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    Termingeschäftsfähigkeit - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 27.07.00 18:56:49 von
    neuester Beitrag 31.07.00 12:49:39 von
    Beiträge: 8
    ID: 198.015
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      Avatar
      schrieb am 27.07.00 18:56:49
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo Leute,

      um Optionsscheine spekulieren zu können, braucht man eine sogenannte Termingeschäftsfähigkeit.

      1. Wie erlangt man eine Termingeschäftsfähigkeit?
      2. Welche Anforderungen muß man erfüllen, um eine Termingeschäftsfähigkeit zu erlangen (z.B. bei Comdirect, Deutsche Bank 24)?

      Vielen Dank!

      MHaller
      Avatar
      schrieb am 27.07.00 19:11:11
      Beitrag Nr. 2 ()
      Du mußt nur das entsprechende Formular von deiner Bank ausfüllen und unterschreiben. Anforderungen mußt du keine erfüllen. Die wollen sich mit deiner Unterschrift nur absichern, falls du Haus und Hof verlierst. Dann können sie sagen, du hast ja gewußt, was du tust.

      Viel Spaß noch
      Avatar
      schrieb am 27.07.00 19:14:44
      Beitrag Nr. 3 ()
      termingeschäftsfähigkeit bekommst du auf nachweis von mindestens fünfjährigem handel mit aktien. beantragung im prinzip bei jeder bank, die mit optionsscheinen handelt. würde dir aber comdirect, direktanlagebank o.ä. empfehlen. kannst natürlich auch eiskalt lügen, wenn die voraussetzungen bei dir nicht gegeben sind. denn auch hier gilt, daß die bank keinerlei auskünfte erteilen darf. ansonsten gleicht es einem lotteriespiel, der eine bekommt sie, der andere nicht
      gruß bavarianzock
      Avatar
      schrieb am 27.07.00 19:15:46
      Beitrag Nr. 4 ()
      hallo MHaller !

      um eine termingeschäftsfähigkeit zu erlangen, mußt du ein
      formular unterschreiben, daß dich über die risiken von
      options- und optionsscheingeschäfte (verlust des einsatzes,
      zeitwertverfall, etc.) informiert.
      normalerweise erhälst du so ein formular bei der entsprechenden
      bank.

      tschö
      nokostolany
      Avatar
      schrieb am 28.07.00 16:35:39
      Beitrag Nr. 5 ()
      ....wobei laut richtlinien "die aussage des kunden subjektiv sein kann".


      wenn du nat. die falschen kreuzchen machst kannst du es vergessen.
      die nächste einstufung kannst du dann in vier jahren machen (oder du wechselst
      die bank).

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      Avatar
      schrieb am 30.07.00 12:46:26
      Beitrag Nr. 6 ()
      Und wenn du ehrlich bist und bei Consors deine tatsächliche Anlageerfahrung
      (von weniger als 5 Jahren) angibst, wird die Termingeschäftsfähigkeit prompt abgelehnt,
      so wie bei mir vor zwei Tagen.
      Wörtlich : "Eine Erhöhung in die von Ihnen gewünschte Risikoklasse ist aufgrund
      Ihrer derzeitigen Anlageerfahrung nicht möglich."
      Und was lernen wir daraus?
      Bei der Ausfüllung der Formulare ist ein wenig Übertreibung durchaus angebracht.
      Oder ein Wechsel zu einem anderen Directbroker, bei dem dann andere, gefälligere
      Angaben gemacht werden.
      Avatar
      schrieb am 31.07.00 11:48:06
      Beitrag Nr. 7 ()
      Basis der Termingeschäftsfähigkeit sind die allgemeinen Beratungsgrundsätze welche die Banken gesetzlich erfüllen müssen.

      Aber ehrlich gesagt, es wird schon seinen grund haben weshalb nur erfahrene leute mit futures und optionen handeln sollen. (also reine covered warrants sind die aushnahme die kann jeder kaufen da keine evtl. nachschusspflicht). Ich handle auch seit einigen Jahren mit scheine und da erfährt man was volaitlität eigentlich bedeutet.
      Avatar
      schrieb am 31.07.00 12:49:39
      Beitrag Nr. 8 ()
      Hallo Leute, jeder der es ganz genau wissen will ließt im WpHG § 31 Abs. 2 Pkt. 1+2nach.
      Die Banker, und darunter zähle ich auch sichern sich nur gegen eventuelle Schadensersatzansprüche ab.
      Ich bin grundsätzlich der Meinung, dass jeder dem das Risiko nicht klar ist, die Finger davon lassen sollte.
      Darum auch die Unterschrift.


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