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    Wie werden Spekulationsgewinne versteuert? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 23.09.00 22:44:55 von
    neuester Beitrag 24.09.00 18:46:21 von
    Beiträge: 10
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      Avatar
      schrieb am 23.09.00 22:44:55
      Beitrag Nr. 1 ()
      In meinem Bekanntschaftskreis sind wir uns nie einig, wie Spekulationsgewinne versteuert werden.
      Klar ist, bis 999,99 DM sind Spekulatonsgewinne pro Jahr steuerfrei. Spekulationsgewinne können
      gegen -verluste verrechnet werden.
      Ab 1.000 DM sollen Spelulationsgewinne aus dem Handel mit Wertpapieren in der Steuererklärung
      angegeben werden. Meiner Meinung nach werden diese dann zum jeweiligen Jahreseinkommen
      hinzuaddiert und mit dem persönlichen Steuersatz versteuert. Stimmt das?
      Oder gibt es eine andere generelle Regelung (Steuersatz 50%???)

      Bitte gebt bei Antwort nach Möglichkeit auch die Stelle im Gesetz an, wo ich den
      Sachverhalt nachlesen kann. Danke.
      Avatar
      schrieb am 23.09.00 23:02:06
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hallo Mouse2000, Deine Meinung ist richtig; die Gewinne werden aufaddiert! Du schreibst: Spekulationsgewinne können gegen -verluste verrechnet werden. Das ist nicht ganz richtig, denn das gilt nur für solche Verluste und Gewinne, deren Aktien man noch nicht länger als ein Jahr gehalten hat. Nach dieser Frist sind Gewinne steuerfrei, aber man bleibt auch auf seinen Verlusten sitzen.Gruß SR
      Avatar
      schrieb am 24.09.00 00:16:51
      Beitrag Nr. 3 ()
      Die gesetzliche Fundstelle ist der § 23 Einkommensteuergesetz. Dort findest du aber nur die Grundlagen dazu. Da dieser Paragraph jedoch für sämtlichen privaten steuerpflichtigen Veräußerungsgeschäfte gilt, und der Sachverhalt bei Aktien nicht ganz so einfach ist, geht die genaue Berechnungsmethode auf ein BFH Urteil zurück. Fundstelle weiß ich nicht so genau, war aber aus 1999 oder sogar 2000
      Avatar
      schrieb am 24.09.00 02:27:36
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hey,

      diese Frage in einem Einsteigerdepot finde ich schon recht seltsam. Beim Börseneinstieg sollte die Spekulation doch eher erst zu
      den Schritten nach ein paar "gemachten Erfahrungen" gehören. Wenn man sich ernsthaft mit Investments in Aktien oder Aktien-
      fonds beschäftigt, ist die mit dieser Frage verbundene Zockerei eher schädlich. Also für alle Einsteiger: Nicht gleich versuchen, mit
      den "richtigen" Aktien hohe Gewinne zu erzielen, in der Regel geht das in die Hose und ihr verliert die Lust! Dieses und andere
      Boards sind voll mit totsicheren TIPPS! Wenn alle Tippgeber diese nur für sich behalten und danach handeln würden, wären die
      steinreich und würden uns alle von irgendwelchen Stränden aus nur noch belächeln, NUR IST ES NICHT SO.

      Zum Kern der hier diskutierten Frage: Ein Blick ins Board "Recht und Steuern" reicht, um alle Deine Fragen zu beantworten!
      Avatar
      schrieb am 24.09.00 13:18:07
      Beitrag Nr. 5 ()
      @ Mouse2000

      Deine erste Idee war Richtig. Kurzfristige Spekulationsgewinne & -verluste (< 1 Jahr) werden miteinander verrechnet. Wenn dieser Betrag über einschl. 1000 DM liegt, wird dieser Betrag auf dein Einkommen addiert und dann mit deinem Progressionssteuersatz (also mit dem Steuersatz, mit dem auch dein Einkommen besteuert wird) besteuert.

      Allerdings gibt es den Progressionsvorbehalt. Es kann nämlich sein, dass sich dein Steuersatz durch deine Investments erhöht, wenn du über die Einkommensgrenze zur nächsthöheren Gruppe gerätst.

      Falls du mehrere Aktien eines Unternehmens zu verschiedenen Zeitpunkten gekauft hast, geht das Finanzamt meines Wissens nach davon aus, dass die zuerst gekauften Aktien auch zuerst wieder verkauft werden (hier bin ich mir aber nicht 100%-ig sicher).


      @ hofemer

      Mein Gott, so wichtig ist es doch auch nicht, in welches Board Mouse2000 seine Frage stellt, oder?

      M.E.C.Z.

      PS: Dies ist nur ein grober Überblick, den ich nicht recherchiert habe. Es reicht um deinem Bekanntenkreis einen Einblick zu verschaffen, wegen der steuerlichen Details solltest du dich aber an deinen Steuerberater wenden.

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      schrieb am 24.09.00 13:42:00
      Beitrag Nr. 6 ()
      @Mouse2000

      noch ein kleiner Hinweis: Wenn mehr als 1000 DM Spekulationsgewinn nach Verrechnen mit den realisierten Verlusten (wobei beides innerhalb von einem Jahr realisiert sein muß) übrigbleiben muß der gesamte Betrag versteuert werden, nicht nur das was die 1000 DM übersteigt. Dieser Betrag ist eine Freigrenze und kein Freibetrag, wie bei den Zins- und Dividendenerträgen.

      Ab 2001 wird dann das Halbeinkünfteverfahren angewendet, so daß nur der halbe Spekulationsgewinn versteuert wird. Deshalb, wenn man nicht wirklich Kurzzeittrading macht, aber meint, daß der Gewinn vor Ablauf der Jahresfrist realisiert werden soll, so sollte man versuchen bis zu 2.1.2001 mit dem Verkauf zu warten, weil dann weniger Steuern anfallen.

      Außerdem: innerhalb der Jahresfrist realisierte Verluste können rück- und vorgetragen werden, also mit Spekulationsgewinnen aus dem Vorjahr verrechnet werden oder bei kommenden Steuererklärungen berücksichtigt werden. Wichtig ist nur, ALLE innerhalb der Jahresfrist realisierten Verluste bei der Steuer angeben. Die können bis zum Lebensende abgearbeitet werden.
      Avatar
      schrieb am 24.09.00 13:48:42
      Beitrag Nr. 7 ()
      P.S. Das rückwärtige Verrechnen von Verlusten mit Spekugewinnen kann in 2001 interessant werden, wenn in 2000 Spekusteuer angefallen ist. Wegen des ab 2001 geltenden Halbeinkünfteverfahrens wirken sich die Verluste ab 2001 ja effektiv auch nur halb so stark auf die Steuer aus wie in 2000. Die nachträgliche Erstattung für 2000 oder früher ist deshalb größer als der Effekt für 2001 oder später.
      Avatar
      schrieb am 24.09.00 14:46:47
      Beitrag Nr. 8 ()
      @ ondine

      :cool: WOW!


      Das wusste ich ja noch garnicht (weder das mit dem vor und zurücktragen, noch das mit dem Halbeinkünfteverfahren).

      Könntest du mir sagen, wo ich das nachlesen kann? Am liebsten wär mir natürlich ne URL, aber Fachliteratur würde auch schon reichen.

      Danke :)

      M.E.C.Z.
      Avatar
      schrieb am 24.09.00 17:09:33
      Beitrag Nr. 9 ()
      @MECZ,

      freut mich, dass ich dir helfen konnte. Auf dem WEB weiss ich nichts. Das ist mir i.A. zu lästig, dieses ewige Gesuche. Aber ich war in einem kleinen Taschenbuch fündig:

      Wolfgang Ludwig, Steuern sparen durch Geldanlagen, Falken Taschenbuch, ISBN 3-635-60598-0, 14.80 DM

      Und schön bei der Steuer angeben, dann ist es auch nicht so teuer.

      Mit dem Vor- und dem Rücktragen war mir auch neu. Nun realisiert es sich (die Verluste) doch auch viel leichter. Ich kann sie ja auch später noch verrechnen, denn ich hab erst dieses Jahr angefangen, meiner Bank nicht mehr alles zu gönnen.

      Da stand doch einiges Interessantes drin. Auch was dort bezüglich der Rechtsprechung steht, wenn nach und nach eine Position aufgebaut wird. Bei späterem Teilverkauf wird mittlerweilen davon ausgegangen, dass die Papiere, die zuerst gekauft auch zuerst verkauft werden. Das ist wichtig für Spekufrist, -gewinn und -steuern. Dort gab es widersprüchliche Auffassung.

      Die 14.80*(1 - dein Spitzensteuersatz) DM lohnen sich bestimmt.
      Viel Spaß bei der Lektüre

      Ondine
      Avatar
      schrieb am 24.09.00 18:46:21
      Beitrag Nr. 10 ()
      @ Ondine

      :cool: Danke.

      M.E.C.Z.


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