bav-aktienhandel - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 07.08.00 16:19:31 von
neuester Beitrag 07.08.00 20:54:47 von
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tc-unterhaltungselektronik soll laut w:o im herbst an den neuen markt gehen. weiß jemand, ob die bav da noch dran ist?
nach ginit wär das wohl der nächste knaller. wie sieht das der nebenwerteprofi?
nach ginit wär das wohl der nächste knaller. wie sieht das der nebenwerteprofi?
*** Copyright: GSC-RESEARCH www.gsc-research.de ***
HV-Bericht TC Unterhaltungselektronik AG ("Telecontrol")
Am 28. Juli 2000 um 14:00 Uhr fand in Koblenz-Metternich im Fährhaus am
Stausee die Wiederholung der ordentlichen Hauptversammlung der TC
Unterhaltungselektronik AG für das Jahr 1999 statt, zu der sich sechs Aktionäre
einfanden. Zudem war auch Timo Bauer von der GSC Research bei der
Hauptversammlung vertreten und berichtet nachfolgend über den Verlauf dieser
Veranstaltung.
Bericht des Vorstands
Wie die Vorstandsvorsitzende Frau Bauersachs erklärte, fand die letzte
Hauptversammlung der TC Unterhaltungselektronik AG erst am 16.05.2000 statt,
musste aber aufgrund der Entdeckung von Mängeln bei den Beschlüssen durch die
vorgesehene Konsortialbank wiederholt werden. Jetzt sei „alles gleich, nur wird
statt einer Kapitalerhöhung eine Kapitalherabsetzung beschlossen“. Bei der
Vorstellung der Organe merkte sie an, dass die Aufsichtsratsmitglieder Turba und
Bohlscheid fehlen, und übergab das Wort an Herrn Rhode, Vorsitzender des
Aufsichtsrates, als Versammlungsleiter.
Herr Rhode erläuterte, es war damals beschlossen worden, eine Kapitalerhöhung
aus Gesellschaftsmitteln durchzuführen, obwohl die Gesellschaft zum Jahresende
1999 über ein negatives Eigenkapital verfügte. Dies kam zustande, weil sich der
„Wirtschaftsprüfer nicht erweichen ließ“, die durchgeführte, aber noch nicht
eingetragene Kapitalerhöhung in der Bilanz entsprechend zu berücksichtigen. Man
hätte diesen Beschluss zwar auch weglassen können, habe jedoch auch ein
weiteres Problem ausgemacht: da zwei Jahre in Folge keine Gewinne erzielt
wurden, komme das Recht der Vorzüge auf Mitbestimmung zum Tragen.
In der Folge erläuterte Herr Rhode die Formalien und merkte dabei auch an, nach
der Ausgabe und Eintragung neuer Stammaktien führe die Gesellschaft „seit
kurzem auch ein Aktienbuch“ und habe die Verpflichtung, die Aktionäre rechtzeitig
einzuladen, was bei der letzten HV keine Formvorschrift gewesen sei (Anmerkung:
siehe auch letzter HV-Bericht, die Einladung erfolgte extrem kurzfristig nur gut
zwei Tage vor dem HV-Termin).
Frau Petra Bauersachs übernahm anschließend das Wort und erläuterte kurz die
Geschäftsidee der TC Unterhaltungselektronik AG, die auf dem Produkt der
„Fernseh-Fee“ basiert, das unter anderem die Ausblendung von nervigen
Werbeblöcken ermöglicht. Im letzten Jahr konnten jedoch noch keine wesentlichen
Umsätze erzielt werden, da man verschiedene Rechtsstreite mit Fernsehsendern
hatte. Aufgrund der Verschiebung des Börsengangs müsse auch für das
kommende Weihnachtsgeschäft eine „abgespeckte Version“ gefahren werden, da
Werbemaßnahmen schon jetzt beginnen müssten. Erst ab Januar rechne man
daher mit nennenswerten Umsätzen.
In der Folge erläuterte die Vorstandsvorsitzende Näheres zu den
Rechtsstreitigkeiten mit Sat 1 und VOX bezüglich der „Fernseh-Fee“, die man
glücklicherweise gewinnen konnte. Die Entscheidung beim Landesgericht Berlin
gegen RTL konnte jedoch leider nicht gewonnen werden. Die eigentliche
Werbeausblendung wurde der TC Unterhaltungselektronik AG zwar nicht untersagt,
jedoch dürfe man nicht während der Werbeeinblendung auf einen
Konkurrenzsender umschalten. Allerdings ist es erlaubt, bei RTL-Werbung den Ton
auszuschalten und z.B. Videotext einzublenden.
Zudem besteht große Hoffnung auf eine Revidierung des Urteils bezüglich RTL, weil
das zuständige Berufungsgericht in diesem Fall das Oberlandesgericht Berlin ist.
Dieses entschied bereits im Einstweiligen Verfügungsverfahren zu Gunsten der TC
Unterhaltungselektronik AG. Im Normalfall ist es nach Angaben von Frau
Bauersachs ausgeschlossen, dass ein untergeordnetes Gericht eine andere
gegensätzliche Entscheidung fällt, nachdem die höhere Instanz bereits eine klare
Entscheidung getroffen hat. Die Terminierung des Berufungsverfahrens beim
Oberlandesgericht Berlin liegt leider erst im nächsten Jahr, so dass die TC AG
leider mit dem Makel leben muss, dass bis zum Börsengang nicht alle
Rechtsstreitigkeiten gewonnen werden konnten.
Des Weiteren erreichte die TC Unterhaltungselektronik AG am 06.06.2000 ein
Beschluss des Landesgerichts Berlin, in dem mitgeteilt wurde, dass zum einen
RTL das Urteil bislang nocht hat vollstrecken lassen und zum anderen diese
Vollstreckung durch Beschluss des Landesgerichts Berlin nun eingestellt wird, da
„gegenwärtig eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass die landgerichtliche
Entscheidung abgeändert wird“.
Die Erstnotiz der TC Unterhaltungselektronik AG soll am 15.09.2000 am
Geregelten Markt Frankfurt erfolgen, Emissionspartner ist die BAV AG, München.
Die Zeichnungsfrist für Privatanleger soll am 21.08.2000 beginnen. Dieser soll sich
eine Zeichnungsfrist für institutionelle Investoren anschließen. Der Emissionspreis
soll dabei 13,50 Euro betragen, bei einer Gesamtzahl von 1.139.363 Aktien
entspricht dies einer Marktkapitalisierung von 30 Mio. DM.
Allgemeine Diskussion
Der Aktionär Schrade kritisierte zuerst, dass die TC Unterhaltungselektronik AG
nicht einmal einen Geschäftsbericht habe. Als nächste kritisierte er, dass die
Internetseite des Unternehmens immer noch nicht überarbeitet wurde, obwohl dies
nach Aussage auf der letzten HV vor der Börseneinführung geschehen sollte und
diese für Juni bis Juli geplant war, also eigentlich schon stattgefunden haben sollte.
Ebenso wurde die Giroverwahrfähigkeit der TC Aktien trotz entsprechender Zusage
auf der letzten HV im Mai immer noch nicht hergestellt, so Herr Schrade. Er
wunderte sich auch darüber, dass es nur möglich sei, den Geschäftsbericht per
Zugangscode über das Internet herunterzuladen.
Der anwesende Vertreter der BAV als Konsortialbank, Herr Brech, entgegnete
darauf, dass die Vorzugsaktien schon giroverwahrfähig wären. Die Depotkunden
wurden ebenfalls schon eingebucht, aber die Globalurkunde entspräche noch nicht
der Satzung. In 14 Tagen werde aber bereit sein, so der Vertreter der BHV-Bank.
Weiter fragte Herr Schrade nach der Lock-Up Frist - laut Aussage auf der letzten
HV gebe es ja keine - und danach, ob immer noch ein Gang an den
Prädikatsmarkt geplant sei.
Die bisherigen Alt-Stammaktionäre und Vorzugsaktionäre müssen auf jeden Fall
eine sechsmonatige Lock-Up Frist einhalten, antwortete Herr Brech als Vertreter
der Konsortialbank. Anstatt an den Prädikatsmarkt zu gehen sei nun eine
Notierung am Geregelten Markt geplant, was eine Verbesserung darstellen würde.
In ein bis zwei Jahre könnte man sich sogar einen Gang an den Neuen Markt
vorstellen.
Nun fragte Herr Schrade nach der Vergütung für den Vorstand und zugleich nach
der Anzahl sowie der Entlohnung der Mitarbeiter. Frau Petra Bauersachs, die
Vorstandsvorsitzende des Unternehmens antwortete, dass die TC
Unterhaltungselektronik AG eine Low-Budget-Politik im Personalwesen betreiben
würde. Dem Unternehmen würden aber allein 6.000 DM an Kosten pro Monat für
Standleitungen entstehen. Der Vorstand werde mit 150.000 DM pro Jahr vergütet,
fuhr Frau Bauersachs fort. Durchschnittlich wären im letzten Jahr „so etwa 10 bis
15 Mitarbeiter“ beschäftigt gewesen, zu deren Bezahlung wollte sie keine näheren
Angaben machen.
Herr Schrade war im weiteren auch etwas verwundert über die Abwesenheit von
zwei der drei neu zu wählenden Mitgliedern des Aufsichtsrates. Frau Bauersachs
meinte daraufhin, der Aufsichtsrat sei leider verhindert gewesen, man stehe aber in
sehr engem Kontakt, sie telefoniere alle zwei bis drei Tage mit jedem Mitglied. Zu
Tagesordnungspunkt 7, der Umstellung des bisherigen Grundkapitals von DM auf
Euro durch einen Split im Verhältnis 5 zu 12, stellte Herr Schrade die Frage, was
mit den Rundungsspitzen geschehen solle. Darauf wurde geantwortet, dass die
Spitzen durch den Vorstand nach oben aufgerundet werden.
Zu Punkt 12 der Tagesordnung, der geplante Erhöhung des Grundkapitals der
Gesellschaft gegen Sacheinlagen zur Einbringung des im Besitz der Gründer und
Vorstände befindlichen Patentes, gab es aufgrund der erheblichen Verwässerung
der Kleinaktionäre längere Diskussionen. Die anwesenden Aktionäre waren darüber
verwundert, dass nun das Patent mit in die Gesellschaft eingebracht werden soll,
denn dies war bei der ursprünglich angebotenen Privatplatzierung nicht geplant
gewesen.
Herr Schrade fragte nun danach, wie sich sein Anteil am Grundkapital der
Gesellschaft nach der geplanten Erhöhung des Grundkapitals verändern würde.
Herr Ciburski, zweiter Vorstand der TC Unterhaltungselektronik AG, antwortete,
dass aus einer Aktie nun neun Aktien würden. Er betonte zugleich, dass sich
durch die Einbringung des Patentes in die Gesellschaft der Wert der Aktien
erhöhen würde. Die Steigerung der Werthaltigkeit würde 350 Prozent betragen, so
Herr Ciburski. Herr Brech verbesserte, dass sich durch die neu ausgegebenen
Aktien insgesamt eine Werterhöhung um 20 Prozent pro Aktie ergebe.
Herr Schrade äußerte daraufhin, dass die wertmäßige Erhöhung durch diesen
Vorgang keinen angemessenen Ausgleich für die entstehende Verwässerung des
Anteils der Kleinaktionäre um ca. 54 Prozent darstellen würde. Er schlug daraufhin
vor, dass der Vorstand nach einer Lock-Up Frist von einem Jahr nach dem
Börsengang der Gesellschaft, aus seinem Aktienbestand „Gratisaktien“ an die
jetzigen Kleinaktionäre, die ihre Aktien bis dann weiter halten, ausgeben soll. Dies
würde die Verwässerung einigermaßen ausgleichen, fuhr Herr Schrade fort.
Ein anderer Kleinaktionär schloss sich dem Vorschlag von Herrn Schrade an und
bemerkte, dass durch die geplante Grundkapitalerhöhung durch Sacheinlagen der
Kapitalanteil der Kleinaktionäre am Unternehmen von über 20 Prozent auf unter 10
Prozent zurückgehen würde, obwohl diese durch ihre Kapitaleinlagen erheblich
zum Fortbestand und der Entwicklung des Unternehmens beigetragen haben.
Frau Bauersachs betonte, dass dieser Vorschlag für sie nicht in Frage komme.
Durch die Herausgabe von Gratisaktien würde der Kapitalanteil der Großaktionäre
(Vorstand) am Unternehmen auf unter 50 Prozent zurückgehen. Dies wäre auch
nach Ansicht von Herrn Brech als Vertreters der Konsortialbank äußerst ungünstig,
da dadurch ein großer Blockbesitz nicht mehr in entsprechendem Maße vorhanden
wäre. Und dieser sei in Anbetracht der Rechtsstreitigkeiten der TC
Unterhaltungselektronik AG unbedingt vonnöten.
Ein anderer Kleinaktionär schlug nun vor, den Altaktionären ein Optionsrecht bei
der Börseneinführung einzuräumen. Herr Schrade stellte aber heraus, dass dies für
ihn und die Aktionäre, die er vertritt, nicht in Frage käme, da dies ein
Neuinvestment darstellen würde und nichts mit der Verwässerung zu tun hätte.
Vielmehr stelle dies eine reine Spekulation auf künftig steigende Kurse dar, die
aber aus heutiger Sicht nicht garantiert werden können. Die Gesellschaft wäre
ohne das Kapital der Kleinaktionäre im Übrigen bereits Konkurs, betonte Herr
Schrade weiter.
Außerdem meinte Herr Schrade, dass durch die Ausgabe der Gratisaktien der
Kapitalanteil des Vorstandes nicht unter 50 Prozent sinken würde. Frau
Bauersachs entgegnete daraufhin, dass dies doch der Fall wäre, weil noch gut fünf
Prozent der eigenen Aktien für Steuerverbindlichkeiten zum Börsengang verkauft
werden müssten. Zudem würden noch weitere vier Prozent der Aktien an den
Unternehmensberater der Gesellschaft gehen.
Herr Schrade forderte nun nochmals den Vorstand auf, „Treueaktien“ an die
jetzigen Kleinaktionäre auszugeben, da das „Innenverhältnis zwischen Klein- und
Großaktionären“ durch die geplante Grundkapitalerhöhung drastisch verschoben
werden würde. Frau Bauersachs zeigte sich aber nur dazu bereit, ein Bezugsrecht
für 60.000 Aktien aus dem Besitz des Vorstandes einzuräumen. Dieser Vorschlag
war aufgrund der großen Verwässerung für Herrn Schrade und einige andere
Kleinaktionäre nicht akzeptabel.
Abstimmungen
Zur Abstimmung wäre anzumerken, dass die Präsenz erst nach der ersten
Abstimmung festgestellt wurde. Diese Tatsache stellt einen eindeutigen Formfehler
dar, der einer möglichen Anfechtungsklage eine rechtliche Grundlage bietet. Die
Präsenz lag während der gesamten Abstimmungen unverändert bei 25.081
Stimmen, was 73,77 Prozent des gesamten Kapitals entsprach. Die
Abstimmungen über fast alle Tagesordnungspunkte erfolgten einstimmig.
Bei Punkt 12 der Tagesordnung, der geplanten Erhöhung des Grundkapitals der
Gesellschaft gegen Sacheinlagen, gab es jedoch 85 Gegenstimmen und 960
Enthaltungen. Zudem legten die Aktionäre Schrade und Udeer ihren Einspruch
gegen diesen Tagesordnungspunkt ein. Zu Punkt 14 der Tagesordnung wäre noch
anzumerken, dass der Bezugsrechtsausschluss durch den Vorstand nicht in
vollem Maße aufrecht erhalten werden soll, sondern „im Rahmen der Vorgaben des
§ 181 AktG“ erfolgen soll.
Bei Punkt 15 der Tagesordnung wurde über den § 8 Absatz 5 gesondert
abgestimmt. Hierbei ging es um das Recht der Großaktionärin, Frau Petra
Bauersachs, ein Drittel der Mitglieder in den Aufsichtsrat zu entsenden, solange
sie mindestens 10 Prozent des Aktienkapitals besitzt; auf dieses wollte sie trotz
verschiedener Einwände der anwesenden Kleinaktionäre nicht verzichten. Hierzu
gab es 97 Gegenstimmen.
Bei der Sonderversammlung der Vorzugsaktionäre wurde ebenfalls über fast alle
Tagesordnungspunkte einstimmig entschieden, mit Ausnahme des Punktes der
Sacheinlage, gegen den die Aktionäre Schrade und Udeer ebenfalls stimmten und
Widerspruch zu Protokoll gaben, außerdem gab es 800 Enthaltungen.
Persönlicher Eindruck und Fazit
Die Hauptversammlung der TC Unterhaltungselektronik AG war eine Veranstaltung
der besonderen Art. Schließlich kommt es nicht oft vor, dass die Präsenz erst
nach der ersten Abstimmung verkündet wird, zumal diese Hauptversammlung ja
schon aufgrund eines Formfehlers wiederholt werden musste. Meiner Meinung
nach sind zudem einige Zweifel an der Kompetenz des Vorstandes angebracht.
Zudem hinterließ die Abwesenheit des Aufsichtsrates bei dieser
Hauptversammlung einen etwas unschönen Eindruck.
Der Erfolg des Börsenganges darf ebenfalls in Frage gestellt werden. Bei der
momentan vorherrschenden Neuemissionsflut ist sogar zu beobachten, dass selbst
die Börseneinführung erstklassiger Unternehmen nicht übermäßig erfolgreich
verläuft. In diesem schwierigen Umfeld dürfte es ein Start-Up wie die TC
Unterhaltungselektronik AG mit einem eher weniger renommierten Emissionshaus
wie der BAV nicht gerade leicht haben.
Zudem stellt das Produkt die „Fernseh-Fee“ einen Dorn im Auge der großen
Fernsehsender dar, da dieses Produkt unter anderem die Ausblendung von
Werbeblöcken ermöglicht. Es ist also davon auszugehen, dass die großen
Fernsehsender keine Möglichkeit auslassen werden, die erfolgreiche Einführung
dieses Produktes zu torpedieren, gerade wenn man bedenkt, dass der Großteil der
Einnahmen der Fernsehsender durch die Ausstrahlung von Werbung generiert wird.
Insbesondere sind durch die Anwesenheit dieser „Feinde“ als Aktionär auf einer
Hauptversammlung rechtliche Schritte in Form von Anfechtungsklagen zu
befürchten, da bislang keine einzige HV ordnungsgemäß und ohne Formfehler
abgehalten wurde. Dass diese Möglichkeit durch die Fernsehsender noch nicht
erkannt wurde, stellt einen unerhörten Glücksfall für das Unternehmen dar.
Aufgrund der vorliegenden Fakten sind eine Zeichnung oder Kauf von Aktien der TC
Unterhaltungselektronik AG nicht unbedingt als ein Muss anzusehen, zumal die
bisherigen Erfahrungen der Kleinaktionäre mit der Gesellschaft nicht gerade für ein
Engagement sprechen. Weitere Hintergrundinformationen hierzu sind auch in den
beiden anderen HV-Berichten über die Versammlungen vom 6. Januar 2000 sowie
vom 16. Mai 2000 nachzulesen.
Kontaktadresse
TC Unterhaltungselektronik AG
Koblenzer Str. 132
56073 Koblenz
Tel.: 0261-98436-0
Fax: 0261-98436-36
Internet: www.telecontrol.de
HV-Bericht TC Unterhaltungselektronik AG ("Telecontrol")
Am 28. Juli 2000 um 14:00 Uhr fand in Koblenz-Metternich im Fährhaus am
Stausee die Wiederholung der ordentlichen Hauptversammlung der TC
Unterhaltungselektronik AG für das Jahr 1999 statt, zu der sich sechs Aktionäre
einfanden. Zudem war auch Timo Bauer von der GSC Research bei der
Hauptversammlung vertreten und berichtet nachfolgend über den Verlauf dieser
Veranstaltung.
Bericht des Vorstands
Wie die Vorstandsvorsitzende Frau Bauersachs erklärte, fand die letzte
Hauptversammlung der TC Unterhaltungselektronik AG erst am 16.05.2000 statt,
musste aber aufgrund der Entdeckung von Mängeln bei den Beschlüssen durch die
vorgesehene Konsortialbank wiederholt werden. Jetzt sei „alles gleich, nur wird
statt einer Kapitalerhöhung eine Kapitalherabsetzung beschlossen“. Bei der
Vorstellung der Organe merkte sie an, dass die Aufsichtsratsmitglieder Turba und
Bohlscheid fehlen, und übergab das Wort an Herrn Rhode, Vorsitzender des
Aufsichtsrates, als Versammlungsleiter.
Herr Rhode erläuterte, es war damals beschlossen worden, eine Kapitalerhöhung
aus Gesellschaftsmitteln durchzuführen, obwohl die Gesellschaft zum Jahresende
1999 über ein negatives Eigenkapital verfügte. Dies kam zustande, weil sich der
„Wirtschaftsprüfer nicht erweichen ließ“, die durchgeführte, aber noch nicht
eingetragene Kapitalerhöhung in der Bilanz entsprechend zu berücksichtigen. Man
hätte diesen Beschluss zwar auch weglassen können, habe jedoch auch ein
weiteres Problem ausgemacht: da zwei Jahre in Folge keine Gewinne erzielt
wurden, komme das Recht der Vorzüge auf Mitbestimmung zum Tragen.
In der Folge erläuterte Herr Rhode die Formalien und merkte dabei auch an, nach
der Ausgabe und Eintragung neuer Stammaktien führe die Gesellschaft „seit
kurzem auch ein Aktienbuch“ und habe die Verpflichtung, die Aktionäre rechtzeitig
einzuladen, was bei der letzten HV keine Formvorschrift gewesen sei (Anmerkung:
siehe auch letzter HV-Bericht, die Einladung erfolgte extrem kurzfristig nur gut
zwei Tage vor dem HV-Termin).
Frau Petra Bauersachs übernahm anschließend das Wort und erläuterte kurz die
Geschäftsidee der TC Unterhaltungselektronik AG, die auf dem Produkt der
„Fernseh-Fee“ basiert, das unter anderem die Ausblendung von nervigen
Werbeblöcken ermöglicht. Im letzten Jahr konnten jedoch noch keine wesentlichen
Umsätze erzielt werden, da man verschiedene Rechtsstreite mit Fernsehsendern
hatte. Aufgrund der Verschiebung des Börsengangs müsse auch für das
kommende Weihnachtsgeschäft eine „abgespeckte Version“ gefahren werden, da
Werbemaßnahmen schon jetzt beginnen müssten. Erst ab Januar rechne man
daher mit nennenswerten Umsätzen.
In der Folge erläuterte die Vorstandsvorsitzende Näheres zu den
Rechtsstreitigkeiten mit Sat 1 und VOX bezüglich der „Fernseh-Fee“, die man
glücklicherweise gewinnen konnte. Die Entscheidung beim Landesgericht Berlin
gegen RTL konnte jedoch leider nicht gewonnen werden. Die eigentliche
Werbeausblendung wurde der TC Unterhaltungselektronik AG zwar nicht untersagt,
jedoch dürfe man nicht während der Werbeeinblendung auf einen
Konkurrenzsender umschalten. Allerdings ist es erlaubt, bei RTL-Werbung den Ton
auszuschalten und z.B. Videotext einzublenden.
Zudem besteht große Hoffnung auf eine Revidierung des Urteils bezüglich RTL, weil
das zuständige Berufungsgericht in diesem Fall das Oberlandesgericht Berlin ist.
Dieses entschied bereits im Einstweiligen Verfügungsverfahren zu Gunsten der TC
Unterhaltungselektronik AG. Im Normalfall ist es nach Angaben von Frau
Bauersachs ausgeschlossen, dass ein untergeordnetes Gericht eine andere
gegensätzliche Entscheidung fällt, nachdem die höhere Instanz bereits eine klare
Entscheidung getroffen hat. Die Terminierung des Berufungsverfahrens beim
Oberlandesgericht Berlin liegt leider erst im nächsten Jahr, so dass die TC AG
leider mit dem Makel leben muss, dass bis zum Börsengang nicht alle
Rechtsstreitigkeiten gewonnen werden konnten.
Des Weiteren erreichte die TC Unterhaltungselektronik AG am 06.06.2000 ein
Beschluss des Landesgerichts Berlin, in dem mitgeteilt wurde, dass zum einen
RTL das Urteil bislang nocht hat vollstrecken lassen und zum anderen diese
Vollstreckung durch Beschluss des Landesgerichts Berlin nun eingestellt wird, da
„gegenwärtig eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass die landgerichtliche
Entscheidung abgeändert wird“.
Die Erstnotiz der TC Unterhaltungselektronik AG soll am 15.09.2000 am
Geregelten Markt Frankfurt erfolgen, Emissionspartner ist die BAV AG, München.
Die Zeichnungsfrist für Privatanleger soll am 21.08.2000 beginnen. Dieser soll sich
eine Zeichnungsfrist für institutionelle Investoren anschließen. Der Emissionspreis
soll dabei 13,50 Euro betragen, bei einer Gesamtzahl von 1.139.363 Aktien
entspricht dies einer Marktkapitalisierung von 30 Mio. DM.
Allgemeine Diskussion
Der Aktionär Schrade kritisierte zuerst, dass die TC Unterhaltungselektronik AG
nicht einmal einen Geschäftsbericht habe. Als nächste kritisierte er, dass die
Internetseite des Unternehmens immer noch nicht überarbeitet wurde, obwohl dies
nach Aussage auf der letzten HV vor der Börseneinführung geschehen sollte und
diese für Juni bis Juli geplant war, also eigentlich schon stattgefunden haben sollte.
Ebenso wurde die Giroverwahrfähigkeit der TC Aktien trotz entsprechender Zusage
auf der letzten HV im Mai immer noch nicht hergestellt, so Herr Schrade. Er
wunderte sich auch darüber, dass es nur möglich sei, den Geschäftsbericht per
Zugangscode über das Internet herunterzuladen.
Der anwesende Vertreter der BAV als Konsortialbank, Herr Brech, entgegnete
darauf, dass die Vorzugsaktien schon giroverwahrfähig wären. Die Depotkunden
wurden ebenfalls schon eingebucht, aber die Globalurkunde entspräche noch nicht
der Satzung. In 14 Tagen werde aber bereit sein, so der Vertreter der BHV-Bank.
Weiter fragte Herr Schrade nach der Lock-Up Frist - laut Aussage auf der letzten
HV gebe es ja keine - und danach, ob immer noch ein Gang an den
Prädikatsmarkt geplant sei.
Die bisherigen Alt-Stammaktionäre und Vorzugsaktionäre müssen auf jeden Fall
eine sechsmonatige Lock-Up Frist einhalten, antwortete Herr Brech als Vertreter
der Konsortialbank. Anstatt an den Prädikatsmarkt zu gehen sei nun eine
Notierung am Geregelten Markt geplant, was eine Verbesserung darstellen würde.
In ein bis zwei Jahre könnte man sich sogar einen Gang an den Neuen Markt
vorstellen.
Nun fragte Herr Schrade nach der Vergütung für den Vorstand und zugleich nach
der Anzahl sowie der Entlohnung der Mitarbeiter. Frau Petra Bauersachs, die
Vorstandsvorsitzende des Unternehmens antwortete, dass die TC
Unterhaltungselektronik AG eine Low-Budget-Politik im Personalwesen betreiben
würde. Dem Unternehmen würden aber allein 6.000 DM an Kosten pro Monat für
Standleitungen entstehen. Der Vorstand werde mit 150.000 DM pro Jahr vergütet,
fuhr Frau Bauersachs fort. Durchschnittlich wären im letzten Jahr „so etwa 10 bis
15 Mitarbeiter“ beschäftigt gewesen, zu deren Bezahlung wollte sie keine näheren
Angaben machen.
Herr Schrade war im weiteren auch etwas verwundert über die Abwesenheit von
zwei der drei neu zu wählenden Mitgliedern des Aufsichtsrates. Frau Bauersachs
meinte daraufhin, der Aufsichtsrat sei leider verhindert gewesen, man stehe aber in
sehr engem Kontakt, sie telefoniere alle zwei bis drei Tage mit jedem Mitglied. Zu
Tagesordnungspunkt 7, der Umstellung des bisherigen Grundkapitals von DM auf
Euro durch einen Split im Verhältnis 5 zu 12, stellte Herr Schrade die Frage, was
mit den Rundungsspitzen geschehen solle. Darauf wurde geantwortet, dass die
Spitzen durch den Vorstand nach oben aufgerundet werden.
Zu Punkt 12 der Tagesordnung, der geplante Erhöhung des Grundkapitals der
Gesellschaft gegen Sacheinlagen zur Einbringung des im Besitz der Gründer und
Vorstände befindlichen Patentes, gab es aufgrund der erheblichen Verwässerung
der Kleinaktionäre längere Diskussionen. Die anwesenden Aktionäre waren darüber
verwundert, dass nun das Patent mit in die Gesellschaft eingebracht werden soll,
denn dies war bei der ursprünglich angebotenen Privatplatzierung nicht geplant
gewesen.
Herr Schrade fragte nun danach, wie sich sein Anteil am Grundkapital der
Gesellschaft nach der geplanten Erhöhung des Grundkapitals verändern würde.
Herr Ciburski, zweiter Vorstand der TC Unterhaltungselektronik AG, antwortete,
dass aus einer Aktie nun neun Aktien würden. Er betonte zugleich, dass sich
durch die Einbringung des Patentes in die Gesellschaft der Wert der Aktien
erhöhen würde. Die Steigerung der Werthaltigkeit würde 350 Prozent betragen, so
Herr Ciburski. Herr Brech verbesserte, dass sich durch die neu ausgegebenen
Aktien insgesamt eine Werterhöhung um 20 Prozent pro Aktie ergebe.
Herr Schrade äußerte daraufhin, dass die wertmäßige Erhöhung durch diesen
Vorgang keinen angemessenen Ausgleich für die entstehende Verwässerung des
Anteils der Kleinaktionäre um ca. 54 Prozent darstellen würde. Er schlug daraufhin
vor, dass der Vorstand nach einer Lock-Up Frist von einem Jahr nach dem
Börsengang der Gesellschaft, aus seinem Aktienbestand „Gratisaktien“ an die
jetzigen Kleinaktionäre, die ihre Aktien bis dann weiter halten, ausgeben soll. Dies
würde die Verwässerung einigermaßen ausgleichen, fuhr Herr Schrade fort.
Ein anderer Kleinaktionär schloss sich dem Vorschlag von Herrn Schrade an und
bemerkte, dass durch die geplante Grundkapitalerhöhung durch Sacheinlagen der
Kapitalanteil der Kleinaktionäre am Unternehmen von über 20 Prozent auf unter 10
Prozent zurückgehen würde, obwohl diese durch ihre Kapitaleinlagen erheblich
zum Fortbestand und der Entwicklung des Unternehmens beigetragen haben.
Frau Bauersachs betonte, dass dieser Vorschlag für sie nicht in Frage komme.
Durch die Herausgabe von Gratisaktien würde der Kapitalanteil der Großaktionäre
(Vorstand) am Unternehmen auf unter 50 Prozent zurückgehen. Dies wäre auch
nach Ansicht von Herrn Brech als Vertreters der Konsortialbank äußerst ungünstig,
da dadurch ein großer Blockbesitz nicht mehr in entsprechendem Maße vorhanden
wäre. Und dieser sei in Anbetracht der Rechtsstreitigkeiten der TC
Unterhaltungselektronik AG unbedingt vonnöten.
Ein anderer Kleinaktionär schlug nun vor, den Altaktionären ein Optionsrecht bei
der Börseneinführung einzuräumen. Herr Schrade stellte aber heraus, dass dies für
ihn und die Aktionäre, die er vertritt, nicht in Frage käme, da dies ein
Neuinvestment darstellen würde und nichts mit der Verwässerung zu tun hätte.
Vielmehr stelle dies eine reine Spekulation auf künftig steigende Kurse dar, die
aber aus heutiger Sicht nicht garantiert werden können. Die Gesellschaft wäre
ohne das Kapital der Kleinaktionäre im Übrigen bereits Konkurs, betonte Herr
Schrade weiter.
Außerdem meinte Herr Schrade, dass durch die Ausgabe der Gratisaktien der
Kapitalanteil des Vorstandes nicht unter 50 Prozent sinken würde. Frau
Bauersachs entgegnete daraufhin, dass dies doch der Fall wäre, weil noch gut fünf
Prozent der eigenen Aktien für Steuerverbindlichkeiten zum Börsengang verkauft
werden müssten. Zudem würden noch weitere vier Prozent der Aktien an den
Unternehmensberater der Gesellschaft gehen.
Herr Schrade forderte nun nochmals den Vorstand auf, „Treueaktien“ an die
jetzigen Kleinaktionäre auszugeben, da das „Innenverhältnis zwischen Klein- und
Großaktionären“ durch die geplante Grundkapitalerhöhung drastisch verschoben
werden würde. Frau Bauersachs zeigte sich aber nur dazu bereit, ein Bezugsrecht
für 60.000 Aktien aus dem Besitz des Vorstandes einzuräumen. Dieser Vorschlag
war aufgrund der großen Verwässerung für Herrn Schrade und einige andere
Kleinaktionäre nicht akzeptabel.
Abstimmungen
Zur Abstimmung wäre anzumerken, dass die Präsenz erst nach der ersten
Abstimmung festgestellt wurde. Diese Tatsache stellt einen eindeutigen Formfehler
dar, der einer möglichen Anfechtungsklage eine rechtliche Grundlage bietet. Die
Präsenz lag während der gesamten Abstimmungen unverändert bei 25.081
Stimmen, was 73,77 Prozent des gesamten Kapitals entsprach. Die
Abstimmungen über fast alle Tagesordnungspunkte erfolgten einstimmig.
Bei Punkt 12 der Tagesordnung, der geplanten Erhöhung des Grundkapitals der
Gesellschaft gegen Sacheinlagen, gab es jedoch 85 Gegenstimmen und 960
Enthaltungen. Zudem legten die Aktionäre Schrade und Udeer ihren Einspruch
gegen diesen Tagesordnungspunkt ein. Zu Punkt 14 der Tagesordnung wäre noch
anzumerken, dass der Bezugsrechtsausschluss durch den Vorstand nicht in
vollem Maße aufrecht erhalten werden soll, sondern „im Rahmen der Vorgaben des
§ 181 AktG“ erfolgen soll.
Bei Punkt 15 der Tagesordnung wurde über den § 8 Absatz 5 gesondert
abgestimmt. Hierbei ging es um das Recht der Großaktionärin, Frau Petra
Bauersachs, ein Drittel der Mitglieder in den Aufsichtsrat zu entsenden, solange
sie mindestens 10 Prozent des Aktienkapitals besitzt; auf dieses wollte sie trotz
verschiedener Einwände der anwesenden Kleinaktionäre nicht verzichten. Hierzu
gab es 97 Gegenstimmen.
Bei der Sonderversammlung der Vorzugsaktionäre wurde ebenfalls über fast alle
Tagesordnungspunkte einstimmig entschieden, mit Ausnahme des Punktes der
Sacheinlage, gegen den die Aktionäre Schrade und Udeer ebenfalls stimmten und
Widerspruch zu Protokoll gaben, außerdem gab es 800 Enthaltungen.
Persönlicher Eindruck und Fazit
Die Hauptversammlung der TC Unterhaltungselektronik AG war eine Veranstaltung
der besonderen Art. Schließlich kommt es nicht oft vor, dass die Präsenz erst
nach der ersten Abstimmung verkündet wird, zumal diese Hauptversammlung ja
schon aufgrund eines Formfehlers wiederholt werden musste. Meiner Meinung
nach sind zudem einige Zweifel an der Kompetenz des Vorstandes angebracht.
Zudem hinterließ die Abwesenheit des Aufsichtsrates bei dieser
Hauptversammlung einen etwas unschönen Eindruck.
Der Erfolg des Börsenganges darf ebenfalls in Frage gestellt werden. Bei der
momentan vorherrschenden Neuemissionsflut ist sogar zu beobachten, dass selbst
die Börseneinführung erstklassiger Unternehmen nicht übermäßig erfolgreich
verläuft. In diesem schwierigen Umfeld dürfte es ein Start-Up wie die TC
Unterhaltungselektronik AG mit einem eher weniger renommierten Emissionshaus
wie der BAV nicht gerade leicht haben.
Zudem stellt das Produkt die „Fernseh-Fee“ einen Dorn im Auge der großen
Fernsehsender dar, da dieses Produkt unter anderem die Ausblendung von
Werbeblöcken ermöglicht. Es ist also davon auszugehen, dass die großen
Fernsehsender keine Möglichkeit auslassen werden, die erfolgreiche Einführung
dieses Produktes zu torpedieren, gerade wenn man bedenkt, dass der Großteil der
Einnahmen der Fernsehsender durch die Ausstrahlung von Werbung generiert wird.
Insbesondere sind durch die Anwesenheit dieser „Feinde“ als Aktionär auf einer
Hauptversammlung rechtliche Schritte in Form von Anfechtungsklagen zu
befürchten, da bislang keine einzige HV ordnungsgemäß und ohne Formfehler
abgehalten wurde. Dass diese Möglichkeit durch die Fernsehsender noch nicht
erkannt wurde, stellt einen unerhörten Glücksfall für das Unternehmen dar.
Aufgrund der vorliegenden Fakten sind eine Zeichnung oder Kauf von Aktien der TC
Unterhaltungselektronik AG nicht unbedingt als ein Muss anzusehen, zumal die
bisherigen Erfahrungen der Kleinaktionäre mit der Gesellschaft nicht gerade für ein
Engagement sprechen. Weitere Hintergrundinformationen hierzu sind auch in den
beiden anderen HV-Berichten über die Versammlungen vom 6. Januar 2000 sowie
vom 16. Mai 2000 nachzulesen.
Kontaktadresse
TC Unterhaltungselektronik AG
Koblenzer Str. 132
56073 Koblenz
Tel.: 0261-98436-0
Fax: 0261-98436-36
Internet: www.telecontrol.de
Quelle: http://www.pp-news.de
07.08.00: Handelsblatt Nr. 150 vom 07.08.00 Seite 22
TC Unterhaltungselektronik erhöht das Kapital - Fernsehfee will auch die Börse verzaubern
HANDELSBLATT, 7.8.2000 ret FRANKFURT/M. Die auf Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von TV-Zusatzgeräten spezialisierte TCUnterhaltungselektronik
AG, Koblenz, will ihre Aktien im Rahmen einer Kapitalerhöhung Mitte September am Geregelten Markt einführen. Bekannt geworden ist das im Jahr 1998
gegründete Unternehmen durch elektronische Produkte, mit denen individuelles, intelligentes Fernsehen möglich ist. Mit den Mitteln aus dem IPO soll
zunächst die flächendeckende Markteinführung der "Fernsehfee"in Deutschland und danach die Internationalisierung vorangetrieben werden. Dabei handelt es
sich um das erste und bislang einzige Massenprodukt, das Werbung im Fernsehen und auf Videobändern unterdrückt. Gegen das Produkt waren in der
Vergangenheit zahlreiche Fernsehanstalten Sturm gelaufen. "Wir haben alle gerichtlichen Auseinandersetzungen für uns entschieden", so die
Vorstandsvorsitzende Petra Bauersachs gegenüber dem Handelsblatt.
Durch die BAV-Gruppe sollen insgesamt 324 841 Aktien zu einem Preis von 13,50 Euro über die Börse platziert werden. Hiervon stammen 284 841 Aktien
aus einer Kapitalerhöhung, während 60.000 Aktien von den Firmengründern Petra Bauersachs und Guido Ciburski abgegeben werden. Nach erfolgtem
Börsengang werden diese 51%der TC-Aktien halten. Die Lock-up-Periode, während der die Gründungsaktionäre ihre Aktien halten müssen, wurde auf sechs
Monate festgesetzt. Nach dem Börsengang werden 1,134 Millionen Aktien ausstehen, so dass das Unternehmen eine Marktkapitalisierung von 15 Millionen
Euro erfährt. Der für das Jahr 2001 erwartete Umsatz liegt bei rund 14 Millionen Euro.
Mit dieser i-Box hat der Verbraucher jedoch zahlreiche andere Möglichkeiten, individuell und intelligent fern zu sehen. So kann über das Fernsehgerät eine
TV-Zeitschrift abgerufen werden.Der Verbraucher hat dieChance, aus über 500 Programmsparten (Sport, Politik, Wirtschaft etc.) und weiteren 500 Kriterien
(Schauspieler, Regisseur, Pop- Gruppe, Bundesliga-Verein) sein Programm individuell zu gestalten. Das Gerät bietet nicht zuletzt eine neuartige
Kinderschutz-Variante.
07.08.00: Handelsblatt Nr. 150 vom 07.08.00 Seite 22
TC Unterhaltungselektronik erhöht das Kapital - Fernsehfee will auch die Börse verzaubern
HANDELSBLATT, 7.8.2000 ret FRANKFURT/M. Die auf Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von TV-Zusatzgeräten spezialisierte TCUnterhaltungselektronik
AG, Koblenz, will ihre Aktien im Rahmen einer Kapitalerhöhung Mitte September am Geregelten Markt einführen. Bekannt geworden ist das im Jahr 1998
gegründete Unternehmen durch elektronische Produkte, mit denen individuelles, intelligentes Fernsehen möglich ist. Mit den Mitteln aus dem IPO soll
zunächst die flächendeckende Markteinführung der "Fernsehfee"in Deutschland und danach die Internationalisierung vorangetrieben werden. Dabei handelt es
sich um das erste und bislang einzige Massenprodukt, das Werbung im Fernsehen und auf Videobändern unterdrückt. Gegen das Produkt waren in der
Vergangenheit zahlreiche Fernsehanstalten Sturm gelaufen. "Wir haben alle gerichtlichen Auseinandersetzungen für uns entschieden", so die
Vorstandsvorsitzende Petra Bauersachs gegenüber dem Handelsblatt.
Durch die BAV-Gruppe sollen insgesamt 324 841 Aktien zu einem Preis von 13,50 Euro über die Börse platziert werden. Hiervon stammen 284 841 Aktien
aus einer Kapitalerhöhung, während 60.000 Aktien von den Firmengründern Petra Bauersachs und Guido Ciburski abgegeben werden. Nach erfolgtem
Börsengang werden diese 51%der TC-Aktien halten. Die Lock-up-Periode, während der die Gründungsaktionäre ihre Aktien halten müssen, wurde auf sechs
Monate festgesetzt. Nach dem Börsengang werden 1,134 Millionen Aktien ausstehen, so dass das Unternehmen eine Marktkapitalisierung von 15 Millionen
Euro erfährt. Der für das Jahr 2001 erwartete Umsatz liegt bei rund 14 Millionen Euro.
Mit dieser i-Box hat der Verbraucher jedoch zahlreiche andere Möglichkeiten, individuell und intelligent fern zu sehen. So kann über das Fernsehgerät eine
TV-Zeitschrift abgerufen werden.Der Verbraucher hat dieChance, aus über 500 Programmsparten (Sport, Politik, Wirtschaft etc.) und weiteren 500 Kriterien
(Schauspieler, Regisseur, Pop- Gruppe, Bundesliga-Verein) sein Programm individuell zu gestalten. Das Gerät bietet nicht zuletzt eine neuartige
Kinderschutz-Variante.
danke sehr miss linux!
gemischte gefühle;
leider ist die i-box keine metabox....
aber vielleicht könnte das doch der durchbruch für die bav sein.
gemischte gefühle;
leider ist die i-box keine metabox....
aber vielleicht könnte das doch der durchbruch für die bav sein.
TC würde ich nicht gleich mit Metabox vergleichen, aber wäre schön wenn das gut über die Bühne läuft, den Text unten hab ich von der BAV Homepage.
Die TC Unterhaltungselektronik AG, die sich auf Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von TV- Zusatzgeräten, die auch im allgemeinen als „Tele-Fee“ bezeichnet werden, spezialisiert hat , will gemeinsam mit ihrem Partner, der BAV-Gruppe, ihre Aktien im Rahmen einer Kapitalerhöhung am geregelten Markt einführen.
Aus dem Kapitalzufluß durch das IPO soll die Markteinführung der Produkte auf nationalen und internationalen Märkten erfolgen.
Es werden über die BAV- Gruppe 324 841 Aktien zu einem Preis von 13,50 EUR pro Aktie angeboten.
284 841 Aktien stammen aus der Kapitalerhöhung. Weitere 60.000 Aktien werden aus dem Bestand der Altaktionäre abgegeben.
Die BAV wird interessierten privaten Anlegern die neuen Aktien voraussichtlich in der Zeit vom 21. August 2000 bis 25. August 2000, 17.00 Uhr zum Preis von EUR 13,50 pro Aktie anbieten. Die Zeichnungsfrist für institutionelle Anleger endet voraussichtlich am 28. August 2000 um 14.00 Uhr.
Nach erfolgreicher Durchführung der Kapitalerhöhung werden die beiden Firmengründer gemeinsam 51% der TC Aktien halten. Die Marktkapitalisierung wird nach der Kapitalerhöhung und erfolgter Plazierung bei 15 Mio EUR liegen.
Die TC Unterhaltungselektronik AG, die sich auf Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von TV- Zusatzgeräten, die auch im allgemeinen als „Tele-Fee“ bezeichnet werden, spezialisiert hat , will gemeinsam mit ihrem Partner, der BAV-Gruppe, ihre Aktien im Rahmen einer Kapitalerhöhung am geregelten Markt einführen.
Aus dem Kapitalzufluß durch das IPO soll die Markteinführung der Produkte auf nationalen und internationalen Märkten erfolgen.
Es werden über die BAV- Gruppe 324 841 Aktien zu einem Preis von 13,50 EUR pro Aktie angeboten.
284 841 Aktien stammen aus der Kapitalerhöhung. Weitere 60.000 Aktien werden aus dem Bestand der Altaktionäre abgegeben.
Die BAV wird interessierten privaten Anlegern die neuen Aktien voraussichtlich in der Zeit vom 21. August 2000 bis 25. August 2000, 17.00 Uhr zum Preis von EUR 13,50 pro Aktie anbieten. Die Zeichnungsfrist für institutionelle Anleger endet voraussichtlich am 28. August 2000 um 14.00 Uhr.
Nach erfolgreicher Durchführung der Kapitalerhöhung werden die beiden Firmengründer gemeinsam 51% der TC Aktien halten. Die Marktkapitalisierung wird nach der Kapitalerhöhung und erfolgter Plazierung bei 15 Mio EUR liegen.
Das Setup-Boxengeschäft ist reichlich schwieriger, als man durch den derzeitigen (und meiner Ansicht nach vorübergehenden) Metabox-Boom den Eindruck bekommen kann.
"Wer CONTENT hat, bestimmt der Markt" heißt die Devise. Soll heißen: Ein Box- was auch immer sie kann (Video, DVD, Modem für Internetfunktionen, etc) hat es ohne Inhalte extrem schwer. Deshalb ist die Nokia-Box (u.a. genutzt von KIRCH, Italiens und Spaniens-Pay-TV-Channel) absoluter Marktführer. Der GROß-Verkauf geht also nur über Kirch & Co.
Auch Metabox schaffte trotz einigermaßen (teurem) zusätzlichen Internet-Teilangebot und reichlich Vertriebsmöglichkeiten gerade mal 5000 (!!!) Boxen bis sie "Verträge" mit ungenannten Unternehmen über
einige hunderttausend Boxen abgeschlossen haben. Im Handel kann man mit der Box also nichts reißen, der Verbraucher nimmt die Box einfach nicht an.
Darüber hinaus gibt es in diesem Bereich mit Nokia, Sagem, neben Metabox einigen kleineren deutschen Anbietern, mehrere Billig-Asiaanbieter. Es ist also nicht so, als ob dieser Markt Riesengroß und die Anbieterzahl sehr gering ist. Leider ist genau das Gegenteil der Fall:
Viele Anbieter, die viele Entwicklungskosten investiert haben - aber der Kunde will das Produkt nicht.
Als Billig-Massenprodukt gebe ich der Tele-Fee sehr geringe Chancen: Würde das Produkt vom Markt halbwegs angenommen werden, gibt es sicherlich innerhalb kürzester Zeit ein halbes dutzend billiger Nachahmerprodukte. Als Ein-Produktunternehmen ohne jegliche Vergangenheitsperformance und in einem extrem hart umkämpften Markt wird es die TC E extrem schwer haben. Auf gsc-research gibt´s noch einen lesenswerten HV-Bericht über das Unternehmen.
"Wer CONTENT hat, bestimmt der Markt" heißt die Devise. Soll heißen: Ein Box- was auch immer sie kann (Video, DVD, Modem für Internetfunktionen, etc) hat es ohne Inhalte extrem schwer. Deshalb ist die Nokia-Box (u.a. genutzt von KIRCH, Italiens und Spaniens-Pay-TV-Channel) absoluter Marktführer. Der GROß-Verkauf geht also nur über Kirch & Co.
Auch Metabox schaffte trotz einigermaßen (teurem) zusätzlichen Internet-Teilangebot und reichlich Vertriebsmöglichkeiten gerade mal 5000 (!!!) Boxen bis sie "Verträge" mit ungenannten Unternehmen über
einige hunderttausend Boxen abgeschlossen haben. Im Handel kann man mit der Box also nichts reißen, der Verbraucher nimmt die Box einfach nicht an.
Darüber hinaus gibt es in diesem Bereich mit Nokia, Sagem, neben Metabox einigen kleineren deutschen Anbietern, mehrere Billig-Asiaanbieter. Es ist also nicht so, als ob dieser Markt Riesengroß und die Anbieterzahl sehr gering ist. Leider ist genau das Gegenteil der Fall:
Viele Anbieter, die viele Entwicklungskosten investiert haben - aber der Kunde will das Produkt nicht.
Als Billig-Massenprodukt gebe ich der Tele-Fee sehr geringe Chancen: Würde das Produkt vom Markt halbwegs angenommen werden, gibt es sicherlich innerhalb kürzester Zeit ein halbes dutzend billiger Nachahmerprodukte. Als Ein-Produktunternehmen ohne jegliche Vergangenheitsperformance und in einem extrem hart umkämpften Markt wird es die TC E extrem schwer haben. Auf gsc-research gibt´s noch einen lesenswerten HV-Bericht über das Unternehmen.
Ups, der HV-Bericht wurde ja schon gepostet. Sorry.
Etwas schelcht abgestimmt, die Pressemitteilungen. Bisher hiess das Ding "Fernsehfee" (zur Werbeausblendung). Ist übrigens patentiert, so wie es scheint.
Wer die Begriffe "Tele-Fee" und "i-box" plözlich aus dem Ärmel gezaubert hat, ist mir ziemlich schleierhaft.
Wer die Begriffe "Tele-Fee" und "i-box" plözlich aus dem Ärmel gezaubert hat, ist mir ziemlich schleierhaft.
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