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    Ab 1.1.01 30% Steuer auf US-Aktien also auch auf BVSN - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 24.08.00 19:53:57 von
    neuester Beitrag 25.08.00 09:56:14 von
    Beiträge: 22
    ID: 223.387
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      Avatar
      schrieb am 24.08.00 19:53:57
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich will ja keine Panik machen, aber wissen die meisten Leute noch nix davon ?

      Ab 01.01.01 muss JEDER der Aktien eines US-Unternehmens hat egal ob am NM oder
      an der Nasdaq gehandelt 30% Steuern auf seine Gewinne, Zinsen und Dividenden zahlen.
      Entscheidend ist nur wo das Unternehmen seinen Hauptsitz hat. USA=Pech

      Logischerweise muss man bei Broadvision (als Beispiel) ab 1. Januar Steuern zahlen.

      Ich denke, ich weiss dass KPMG und die Banken ihren Kunden raten ihre US-Aktien
      vor dem Stichtag zu verkaufen.

      Falls dieses eintritt, was wird dann mit der US-Wirtschaft ?
      Was kann USA damit bezwecken, dass riesen Kapital aus Amerika abgezogen wird ?

      Übrigens Fonds mit US-Aktien sind genauso betroffen!

      Ich hoffe dass viele Leute ihre Meinung dazu posten.

      Bis dann
      Avatar
      schrieb am 24.08.00 19:58:09
      Beitrag Nr. 2 ()
      Wenn das stimmt?
      Dann doch wieder Asien!!

      mfg
      harley
      Avatar
      schrieb am 24.08.00 19:58:53
      Beitrag Nr. 3 ()
      So ein Quatsch! Wer hat Dir denn diesen Bären aufgebunden? Achtung: Wenn Du mit Absicht so etwas schreibst, um andere zu verunsichern, könnte das juristische Konsequenzen für Dich mit sich bringen.

      Also: Entweder zugeben, daß es ein Witz war, oder Hintergrundinformationen liefern.

      Gruß Holzaugen
      Avatar
      schrieb am 24.08.00 19:59:57
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hi Luxemburger,
      ich verstehe Dich nicht. Ich muß auf alle Gewinne meiner Aktien die ich innerhalb der Spekufrist verkauf Steuern zahlen, und das sind bei mir mehr als 30%.Was meinst Du eigentlich ??
      Avatar
      schrieb am 24.08.00 20:04:53
      Beitrag Nr. 5 ()
      @holzaugen,mopper es ist kein Witz, siehe das W-8BEN Zertifikat der US-Steuerbehörde.
      Diese Steuer geht an den US-Staat, hat also nix mit der deutschen Spekusteuer zu tun.
      holzaugen, du solltest dich mal informieren!

      Bis dann

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      Avatar
      schrieb am 24.08.00 20:10:13
      Beitrag Nr. 6 ()
      Also nein, so einen Kaese habe ich noch nie gehört. Das ist total falsch !!
      Avatar
      schrieb am 24.08.00 20:15:35
      Beitrag Nr. 7 ()
      Die Amis und wer dort Aktien hält müssen Ihre Gewinne schon seit
      jeher versteuern. Das gilt aber ja wohl nicht wenn Du am deutschen
      Börsenplatz deren Aktien kaufst. Oder denkst Du Eichel würde nicht
      lieber selbst abkassieren wollen. Außerdem werden, wenn Du im
      Amiland versteuert hast, hier die Steuern zurückerstattet bzw. nach
      dem deutschen Steuerrecht verrechnet.

      Und bei Broadvision (hab ich übrigens auch) braucht man ja zur Zeit
      eh keine Angst haben was versteuern zu müssen.
      Avatar
      schrieb am 24.08.00 20:21:12
      Beitrag Nr. 8 ()
      Auf Ausländische Aktien muss man bei Dividenden tatsächlich sofort Steuern zahlen.
      Da habe ich mich auch schon mal extrem geärgert, wurde sofort abgezogen.

      Wer mit an deutschen Börsen gekauften US-Aktien Gewinne macht, muss die genauso versteuern wie Deutsche Aktien.
      Nur in der Spekulationsfrist von 1.Jahr danach Steuerfrei - klar

      Wer ein Konto in den USA hat, z.B. bei Webstreet über Consors zahlt, wenn ich die Papiere richtig gelesen habe, die Steuern nach US-Recht.
      Aber das ist nix neues...
      Avatar
      schrieb am 24.08.00 20:33:08
      Beitrag Nr. 9 ()
      @ Luxemburger

      erst mal an die eigene Nase fassen, bevor du andere Leute anpöbelst. Das W8-Formular besagt lediglich folgendes: Wenn du als Deutscher ein Konto in den USA hast, und alle drei Jahre das W8-Formular ausfüllst, dann wirst du nicht doppelt besteuert. Füllst du es nicht aus, wirst du in den USA UND Deutschland besteuert, füllst du es aus, nur in D. Natürlich nur, wenn du es angibst.
      Avatar
      schrieb am 24.08.00 21:56:51
      Beitrag Nr. 10 ()
      @all also Leute, wenn ihr meint ihr habt recht dann werdet ihr ja schön dumm aus der Wäsche kucken.
      Ich weiss, dass die Amis auf diesem Weg ne Möglichkeit gefunden haben sozusagen Steuern auf der ganzen Welt
      einzusammeln, denn wo gibt es nicht Leute die keine US-Aktien haben.
      Da ihr euch ja nur Beleidigungen und Blödsinn zurückpostet, gehe ich davon aus dass ihr echt noch nix davon gehört habt.
      Ich weiss auf jeden Fall was heute beim Meeting mit KPMG gesagt wurde (siehe erstes Posting).
      Wenn ihr Schlaumeier denkt ihr habt recht, dann gutso, wenn nicht, bitte eure Bank anrufen und nachfrage.
      Ich habe jedenfalls von Consors noch nix geschickt gekriegt, jedoch sehr wohl von 2 anderen Banken und Datek Online.

      Bis dann
      Avatar
      schrieb am 24.08.00 22:37:54
      Beitrag Nr. 11 ()
      Auf keinen Fall wenn Du in Deutschland kaufst.

      Woher soll´n die überhaupt wissen ob und wann man
      amerikanische Aktien kauft oder verkauft. Für Dividenden
      und Zinsen - klar, aber nicht für Spekulationsgewinne.

      Wenn ich´s schwarz auf weiss habe lasse ich mich gerne
      korrigieren.
      Avatar
      schrieb am 24.08.00 22:56:33
      Beitrag Nr. 12 ()
      hab das formular w-8ben auch schon bekommen, ich dachte, das gilt schon und hab mich schon darauf eingestellt 30% zu zahlen. wenn es tatsächlich erst ab 2001 gilt, dann hab ich ja glück gehabt, hab meiner stemcells schon wieder verkauft.

      an alle die es nicht glauben, diese regel gibt es tatsächlich, dachte auch erst, dass der steuerkram falsch adressiert war, bis mir ein freundlicher bankangestellter von pulsiv alles erklärt hat.
      so weit ich weiß muß man nur noch 15% zahlen, nachdem man das formular w8-ben ausgefüllt hat.
      Avatar
      schrieb am 24.08.00 22:59:16
      Beitrag Nr. 13 ()
      kenne ich aus fonds-anlagen.

      zum 010.01.2001 treten neue amerikanische steuerbestimmungen bzgl. der besteuerung nicht-amrikanischer anteilhaber aus den o.g. fonds in Kraft.
      gemäß diesen neuen bestimmungen muß nebend er ebstätigung des ausländerstatus nun auch der wirtschaftliche eigentümer der fondsanteile von allen anteilinhabern, ide nicht in den usa ansässig sind und nicht ide us-amerikanische staatsbürgerschaft haben, bestätigt werden (W-8 ben - benefaciary)

      wenn die nicht vorliegt muß die ... einens teuerabzug i höhe von 31% von allen bruttoerlösen (kursgewinne, vekaufserlöse etc.) abführen.

      gibt entsprechendes formular für die fondsbesitzer zum ausfüllen über die fondsgesellschaften.

      inwieweit aktien betroffen sind, geht aus meinen untelagen nicht ehrvor, liegen mir auch keine infos vor.

      gruß

      bf
      Avatar
      schrieb am 24.08.00 23:04:07
      Beitrag Nr. 14 ()
      Moin,
      was läuft denn hier für`n Käse? - Schülertreffen???? :mad:
      Wenn jemand über 180 Tage in D. lebt, tätig ist etc., sind sämtliche Einnahmen aus dem sog. Welteinkommen in D. zu versteuern. D.h., es gilt das deutsche Steuerrecht...daher ist allein dieses Posting schon Blödsinn!

      Ein Userqualitätsmässignachfragendes :yawn:

      Es
      Avatar
      schrieb am 25.08.00 07:44:09
      Beitrag Nr. 15 ()
      Luxi, komm´ doch wieder in unser Board. Dort werden Meinungen ein wenig anders behandelt, wie du ja weißt. ;)
      Avatar
      schrieb am 25.08.00 08:24:33
      Beitrag Nr. 16 ()
      Als Meinung hat er´s aber gerade nun nicht dargestellt.
      Avatar
      schrieb am 25.08.00 08:51:20
      Beitrag Nr. 17 ()
      Hallo, nun ist es effektiv so dass wenn man des W8 ausfüllt, dass man nicht doppelt besteuert wird, es wird dann
      untersucht ob USA mit D nen Abkommen hat, ist dieses der Fall, so werden die Steuern auf ca 15% gesenkt.

      Aber was ganz klar ist, wenn man z.B bei Consors US-Aktien am NM kauft, und des W8 nicht ausgefüllt hat, so führt
      Consors pauschal 30% Steuern aus den Erlösen ab.

      Naja ich denke dass es im Moment etwas Chaos darüber gibt, wenn die Banken anfangen würden ihre Kunden darüber aufzuklären,
      dann wüssten wir mehr.

      Bis dann
      Avatar
      schrieb am 25.08.00 09:00:55
      Beitrag Nr. 18 ()
      Bei mir wurde noch nie was abgeführt.
      Avatar
      schrieb am 25.08.00 09:08:25
      Beitrag Nr. 19 ()
      @Lanzelotte man muss schon alles durchlesen: ab 01.01.2001
      Avatar
      schrieb am 25.08.00 09:18:26
      Beitrag Nr. 20 ()
      Ich kann´s nur noch nicht glauben. Wenn ich in Deutschland die
      Gewinne erwirtschafte wie kann es dann sein, dass die Ami´s in das
      deutsche Steuerrecht eingreifen ? Und wenn ich dann vor Ablauf der
      Spekulationsfrist verkaufe - dann muss ich nochmal in Deutschland
      versteuern ? Und wenn ich ein amerikanisches Auto kaufe - muss ich
      dann auch Steuern nach amerikanischen Recht zahlen !

      Rufe jetzt mal meine Bank an.
      Avatar
      schrieb am 25.08.00 09:43:39
      Beitrag Nr. 21 ()
      @Lanzelotte ja bin mal gespannt was die sagen, meine hat gesagt wenn man des W8 ausfüllt, gibt es keine doppelbesteuerung,
      aber immer nur wenn ein Abkommen besteht zwischen USA und D.

      So jetzt wart ich mal was Lanzelotte rausgefunden hat.

      Bis dann
      Avatar
      schrieb am 25.08.00 09:56:14
      Beitrag Nr. 22 ()
      Mein Anlageberater ist in ´ner Besprechung und ich fahr jetzt
      gleich zur Expo. Er will mir aber ´ne mail schicken. Die stelle
      ich heut abend hier rein.

      Gruss
      Lanze


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