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    spekulationsgewinne bei Spin Off - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 22.08.00 11:24:53 von
    neuester Beitrag 29.08.00 19:23:19 von
    Beiträge: 9
    ID: 220.375
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      Avatar
      schrieb am 22.08.00 11:24:53
      Beitrag Nr. 1 ()
      zur Durchführung meiner Einkommensteuererklärung habe ich eine Nachfrage
      betreffend der Spekulationssteuer. In meinem Depot liegen Aktien der Fa. SIG WKN
      872981 die am 24.8.1999 angeschafft wurden. Für diese SIG Aktien bekam man dann
      kostenlos am 21.6.2000 im Verhältniss 0,135 je Aktie eine MIPS Aktien WKN
      938767 als Spin Off gratis.
      Nun die Frage: Ab wann zählt die Spekulationsfrist für die MIPS Aktie, ab dem Kauf
      der SIG Aktien am 24.8.1999 oder ab dem Spin Off am 21.6.2000?
      Avatar
      schrieb am 22.08.00 11:37:19
      Beitrag Nr. 2 ()
      ab dem 21.6.2000

      Gruss, Blacky
      Avatar
      schrieb am 22.08.00 19:47:05
      Beitrag Nr. 3 ()
      @ Blacky 99

      Weist Du auch noch, wie das mit Daimler und Chrysler war?
      Avatar
      schrieb am 23.08.00 08:17:58
      Beitrag Nr. 4 ()
      wieso ab 21.6, die aktie aus dem das hervorgegangen ist ist doch viel früher gekauft worden?
      Wenn 21.6 zählt müßte man beim kaufkurs ja 0 annehmen, dann währe ja der gesammte verkaufserlös steuerpflichtig.

      bis denn
      Avatar
      schrieb am 23.08.00 14:23:12
      Beitrag Nr. 5 ()
      Hallo Peter,

      es ist (leider) immer etwas komplexer als man denkt. Maxima mea culpa! Zur Entschuldigung deshalb etwas ausführlicher:

      Also: Du hast SIG, aus der gehen jetzt zum 21.6. die MIPS hervor. MIPS war bis bisher ein Teil der SIG, d.h. beim Kauf Deiner SIG-Aktien hast Du auch für MIPS gezahlt (oder anders ausgedrückt: ein anteiliger Kaufpreis für das Betriebsvermögen der MIPS war im Preis der SIG-Aktie enthalten). Ergo Kaufpreis MIPS > 0.

      Aber: Du hast ja aus wirtschaftlicher Sicht zur Abspaltung eines Teils des Betriebsvermögens der SIG anteilig MIPS-Aktien erhalten, die den Gegenwert des abgespaltenen Betriebsvermögens verkörpern. Aus wirtschaftlicher Sicht partizipierst Du als MIPS -Aktionär damit am Wert und Erfolg des abgespaltenen Betriebsvermögens, an dem Du vor der Abspaltung in gleichem Umfang mittels Deiner SIG-Aktien partizipiertest. Die MIPS-Aktien erhöhen daher nicht Deine Beteiligung am Betriebsvermögen, sondern sie sichern nur den ursprünglichen Beteiligungswert auch nach der Abspaltung .Es findet in sofern keine Veräusserung im Sinne des § 23 EStG statt, so das hinsichtlich der MIPS-Aktien auch kenie Spekulationsfrist neu anlaufen kann. Folglich müsste unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Betrachtungsweise die Spekulationsfrist der MIPS-Aktien ab dem Tag beginnen, an dem Du Deine SIG-Aktien erworben hast (24.8.1999).

      Sorry nochmal wegen der ursprünglichen Falschinformation!

      Ein etwas zerknirschter

      Blacky_99

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      Avatar
      schrieb am 23.08.00 14:51:15
      Beitrag Nr. 6 ()
      @weisvonnix

      bei DCX war die Sachlage anders, da es sich hierbei unm die Verschmelzung zweier Betriebsvermögen. Hier liegt sehr wohl eine Veräusserung im Sinne des § 23 EStG vor. Bei der Verschmelzung gibt der Aktionär Aktien des Betriebsvermögens A ab und erhält im Gegenzug wertmäßig gleichwertige Aktien z. B. des Betriebsvermögens A und B. Folglich ist das Betriebsvermögen, an dem der Aktionär vor und nach der Verschmelzung beteiligt ist, nicht identisch und die Spekulationsfrist für die "neuen" Aktien beginnt am Übertragungsstichtag neu zu laufen. Die steuerliche Behandlung bei DCX sah damals so aus, das die Anteile der übertragenden KapGes (hier Daimler) als zu den Anschaffungskosten veräußert galt und die an ihre Stelle tretenden Anteile (Daimler-Chrysler) als zu diesem Wert angeschafft. Der Aktientausch galt somit steuerlich als Veräußerung der Daimler-Aktien und als Erwerb der Daimler-Chrysler-Aktien. Die Anschaffungskosten der DCX waren also thoretisch von Aktionär zu Aktionär unterschiedlich. Es gab damals meines Wissens eine Fragebogenaktion, wo jeder Aktionär den individuellen Kaufpreis mitteilen konnte und damit rechtlich keinen steuerpflichtigen Spekulationsgewinn erzielte. Die Ausübung dieses Optionsrechts führte dazu, dass die erhaltenenDCX-Aktien als einbringungsgeborene Anteile im Sinne des § 13 Abs. 3 UmwStG einzustufen sind. Dies bedeutet - und jetzt kommt der Hammer - dass im Falle einer Veräusserung der DCX-Aktien unabhängig von einer Spekulationsfrist ein Veräusserungsgewinn stets zu versteuern ist. Wohl dem der damals von dem Optionsrecht keinen Gebrauch machte sondern den Aktienumtausch wie einen Verkauf der Daimler-Aktie und einen Kauf der DCX-Aktie laufen liess!

      MfG

      Blacky_99
      Avatar
      schrieb am 24.08.00 12:02:31
      Beitrag Nr. 7 ()
      Hallo Blacky,

      danke für de Antwort, so ähnlich hatte ich es eigendlich auch gesehen. Mips war ja mit den SIG Aktien bezahlt
      worden, also warum fristbeginn erst am 21.6. Nun kann ich sie ja ohne schlechtes Gewissen verkaufen wenn
      sie anfangen zu schwächeln. Ich möchte nämlich ab dieses Jahr steuehrlich werden, das Fa ist nähmlich zu
      heiss geworden.

      bis denn, und danke nochmals

      Peter
      Avatar
      schrieb am 29.08.00 14:40:13
      Beitrag Nr. 8 ()
      Auch nach Durchlesen des Threads ist mir die Sachlage noch nicht ganz klar. Wäre super, wenn Blacky_99 oder andere, mir das mal an folgendem einfachem Beispiel erklären könnten:

      (alles innerhalb der Speku-Frist)
      100 x A zu 30 gekauft
      A fällt auf 20
      Spin-off von B
      jetzt im Depot: 50 x A zu 10, 50 x B zu 10

      Wenn ich jetzt beide verkaufe, welchen Kaufkurs muß ich dann für A und B bei der Berechnung des Veräußerungsverlustes ansetzen?

      Grüße vom Nichtjuristen,
      Spocks´s Beard
      Avatar
      schrieb am 29.08.00 19:23:19
      Beitrag Nr. 9 ()
      @Blacky99

      Ich habe mal beim DSW (Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz) nachgefragt, die haben mir erzählt, daß die Spekufrist neu beginnt für die neu erhaltenen Aktien.

      Irgendwie habe ich das Gefühl, daß das auch bei jeder Aktie anders ist. z.B. hat meine Depotsoftware bei GEHE und Takkt den Kurs von Gehe zum Splittermin (bzw. Rückwirkend) reduziert um den Takktkurs.

      OB man beim FA eine richtige Auskunft kriegt oder auch verschiedene Meinungen ?

      Gruß specunia,
      die jetzt wieder ziemlich verwirrt ist.


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