Verlustrücktrag / Verlustvortrag - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 19.07.00 17:22:00 von
neuester Beitrag 25.08.00 18:22:24 von
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Da ich gerade meine Steuer mache habe ich eine Frage: Ich habe in 99 zu versteuernde Spekugewinne von ca. 15.000.-. Diese gebe ich auch bei der Steuer an. In 2000 habe ich bis jetzt Verluste von ca. 40.000.- . Angenommen das bliebe so, kann ich dann in der Steuererklärung 2000 einen Verlustrücktrag von 15.000.- machen und mir die gezahlten Steuern zurückholen und gleichzeitig für die verbleibenden 25.000.- einen Verlustvortrag machen? oder heißt die Regelung entweder Rücktrag oder Vortrag? Vielen Dank für die Hilfe!
Der nach Verlustrücktrag verbleibende Betrag ungenutzter Verluste ist vortragsfähig. Vgl. § 10d Abs.2 EStG. Nichts geht verloren.
Druidenkopf
Druidenkopf
so isses,dem ist nichts hinzuzufügen.
Sind die Speku-Verluste nicht alleine vortragsfähig?
@ KrissHH
Die Finanzverwaltung vertritt die (umstrittene!) Auffassung, daß SpekuVerluste nicht in Zeiträume vor 1999 zurückgetragen werden können. Davon abgesehen, besteht -innerhalb der bekannten Einschränkungen- sehr wohl Rücktragsfähigkeit.
Druidenkopf
Die Finanzverwaltung vertritt die (umstrittene!) Auffassung, daß SpekuVerluste nicht in Zeiträume vor 1999 zurückgetragen werden können. Davon abgesehen, besteht -innerhalb der bekannten Einschränkungen- sehr wohl Rücktragsfähigkeit.
Druidenkopf
Habe auch eine Frage zu diesem Thema.
Ein anerkannter Verlustvortrag aus dem Jahr 1990.
Ist dieser noch im Jahr 2001 verrechnungsfähig oder verjährt?
Kann einer diese Frage beantworten?
Ein anerkannter Verlustvortrag aus dem Jahr 1990.
Ist dieser noch im Jahr 2001 verrechnungsfähig oder verjährt?
Kann einer diese Frage beantworten?
Wie meinst Du das? Was heißt "anerkannt"? Handelt es sich um einen Spekulationsverlust oder um einen "gewöhnlichen" Verlust, den Du in 1990 erlitten hast?
Hallo Druidenkopf!
Ich lese aus § 23(3)Satz 9 EStG sehr wohl, daß ich meinen Speku-Verlust 1999 auf meinen Speku-Gewinn 1998 zurücktragen kann.
Warum sollte sich eine Finanzverwaltung gegen dieses Gesetz stellen?
Ich lese aus § 23(3)Satz 9 EStG sehr wohl, daß ich meinen Speku-Verlust 1999 auf meinen Speku-Gewinn 1998 zurücktragen kann.
Warum sollte sich eine Finanzverwaltung gegen dieses Gesetz stellen?
@Druidenkopf
Es heißt: Bescheid über die Feststellung
des verbleibenden Verlustabzugs zum Schluß
des Veranlagungszeitraums 1991
Datum .. .. 1994
A. Feststellungen
Punkt 7 Summe der Einkünfte 1991 - xxxxx DM
Dieser Verlustvortrag wurde nie verwendet. Ist er jetzt noch
gültig?
Vielen Dank, daß Du Dich der Frage annimmst.
Es heißt: Bescheid über die Feststellung
des verbleibenden Verlustabzugs zum Schluß
des Veranlagungszeitraums 1991
Datum .. .. 1994
A. Feststellungen
Punkt 7 Summe der Einkünfte 1991 - xxxxx DM
Dieser Verlustvortrag wurde nie verwendet. Ist er jetzt noch
gültig?
Vielen Dank, daß Du Dich der Frage annimmst.
@ SanTau
Die Möglichkeit eines Verlustrücktrags wurde erst 1999 in § 23 aufgenommen; die bis dahin gültige Fassung sah keine Rücktragsmöglichkeit vor.
@ omoos
Das ist eine verfahrensrechtliche Frage; muss ich erst nachschauen. Gefühlsmässig würde ich sagen, daß Du Pech gehabt hast, wenn das FA den Verlustvortrag aus 1991 in Veranlagungen ab 1992 "übersehen" hat und die Bescheide bestandskräftig geworden sind.
Die Möglichkeit eines Verlustrücktrags wurde erst 1999 in § 23 aufgenommen; die bis dahin gültige Fassung sah keine Rücktragsmöglichkeit vor.
@ omoos
Das ist eine verfahrensrechtliche Frage; muss ich erst nachschauen. Gefühlsmässig würde ich sagen, daß Du Pech gehabt hast, wenn das FA den Verlustvortrag aus 1991 in Veranlagungen ab 1992 "übersehen" hat und die Bescheide bestandskräftig geworden sind.
@Hallo Druidenkopf!
Es waren nach dem Bescheid aus 1991 keine Einkünfte zu
versteuern, das heist unter der Besteuerungsgrenze.
Eine Anwendung des Verlustvortrages war nicht notwendig.
Erst jetzt im Jahr 2000 wären Einküfte über der Freigrenze und
der Verlustvortrag aus 1991 käme gelegen.
Es waren nach dem Bescheid aus 1991 keine Einkünfte zu
versteuern, das heist unter der Besteuerungsgrenze.
Eine Anwendung des Verlustvortrages war nicht notwendig.
Erst jetzt im Jahr 2000 wären Einküfte über der Freigrenze und
der Verlustvortrag aus 1991 käme gelegen.
@ Druidenkopf
Wie steht`s denn mit dieser Konstellation: Verlust 1998 (altes Recht) Gewinn 1999.
Mein Finanzamt will Verlustvortrag von 1998 nach 1999 wegen damaliger Rechtslage nicht anerkennen.
Bescheid aber auf Antrag vorläufig bis zu letztinstanzlicher Entscheidung.
Weißt Du was über den Stand anhängiger Verfahren?
Wie steht`s denn mit dieser Konstellation: Verlust 1998 (altes Recht) Gewinn 1999.
Mein Finanzamt will Verlustvortrag von 1998 nach 1999 wegen damaliger Rechtslage nicht anerkennen.
Bescheid aber auf Antrag vorläufig bis zu letztinstanzlicher Entscheidung.
Weißt Du was über den Stand anhängiger Verfahren?
ich war heute bei einem steuerberater.ich habe gesagt dass 1999 ca.5000 DM spekulationsgewinne aber 2000 etwas mehr als 6000 DM spekulationsverluste entstanden sind.er hat gemeint dass derzeitige gesetzgebung verlust vor-rückträge nicht erlaube.ich habe zu ihm gesagt dass dies sehr wohl möglich ist (laut presse).oder hat er etwa recht?
muss ich jetzt die gewinne von 1999 versteuern?kann ich meine verluste von 2000 nicht gegenrechnen?
danke für eure antworten im voraus
muss ich jetzt die gewinne von 1999 versteuern?kann ich meine verluste von 2000 nicht gegenrechnen?
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