schrieb am 28.07.00 23:18:16
      Beitrag Nr. 11 ()
      @Hallo Druidenkopf!
      Es waren nach dem Bescheid aus 1991 keine Einkünfte zu
      versteuern, das heist unter der Besteuerungsgrenze.
      Eine Anwendung des Verlustvortrages war nicht notwendig.
      Erst jetzt im Jahr 2000 wären Einküfte über der Freigrenze und
      der Verlustvortrag aus 1991 käme gelegen.
      Avatar
      schrieb am 29.07.00 12:36:57
      Beitrag Nr. 12 ()
      @ Druidenkopf
      Wie steht`s denn mit dieser Konstellation: Verlust 1998 (altes Recht) Gewinn 1999.
      Mein Finanzamt will Verlustvortrag von 1998 nach 1999 wegen damaliger Rechtslage nicht anerkennen.
      Bescheid aber auf Antrag vorläufig bis zu letztinstanzlicher Entscheidung.
      Weißt Du was über den Stand anhängiger Verfahren?
      Avatar
      schrieb am 25.08.00 18:22:24
      Beitrag Nr. 13 ()
      ich war heute bei einem steuerberater.ich habe gesagt dass 1999 ca.5000 DM spekulationsgewinne aber 2000 etwas mehr als 6000 DM spekulationsverluste entstanden sind.er hat gemeint dass derzeitige gesetzgebung verlust vor-rückträge nicht erlaube.ich habe zu ihm gesagt dass dies sehr wohl möglich ist (laut presse).oder hat er etwa recht?
      muss ich jetzt die gewinne von 1999 versteuern?kann ich meine verluste von 2000 nicht gegenrechnen?
      danke für eure antworten im voraus


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