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    Publity Zuteilung - auch `shorten` geht! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 14.09.00 10:42:08 von
    neuester Beitrag 14.09.00 20:29:46 von
    Beiträge: 9
    ID: 242.228
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      Avatar
      schrieb am 14.09.00 10:42:08
      Beitrag Nr. 1 ()
      @alle

      Wie schon gestern in einem anderen Thread berichtet hatte ich meinen Broker gefragt, ob vor tatsächlicher Einbuchung der zugeteilten Papiere - unter Vorlage der Bestätigungsmail von Publity.de - eine Voreinbuchung der Aktien, und somit ein Handeln bereits am 1. Handelstag möglich ist...
      Die Antwort meines Brokers lautete : ja!
      Also keine Sorge mehr, dass am ersten Handelstag der Kurs abschmiert und man wegen der nicht erfolgten, tatsächlichen Einbuchung in Minus gleitet...

      Nun müsste Publity.de nur noch mit dem Versand der Bestätigungsmails etwas professioneller/schneller sein - vielmehr die Nord/LB (PGAM) :p

      Doch hier kann der Ralf Schumacher leider nicht helfen....:(

      Probeirts einfach mal mit Anfragen bei euren Brokern!

      Good Luck!!!

      brosnanni
      Avatar
      schrieb am 14.09.00 11:07:24
      Beitrag Nr. 2 ()
      @brosnanni

      Bei welchem Broker bist du denn ?

      Ich denke das ist ziemlicher Blödsinn, denn du verkaufst die Aktien ja nicht an die Bank/Broker
      sondern an einen anderen Marktteilnehmer der dann natürlich auch Anspruch auf Lieferung hat. Woher
      sollen die Aktien deiner Meinung nach dann wohl kommen ? Denkst du deine Bank/Broker hat davon
      zufällig welche im Keller liegen (gerade bei einer Neumission), die sie dir aufgrund einer E-Mail von
      Publity leiht ? Oder denkst du der Marktteilnehmer wird sich schon so lange gedulden bis die Aktien
      bei dir eingetroffen sind ?

      MfG

      :cool:
      Avatar
      schrieb am 14.09.00 11:17:25
      Beitrag Nr. 3 ()
      RE: Einbuchung/ Webmoney

      Mach dir mal keine Sorgen, wann wer die Aktien gebucht bekommt, es handelt sich hier nur um eine ca. 3tägige Verzögerung - selbst die Raiffeisenbanken handeln so bzw. gestatten dies ihren Depotinhabern.

      Was die Auslieferung angeht, erlaube ich mir den Hinweis auf die elektronischen Handelswege...:)

      Un bei welchem Broker ich bin - nun, lies mein vorheriges Posting mal genau, dann weisst du es :p

      brosnanni
      Avatar
      schrieb am 14.09.00 11:20:56
      Beitrag Nr. 4 ()
      @webmoney

      Ich kann brosnanni bestätigen. Mein Broker bei der DreBa hat mir auch bestätigt, dass die Bank aufgrund einer solchen Zuteilungsbestätigung einen Leerverkauf tätigen kann. Ob das aber bei Dircectbrokern geht, ist ja alles etwas unpersönlicher, weiss ich auch nicht!!

      Wie das dann im Einzelnen abgeht, keien Ahnung, aber eigentlich werden Papiere ja nur noch virtuell gehandelt, also warum auch nicht mal ein bisschen blind buchen..

      Trycksy
      Avatar
      schrieb am 14.09.00 12:32:28
      Beitrag Nr. 5 ()
      Hmm, wenn das bei Fimatex geht werde ich das demnaechst auch mal bei ConSors probieren, waere ja eine super Sache. Endlich vorbei mit dem Zittern, wenn die Aktien von publity und co noch nicht im Depot sind und der Kurs faellt und faellt.

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      Avatar
      schrieb am 14.09.00 13:01:54
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hallo,

      seit Ihr euch da wirklich sicher das es funktioniert.
      Klar wenn ich bei meiner Bank anrufe und Sage ich habe eine Zuteilungsbestätigung dann sind die auch
      nicht abgeneigt eine Lerrverkauf durchzuführen.
      Wenn ich denen aber sage, dass die Zuteilungsbestätigung aus einer Email besteht, also
      ohne Unterschrift ,Stempet etc dann geht es nicht.


      Gruß

      Lorenzo
      Avatar
      schrieb am 14.09.00 13:09:21
      Beitrag Nr. 7 ()
      @alle

      Die Bestätigungsmail gilt als Beleg über den Kauf von Aktien...

      ...einfach Email so wie sie kommt ausdrucken, Faxschrift vorne weg und an den Broker faxen..., so einfach kanns sein. Wenn der Broker vetrauen hat zu seinem Kunden, sollte das kein Problem sein...

      Wenns beim ertsen Mal reibungslos klappt, schon gar nicht!


      Vorher einfach anfragen :D!

      Und nicht hier groß grüblen und rumwundern - einfach die Energie in die Tat investieren...

      Gute Erträge!

      brosnanni
      Avatar
      schrieb am 14.09.00 15:01:00
      Beitrag Nr. 8 ()
      mal ne Frage an Euch alle:

      Gilt das nur für publity? Wie sieht`s mit den anderen aus?
      Avatar
      schrieb am 14.09.00 20:29:46
      Beitrag Nr. 9 ()
      Nur mal so´ne kleine Anmerkung:

      Auf dem E-Mail von publity, bei der "Zuteilungsbestätigung" , steht ausdrücklich, daß das
      Geschäft zwischen publity und dem erfolgreichen Zeichner platzen kann, wenn dieser nicht
      die nötige Deckung auf seinem Konto hat!!!!
      Und was ist dann mit dem Leerverkauf?

      schalker


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