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    Bankauskünfte zu Spekugewinnen??? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 08.09.00 10:13:50 von
    neuester Beitrag 08.09.00 23:11:23 von
    Beiträge: 7
    ID: 237.068
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      Avatar
      schrieb am 08.09.00 10:13:50
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hi Boarder,

      Ich bin neu im Geschäft und habe mal eine Frage zum leidigen Thema Steuern.
      In wie weit verraten die Banken erwirtschaftete Erträge aus Wertpapiergeschäften?
      Ich habe nicht vor Minister E. die selbige noch größer werden zu lassen ;-)) . Ich wäre Euch dankbar für ein paar Auskünfte.
      Avatar
      schrieb am 08.09.00 10:18:52
      Beitrag Nr. 2 ()
      banken melden keine speku-gewinne, noch nicht (diskutiert wird eine art abschlagssteuer, ähnlich den kapitalerträgen)

      es wird nur alles rund um zinsen und dividenden gemeldet

      d.h. jeder anleger muß diese meldung selber im folgejahr in seiner einkommenssteuer angeben
      Avatar
      schrieb am 08.09.00 10:22:34
      Beitrag Nr. 3 ()
      Zumindestens für Österreich gilt folgendes:
      Das Bankgeheimnis (§38 BWG) schützt grundsätzlich gegen Nachforschungen der Abgabebehörden. Dies ist aber dann NICHT mehr der Fall, wenn gegen dich ein Strafverfahren wegen vorsätzlichen Finanzvergehens eingeleitet wird; d.h. im ungünstigsten Fall kann die Behörde die Richtigkeit deiner Auskünfte überprüfen.
      pfiat gott,
      gupi.
      Avatar
      schrieb am 08.09.00 10:24:36
      Beitrag Nr. 4 ()
      Danke Thosa,
      dass heißt also wenn ich nichts angebe bin auf mein Glück angewiesen, dass nichts auffliegt von seitens des Fa?
      Damit könnte ich vielleicht als rechtschaffender Bürger leben, oder?

      Gruß
      Boller
      Avatar
      schrieb am 08.09.00 10:44:30
      Beitrag Nr. 5 ()
      mein lieber freund: das bfm hat längst die neue steuerquelle entdeckt! gerade werden die direktbanken aufs korne genommen, nur 8% der depots erwrtchaften irgendetwas. über die schufa ist jede depoteröffnung transparent, derzeit wird nur stichprobenweise geprüft. das reicht schon! 2 meiner bekannten hatten bereits besuch von eichels geldeintreibern. ab 2001 soll hier dann richtig losgelgt werden. die software ist bereits in auftrag: stufe 1: gibt der depotinhaber überhaupt eine ek-st-erklärung ab stufe 2 was ist gemeldet und stufe 3: konkrete liten können angeforder werden, wenn der verdacht vorliegt usw...dies ist tegitimes anliegen, denn einer steuergerchtigkeit wird wohl niemand ernsthaft widersprechen, oder? wenn du gute gewinne einfährst, solltetst du dich nicht streuben dazufür etwas zu blechen, die halbbesteuerung kommt dir ja entegen. ausserdem hast du die möglichkeit, steuerfrei zu agieren. eine gute aktie performt auch über 12 monate.

      ganz nebenbei: ich finde diese frage fast unverschämt! niemand zahlt mit begeisterung steuern, aber jeder nimmt furchtbar gerne die leistungen des staates in anspruch. ein studienplatz zb kostet p.a. ca. 25.000 dm. sollen den nur geringverdienende arbeitnehmer, die kein schluofloch haben, zahlen? oder handwerker, die einer kontinuierlichen prüfung unterliegen? wenn du schon sehr bequem und mit der richtigen strategie auch leicht dein gedl verdienst, solltest du dich vom egozentrischen denken verabschieden. aufgrund der grösse meiner depots werde ich ständig überprüft. irgendwann wirst du die herkunft deines geldes deklarieren müssen, das wird dann schwierig. gewöhn dich lieber rechtzeitig ans abführen. dabei wird sich auch dein anlageverhalten automatisch disziplinieren, was nur vorteile hat. meine performance gehört statistisch zu den 1,5% an der spitze, ich muss nur ca. 1,5% meines-depotvolumens versteuern, weil ich mich strategisch so bewege, daß ich jederzeit steuerfrei verkaufen kann, average anlegen! eine gute aktie performt nicht nur einige wochen! ausserdem kannst du ja verluste gegenrechnen, und dann noch halb-steuer, da lohnt doch die aufregung nicht! denk mal nach, du verhältst dich we ein arbeitsfähiger sozialhilfe-empfänger, der zahlt auch keine steuern!

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      Avatar
      schrieb am 08.09.00 10:44:50
      Beitrag Nr. 6 ()
      grundsätzlich gilt hier das Vertrauensprinzip seitens des Staates, d.h. der Steuerpflichtige MUSS all seine erzielten Spekulationsgewinne melden. soweit zur grauen Theorie...

      Sollte das FA begründeten Verdacht haben, dass der Steuerpflichtige seine Einkünfte (dazu gehören auch Spekulationsgewinne) unrichtig erklärt, hat das FA m.E. die Möglichkeit eine Übersicht über die Vermögensverhältnisse inklusive aller WP-Transaktionen beim Steuerpflichtigen einzufordern. Kommt der dieser Pflicht nicht oder aus Sicht des FA ungenügend nach, kann das FA sich auch an die Bank wenden, die dann im Einzelfall vom Bankgeheimnis befreit ist.

      tja, im Problemfall heisst es dann: dumm gelaufen, Steuerhinterziehung mit den bekannten Strafen (bis zur Freiheitsstrafe...
      sorry, will Dir keine Angst machen, aber so ist nun mal deutsches Recht...

      Empfehlung: gib keine Sachen beim Steuerbescheid oder sonstigen Behörden (die sind nämlich auch der Amtshilfe verpflichtet) an, die vermuten lassen könnten, dass Du mit Aktien überhaupt handelst. gib also keine Werbungskosten für Internet (den ganzen Tag Realtimekurse checken ;))oder für die Kosten des WP-Depots an. Sollten die sich nämlich exorbitant erhöhen oder ist eine rege Beteiligung daraus ersichtlich (hohe Transaktionskosten), dann steht am nächsten Tag das FA vor der Tür.
      also: spar Dir die Werbungskostenabgabe bzgl. Wertpapiere, das sind eh nur Peanuts, gegenüber der möglichen Gewinne... ;)

      so long
      Avatar
      schrieb am 08.09.00 23:11:23
      Beitrag Nr. 7 ()
      Danke

      War sehr aufschlußreich! Ich werde mein anlageverhalten und mein Stand zum Steuerstaat Deutschland
      noch einmal überdenken und mich in jeden Fall gesetzeskonform der Gesellschaft und seinen Obersten
      ergeben und brav meine Steuern zahlen. Danke für Eure Beiträge
      :-)

      Gruß und noch mal Danke
      Boller


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