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    Gemeinschaftsdepot - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 08.08.00 17:28:50 von
    neuester Beitrag 08.08.00 18:39:57 von
    Beiträge: 4
    ID: 208.387
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      Avatar
      schrieb am 08.08.00 17:28:50
      Beitrag Nr. 1 ()
      Kurze Frage:
      Sehe ich das richtig das man beim Gemeinschaftskonto mit dem Ehepartner automatisch fuer 1999,99 DM steuerfrei spekulieren kann oder muss man vorher gezielte Antraege beim FA dafuer stellen?
      Avatar
      schrieb am 08.08.00 18:06:14
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hallo aurin,

      Du brauchst keine Anträge stellen! Wenn das Jahr vorbei ist, mußt Du bei der Steuererklärung 2000 (Anlage KSO) die Zeilen 49-51 ausfüllen. Wenn dann als Einkünfte weniger als 2000 DM rauskommen, besteuert das Finanzeamt von sich aus nix.

      Gruß
      SanTau :)
      Avatar
      schrieb am 08.08.00 18:28:04
      Beitrag Nr. 3 ()
      oki, thanx.
      Reicht also wenn man die Steuererklaerung zeitgleich mit dem Ehepartner abgibt (gemeinsame Veranlagung)?
      Ansonsten traegt man jeweils 1000 und 999,99 in die jeweilige Anlage KSO ein?
      (War bis jetzt immer nur langfristig investiert)
      Avatar
      schrieb am 08.08.00 18:39:57
      Beitrag Nr. 4 ()
      Es geht nur zeitgleich, weil bei der Zusammenveranlagung beide Ehegatten auf dem selben Zettel die Angaben machen müssen. Es wird also auch nur 1 Anlage KSO ausgefüllt!
      :)


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