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    Sind Steuerberater gut? Zu teuer? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 17.09.00 15:02:41 von
    neuester Beitrag 07.12.00 19:28:29 von
    Beiträge: 44
    ID: 244.930
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     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 17.09.00 15:02:41
      Beitrag Nr. 1 ()
      Schon des Öfteren habe ich hier gelesen, daß Steuerberater zu teuer sind und/oder eine schlechte Leistung abliefern. Mich würden Euere Erfahrungen interessieren, da mir als Berufsangehöriger solche Erfahrungen fehlen.

      Danke. StRa
      Avatar
      schrieb am 17.09.00 21:20:08
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hallöchen,

      ich habe berufsbedingt sehr viel mit Steuerberatern zu tun. Meine Kunden sind i.d.R. sehr vermögend
      und benötigen entsprechende Beratung.

      Leider stelle ich immer wieder fest, daß die StB und WPBs nicht immer auf der Höhe sind.

      Da meine Kunden auch noch sehr alt sind, bestehen die Beziehungen
      zu den Stbs tw. über Jahrzehnte. Leider sind die StBs nicht oft mit den Anforderungen der
      Finanzwelt gewachsen. Ich rate daher meinen Kunden, sich nach Kanzleien umzuschauen.

      Die sind wirklich teuer und auch nicht immer ihr Geld wert. Aber ich habe die Erfahrung
      gemacht, daß in einer Kanzlei immer mehrere Spezialisten vorhanden sind. Dieses Spezialistentum
      bezahlt man ja. Und ein Kunde / Klient / Mandant, der ein sehr großes Vermögen hat,
      benötigt auch eine besondere Betreuung und Beratung, allein aufgrund der Höhe des
      Vermögens schon.

      Leider kann ein einzelner StB, der evtl. noch Steuerfachgehilfen beschäftigt, nicht das ganze Spektrum
      des Finanz- und Steuerwesens kennen. In einer Kanzlei ist dieses schon eher möglich.

      Gute StBs holen eh´ ihren Lohn doppelt und dreifach wieder ´raus.

      Wenn jemand ein nicht ganz so großes Vermögen hat und sein Einkommen nur auf wenige Teilbereiche
      ( meist ja "aus nichtselbständiger Tätigkeit" und etwas "aus Kapitalvermögen" und selten "aus V.u.V." )
      beschränkt ist, dann reichen m.E. schon gute Fachbücher und der StB kann eingespart werden.

      Sollte hieraus eine Diskussion entstehen, kann ich meine Standpunkte gern noch weiter erläutern.
      Ansonsten geht´s gleich weiter mit "Ballermann 6".

      Ciao,
      WIBBEL
      Avatar
      schrieb am 18.09.00 20:31:32
      Beitrag Nr. 3 ()
      @StRa

      Ich denke das Problem in der Steuerberatung ist die Gebührenverordnung. Ein Steuerberater hat kaum Möglichkeiten (außer mit seinen 10teln) am Preis zu drehen. Ein weiterer wesentlicher Nachteil ist der, daß die Mindestgegenstandswerte eine zu große Hürde darstellen.
      Der "Normalfall" ist ein Arbeitnehmer mit einer Lohnsteuerkarte und vielleicht ein wenig KSO. Und was machen die Steuerberater daraus? Ganz ehrlich: nicht selten habe ich erlebt, daß für einen solch "kleinen Fall" 400 oder gar 500 DM genommen werden. Und das, obwohl es doch für einen Steuerfachangestellten keinen Unterschied macht ob er 60.000 aus nsA oder 80.000 einträgt. Mal abgesehen von den zwei Zinsbescheinigungen, die er eintragen muss. Nicht selten habe ich Angebote bekommen solche Fälle zu übernehmen. Diese Clientel geht euch verloren.
      Ansonsten denke ich, daß es für unsere Kunden ein beruhigendes Gefühl ist einen Steuerberater (oder seine Angestellten) im Rücken zu haben und einfach nur das Gefühl hat: "Oh cool, ich habe einen Steuerberater, für mich wird alles getan, daß Eichel keine Mark zu viel bekommt..."

      Hoffe Ihnen die Situation aus der Sicht eines Berufsangehörigen einigermaßen verständlich rübergebracht zu haben.


      @wibbel

      Ein Steuerberater wird niemals durch ein gutes Buch, durch einen Artikel im Focus oder durch ein WISO-Programm ersetzt werden. Diese Programme sind zu unflexibel, die Fachbücher zu pauschal. Ein Fachbuch kann helfen, vielleicht, aber was ist, wenn ich als Steuerpflichtiger eine außergewöhnliche Frage habe? Ich denke, daß unser Steuergesetz zu kompliziert ist, als das man mit "1000 legalen Steuertricks" á la "setzen Sie doch pauschal 30 DM Kontoführungs-gebühr an" noch sehr viel herausholen kann. Wer wirklich sparen und gut beraten werden will wird an einem StB oder WP nicht vorbeikommen, auch wenn diese teuer sind. Aber ein Trost bleibt: Steuerberatungskosten sind abzugsfähig..... :-)

      HotS
      Avatar
      schrieb am 21.09.00 09:16:28
      Beitrag Nr. 4 ()
      @ StRa

      Eine Antwort gibt Dir dieser Thread: anscheinend geht niemand in diesem Board zum StB, alle leben von Deinen lichtvollen Ausführungen. Das schränkt Deine Verdienstmöglichkeiten auf Dauer gesehen ein.
      Avatar
      schrieb am 21.09.00 13:36:47
      Beitrag Nr. 5 ()
      @commanderBerlin
      Hallo Commander,
      keine Bange, bin nicht am Verhungern. Meine Klientel sind ja doch eher die Gewerbetreibenden bzw. Selbständigen.
      Es reicht also noch für Butter, Bier, Fernsehen, Internet .....
      Gruß nach Berlin

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      Avatar
      schrieb am 21.09.00 16:53:50
      Beitrag Nr. 6 ()
      @StRa

      Mir kommen die Tränen. Komisch, alle Steuerberater oder WPs die ich kenne leben irgendwie gerade so vom Existenzminimum. :)

      Auf welches Gebiet haben Sie sich spezialisiert? Irgendwelche Branchen? Und in welcher Region sind Sie tätig?

      Gruss aus Darmstadt
      Avatar
      schrieb am 09.11.00 00:00:25
      Beitrag Nr. 7 ()
      Steuerberater sind sehr qualifiziert. Aber was hat der durchschnittliche davon? Die meisten haben die Vorstellung" Hier sind meine Unterlagen machen Sie mal". Der Steuerberater soll beraten und nicht entmündigen. Zudem macht der Steuerberater meistens die Buchhaltung( bzw läßt diese mahcen) . Der beste Steuerberater hilft nicht, wenn der Mandant keine allgemeinen Kenntnisse aus dem Steuerrecht und Wirtschaftrecht sowie Kostenrechnung hat.
      Avatar
      schrieb am 09.11.00 08:54:11
      Beitrag Nr. 8 ()
      Einen guten Steuerberater zu finden ist genauso schwer wie einen guten Zahnarzt, Arzt oder qualifizierten, motivierten Mitarbeiter.

      Aber das ist in jeder Brache so und wird auch immer so bleiben.
      Meiner Meinung nach werden auch Unterschiede in Abhängigkeit zur Beziehung zur Ansprechperson gegeben sein und somit kann man davon ausgehen, dass der eine gute Leistungen und der andere sehr gute Leistungen erhält.
      Avatar
      schrieb am 09.11.00 09:51:23
      Beitrag Nr. 9 ()
      Meine "Erfahrung" mit Steuerberatern:

      Bei uns auf dem Land gab es mal eine "Gewerbeschau" (kleine Messe). Unter anderem hatten
      auch die Steuerberater einen Stand. Ich fragte die Leute, was denn so eine Steuererklärung ungefähr
      bei einem Steuerberater kostet.

      "Ja, das kann man nicht so einfach sagen, das kommt darauf an, wie hoch das Einkommen ist, und
      wie viel Belege zu berarbeiten sind, und wie die vorsortiert sind......."

      Meine Frage: "Sagen wir mal 40.000 Mark zu versteuerndes Einkommen, und alles gut vorsortiert und
      keine "Sonderabschreibungen" oder sonstige "Sonderfälle""

      "Ja, da gib es Tabellen. Aber wenn ein Steuerberater mehr verlangt, kann man nicht unbedingt sagen,
      daß er teuer ist....bla bla..."

      "Kann ich so eine Tabelle bitte mal sehen?"

      "O, tut uns leid, haben wir im Büro....."

      Wenn ich guten Steuerberatern hier im Board auf die Hühneraugen trete, bitte verzeiht es mir. Von dem
      Steuerberater an unserem Ort habe ich die Schnauze voll. Wenn der nicht mal UNGEFÄHR sagen kann,
      was eine Steuererklärung kostet - soll der dann Ahnung von der eigentlichen Materie haben?

      Gruss kroko
      Avatar
      schrieb am 09.11.00 10:03:14
      Beitrag Nr. 10 ()
      Hallo,

      ich bin mit meinem StB im Großen udn Ganzen recht zufrieden.
      Er ist sehr gründlich, korrekt.
      Bei Neuerungen habe ich in letzter Zeit allerdings das Gefühl, daß ich mehr weiß (Halbwissen natürlich) als er und er nicht nachkommt.
      Außerdem würde ich mir wünschen, daß das Teilwort BERATER mehr im Vordergrund steht.
      Die Gebührenordnung finde ich doof, würde lieber nach Leistung bezahlen.

      Gruß specunia
      Avatar
      schrieb am 09.11.00 10:09:32
      Beitrag Nr. 11 ()
      @ specunia

      Dann zahle deinen Steuerberater eben nach Leistung, wenn dir das lieber ist. Sag ihm doch einfach bei deinem
      nächsten Beratungsgespräch, dass dir das lieber wäre. Warum nicht?

      MfG

      Steueragent
      Avatar
      schrieb am 09.11.00 12:00:21
      Beitrag Nr. 12 ()
      @Steueragent
      Er behauptet, das dürfe er nicht aus standesrechtlichen Gründen oder so ähnlich.

      Gruß specunia
      Avatar
      schrieb am 09.11.00 12:40:38
      Beitrag Nr. 13 ()
      "Steuerberater" sollten m. E. SteuerBERATER sein! (Ähnlich, wie StRa hier auf diesem Board. Für Privatpersonen halte ich Steuerberater, welche die Einkommnesteuererklärung machen eigentlich für unnötig oder sogar unsinnig!

      Wie muß man sich denn einen Steuerberater vorstellen? Ich gehe mit meinen Lohnsteuerkarten in eine Kanzlei und sage: "Nun, mach` mal..."!

      So einfach geht es wohl nicht!? Damit der Steuerberater eine vernünftige Steuererklärung für mich machen kann, muß ja auch wissen, wieviel km ich jeden Tag zur Arbeit fahre, wie oft ich krank war, wieviel Telefongebühren ich bezahlt habe, wieviel der Arbeitgeber mir davon ersetzt hat, welche Fortbildungsseminare ich wo und wie lange besucht habe, was die gekostet haben, wie weit sie vom Wohnort entfernt waren; meine Bankauszüge muß er wohl auch einsehen; wieviel Miete ich für meine Mietshäuser kassiert habe, wie hoch die Unkosten waren;...

      Das alles muß ich ja dem Steuerberater auflisten!? Aber dann denke ich, kann ich den Mist auch gleich in die Steuer-Formulare eintragen.

      Ein Steuerberater denkt vielleicht noch daran, bei koreanischen Dividenden die "fiktive Quellensteuer" geltend zu machen - dies hätte Otto Normalverbraucher wohl vergessen (sofern er denn tatsächlich von solchen Exoten Dividenden erhalten hat)...

      Aber, macht das so viel aus, daß die Kosten für den Steuerberater wieder "reingeholt" werden?

      Ich weiß, ich bin ein von Vorurteilen belegtes Wesen! Aber wenn ich - wie ich oben gepostet habe - von "Steuerberatern" nicht mal eine Auskunft über die etwaigen Kosten einer Steuererklärung erhalte, bleiben eben nur Vorurteile übrig!

      Gruss kroko
      Avatar
      schrieb am 09.11.00 13:09:45
      Beitrag Nr. 14 ()
      @ specunia + kroko

      Natürlich gibt es eine Gebührenverordnung. Die gibt es bei Architekten allerdings auch. Ich kenne viele
      Architekten, die würden sich die Hände reiben, wenn sie endlich mal wieder ihre Gebührentabelle zücken
      dürften. Allerdings würden ihnen da die Bauherren schnell den Mittelfinger entgegenrecken. Bei den
      Steuerberatern ist die Situation ähnlich. Die grossen Mandanten fragen schon lange nicht mehr nach der
      Gebührentabelle, sondern verlangen oft nach Pauschalpreisen. Mit den kleinen (dummen?) Mandanten
      hingegen wird das Spiel mit der Gebührenverordnung noch gespielt. Ich muss sagen, dass ich auch dankbar
      bin, dass es eine Gebührenverordnung für Steuerberater gibt. Ist halt sehr bequem, sich darauf zurückzuziehen.
      Andererseits halte ich es nicht mehr für zeitgemäss. Ein reeller Steuerberater sollte meines Erachtens
      durchaus in der Lage sein, sein Honorar auch ohne Gebührentabelle begründen zu können.

      Kroko, mal eine kleine Frage: wusstest du eigentlich, dass eine Spende an die neuapostolische Kirche gar keine
      Spende ist, sondern wie Kirchensteuer behandelt wird und nur der übersteigende Betrag als Spende behandelt
      wird? Sollte nur mal ein kleines Beispiel sein, warum es sich für jemanden lohnen kann, einen Steuerberater
      aufzusuchen. Das Beispiel ist übrigens nicht so exotisch, wie es sich anhört.

      MfG

      Steueragent
      Avatar
      schrieb am 09.11.00 13:26:33
      Beitrag Nr. 15 ()
      Wir leben in einer Gesellschaft wo die Marktwirtschaft verhindert wird. Dies trifft insbesondere auf die freien Berufe wie Ärzte, Anwälte, Steuerberater, Apotheker ( ich glaube dies Läuft als Gewerbe) zu. Es wird von Standesrecht gesprochen damit ein Wettbewerb unter den Personen verhindert wird.
      Einige Beispiele .
      Die Eröffnung einer Apotheke oder Arzt praxis bedarf der Zustimmung der Kammer. Wenn „zu viele „ am Markt sind wird mann nicht zugelassen.( Quotenkartell)
      Werbung zu machen ist nicht erlaubt.
      Wie sieht es mit Steuerberatern aus? Wann kann ich eine Kanzlei eröffnen.
      Zu dem gibt es feste Gebühren . Daher kann von einem Marktpreis nicht die Rede sein.
      Eine Erfolgsbeteiligung an erstatteten Steuern ist nicht erlaubt.

      Um etwas marktwirtschaftlicher zu werden, muß die Steuerberaterkammer abgeschaft werden. Zudem sollte jeder eine Steuerberatung machen dürfen. Die Amtshandlungen der Finanzämter ist unkalkulierbar. Ob ein Steuerberater die Steuererklärung ausfüllt oder ein Student der nichts mit Steuern zu tun hat. Im Endeffekt ist der Steuerpflichtige der Dumme.

      Zuletzt möchte ich nochmal darauf hinweisen, dass die Vermögenssteuer verfassungswidrig war und ein Privatanleger hat dieses Urteil errungen. Kein Finanzprofi hat bei der Veranlagung zur Vermögenssteuer angedeutet , dass es Verfassungswidrig ist. Und er daher auf sein Honorar verzichtet.

      Steuerberater sind qualifiziert aber nicht notwendig da sie einem keine Rechtssicherheit geben können und trotzdem Gebühren bekommen.

      Jeder sollte in der Lage sein, Ansprüche gegen Dritte alleine durchsetzen zu können.
      Lernt Jura und doppelte Buchführung.
      Avatar
      schrieb am 09.11.00 21:01:47
      Beitrag Nr. 16 ()
      @karbigac

      erstmal gibt es auch bei Steuerberatern Marktpreise. Die Gebührenverordnung markiert nur die Untergrenze. Für Fälle, die echt
      problematisch sind muß man eh mehr zahlen. Ich kenne da einige Beispiele...

      zum Zweiten: Am Ende ist nicht unbedingt der Steuerpflichtige der Dumme. Denn wenn der Steuerberater einen Beratungsfehler
      macht, dann haftet er seinem Mandanten. Und nach derzeitiger Rechtslage muß jeder Steuerberater eine Haftpflichtversicherung
      haben, damit er den Haftungsfall auch bezahlen kann. Daß wäre natürlich anders, wenn irgend `ein Student der nichts mit Steuern zu tun hat` berät.

      Fazit: Es ist nicht alles hergebrachte so schlecht.
      Avatar
      schrieb am 09.11.00 21:02:19
      Beitrag Nr. 17 ()
      @karbigac

      erstmal gibt es auch bei Steuerberatern Marktpreise. Die Gebührenverordnung markiert nur die Untergrenze. Für Fälle, die echt
      problematisch sind muß man eh mehr zahlen. Ich kenne da einige Beispiele...

      zum Zweiten: Am Ende ist nicht unbedingt der Steuerpflichtige der Dumme. Denn wenn der Steuerberater einen Beratungsfehler
      macht, dann haftet er seinem Mandanten. Und nach derzeitiger Rechtslage muß jeder Steuerberater eine Haftpflichtversicherung
      haben, damit er den Haftungsfall auch bezahlen kann. Daß wäre natürlich anders, wenn irgend `ein Student der nichts mit Steuern zu tun hat` berät.

      Fazit: Es ist nicht alles hergebrachte so schlecht.
      Avatar
      schrieb am 09.11.00 21:26:37
      Beitrag Nr. 18 ()
      @ alle hier im Board

      mal eine Frage an alle Superschlauen:

      Es existieren 3 Brüder, sie betreiben eine Firma und erzielen jeder ein gleich hohes Einkommen. Auch im sonstigen steuerlichen bereich ist alles gleich. Doch jeder hat
      einen anderen Steuerberater. Nachdem nach über einem Jahr Fristverlängerung endlich alle ihre Steuererklärung abgegeben haben, stellt sich heraus A muß nachzahlen, B bekommt
      eine gigantische Erstattung und bei C geht alles Null auf Null auf. Preisfrage: Wer hat den besseren Steuerberater?

      Die Frage ist übrigens ernst gemeint!
      Die Lösung folgt später!

      Tschüß
      Taxpayer
      Avatar
      schrieb am 09.11.00 21:41:40
      Beitrag Nr. 19 ()
      Na - keine Meinung dazu?
      Avatar
      schrieb am 09.11.00 21:57:58
      Beitrag Nr. 20 ()
      Hier die Lösung:

      Der Steuerberater von C ist derjenige, der das Recht am genauesten umsetzt, weil bei ihm sind die ESt-Vorauszahlungen in richtiger Höhe vorher festgesetzt, Der Steuerberater von B ist betriebswirtschaftlich die ultimative Flasche, denn mit dem Geld, was sein Mandant vom Finanzamt wiederbekommt, hätte man in der Zwischenzeit ordentlich arbeiten können. Der beste Berater ist also der von A; sprich dem Finanzamt soviel wie nötig, so spät wie möglich.

      Soviel zum Thema, der Steuerberater soll nach Erfolg bezahlt werden. Was ist Erfolg, Eine im Jahr 2000 günstige Gestaltung kann einem im Jahr 2005 das steuerlich das Genick brechen? Es ist nunmal so in Deutschland, daß man als Laie die Arbeit eines Steuerberaters kaum nachvollziehen und beurteilen kann. Wäre das deutsche Steuerrecht einfacher, dann könnte man dies wohl ... und ich wäre arbeitslos.

      Tschüß
      taxpayer
      Avatar
      schrieb am 09.11.00 23:31:45
      Beitrag Nr. 21 ()
      @ Steueragent

      Die Sache mit der Spende an die Neuapostolische Kirche ist ja so etwas wie die "fiktive Quellensteuer" bei
      koreanischen Dividenden oder argentinischen Zinsen.

      Wenn ich Mitglied dieser Vereinigung wäre, würde ich natürlich alle meine Spenden in der Steuererklärung
      angeben (ohne definitiv zu wissen, inwieweit die Spende vom Einkommen abgezogen werden kann). Das FA
      wird es dann schon richtig berechnen, sonst habe ich eben Pech gehabt! Ich würde auch mal einen
      "Glaubensbruder" fragen, wie das bei ihm so läuft.

      Aber ich frage mich immer noch, wozu ein Steuerberater eine Einkommensteuererklärung machen muß!
      In D herrscht die Schulpflicht. Jeder kann schreiben und solche Steuer-Wische ausfüllen. (Den Bruttolohn in Anlage N, Zeile 1,
      Lohsteuer Zeile 2, Soli Zeile 3...kann man alles von der Steuerkarte abschreiben...) Meine Arbeitsstätte ist 34 km vom
      Wohnort entfernt, ich fahre mit dem PKW, war 5 Tage krank, hatte 30 Tage Urlaub...das kann doch wohl nicht so schwer sein!

      Schwierig mag es werden, wenn man in USA ein Mietshaus geerbt hat, samt Hypothekendarlehen,
      und diesen Auslandskram mit den USA-Finanzbehörden und den deutschen Behörden bearbeiten muß.
      Dann war man noch 4 Monate in Finnland und 3 Monate in den Vereinigten Arabischen Emiraten auf
      Montage. Also, da wüßte ich jetzt nicht mehr weiter! (Ich weiß nur, daß ein solches Mietseinkommen in USA
      versteuert werden muß und die Einnahmen in D dem Progressionsvorbehalt unterliegen).

      Was ich brauche, sind nur einzelne, spezielle Auskünfte.

      Wer von Euch auch Steuerberater sein mag: Wer sind denn Eure Klientel? Eher die Kleinen, die absolut keine
      Ahnung haben (wie kommen die dann zu steuerpflichtigem Einkommen?) oder eher die Großen, bei denen es
      total unübersichtlich ist?

      Gruss kroko
      Avatar
      schrieb am 10.11.00 01:38:57
      Beitrag Nr. 22 ()
      @kroko

      Zu 90 % die Grossen würde ich sagen. Wir meinen schon das Gleiche.

      MfG

      Steueragent
      Avatar
      schrieb am 10.11.00 01:38:58
      Beitrag Nr. 23 ()
      @kroko

      Zu 90 % die Grossen würde ich sagen. Wir meinen schon das Gleiche.

      MfG

      Steueragent
      Avatar
      schrieb am 10.11.00 17:55:18
      Beitrag Nr. 24 ()
      @Kroko

      Auch für Brutto-Normal-Bürger kann unser Steuerrecht ganz schnell echt schwer werden. Machen wir zwei Beide doch einmal einen ganz einfachen Fall (Immerhin hat sie ja nur eine Lohnsteuerkarte):

      Angenommen eine Stewardesse möchte Ihre Steuererklärung machen, sie ist Angestellte bei der Deutschen Lufhansa, auf was muss sie achten, ohne jetzt konkret auf jedes einzelne Detail einzugehen???

      Die Klientel im Steuerbüro ist zumindest bei uns gut gemischt. Grosse Firmen und Ihre Besitzer, sowie alte Frauen, mit Zinseinkommen und einem kleinen Haus.

      Gruss
      HotS
      Avatar
      schrieb am 10.11.00 19:23:00
      Beitrag Nr. 25 ()
      Ich möchte noch folgendes in Anlehnung an Krokodil sagen.

      Vielleicht mag ein Steuerbürger lesen und schreiben können,
      und unter Umständen das Steuerrecht verstehen, was ich per-
      sönlich doch anzweifeln möchte, jedoch wie wird er sich
      verhalten, wenn der Steuerbescheid kommt?
      Wird er diesen auch verstehen? Weiss er, was er zu beachten
      hat, wenn ein Einspruch begehrt wird? Welche Fristen etc ...

      Deshalb bin ich nicht der Meinung, daß ein Steuerberater nicht
      notwendig ist.
      Und falls der Steuerbürger wirklich nur § 19 Einkünfte hat, dann
      soll er sich an Lohnsteuerhilfevereine wenden, deren Kompetenzen
      sich im Zuge des Steuerberateränderungsgesetzes nicht unbeträchtlich
      vergrößert haben!

      teuton_trader
      Avatar
      schrieb am 10.11.00 19:32:59
      Beitrag Nr. 26 ()
      @ teuton_trader

      Gerade das mit dem Einspruch steht ja nun in der Rechtsmittelbelehrung in jedem Steuerbescheid!

      Dennoch sollte grundsätzlich jeder sich beraten lassen, da immer die Gefahr droht, etwas zu übersehen. Bestes Beispiel sind Sonderausgaben: viele wissen gar nicht, was da abgezogen werden kann. Gleiches gilt für die "Steuerplanung", sprich: Zukunft.

      Natürlich kosten StB etwas, aber meisten verdienen sie sich das quasi selber + Bonus für den Stpfl.

      In diesem Thread droht aber eindeutig die Gefahr, dass sich alle StB gegenseitig auf die Schulter klopfen und sich gegenseitig ihre absolute Unverzichtbarkeit zusichern ;)
      Avatar
      schrieb am 12.11.00 19:08:00
      Beitrag Nr. 27 ()
      @an Alle

      Ich hatte die Hoffnung schon aufgegeben, daß hier noch diskutiert wird und bin um so erfreuter über den regen Austausch in den letzten Tagen. Übrigens war ich nicht verschwunden, sondern habe das ganze aus der rheinischen Ferne beobachtet.

      Zur Klientel in einem `normalen` Steuerberater-Büro noch folgende Anmerkung: diese reicht vom einfachen Arbeiter, der tatsächlich nicht in der Anlage ist, in die Anlage N den Bruttolohn und die Fahrt zur Arbeitsstätte einzutragen (Lese- und Schreibprobleme - ja, auch das gibt`s in Deutschland!) über den Manager eines mittelständischen Betriebes bis zur `kleinen` GmbH mit 2,5 Mio. Umsatz.

      Warum geht z.B. der o.g. Manager zur Steuerberater: Antwort: vielleicht hat er ein behindertes Kind und will alle steuerlichen Vergünstigungen in Anspruch nehmen. Ist ja nicht mit dem Pauschbetrag nach § 33b EStG getan. Eventuell baut er ein Vermietobjekt und ist es leid, sich in aktuelle Abschreibungsvorschriften einzulesen?

      Übrigens, für viele vielleicht auch ganz interessant: ich berate einige Rechtsanwälte (Einzelkämpfer und Sozietäten) - warum wohl, wo doch sogar Anwälte zur Steuerberatung zugelassen und berechtigt sind? Ich habe auch schon Erklärungen für Politiker erstellt; vom Generalsekretär einer Partei über Bundestagsabgeordnete bis zu einem Bundestagspräsidenten a.D. Auch hier - warum wohl? Müßten die doch eigentlich selbst können, wo sie doch die Gesetze machen. Oder?

      Anderes kleines Beispiel: bei Mandantsübernahme festgestellt, daß der Gesamtbetrag der Einkünfte 1997 negativ ist. Das Finanzamt `vergißt` Verlustrücktrag nach § 10d. Weiß ein Laie, was er jetzt machen kann? Kann er optimierend rechnen?

      Noch eine, eventuell für viele überraschende Anmerkung: ich vertrete seit Jahren die Auffassung, daß jeder Schüler in der Schule lernen müßte, wie er eine einfache Steuererklärung erstellt. Aber da tut sich nichts.

      Vielen Dank für die positiven Ausführungen, CommanderBerlin.


      Grüße

      StRa
      Avatar
      schrieb am 12.11.00 21:10:02
      Beitrag Nr. 28 ()
      Hallo StRa und alle anderen,

      daß man in der Schule lernen müßte, wie man eine (einfache) Steuererklärung machen muß,
      wäre eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Aber unsere Schulen sind ja sowieso unter aller S..
      In vielerlei Hinsicht!
      (Wir könnten ja, wenn jemand möchte, in einem anderen Board darüber diskutieren!)

      Bei mir war es konkret so: Meine erste Steuererklärung machte meine Mutter (sie ist vom Fach).
      Bei der zweiten (ich wohne nun einige 100 km entfernt) habe ich prinzipiell nur alles von der
      Erklärung des Vorjahres abgeschrieben - nur eben die Beträge "angepaßt".

      Außerdem habe ich mich mit solch Büchern wie "Konz" (hähähähä), diversen Boards usw. fortgebildet,
      habe auch VHS-Seminare besucht. Irgendwann stößt man ja auch mal auf die "fiktive Quellensteuer"
      (ist übrigens meine Lieblingssteuer!!!). Und so wurde ich "mein eigener" Steuerexperte. Ich denke, daß
      ich ziemlich gut bescheid weiß, WAS MICH BETRIFFT!

      Für die Besteuerung von Stewardessen (damit waren wohl Auslandsflüge gemeint) oder die steuerliche
      Behandlung von behinderten Kindern brauche ich mich - Gott sei Dank - nicht zu interessieren.

      Ich weiß aber, wie man von den 25 % abgezogenen NL-Quellensteuern die 10 % zuviel gezahlten
      aus NL wiederbekommt.(Wußte nicht mal mein Banker - und der Typ vom FA schaute auch ganz
      dämlich drein, als ich mir die "Wohnsitzbestätigung" holen wollte!!!). Aber ich bin jetzt sowieso bei
      zwei Direktbanken. Warum 2?

      Ich kaufe 100 Aktien für 10.000 Euro. Die Aktien fallen. Ich kaufe nochmal 100 St. für jetzt 8.000 Euro dazu.
      Wenn ich nun innerhalb Jahresfrist 100 St. verkaufe und dabei 9.600 Euro erlöse, habe ich bei ein und
      demselben Depot einen steuerpflichtigen Gewinn von 600 Euro (nach Durchschnittspreis). Wenn ich aber
      nun den 2. Kauf in ein anderes Depot getätigt habe, so verkaufe ich natürlich aus dem Depot, in dem die
      Aktien zu 10.000 Euro gekauft wurden. Effekt: 400 Euro Spekuverlust, den ich mit anderen Gewinnen
      gegenrechnen kann.

      (Also, ein bischen Ahnung von der Materie habe ich schon, gell?)

      Gruss kroko
      Avatar
      schrieb am 16.11.00 09:49:32
      Beitrag Nr. 29 ()
      Die Steuerberater sind gut für die Sachen die man selber machen kann. Aber bei komplizierte bekommt man auch eine Antwort. Dabei wird einem das Gefühl vermittelt das er den Durchblick hat.
      Zudem haben Steuerberater ein Problem wenn die Mandanten keine allgeinen Kenntnisse über das Steuerwesen haben.

      Ich möchte mal eine Testfrage an die Steuerberater am Board stellen um zu sehen wie gut und vollständig Sie beraten können.

      Wie ist die Steuerliche Behandlung von Eurex Optionen? Eine ausführliche und vollständige Darstellung des Falles bereitet manchen Steuerberatern mühe.

      Mal sehen wie die Antworten lauten.
      Avatar
      schrieb am 16.11.00 10:01:01
      Beitrag Nr. 30 ()
      meine Ausführungen stimmen natürlich mit dem überein was StRa geschrieben hat. Steuerberater braucht jemand der Ahnung vom Steuerwesen hat aber keine Lust dies zu machen.Zumal die Unsicherheit vorhanden ist, ob im Detail tatsächlich alles in vollem Umfang berücksichtigt wurde. Jemand der keine Ahnung von Steuern hat braucht auch keinen steuerberater( er braucht einen Kurs in das Steuerwesen)macht einem Steuerberater auch einiges zu schaffen. Wenn der Mandant nicht weiss was eine Abschreibung ist oder den Unterschied zwischen Freigrenze und Freibetrag. Noch schwieriger wird es bei komplexeren Steuerlichen konstruktionen.
      Avatar
      schrieb am 16.11.00 11:30:12
      Beitrag Nr. 31 ()
      Nur ein toter Steuerfuzzi, ist ein guter Steuerfuzzi! :laugh:

      ..... und bitte die WO-Board-Richtlinien beachten:

      3. Beleidigungen, sexuelle Anspielungen gegenüber Frauen etc. sind zu unterlassen. :D
      Avatar
      schrieb am 16.11.00 14:28:11
      Beitrag Nr. 32 ()
      ...Bin kein Steuerfuzzi, deshalb auch keine Antwort auf die EUREX-Frage. Möchte aber auf ein Problem aufmerksam machen.

      Stellen wir uns einen Berufsmusiker vor, der keine Ahnung von Steuerrecht hat (deshalb auch zum Steuerberater
      geht). Nun kauft sich dieser Musiker eine neue Geige oder ein neues Cello für 20.000 DM. Da er keine Ahnung
      von Steuerrecht hat, kommt er wohl nicht auf die Idee, die Rechnung - und die Versicherungsrechnungen dem
      Steuerberater vorzulegen!? Folge: Der Musiker verschenkt - trotz Steuerberater - Geld. Ähnlich ist es mit dem "Arbeitszimmer..."

      Also muß man ja doch Ahnung von Steuerrecht haben, trotz Steuerberater, oder?

      Gruss kroko
      Avatar
      schrieb am 16.11.00 15:51:44
      Beitrag Nr. 33 ()
      @kroko: sorry, aber wenn ICH Berufsmusiker bin und MEIN Steuerberater mich NICHT nach dem Kauf MEINER Instrumente fragt, ist das schon grob fahrlässig von dem Steuerberater.

      Ich halte absolut NICHTS von Steuerberater, die ICH auf alles hinweisen muss. Aber ich habe bisher auch nur diese Art von Steuerberater kennengelernt.

      Ich gehe nur zum Steuerberater, damit DER mir meinen Schriftwechsel und vor allen Dingen, die Termin einhält.

      Ansonsten bräuchte ICH keinen Steuerberater.
      Avatar
      schrieb am 16.11.00 22:06:37
      Beitrag Nr. 34 ()
      @ rentnergarde

      Ich bin (studierter) Musiker und Musiklehrer. Während meines Studiums kaufte ich mir ein neues Instrument. (Nach Absprache mit meinem Dozenten). Glaubst Du, da wird einem gesagt, man solle den Kaufbeleg auf-
      bewahren, wegen Absetzbarkeit und ggf. Versicherung?

      Die Profs haben doch alle von Praxis keine Ahnung! Wenn mir meine Mutter nicht gesagt hätte: "Bewahre den Beleg auf", hätte ich bis heute Tausende an Steuern verschenkt! (Sie bewahrte sogar die Kaufbelege von
      den Instrumenten auf, die ich als Jugendlicher geschenkt bekam...- diese werden jetzt mit 25 Jahren Nutzungs-
      dauer abgesetzt.)

      Fragt man junge, frischgebackene Absolventen, die sich alle ein neues Instrument zulegten, ob sie das denn von der Steuer absetzen...."Äh, nee, die Steuer macht ein Bekannter"...."Wieso?... absetzen?"...."Nee, aber ich
      bekomme sowieso jedes Jahr was raus":.."Ich hab` da kein Beleg mehr..."

      Was nützt da noch ein Steuerberater, und sei er noch so gut!

      Aber jetzt kommen wir ja vom Hundertsten ins Tausendste. Das Problem liegt v. a. daran, daß in den Ausbildungs-
      stellen keinerlei Wert auf Praxisnähe gelegt wird! Es geht ja nicht nur um "Steuern", sondern - speziell bei
      Musikern/Musiklehrern auch um spezielle Versicherungsbesonderheiten:

      (Gehört jetzt eigentlich nicht mehr hierhin!): Musiker sind in der Regel gleichzeitig angestellt und freiberuflich tätig. Wie sieht es aus, wenn man als Angestellter Musiklehrer 2000 DM brutto verdient und als Selbständiger
      nebenher noch 3000 DM? Fallen die Sozialversicherungs-Beiträge dann nur vom "Gehalt" an, oder vom
      Gesamteinkommen?

      Wer haftet, wenn in meinem Musikunterricht Schüler A dem Schüler B das Instrument kaputt macht? Schüler A hat keine Privathaftpflicht!

      a) im Privatunterricht
      b) im Musikschulunterricht
      c) bei Unterricht auf Vereinsebene

      Solche Fragen ließen sich endlos fortsetzen. Und KEINER WEISS BESCHEID !!!!!

      Da liegt doch der Hase begraben - unser gesamtes Bildungssystem taugt nicht in die Wurst!

      Gute Nacht
      kroko
      Avatar
      schrieb am 16.11.00 22:06:37
      Beitrag Nr. 35 ()
      @ rentnergarde

      Ich bin (studierter) Musiker und Musiklehrer. Während meines Studiums kaufte ich mir ein neues Instrument. (Nach Absprache mit meinem Dozenten). Glaubst Du, da wird einem gesagt, man solle den Kaufbeleg auf-
      bewahren, wegen Absetzbarkeit und ggf. Versicherung?

      Die Profs haben doch alle von Praxis keine Ahnung! Wenn mir meine Mutter nicht gesagt hätte: "Bewahre den Beleg auf", hätte ich bis heute Tausende an Steuern verschenkt! (Sie bewahrte sogar die Kaufbelege von
      den Instrumenten auf, die ich als Jugendlicher geschenkt bekam...- diese werden jetzt mit 25 Jahren Nutzungs-
      dauer abgesetzt.)

      Fragt man junge, frischgebackene Absolventen, die sich alle ein neues Instrument zulegten, ob sie das denn von der Steuer absetzen...."Äh, nee, die Steuer macht ein Bekannter"...."Wieso?... absetzen?"...."Nee, aber ich
      bekomme sowieso jedes Jahr was raus":.."Ich hab` da kein Beleg mehr..."

      Was nützt da noch ein Steuerberater, und sei er noch so gut!

      Aber jetzt kommen wir ja vom Hundertsten ins Tausendste. Das Problem liegt v. a. daran, daß in den Ausbildungs-
      stellen keinerlei Wert auf Praxisnähe gelegt wird! Es geht ja nicht nur um "Steuern", sondern - speziell bei
      Musikern/Musiklehrern auch um spezielle Versicherungsbesonderheiten:

      (Gehört jetzt eigentlich nicht mehr hierhin!): Musiker sind in der Regel gleichzeitig angestellt und freiberuflich tätig. Wie sieht es aus, wenn man als Angestellter Musiklehrer 2000 DM brutto verdient und als Selbständiger
      nebenher noch 3000 DM? Fallen die Sozialversicherungs-Beiträge dann nur vom "Gehalt" an, oder vom
      Gesamteinkommen?

      Wer haftet, wenn in meinem Musikunterricht Schüler A dem Schüler B das Instrument kaputt macht? Schüler A hat keine Privathaftpflicht!

      a) im Privatunterricht
      b) im Musikschulunterricht
      c) bei Unterricht auf Vereinsebene

      Solche Fragen ließen sich endlos fortsetzen. Und KEINER WEISS BESCHEID !!!!!

      Da liegt doch der Hase begraben - unser gesamtes Bildungssystem taugt nicht in die Wurst!

      Gute Nacht
      kroko
      Avatar
      schrieb am 16.11.00 22:06:37
      Beitrag Nr. 36 ()
      @ rentnergarde

      Ich bin (studierter) Musiker und Musiklehrer. Während meines Studiums kaufte ich mir ein neues Instrument. (Nach Absprache mit meinem Dozenten). Glaubst Du, da wird einem gesagt, man solle den Kaufbeleg auf-
      bewahren, wegen Absetzbarkeit und ggf. Versicherung?

      Die Profs haben doch alle von Praxis keine Ahnung! Wenn mir meine Mutter nicht gesagt hätte: "Bewahre den Beleg auf", hätte ich bis heute Tausende an Steuern verschenkt! (Sie bewahrte sogar die Kaufbelege von
      den Instrumenten auf, die ich als Jugendlicher geschenkt bekam...- diese werden jetzt mit 25 Jahren Nutzungs-
      dauer abgesetzt.)

      Fragt man junge, frischgebackene Absolventen, die sich alle ein neues Instrument zulegten, ob sie das denn von der Steuer absetzen...."Äh, nee, die Steuer macht ein Bekannter"...."Wieso?... absetzen?"...."Nee, aber ich
      bekomme sowieso jedes Jahr was raus":.."Ich hab` da kein Beleg mehr..."

      Was nützt da noch ein Steuerberater, und sei er noch so gut!

      Aber jetzt kommen wir ja vom Hundertsten ins Tausendste. Das Problem liegt v. a. daran, daß in den Ausbildungs-
      stellen keinerlei Wert auf Praxisnähe gelegt wird! Es geht ja nicht nur um "Steuern", sondern - speziell bei
      Musikern/Musiklehrern auch um spezielle Versicherungsbesonderheiten:

      (Gehört jetzt eigentlich nicht mehr hierhin!): Musiker sind in der Regel gleichzeitig angestellt und freiberuflich tätig. Wie sieht es aus, wenn man als Angestellter Musiklehrer 2000 DM brutto verdient und als Selbständiger
      nebenher noch 3000 DM? Fallen die Sozialversicherungs-Beiträge dann nur vom "Gehalt" an, oder vom
      Gesamteinkommen?

      Wer haftet, wenn in meinem Musikunterricht Schüler A dem Schüler B das Instrument kaputt macht? Schüler A hat keine Privathaftpflicht!

      a) im Privatunterricht
      b) im Musikschulunterricht
      c) bei Unterricht auf Vereinsebene

      Solche Fragen ließen sich endlos fortsetzen. Und KEINER WEISS BESCHEID !!!!!

      Da liegt doch der Hase begraben - unser gesamtes Bildungssystem taugt nicht in die Wurst!

      Gute Nacht
      kroko
      Avatar
      schrieb am 16.11.00 22:06:37
      Beitrag Nr. 37 ()
      @ rentnergarde

      Ich bin (studierter) Musiker und Musiklehrer. Während meines Studiums kaufte ich mir ein neues Instrument. (Nach Absprache mit meinem Dozenten). Glaubst Du, da wird einem gesagt, man solle den Kaufbeleg auf-
      bewahren, wegen Absetzbarkeit und ggf. Versicherung?

      Die Profs haben doch alle von Praxis keine Ahnung! Wenn mir meine Mutter nicht gesagt hätte: "Bewahre den Beleg auf", hätte ich bis heute Tausende an Steuern verschenkt! (Sie bewahrte sogar die Kaufbelege von
      den Instrumenten auf, die ich als Jugendlicher geschenkt bekam...- diese werden jetzt mit 25 Jahren Nutzungs-
      dauer abgesetzt.)

      Fragt man junge, frischgebackene Absolventen, die sich alle ein neues Instrument zulegten, ob sie das denn von der Steuer absetzen...."Äh, nee, die Steuer macht ein Bekannter"...."Wieso?... absetzen?"...."Nee, aber ich
      bekomme sowieso jedes Jahr was raus":.."Ich hab` da kein Beleg mehr..."

      Was nützt da noch ein Steuerberater, und sei er noch so gut!

      Aber jetzt kommen wir ja vom Hundertsten ins Tausendste. Das Problem liegt v. a. daran, daß in den Ausbildungs-
      stellen keinerlei Wert auf Praxisnähe gelegt wird! Es geht ja nicht nur um "Steuern", sondern - speziell bei
      Musikern/Musiklehrern auch um spezielle Versicherungsbesonderheiten:

      (Gehört jetzt eigentlich nicht mehr hierhin!): Musiker sind in der Regel gleichzeitig angestellt und freiberuflich tätig. Wie sieht es aus, wenn man als Angestellter Musiklehrer 2000 DM brutto verdient und als Selbständiger
      nebenher noch 3000 DM? Fallen die Sozialversicherungs-Beiträge dann nur vom "Gehalt" an, oder vom
      Gesamteinkommen?

      Wer haftet, wenn in meinem Musikunterricht Schüler A dem Schüler B das Instrument kaputt macht? Schüler A hat keine Privathaftpflicht!

      a) im Privatunterricht
      b) im Musikschulunterricht
      c) bei Unterricht auf Vereinsebene

      Solche Fragen ließen sich endlos fortsetzen. Und KEINER WEISS BESCHEID !!!!!

      Da liegt doch der Hase begraben - unser gesamtes Bildungssystem taugt nicht in die Wurst!

      Gute Nacht
      kroko
      Avatar
      schrieb am 17.11.00 00:02:11
      Beitrag Nr. 38 ()
      @karbigac
      Das Eurex-Beispiel hast du wohl gebracht, weil es in einem Schreiben vom BMF drin steht,
      wenn ich mich noch recht entsinnen kann, oder nicht? Müsste 1999 gewesen sein. Da steht
      übrigens auch die Lösung dabei.

      MfG

      Steueragent
      Avatar
      schrieb am 17.11.00 00:21:50
      Beitrag Nr. 39 ()
      @Krokodil1: sorry, aber ich breche die Diskussion hier ab.
      Es ging hier um einen Steuerberater und nicht um Deinen Dozenten oder Deine Mutter.
      Es ging auch nicht um Dein Studium oder das Studium anderer.
      Ich sehe also keinen weiteren Sinn in der Fortführung.

      By
      Avatar
      schrieb am 17.11.00 09:25:49
      Beitrag Nr. 40 ()
      @ rentnergarde

      Ich wollte auch nur mal meinen Ärger loswerden, über unser Bildungssystem. Entschuldigung!

      Gruss kroko
      Avatar
      schrieb am 17.11.00 14:52:36
      Beitrag Nr. 41 ()
      @Steueragent

      Genau es gibt ein BMF Schreiben was sehr umstritten ist. Ein guter Steuerberater müßte sagen" Es ist zu versteuern weil es ein Schreiben von BMF gibt aber diese vermutlich keinen Bestand vor dem FG haben würde." Der Mandant sollte sich auf eine Klage vorbereiten. Eventuell sollte er Gerichtsurteile diesbezüglich sich anschauen.

      Fazit: Steuerliche Behandlung ist unklar! Was hilft mir der Steuerberater wenn er mir keine Rechtssicherheit bei der steuerlichen Behandlung von meinen Geschäften geben kann.
      Avatar
      schrieb am 17.11.00 16:54:04
      Beitrag Nr. 42 ()
      @karbigac

      Du willst Rechtssicherheit? Vermutlich ist dir bekannt, daß es so etwas ganz selbstverständlich gar nicht geben kann. Und mal ehrlich, wenn ich einen Mandanten bezüglich seines Problems auf die Lösung durch ein (negatives) BMF-Schreiben hinweise und gleichzeitig sage, wir klagen die gegenteilige Rechtsansicht durch, ist er dann auf der sicheren Seite? Oder wird er mir gar Gebührenschneiderei vorwerfen, nach dem Motto: 1. Gebühren für die Auskunft (oder Steuererklärung) und 2. anschließend für das Gerichtsverfahren.

      Bekanntlich sind alle Leute auf hoher See und vor Gericht in Gottes Hand. Wer kann, auch als Steuerberater, den Ausgang eines gerichtlichen Verfahrens garantieren? Frage bitte mal einen Rechtsanwalt zu definitivem Gerichtsentscheid. Du wirst keine andere Antwort erhalten.

      Gruß

      StRa
      Avatar
      schrieb am 21.11.00 10:01:05
      Beitrag Nr. 43 ()
      Bei guten Anwälten gibt es schon etwas mehr Information.
      z.B " Wenn nichts völlig Unerwartetes dazwischenkommt, müßten Sie den Prozeß gewinnen" oder " Es gibt zwar Chancen aber Sie werden den Prozeß wahrscheilich verlieren" bis zu " Sie haben nur dann eine Chance zu gewinnen wenn dem Gegner ein Verfahrensfehler unterläuft"

      Zwar ist das auch keine Rechtssicherheit aber der Mandant weiß zumindest worauf er sich einläßt. Zu dem es seine Entscheidung ist ob Klage eingereicht wird oder nicht.

      StRa grundsätzlich hast du Recht , daß es nicht möglich ist den Ausgang eines Prozesses zu schätzen. Aber es wäre auf jedenfall besser mehr informationen zu haben insbesondere ähnliche Fälle die vor Gericht entschieden worden sind.

      Es kann passieren, daß mann in der ersten Instanz verliert aber in der zweiten Gewinnt. Dazu sollte mann bestens gerüstet sein.

      Gruß
      Karbigac
      Avatar
      schrieb am 07.12.00 19:28:29
      Beitrag Nr. 44 ()
      @karbigac
      Selbstverständlich teile ich meinen Mandanten im konkreten Fall meine persönliche Einschätzung bzw. Meinung mit, z.B. da ist etwas anhängig vor dem BFH, was meiner Meinung nach aber nicht zu Erfolg führt.

      Aber auch das ist natürlich so eine Sache! Wer hätte mit den weitreichenden Änderungen bezüglich Kinder des BVG gerechnet? Sind wir doch mal ehrlich. Ich habe dem kaum Chancen gegeben. Immerhin bin ich insoweit bestätigt worden, daß der BMF die BVG-Entscheidung so umgesetzt hat, daß für einen normalen Steuerpflichtigen nichts mehr bei rum kam. Ist das auch kein Trost.

      Gruß

      StRa


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