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    Spekulationsgewinne - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 20.09.00 20:52:12 von
    neuester Beitrag 21.09.00 18:19:31 von
    Beiträge: 7
    ID: 248.467
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      Avatar
      schrieb am 20.09.00 20:52:12
      Beitrag Nr. 1 ()
      Könnt Ihr mir sagen, wie man sich bei Gewinnen in 5-stelliger Höhe steuerlich verhalten soll ???
      Danke
      Avatar
      schrieb am 20.09.00 21:39:07
      Beitrag Nr. 2 ()
      Interessante Frage. Was meinst Du mit `steuerlich verhalten` ?? Jeder Spekugewinn ab DM 1000 ist leider zu versteuern. Kann ja wohl nur heissen `soll ich die 10000 angeben oder nicht ?`.
      Im ernst : Kommt doch auf Dein sonstiges Einkommen an. Wenn Du im Jahr unter 13500 DM verdient hast (Spekugewinne, jobben , alle Einkuenfte eben) bist Du steuerfrei. Ansonsten werden die Mehreinkuenfte durch Spekulationsgewinnen mit Deinem persoenlichen Steuersatz versteuert. Das kann schnell bedeuten, dass von den 10000 nur noch 5000 DM uebrig bleiben :-(.
      Avatar
      schrieb am 20.09.00 22:01:42
      !
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      Avatar
      schrieb am 20.09.00 22:03:55
      Beitrag Nr. 4 ()
      @ anxy : Genau das ! Danach wird die Einkommenssteuer dann neu berechnet .
      Avatar
      schrieb am 21.09.00 06:49:42
      Beitrag Nr. 5 ()
      @anxy

      DIe antworten sind im Prinzip richtig. Ich habe noch einige Fragen:

      1) Weiß Dein FA das DU mit Aktien handelst ?
      2) Hast Du denn keinen guten Steuerberater, der dir einige Schlupflöcher zeigen kann ?

      Wenn DU willst schrieb mir eine Post und ich kann dir den Weg zeigen, wie du das FA umgehen kannst.

      Gruß AMIE73

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      Avatar
      schrieb am 21.09.00 09:48:56
      Beitrag Nr. 6 ()
      Wenn Ihr Eure Spekulationsgwinne nicht angeben wollt oder der Meinung seit, dass die Finanzämter nicht von Euren Aktien wissen, denkt bitte daran, dass es bei Eurem Broker jederzeit eine Prüfung geben kann. Eine Routinekontrolle, ob unter Eurem Namen Spekulationsgewinne angegeben wurden, ist dann möglich.
      An anxy: Du kannst Deine Steuerschuld auch noch durch Anrechnung von Werbungskosten mindern, welche im Zusammenhang mit dem Spekugewinn stehen . Als da wären: Kosten für Börseninformationssysteme, Zeitschriften, Bücher, Fahrten zu HV, Onlinekosten, evtl. Kreditzinsen.....

      Gruß Lumbardy
      Avatar
      schrieb am 21.09.00 18:19:31
      Beitrag Nr. 7 ()
      Liebe Amie,

      es kommt demnächst, daß das Finanzamt bei der Bank nachfragen kann

      ob Speku-Gewinne oder Sonstiges vorhanden ist. Wenn du die Gewinne

      nicht angegeben hat spricht man von Steuerhinterziehung ! Das

      Finanzamt kann den 10 Jahre zurückgehen.


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