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    Sind das sofort abzugsfähige Zinsaufwendung? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 29.07.00 11:57:13 von
    neuester Beitrag 31.07.00 21:44:42 von
    Beiträge: 9
    ID: 199.501
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      schrieb am 29.07.00 11:57:13
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hi,

      was passiert mit den Zinszahlungen bei folgenden Sachverhalten? Sind die nach wie vor sofort steuerlich abzugsfähig?

      Angenommen eine deutsche Bank gibt meiner Firma keinen Kredit. Kann ich den Kredit unter Berücksichtigung der obigen Fragen so aufnehmen?

      (1) deutsche Firma?
      (2) deutsche Privatpersonen?
      (3) US-Bank?
      (4) US-Firma (Nichtbank)?
      (5) anderes Land?
      (6) sonstige Möglichkeiten?

      Danke.

      Bye, bye
      Dirk
      Avatar
      schrieb am 29.07.00 12:13:44
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ich bin zwar kein Steuerberater, aber meines Wissens ist es steuerlich egel, wer mir für die Firma den Kredit gibt und wem ich die Zinsen bezahle.
      Mein Mann gibt mir für die Firma (GmbH) einen Kredit. Der Steuerberater sagt, ich müsste für diesen Kredit einen Vertrag machen und diesen auch verzinsen.
      Avatar
      schrieb am 29.07.00 13:01:03
      Beitrag Nr. 3 ()
      Klar, aber wenn eine deutsche Firma auf die z.B. Caymans leistet, wird dann das dt. FA nicht nachdenklich?
      Avatar
      schrieb am 29.07.00 13:38:06
      Beitrag Nr. 4 ()
      Es kommt in diesem Fall daruf an, an was für eine ausländische Firma geleistet wird, ist es eine bekannte Briefkastenfirma oder eine Firma, die einen solchen Anschein macht, wird das Finanzamt wahrscheinlich eher weniger begeistert sein (besonders, wenn (angeblich) in bar geleistet worden ist). Aber wenn das ganze völlig "normal" (will meinen mit Darlehensvertrag, Nachweis der Zahlung der Darlehenssumme, Nachweis der Zahlung der Zinsen und der Tilgung) abgewickelt wird, sollte es keine Probleme geben.
      Avatar
      schrieb am 29.07.00 17:09:37
      Beitrag Nr. 5 ()
      Na der Kreditvertrag, hält auf jeden Fall einem Vergleich mit Dritten stand und natürlich fließt auch die Darlehenssumme.
      Die Frage ist, ob das schon reicht, um den Anschein der Briefkastenfirma zu widerlegen?

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      schrieb am 29.07.00 19:50:09
      Beitrag Nr. 6 ()
      Handelt es sich denn tatsächlich um eine Briefkastenfirma? Ansonsten kann doch recht einfach mit Handelsregisterauszügen etc. nachgewiesen werden, daß die Firma einen eigenen Geschäftsbetrieb unterhält und daß keine Inländer dahinterstecken (was das Finanzamt u.a. auch meistens am brennensten interessieren wird).
      Avatar
      schrieb am 31.07.00 13:25:55
      Beitrag Nr. 7 ()
      Das Problem ist ja, daß die Firma, die ich im Ausland zu gründen gedenke, mir (als Inländer) gehört. Aber
      sämtliche Entscheidungen der Firma werden satzungsgemäß im Ausland getroffen. Mein Problem ist im
      Grunde genommen die Frage, welche Striche mir das Finanzamt durch die Rechnung machen kann. Es
      soll ein Konzept für dt. Firmen entwickelt werden, um (logischerweise) Steuern zu sparen. Ich, als Deutscher,
      bin Chef von einer ausländischen Firma und ich habe völlig legal vor, d.h. ohne Beugung oder Brechung
      von Gesetzen, dem dt. Fiskus kein Geld in den Rachen zu werfen. Kreativität ist also der entscheidende
      Punkt, der mir ein solches Konzept erlaubt.
      Avatar
      schrieb am 31.07.00 16:30:45
      Beitrag Nr. 8 ()
      Da könnte Dir womöglich das Außensteuergesetz einen Strich durch die Rechnung machen, muß ich aber erst nachlesen, bevor ich dazu was sagen kann, habe die Unterlagen dazu auf der Arbeit.
      Avatar
      schrieb am 31.07.00 21:44:42
      Beitrag Nr. 9 ()
      Ich habe mich gerade mit dem AStG beschäftigt. Schaue doch bitte in meinen neuen Thread mit der viel treffenderen Überschrift.


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