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    Hat jemand Ahnung vom Mietrecht bzgl. Katzenhaltung ??? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 14.09.00 20:56:43 von
    neuester Beitrag 15.09.00 20:04:40 von
    Beiträge: 10
    ID: 243.060
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      Avatar
      schrieb am 14.09.00 20:56:43
      Beitrag Nr. 1 ()
      Vielleicht hatte jmd. schon ein ähnliches Problem.
      Folgendes:

      Ich wohne im EG eines Mietshauses. Meine Katzen lasse ich auf einer großen Grünanlage hinterm Haus raus (mit Glöckchen um Hals).
      Wie schon vermutet, passt das natürlich einem (mir unbekanntem) Nachbarn nicht.

      1.) Kann mir die Genossenschaft den Freilauf der Katzen untersagen? Katzenhaltung ist erlaubt. Und fremde Katzen halten sich dort auch auf.

      2.) Da ich Hochparterre wohne, habe ich ein langes Brett an den Balkon gestellt (zum hoch und runter für die Cats). Kann mir das untersagt werden, aufgrund von Verunstaltung der Hausansicht?

      Wäre für Eure Hilfe sehr dankbar, Beovoxx.
      Avatar
      schrieb am 14.09.00 21:01:20
      Beitrag Nr. 2 ()
      ... Guck mal bei www.recht.de vorbei, im Forum Mietrecht...
      Avatar
      schrieb am 14.09.00 21:04:49
      Beitrag Nr. 3 ()
      Dank Dir erstmal für die schnelle Antwort. Ich versuch`s gleich mal.
      Avatar
      schrieb am 14.09.00 22:15:18
      Beitrag Nr. 4 ()
      Wenn da nichts steht, versuchs mal mit einem Anruf beim Mieterverein. Scheint doch eine eher komplizierte Angelegenheit zu sein - vielleicht wirst Du ein Präzedenzfall ;)
      Gruß
      kpk
      Avatar
      schrieb am 15.09.00 09:43:29
      Beitrag Nr. 5 ()
      @ beovoxx:

      Also, das Brett braucht der Vermieter nicht zu dulden. Wie du schon bemerkt hast, beeinflusst es den Gesamteindruck des Gebäudes.

      Zum Auslauf deiner Katzen: Wenn es das Bimmeln der Glöckchen ist, um das es geht, warum nimmst du diese dann nicht einfach ab? Den Auslauf der Katzen kann die meines Wissens niemand verwehren, wohl aber die Katzenhaltung, wenn mehrere Beschwerden eingehen.

      gruß georgq

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      Avatar
      schrieb am 15.09.00 12:15:45
      Beitrag Nr. 6 ()
      Das Brett muß auf keinen Fall geduldet werden. Das kannste vergessen. Die Frage ist, ob die Erlaubnis zur Katzenhaltung so interpretiert werden kann, dass sie sich auch auf Nutzung der Grünanlage erstreckt.
      Vortest: Rücksprache mit dem Vermieter.
      Gruß
      MM
      Avatar
      schrieb am 15.09.00 15:26:28
      Beitrag Nr. 7 ()
      Hallo bevoxx

      Ich bin selber Vermieter und hab etwas Ahnung. Die Katzenhaltung kann dir keiner verbieten, da von Katzen weder Laerm noch Geruchsbelaestigung ausgehen, aehnlich wie Goldfische.

      Da eine Katze nicht erzogen werden kann wie bespielsweise ein Hund ist eine Verunreinigung von z.B. Sandgruben auf dem Kinderspielpatz hinzunehmen, dazu gibt es bereits einige Urteile. Die Gemeinschaft ist dann angehalten fuer eine entsprechende Abdeckung zu sorgen und diese auch zu benutzen (was uebrigend nicht funktioniert bei groesseren Gemeinschaften)

      Dieses besagte Brett kann dir untersagt werden, aus o.a.Grund, da der Gesamteindruck veraendert wird, wie z.B. durch Satelitenschuesseln u.ae. Da hilft nur eins, sprich mit deinen Nachbarn und deinem Vermieter und such nach einer anderen Loesung, z.B. ein Strauch vorm Balkon oder aehliches. Meine Katzen z.B. benoetigen kein Brett mehr um auf irgendwelche Balkone zu kommen.

      Viel Erfolg

      Peter ;)
      Avatar
      schrieb am 15.09.00 19:45:24
      Beitrag Nr. 8 ()
      Vielen Dank noch mal an Euch, sieht ja eher positiv aus. Mit dem Brett ist ja nicht das größte Problem.

      @georgq: Die Glocken sind ja schon `ne Vorbeugung gegen Beschwerden, da viele Angst um die Vögel haben. Obwohl die sich meist nur fangen lassen, wenn sie eh schon krank sind.

      @Peter_Pan.com: Kinderspielplatz ist nicht vorhanden,nur ca.2000qm
      Grünfläche, welche nur zum Wäscheaufhängen und Sonnenbaden
      genutzt wird. Leider erledigen die Katzen ab und an mal auch
      dort ihr Geschäft.
      Avatar
      schrieb am 15.09.00 19:58:55
      Beitrag Nr. 9 ()
      Na klar, wo den sonst ? Die Leute sollen froh sein, dass sie im Garten deiner Katze Ihre Waesche aufhaengen duerfen ! :D
      Avatar
      schrieb am 15.09.00 20:04:40
      Beitrag Nr. 10 ()
      Stimmt eigentlich, von dem Gesichtspunkt aus habe ich das noch gar nicht gesehen. :laugh:


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