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    Urteil gegen Mörder hoffentlich kein Einzelfall? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 31.08.00 09:58:19 von
    neuester Beitrag 01.09.00 08:27:43 von
    Beiträge: 34
    ID: 229.097
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      Avatar
      schrieb am 31.08.00 09:58:19
      Beitrag Nr. 1 ()
      Guten Morgen,

      lebenslänglich und zweimal 9 Jahre Jugendstrafe für Mord, ist das nun ein politisches Urteil?

      Damit ich nicht mißverstanden werde - ich find das Strafmaß angemessen und würde mir wünschen, daß auch bei anderen Morden wieder mal weniger an die Täter gedacht wird.
      Sehr positiv auch, daß zusaufen mal nicht als Entschuldigung anerkannt wird.

      Was meint Ihr?
      Avatar
      schrieb am 31.08.00 10:03:56
      Beitrag Nr. 2 ()
      Kann Dir nur zustimmen....

      Vroni
      Avatar
      schrieb am 31.08.00 10:04:09
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hast recht !
      Liegt der Nazi tot im Keller,
      war der Henning wieder schneller !
      :look:
      Avatar
      schrieb am 31.08.00 10:06:42
      !
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      Avatar
      schrieb am 31.08.00 10:06:57
      Beitrag Nr. 5 ()
      Ich bin voll deiner Meinung. Solche Leute sollte man nicht auf die Gesellschaft loslassen

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      Avatar
      schrieb am 31.08.00 10:07:15
      Beitrag Nr. 6 ()
      endlich wacht die Justiz aus ihrem Trauma auf und versucht der Gerechtigkeit genüge zutun! Hoffe das sich solche vorfälle nicht mehr wiederholen! dazu müssen aber auch ALLE beitragen!!
      Avatar
      schrieb am 31.08.00 10:07:18
      Beitrag Nr. 7 ()
      Hi Olli,
      sehe ich auch so. Leidglich der Gedanke, dass die Verbrecher nach gut der Hälfte ihrer Strafe wieder entlassen werden, stimmt mich ein wenig nachdenklich.

      Gruss
      dickdiver
      Avatar
      schrieb am 31.08.00 10:28:15
      Beitrag Nr. 8 ()
      Ich befürchte, es wird ein `politisches` Urteil bleiben! Das Strafmaß ist absolut angemessen, wären es allerdings ausländische Täter gewesen und ein deutsches Opfer, wär`s vermutlich ein deutlich geringeres Strafmaß geblieben. Man muß beachten, daß diese Verhandlung von der `internationalen` Presse beobachtet wurde.

      Damit ich nicht falsch verstanden werde: ich bin begeistert, daß a.) das Verfahren so schnell eingeleitet wurde b.) das Urteil so schnell gefällt wurde c.) das Strafmaß angemessen ist und d.) endlich mal nicht nur die `armen` Täter geschützt wurden.

      Was mich nicht begeistert: daß die Rechtsradikalen im Augenblick durch das Sommerlochthema eine solche Aufmerksamkeit bekommen! Rechtsradikale Straftäter bekommen zu viel Aufmerksamkeit und bekommen damit die Publicity die sie eigentlich wollen! Rechtsradikale Straftäter sollten als Straftäter behandelt werden. Schnelle, harte Urteile, fertig!
      Avatar
      schrieb am 31.08.00 10:49:14
      Beitrag Nr. 9 ()
      . . . und doch sind die RAF Mitglieder (linksradikal)
      erheblich und drastisch härter verurteilt worden.

      "wenn ich mich nicht irre" (sagte Sam Hawkins, Karl May immer;))

      nette Grüße
      laotzu
      Avatar
      schrieb am 31.08.00 11:12:54
      Beitrag Nr. 10 ()
      @laotzu: Stimmt! RAF-MG haben den Staat *direkt* durch Entführung und Ermordung von Schleyer..., durch Sprengung von staatlichen Einrichtungen und Angriffe an einer "befreundeten" Nation herausgefordert.
      Politische Prozesse? Natürlich!

      Die rechtsradikalen Straftäter vergreifen sich (noch) an "Privatleute*, die nicht in ihre kranke Weltanschauung passen.

      Zweierlei Maß? Ja!

      Gruss
      dickdiver;)
      Avatar
      schrieb am 31.08.00 11:21:24
      Beitrag Nr. 11 ()
      laotzu, kannst Du Deine Behauptung belegen?

      Was ist härter als lebenslang?
      Avatar
      schrieb am 31.08.00 11:22:40
      Beitrag Nr. 12 ()
      dickdiver, das gleiche an Dich. Wie kommst Du darauf, den RAF-Angehörigen wären politische Prozesse bereitet worden?
      Avatar
      schrieb am 31.08.00 11:37:32
      Beitrag Nr. 13 ()
      @ for4zim
      Als Beleg für Laotzu´s Aussage gibts zig Bücher, die die Prozesse genauestens beschreiben. Für die RAF-Prozesse wurden mehrere Gesetze geändert, nur um überhaupt eine Verurteilung zu ermöglichen. Es ist ja nicht zu glauben, daß es noch Menschen gibt, die behaupten, die RAF-Prozesse wären keine politischen Prozesse gewesen. Sie konnten es aus damaliger Sicht auch nur solche sein, weil es den kalten Krieg gab und nie zuvor der Staat durch "Privatpersonen" derart in Bedrängnis kam.

      Härter als lebenslänglich ist Isolationshaft und Sonderbehandlung.
      Avatar
      schrieb am 31.08.00 11:51:44
      Beitrag Nr. 14 ()
      Soweit ich weiß, haben die RAF-Angehörigen gegen bestehende Gesetze verstoßen:
      Mord
      Raub
      Entführung
      Bildung einer kriminellen Vereinigung
      Urkundenfälschung
      usw.
      Keines dieser Gesetze mußte erst gemacht werden.

      Die Isolationshaft als "Strafverschärfung" ist die ewige Legende der politischen Linken, die schon lange widerlegt wurde.

      Zurück zur Frage:
      Was belegt, daß politische Prozesse stattfanden?

      Wie kommt Laotzu dazu, zu sagen, die RAF-Angehörigen wären schärfer bestraft worden? (Viele sind inzwischen wieder auf freiem Fuß.)
      Avatar
      schrieb am 31.08.00 11:52:53
      Beitrag Nr. 15 ()
      Unter einem politischen Prozeß verstehe ich einen, in dem die politischen Ansichten eines Menschen zu seiner Verurteilung oder zur Verschärfung der Strafe führen.
      Avatar
      schrieb am 31.08.00 12:24:41
      Beitrag Nr. 16 ()
      (spiegel.de)

      Warum das Verfahren in Halle so schnell ging


      Frankfurt/Main - Den rassistischen Mördern von Dessau wurde quasi kurzer Prozess gemacht: Zwischen der Tat und dem Urteil vergingen gerade einmal elf Wochen. Die schnelle Bestrafung des geständigen Trios befriedigt das Gerechtigkeitsgefühl vieler und ist auch aus Sicht von Kriminalpolitikern wünschenswert, denn schließlich soll die Strafe der Tat möglichst auf dem Fuß folgen. Doch ist eine solch zügige Aburteilung nicht die Regel: Laut Statistik zieht sich ein normales deutsches Strafverfahren im Durchschnitt fünfmal solange hin und dauert weit länger als ein Jahr.
      Im Mordfall des Mitte Juni erschlagenen Mosambikaners Alberto Adriano gab es jedoch eine Reihe von Umständen, die den Prozess erheblich beschleunigten. Zum einen war die Beweislage einfach, weil man die drei rechtsextremen Täter im Alter von 16 und 24 Jahren schnell gefasst hatte und diese auch geständig waren. Zum anderen wurde der Prozess mit höchster Priorität vorbereitet und durchgeführt - auch wegen des hohen öffentlichen Interesses.

      Und schließlich hatte im konkreten Fall ausnahmsweise nicht die örtliche Staatsanwaltschaft in Dessau Anklage erhoben, sondern die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe. Dieser Sonderfall hatte zur Folge, dass das Verfahren eine Instanz höher an das Oberlandesgericht (OLG) Naumburg wanderte. Das ist selten: 1998 wurden laut Bundesstatistik rund 855.000 erstinstanzliche Strafverfahren eröffnet: mehr als 840.000 davon vor Amtsgerichten, aber nur 19 Verfahren vor Oberlandesgerichten.

      Dass der zügige Prozess gegen das Dessauer Mördertrio künftig als Beispiel dient und zur Regel wird, ist aus Sicht von Experten aber unwahrscheinlich. Der Grund: Viele Strafverfahren sind zu komplex und ziehen die Prozesse zwangsläufig in die Länge.
      Avatar
      schrieb am 31.08.00 12:48:43
      Beitrag Nr. 17 ()
      Ich wette eine Flasche Sekt gegen einen geplatzten Luftballon, dass keiner seine Strafe bis zum Ende absitzen muß.
      Und gerecht?
      Es ist Recht gesprochen worden.
      Das Opfer ist tot. Die Täter leben.
      Ein Urteil eben.
      Zugegebenermaßen kommt es dem momentanen Allgemeinempfinden recht nahe.
      Gruß
      MM
      Avatar
      schrieb am 31.08.00 12:48:48
      Beitrag Nr. 18 ()
      @ for4zim

      Meyers Lexikon sagt:

      "politische Gefangene, poliolog. Begriff für i.e.S. Männer und Frauen, die (tatsächlich oder angeblich)oppositionelle polit. Auffassungen vertreten, diese allein oder organisiert, mit friedl. Mitteln oder unter Anwendung von Gewalt durchzusetzen versucht haben und deshalb inhaftiert wurden"

      In den RAF-Prozesen stellten die Taten und ihre Verurteilung auch kein Problem dar, sofern beweisbar. Die Gesetzesänderungen fanden auf verfahrensrechtlicher Ebene statt, z.B. bezüglich Beweismittelzulassung, Zeugenanhörung, Beweismittelverwendung etc., nachdem man gemerkt hatte, daß die bisherigen Regelungen nicht ausreichen würden, um eine Verurteilung zu sichern.

      So wurde z.B. dem jetzigen Innenminister Otto Schily, der damals Strafverteidiger von Ulrike Meinhof war, die Vertretungsbefugnis entzogen, da ihr an die anderen RAF-Mitglieder gerichtetes Kassiber kurz nach ihrer Verhaftung aus dem Gefängnis gelangt war. Nach Ansicht der zuständigen Richter konnte nur Schily dies nach draußen gebracht haben. Ihm wurde meines Wissens dadurch Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereingung vorgeworfen. Erst vom BGH bekam Schily seine Zulassung für den Prozeß wieder zurück.

      Wenn Dir die Iso-haft nix ausmacht, dann freu Dich. Mußt ja eine unglaublich starke psychische Verfassung haben. Außerdem gehts mir hier nicht um linke Meinungen, sondern um die Grenzen der Staatsmacht, die schnell zu Lasten des Bürgers überschritten sind.
      Avatar
      schrieb am 31.08.00 12:53:30
      Beitrag Nr. 19 ()
      Meyers Lexikon interessiert mich nicht. Wenn politische Überzeugungen mit Gewalt durchgesetzt werden soll, ist eben diese Gewalt unabhängig von der politischen Würdigung der Meinung der Täter strafbar.

      Ich glaube auch nicht, daß Du behaupten möchtest z.B. Ulrike Meinhof hätte wegen ihrer politischen Überzeugungen eingesessen oder wegen ihrer politischen Überzeugungen wären Verfahrensregelungen in ihrem Prozess geändert worden. Oder?
      Avatar
      schrieb am 31.08.00 12:58:07
      Beitrag Nr. 20 ()
      Isolationshaft bedeutete nicht, daß die Strafgefangenen keine Möglichkeit gehabt hätten, Besuch zu empfangen (das konnten sie), ihren Anwalt zu sehen (das konnten sie), Umgang mit anderen Häftlingen zu treiben (das konnten sie, wollten sie aber nicht). Isolationshaft bedeutete, daß man RAF-Häftlingen nicht erlaubte, gemeinsam inhaftiert zu werden (weil sie zusammen eine weiterhin aktive kriminelle Vereinigung bildeten) und den Zugang zu ihnen besonders überwachte (weil sie nachweislich über Zuträger Waffen erhielten und Botschaften mit den nicht inhaftierten Mitgliedern der RAF austauschten).

      Die Bedingungen der Isolationshaft sind im Fernsehen dargestellt worden und hatten wenig mit dem zu tun, was in manchen linken politischen Gruppen darüber behauptet wurde. Daher rede ich von linker Legendenbildung.
      Avatar
      schrieb am 31.08.00 13:01:01
      Beitrag Nr. 21 ()
      Hi for4zim,
      <...den RAF-Angehörigen wären politische Prozesse bereitet worden>
      der Staat ist seinerzeit von der RAF *angegriffen* worden. Der Staat hat entsprechend geantwortet. Der Hochsicherheitstrakt in Stammheim, in dem verurteilte RAF-MG in Einzelhaft einsaßen, ist für keine anderen Straftäter verwendet worden. Nur für politisch Linksorientierte. Das war m.E. politisch gewollt und durchgeführt.
      Weitere Gründe entnimmst Du dem posting von radün, dem ich mich anschliesse.

      Lebenslänglich für Mord links- oderrechtsradikalen Ursprungs, aus niederen Bewegründen oder was die "Juristenküche" sonst noch hergibt, sollte als Höchststrafe für dieses grausame Verbrechen grundsätzliches Urteil sein.

      Gruss
      dickdiver;)
      Avatar
      schrieb am 31.08.00 13:21:21
      Beitrag Nr. 22 ()
      Daß gewisse Politiker gerne einen Krieg gegen die RAF gemacht hätten, bezweifele ich nicht. Aber ich bezweifele, daß RAF-Mitglieder wegen ihrer politischen Überzeugungen inhaftiert wurden oder ihre Haft deswegen verschärft wurde. Wer das behauptet, soll das belegen.

      Für die Unterbringung im Hochsicherheitstrakt in Stammheim (wo übrigens nur einige, nicht alle, RAF-Terroristen untergebracht wurden - die Häufung dort war zeitweilig), gab es objektive Gründe, die im hohen Organisationsgrad der kriminellen Vereinigung lagen, der bereits Häftlingsbefreiungen gelungen waren. Ob diese Vorgehensweise tatsächlich die richtige war, möchte ich nicht beurteilen. Aber es konnten Gründe angeführt werden, die unabhängig von den politischen Zielrichtungen der Inhaftierten waren.
      Avatar
      schrieb am 31.08.00 14:37:52
      Beitrag Nr. 23 ()
      von for4zim 31.08.00 11:21:24 1706440
      laotzu, kannst Du Deine Behauptung belegen?

      Was ist härter als lebenslang?
      -----------

      kurze Antwort, da ich eilig bin:
      also, daß mit dem "irren" hatte ich b ewußt drunter geschrieben,
      da ich aus der Erinnerung gesprochen habe.
      Härter als lebenslang, kommt darauf an wie lange das ist
      und wieder aus der Erinnerung (Irrtum vorbehalten ;))
      viele RAF Täter haben weit über 20 jahre gesessen
      und i.d.R. ist "lebenslang" ca. 15 Jahre
      -----------

      nette Grüße
      laotzu, der sich ggf. kundig machen muß ;)
      Avatar
      schrieb am 31.08.00 14:54:59
      Beitrag Nr. 24 ()
      Ich hatte mir schon gedacht, daß Du nur einem Gefühl von Deiner Seite Ausdruck gegeben hattest. Ich hatte den Eindruck, daß nach der Hysterie in den siebziger Jahren, als die Bedeutung der RAF außerhalb jeder Proportion gebläht wurde, die RAF-Straftäter nicht anders als andere Straffällige behandelt wurden. Es gab einige Begnadigungen mit Blick auf eine Verständigung mit der Rest-RAF in den neunziger Jahren, und die, die in der DDR geschnappt wurden, kamen nach wenigen Jahren schon wieder frei. Wirklich lang gesessen haben die, die auch im Gefängnis beim harten Kern blieben und in Freiheit wohl wieder zu anderen Terroristen gestoßen wären.

      Ich wüßte nicht zu sagen, ob linksextreme oder rechtsextreme Gewalttäter härter bestraft werden. Dazu müßte man sich die Verfahren und Urteile gegen alle Betroffenen ansehen und auswerten. Aber ich sehe in den letzten vielleicht zwanzig Jahren keine eklatante Ungleichbehandlung und halte die Behauptung, die Justiz betreibe politische Parteinahme gegen Linke und zum Vorteil von Rechtsextremisten, für unhaltbar. Ich wundere mich, daß das immer so gern behauptet wird, obwohl es gar keine Daten gibt, die dies stützen.
      Avatar
      schrieb am 31.08.00 15:18:48
      Beitrag Nr. 25 ()
      @for4zim:
      Nicht wegen ihrer politischen Überzeugung, sondern wegen den Straftaten, die sie aus politischer Überzeugung ausführten, wurden sie verurteilt und inhaftiert. Ich habe nichts anderes behauptet! Ich kann mich nicht daran erinnern, dass jemand auf Grund seiner politischen Überzeugung in der Bundesrepublik jemals inhaftiert wurde. Immer gingen strafbare Handlungen der "Überzeugungstäter" voraus.

      <Für die Unterbringung im Hochsicherheitstrakt in Stammheim (wo übrigens nur einige, nicht alle, RAF-Terroristen untergebracht wurden - die Häufung dort war zeitweilig), gab es objektive Gründe, die im hohen Organisationsgrad der kriminellen Vereinigung lagen, der bereits Häftlingsbefreiungen gelungen waren.>
      Die nach Auffassung der Gerichte "schlimmsten" RAF-MG saßen in Stammheim ein. Mitglieder anderer hochkrimineller Vereinigungen (z.B. Mafia), denen ähnliches, wie von Dir aufgeführt gelungen ist, sassen imo nie in Stammhein ein. Warum? Sollte Stammhein nicht als ein Mittel der Abschreckung gegenüber RAF-Sympathisanten dienen? Sicher bin ich mir nicht, da objektive Beweise fehlen. Aber das diese Variante eine realistische Vorstellung der damalig politisch Verantwortlichen war, kann ich mit gut vorstellen.

      <Aber es konnten Gründe angeführt werden, die unabhängig von den politischen Zielrichtungen der Inhaftierten waren.>
      Welche?

      Gruss
      dickdiver
      Avatar
      schrieb am 31.08.00 15:31:51
      Beitrag Nr. 26 ()
      Bin mir nichtmal sicher ob ich die RAf überhaupt als politisch motiviert bezeichnen würde.
      Alles was ich von denen in aktuellen Interviews gehört habe klingt eher nach einer durchgeknallten Jugendbande, die Spass dran hatten mit Knarren durch die Gegend zu rennen und sich ihr Feindbild im Establishment gesucht haben weil es gerade der Stimmung entsprach.

      Da gibts durchaus Parallelen zu den Skins.
      Wobei die Skins in der Regel auch noch hohler dabei sind.

      Nur hat man damals den Terrorismus viel früher als Angriff gegen den Staat begriffen.
      Bei den Skins hat man zu dieser Erkenntnis verdammt lang gebraucht.

      Gruß
      arkun
      Avatar
      schrieb am 31.08.00 15:49:12
      Beitrag Nr. 27 ()
      dickdiver, Deine Aussage war "Politische Prozesse? Natürlich!". Verbunden mit dem Hinweis, linksextreme Straftäter würden anders behandelt als rechtsextreme.

      Und daran habe ich mich gestossen. Das hieße nämlich, Verurteilung wegen der politischen Überzeugungen der Täter, nicht wegen ihrer Taten. Das ist eine diffamierende Aussage gegenüber unserem Staat.

      Wenn Du jetzt schreibst:"Nicht wegen ihrer politischen Überzeugung, sondern wegen den Straftaten, die sie aus politischer Überzeugung ausführten, wurden sie verurteilt und inhaftiert." sind wir völlig einer Meinung.

      Der Hochsicherheitstrakt von Stammheim war die Antwort auf eine subjektive Bedrohungslage, die natürlich objektiv ganz anders sein sollte. Inzwischen gibt es vergleichbare Hochsicherheitstrakte in mehreren JVAs und natürlich sitzen da auch andere Schwerstkriminelle. Stammheim selbst ist zugegeben schon zu einem Symbol geworden. Und zu unrecht, da ja, wie schon gesagt, die Terroristen nach 1977 in verschiedenen Gefängnissen saßen, nicht nur in Stammheim.

      Die (subjektiven) Gründe für eine besondere Behandlung der RAF-Mitglieder hatte ich schon angegeben. Es war ja bisher die Mafia nicht auf die Idee gekommen, eine Lufthansa-Maschine zu entführen, um Mitglieder freizupressen. Daher sah man in der RAF eine besondere Gefahr (meiner Meinung nach ungerechtfertigt, und Waffen konnten ja doch auch nach Stammheim eingeschmuggelt werden, aber man konnte Argumente für diese Haltung finden).
      Avatar
      schrieb am 31.08.00 15:49:58
      Beitrag Nr. 28 ()
      Hallo Freunde,

      habe leider wenig Zeit.

      Zu dem aktuellen Urteil: Die Richter haben teilweise keine Öffentlichkeit zugelassen, weil sie ein gerechtes, nicht ein politisches Urteil fällen wollten.
      Der schöne Effekt: 11 Wochen nach der Tat sind die Täter verurteilt. Falls Strafe überhaupt abschreckt, schreckt es genau so ab !!

      Zur RAF:
      Die Straftaten waren durchaus aus dem Strafgesetzbuch, Mord, Raub etc.
      Dennoch hat der Staat überreagiert. Manchen Mitgliedern konnte direkt nichts nachgewiesen werden und sie sassen 17, 20 Jahre etc.
      Isolationshaft ist leider keine Erfindung.

      @arkun: Deine Einschätzung halte ich für definitiv nicht richtig. Das war schon alles sehr politisch motiviert, vor allem von der ersten Generation. Am besten kannst Du das nachempfinden, wenn Du Dich mit Ulrike Meinhof, einer hochintellegenten Frau, beschäftigst.
      Was heute nicht mehr so leicht nachvollziehbar ist, ist die gesellschaftliche Situation von damals. Die Sechziger Jahre waren für fast alle keine bunte Zeit, in der es nach Cannabis roch, sondern eine graue Zeit, die nur aus Autoritäten, wie wir sie heute kaum mehr kennen, bestand. Wenn es in der Bundesrepublik nach was roch, dann nach geistigem Mief und Muff, kombiniert mit einer unglaublichen Steifheit.

      Versteht mich nicht falsch. Ich verurteile Verbrechen von links genauso wie von rechts. Den Gang in den Untergrund hielt ich schon immer für einen Fehler. Ich möchte nur sagen, dass die ersten beiden Generationen der RAF keine durchgeknallte Jugendbande waren, sondern politisch verbohrt. Sicher auf dem völlig falschen Weg.

      Eine Anekdote am Rande: "Hallo, hier ist Susanne"
      Es war `Deutschland im Herbst`, also 76/77
      Susanne Albrecht, Terroristin, war die Nichte von Bankier Ponto. Einige Mitglieder der RAF konnten in sein Haus eindringen und ihn in seinem Haus ermorden, weil Susanne geklingelt hat und über die Gegensprechanlage sagte `Hallo, hier ist Susanne`. Frau Ponto öffnete.
      Damit muss sie jetzt leben ......

      Leute, bin leider bis Dienstag offline.
      Freue mich schon auf Eure Meining zu meinem Posting. Werde Dienstag alles nachlesen.

      Ciao, technostud
      Avatar
      schrieb am 31.08.00 16:01:39
      Beitrag Nr. 29 ()
      @arkun
      Natürlich war die RAF politisch motiviert. Die BR Deutschland wurde als Teil eines Unterdrückungskomplexes unter Führung der USA gesehen, wobei faschistische Traditionen aufrechterhalten, aber hinter der Maske der Demokratie verborgen wurden. Der bewaffnete Kampf sollte den Staat dazu zwingen, seine autoritären Züge offen zu zeigen und so eine Solidarisierung der Massen mit der kämpfenden Truppe erzwingen. Am Ende hätte der offene Straßenkampf und die Überwindung des Regimes gestanden, danach der Aufbau eines freien, von den USA emanzipierten und antiautoritären Sozialismus.

      Lies Dir mal durch, was Ulrike Meinhoff so verfaßt hat. Sie war der ideologische Kopf der Baader-Meinhoff-Bande und somit auch der RAF.

      Das ist ein entscheidender Unterschied zu den Rechtsextremisten. Die Gewalttäter sind schlecht organisiert, führen ihre Übergriffe zum Teil im halben Suff durch und haben meistens außer ihrem Ausländerhaß keine greifbare Ideologie. Das macht sie als Gruppe weniger gefährlich, als Einzelpersonen aber unberechenbar und schwerer zu bekämpfen. Deshalb kann man hier auch schwieriger mit dem Begriff der kriminellen Vereinigung arbeiten. Gefährlich wird es dann, wenn über die NPD oder die DVU Ideologie, Geld und Organisation mit diesen Gewalttätern zusammenkommen. Das scheint die aktuelle Entwicklung zu sein. Erst durch die Organisation der Gewalt (z.B. über die NPD) und die bundesweite Koordinierung haben wir das Drohpotential gegenüber dem Staat, das die RAF mal (in Konzertierung mit der DDR und mit z.B. palästinensischen Terrorgruppen) hatte.
      Avatar
      schrieb am 31.08.00 16:02:56
      Beitrag Nr. 30 ()
      Hi techno,
      ist auch nur ein Eindruck von mir, bei den aktuelleren Intervies hab ich den so bekommen.
      Will da ausnahmsweise;) mal nicht drauf bestehen recht zu haben.
      ;)arkun
      Avatar
      schrieb am 31.08.00 20:00:05
      Beitrag Nr. 31 ()
      @for4zim: Die Prozesse, davon bin ich überzeugt, hatten einen politischen Charakter. Natürlich hatten die Richter die begangenen Straftaten zu verurteilen. Wenn sie aber ein *normales* Strafmaß (lebenslänglich bei Mord ohne "verschärfte" Haft; die Raubüberfälle mit einer Strafe belegt, die kein politisch orientierter Räuber begangen hat;...) angelegt hätten, dann wäre das Echo aus der Bevölkerung, aus der Legislative und Exekutive (zurecht=?)gegen die Justiz enorm negativ gewesen. Richterplanstellen bei den höchsten deutschen Gerichten (BVerfG...) wären *anders* besetzt worden. Ich meine schon, dass die Politik zumindest Einfluss auf den Verfahrensausgang hatte.

      Die Mafia hat meines Wissens noch keine Flugzeugentführung auf dem Kerbholz. Aber brutalste Morde und Raubüberfälle. Deshalb mein Vergleich.

      Sonst for4zim und techno: konform :)

      Kennt Ihr das Buch "Politischer Extremismus in der Bundesrepublik Deutschland " - Schriftenreihe 272. Herausgeber ist die Bundeszentrale für politische Bildung, über die man das Buch kostenlos (zumindest früher mal) beziehen kann. ISBN 3-89331-260-9
      Eine unfangreiches und inhaltlich fundiertes Nachschlagewerk über Links- und Rechtsextremismus in Deutschland, das ich nur empfehlen kann.

      Gruss
      dickdiver
      Avatar
      schrieb am 31.08.00 23:55:34
      Beitrag Nr. 32 ()
      Ich find auch richtig was technostud und four4zim geschrieben haben.
      Die Situation und Motivation aus der die RAF entstand war eine völlig andere, als bei den neuen Nazis.
      Ich glaube auch, dass laotzu recht hat, was die härtere Bestrafung angeht. So weit ich weiß sind mehrere RAF-Mitglieder gleich mehrfach zu lebenslänglich verurteilt worden.

      Was ich aber viel wichtiger finde als die Frage wer nun härter bestraft wurde, dass der Prozess jetzt schnell über die Bühne ging und mit einem deutlichen Urteil endete. Und ich hoffe, dass in Zukunft genau so weiter verfahren wird.

      Zu dem eingangs erwähnten Thema Alkohol:
      was ich nie begreifen werde, wenn jemand einen Menschen mit seinem Auto umbringt, weil er volltrunken war, wird er deshalb bestraft. Wenn jemand einen Menschen mit einem Messer, Hammer, Gewehr oder Springerstiefel umbringt, weil er volltrunken war, dann gibt`s möglicherweise mildernde Umstände. Kann mir das jemand erklären?

      Gruß an alle: JR
      Avatar
      schrieb am 01.09.00 07:11:10
      Beitrag Nr. 33 ()
      Jeder 12jährige heute weiß, was mit ihm geschieht, wenn er Alkohol trinkt.
      Es ist für mich wirklich nicht ersichtlich, wieso Alkohol, den man in der Regel freiwillig trinkt (also vorsätzlich und im Wissen um seine Wirkung!) mildernde Umstände bewirken kann.
      Irgendein zugesoffener Dummbatz fährt ein Kind zu Tode und bekommt dafür mildernd angerechnet, dass er gesoffen hat. Was für eine Gesetzgebung.
      Gruß
      MM
      Avatar
      schrieb am 01.09.00 08:27:43
      Beitrag Nr. 34 ()
      Hallo JR,

      `wenn jemand einen Menschen mit seinem Auto umbringt, weil er volltrunken war, wird er deshalb bestraft`
      das stimmt leider nur noch bedingt. ich kenne Fälle da hat jemand volltrunken einen anderen totgefahren, mit Fahrerflucht und allem. Ergebnis: mildernde Umstände, er hatte nach einem Jahr sogar seinen Fühereschein wieder, und das obwohl es bereits der zweite war, den er totgefahren hatte.


      Es ist übrigens den Opfern völlig egal ob sie von linken Wirrköpfen (die RAF bestand vielleicht aus Pseudintellektuellen aber bestimmt nicht aus logisch denkenden Leuten) oder von rechten Hohlköpfen ermordet oder verstümmelt werden.
      Das Prozesse, die sich mit politischem Hintergrund beschäftigen müssen (egal ob links, rechts, oder auch nur Bestechung bei Politikern) einen politischen Anstrich bekommen ist doch klar.
      Wichtig ist (und das war auch bei den RAF-Prozessen der Fall) , daß es keine Unrechtsjustiz gibt.


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      Urteil gegen Mörder hoffentlich kein Einzelfall?