checkAd

    Studenten und Speku-Steuer? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 30.07.00 14:27:38 von
    neuester Beitrag 09.08.00 03:08:54 von
    Beiträge: 8
    ID: 199.895
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 327
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 30.07.00 14:27:38
      Beitrag Nr. 1 ()
      Liebe Leut´,

      mal etwas total anderes: wenn man Student ist und keine Steuern zahlt (also auch keinen persönlichen Steuersatz hat), noch nie eine Einkommenssteuererklärung abgegeben hat, von einem Stipendium lebt, aber trotzdem Aktiengewinne hat: was macht der dann??

      Vielen Dank für Antworten
      & beste Grüße
      Avatar
      schrieb am 30.07.00 14:33:25
      Beitrag Nr. 2 ()
      auch ein Student zahlt für Spekulationsgewinne Steuern, hängt davon ab wie hoch die Gewinne sind.

      Gruß
      Eppendorfer
      Avatar
      schrieb am 30.07.00 14:40:51
      Beitrag Nr. 3 ()
      Na ja gut; aber wie hoch dürfen die Gewinne denn sein? 999? 6000? x?

      Grüße
      Avatar
      schrieb am 30.07.00 15:00:48
      Beitrag Nr. 4 ()
      ...ich glaube das hängt immer mit dem Jahreseinkommen
      zusammen, denn danach richtet sich Dein Steuersatz. Ich meine
      gehört zu haben, der liegt bei Studenten in der Regel bei
      22 Prozent. Aber genau weiß ich das auch nicht. Empfehle Dir
      Spekulationssteuer mal als Such-Stichwort einzugegen. Zumindet
      darfst Du als Student auch einen gewissen Eimkommensatz nicht
      übersteigen, denn dann kommen weitere Sozialleistungen als
      Kosten hinzu.

      Gruß :O
      Avatar
      schrieb am 30.07.00 16:16:59
      Beitrag Nr. 5 ()
      @schabdoo

      stelle immer wieder eine totale Verunsicherung auf dem Steuergebiet fest. Natürlich müssen auch Studenten Steuern bezahlen. Grundsätzlich ist jeder verpflichtet eine Einkommensteuer-Erklärung abzugeben, soweit er auf sein Einkommen Steuern zahlen muß (Steuererklärungspflicht). Somit ist man wieder bei der Eingangsfrage angelangt.

      Das steuerliche Existenzminimum beträgt zur Zeit rd. 13.000 DM. Bis zu diesem (zu versteuernden Einkommen) ist die ESt 0,00 DM (bei Verheirateten x 2). Vom Einkommen (z.B. Veräußerungserlöse minus Einkaufspreise minus {Werbungs-}Kosten bei Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften, auch Spekulationseinkünfte genannt) werden dann noch sog. Vorsorgeaufwendungen (z.B. Krankenversicherungsbeiträge) und andere Sonderausgaben (Spenden), sowie sonstige Freibeträge (Behinderte) abgezogen.
      StRa

      Trading Spotlight

      Anzeige
      Nurexone Biologic
      0,4160EUR +1,22 %
      Die Aktie mit dem “Jesus-Vibe”!mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 30.07.00 21:59:31
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hallo,
      zu dem posting von postfunk ist folgendes zu sagen:

      1. Für die Höhe des Steuersatzes ist allein die Höhe des Einkommens entscheidend und nicht die Tatsache, ob jemand Student ist oder Angestellter oder sonstiges.

      2. Sozialabgaben sind für Studenten nur zu entrichten, sofern sie abhängig beschäftigt sind. Für studentische Aktienspekulanten also keine Sozialabgaben.
      Viele Grüße, radün.
      Avatar
      schrieb am 30.07.00 22:22:06
      Beitrag Nr. 7 ()
      @schabdoo
      Was studierst du denn? Betriebswirtschaft?
      Avatar
      schrieb am 09.08.00 03:08:54
      Beitrag Nr. 8 ()
      Kein Lohnsteuerkarte zu besitzen ist in Deutschland kein Freibrief Sepkugewinne zu hinterziehen.
      Soweit ich weiss hat jeder Bürger dieses Landes seine Pflicht zu erfüllen und alle seine Einkünfte anzugeben.
      Dabei ist das Quellenabzugsverfahren beim Arbeitgeber eine steuerliche Vereinfachung, die nicht dazu berechtigt, andere Einkunftsarten unter den Tisch fallen zu lassen.
      So gesehen muss jeder Bürger, egal aus welchen Einkunftsarten er Umsätze erzielt dies angeben. Und zwar von sich aus, ansonsten ist es Steuerhinterziehung !
      Das ist nun mal Fakt.
      Wer nicht so denkt, soll das von mir aus weiter so machen, die Rechnung kann auf jeden Fall folgen.
      Nun zu den Studenten, ich weiss auch nicht genau, wie es bei Stipendien gehandhabt wird.
      Ich weiss nur, dass man bei Zusatzeinnahmen und Bafög, dieses dann wieder in gewisser Relation zurückbezahlen muss.
      Sind Stipendien steuerfrei ? Sind diese als Einnahmen zu veranlagen ?
      Für Dich als Student gilt, dass Du momentan einen Grundfreibetrag von 13,499,-- DM hast, diesen Betrag kannst Du mit den Steuerrechtlichen 7 Einkunftsarten, also auch mit Aktiengewinnen < 1 Jahr erzielen.
      Danach besteht erst einmal ein Eingangststeuersatz von 22,9 % EKst.
      darauf sind noch Kirchensteuer (falls vorhanden) und Soli zu zahlen.
      Also generell gilt, wenn Deine Einkünft 13,499,-- DM nicht überschreiten, so zahlst Du keine Steuern!
      Ab 2001 gilt ein Grundfreibetrag von 13,999,-- DM bei einem Eingangssteuersatz von 19%.
      Für weitere Fragen und wie Dein Stipendium zu hndhaben ist, ziehe doch mal einen Steuerberater zu frage.
      Ruf einfach an, frag dumm nach, Studenten haben ja eh kein Geld, die Auskunft dürfte bestimmt nicht teuer werden,
      M.f.G.


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Studenten und Speku-Steuer?