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    Werbungskosten ?? oder vom Gewinn abziehen ?? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 17.08.00 14:50:29 von
    neuester Beitrag 18.08.00 16:46:36 von
    Beiträge: 9
    ID: 216.742
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      Avatar
      schrieb am 17.08.00 14:50:29
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo ich habe mal ne Frage an Euch:

      Wie ist das mit Büchern, Reisen u.ä. die für mich als Anleger anfallen.

      Kann ich diese Kosten direkt abziehen oder muß ich sie als Werbungskosten angehen ??

      Bsp:

      Spekulationssteuerpflichtiger Gewinn: 10.000 DM
      Bücher / Zeitschriften usw: - 1.000 DM
      Reise zur Unternehmsbesichtigung: - 2.000 DM
      ------------------------------------------------------------------------------
      Spekulationsgewinn (KSO-Eintrag) 7.000 DM


      Oder muß ich im KSO die vollen 10.000 DM angeben und kann die anderen 3.000 DM bei den Werbungskosten angeben ?? :confused:

      Kennt sich da jemand aus ??


      Vielen Dank

      Dr.Ich :cool:
      Avatar
      schrieb am 17.08.00 15:05:24
      Beitrag Nr. 2 ()
      1. Die Zeitschriften und Bücher wirst Du zu 99%iger Wahrscheinlichkeit nicht als Werbungskosten durchbringen, da mußte schon an einen ganz speziellen Sachbearbeiter rankommen, aber kannste ja mal probieren......

      2. Am besten gibst du der KSO eine gesonderte Anlage bei, da Du die Speku-gewinne eh einzeln aufführen mußt......
      Dort kannst Du dann eine detaillierte Auflistung Deiner Gewinne und Werbungskosten aufführen.......
      In die KSO trägst du dann nur noch den Restgewinn abzgl WK ein!

      Viel Glück, wenigstens mal ein ehrlicher....

      Mfg DerSearcher
      Avatar
      schrieb am 17.08.00 15:08:00
      Beitrag Nr. 3 ()
      Ach ja, vergiss bei Deiner Unternehmensbesichtigung nicht die Verpflegungsmehraufwendungen mit anzugeben, wenn Du mehr als 8 Stunden unterwegs warst.....

      Mfg DerSearcher
      Avatar
      schrieb am 17.08.00 15:32:36
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hallo

      erstmal vielen Dank für die Antwort.

      Also Du meint nicht, dass ich mir z.B. ein Buch von Herrn Kostolany irgendwie absetzen kann ??

      Dr.Ich :cool:
      Avatar
      schrieb am 17.08.00 20:09:07
      Beitrag Nr. 5 ()
      Hallo,

      bei mir hat das FA alle Finanzbücher anerkannt...

      etrader

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      Avatar
      schrieb am 17.08.00 23:42:45
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hallo,

      es ist und bleibt wie bisher ... alle Bücher und Zeitschriften, die mit dem Handel von Aktien im Zusammenhang stehen, sind als Werbungskosten anzugeben und über die Anlage KSO abzusetzen. Kosto ist ein schönes Stichwort. Er hat ein Buch mit dem Titel, sinngem: "Kaffeehausgespräche eines Spekulanten" herausgegeben. Genau hier liegen die Grenzfälle,einem deutschen Steuerbeamten klarzumachen, der dieses Buch nicht gelesen hat, dass es Dich unmittelbar im Aktienhandel beeinflusst hat.

      Auf den WBKabzug würde ich niemals freiwillig verzichten, mich aber dennoch etwas vorsehen, um gerade solch offensichtlichen Verwirrungen dann aus dem Weg zu gehen.

      Bei den WBK ist noch zu beachten, dass die häufig genannte Summe von DM 100.- lediglich eine Pauschale ist, die von vorneherein beleglos gewährt wird. D.h. für Ausgaben über DM 100.- sind die Belege nebst Aufstellung einzureichen. Auch ergänze ich Buchquittungen mit der ISBN, Autor und Titel wenn dies nicht aus dem Papier hervorgeht. Wo nötig schreibe ich auch noch einen kurzen Satz dran, wie "Darstellung der Charttechnik im Aktienhandel" o.ä. .
      Avatar
      schrieb am 18.08.00 10:03:34
      Beitrag Nr. 7 ()
      Hallo enviro.

      Also. Wie ist das noch mal ganz genau (Bin wohl etwas dumm ;) )

      Die fiktiven 1.000 DM die ich für Bücher ausgegeben habe, ziehe ich bei meinen "ganz normalen" Werbungskosten ab ? Genauso wie die täglichen Fahrten zur Arbeit. Oder ziehe ich diese 1.000 DM von dem Speku-Steuer-Pflichtigem Gewinn ab ?? Oder 3. Möglichkeit: Gibt es in der KSO noch einmal das Feld "Werbungskosten" ??

      Vielen Dank

      Dr.Ich :)
      Avatar
      schrieb am 18.08.00 16:42:43
      Beitrag Nr. 8 ()
      @Dr. ich

      also die fiktiven 1000,- liegen über dem Pauschbetrag von 100,- also solltest du sie angeben. Du musst sie aber offen abziehen also unter den Werbungskosten, da du unter den einnahmen, die Bruttoeinnahmen angeben mußt.

      In der Anlage KSO gibt es ein eigenes Feld für Werbungskosten. Diese müssen in unmittelbarem Zusammenhang mit deinen Einnahmen sein. Deine übrigen Werbungskosten hast du ja in Anlage N (nichtselbständige Arbeit) und da haben die Börsenbücher wahrscheinlich nichts mit zu tun.

      Bei den Kapitaleinkünften können die Werbungskosten auch gestrichen werden wenn eine private veranlassung gesehen wird

      Michael j
      Avatar
      schrieb am 18.08.00 16:46:36
      Beitrag Nr. 9 ()
      Aha .. wunderbar

      D.h. ich kann meine ganze Börsen-Literatur in einem eigenen Werbungskosten-Feld im KSO absetzen ...

      Na das ist doch was ... ;););););)

      Vielen lieben Dank an alle ! :):):)

      Dr.Ich :cool:


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