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    Besteuerung von Erträgen bei ausl. Fonds - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 25.09.00 00:02:40 von
    neuester Beitrag 28.09.00 16:15:36 von
    Beiträge: 2
    ID: 251.622
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      schrieb am 25.09.00 00:02:40
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo.

      Ich habe Schwierigkeiten verlässliche Informationen über die Besteuerung von Erträgen ausl. Aktienfonds zu bekommen. Wäre toll wenn mir hier jemand weiter helfen könnte, ich bin auf dem Gebiet des Steuerrechts noch sehr unerfahren.

      Nehmen wir als Beispiel an, ich würde Anteile an einem in Deutschland registrierten ausländischen Fonds (z.B. Domizil Luxemburg) halten, welcher in Aktien in der ganzen Welt investiert. Die Dividendenerträge dieser Aktien unterliegen nun der Quellensteuer in den jeweiligen Ländern. Wenn man Einzelaktien hält kann man diese Quellensteuern mittels Steuerbescheinigung bei der Einkommensteuererklärung (teilweise) anrechnen. Wie sieht das nun bei meinem ausl. Fonds aus ?

      In der Steuerinfo 2000 der DIT steht zum Beispiel, dass die ausl. KAG diese Quellensteuern nicht vergüten kann und man auch keinen Anspruch auf Anrechnung auf die Steuerschuld bekommt.
      Demnach wären also die ausl. Quellensteuern vollständig verloren und man müsste den Rest der Ausschüttung (oder Thesaurierung) nochmals vollständig versteuern, oder verstehe ich da etwas falsch ? Schliesslich wäre das ja ein enormer Nachteil ausl. Fonds.

      In der Zeitschrift Börse Online ist dagegen zu lesen, dass die Erträge der registrierten ausl. Fonds genauso behandelt werden wie die inländischer Fonds. Ist da nicht ein Widerspruch ?

      Zudem habe ich gehört, dass bei Inkrafttreten des Halbeinkünfteverfahrens die Dividendenerträge ausl. Fonds weiterhin VOLL versteuert werden sollen, stimmt das ?

      Bin dankbar für jede Hilfe.

      Gruss
      Sutur
      Avatar
      schrieb am 28.09.00 16:15:36
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hallo Sutur!

      Wenn Du einen ausländischen Fonds hast, der weltweit in mehreren Ländern in Aktien investiert, so muß dieser Fonds zunächst selbst in jedem dieser Länder entsprechende Quellensteuern auf die dort erzielten Erträge entrichten. Diese Quellensteuern kannst Du Dir nicht anrechnen lassen, denn auch für den Fonds sind sie definitiv verausgabt, wenn der Fonds sie nicht in seinem Ansässigkeitsstaat über ein DBA oder die dort geltenden Steuergesetze irgendwie geltend machen kann. Es ist also oft tatsächlich ein steuerlicher Nachteil einen ausländischen Fonds zu besitzen.
      Hast Du z.B. einen US-Fonds, der in deutsche Aktien investiert, so kann dieser Fonds Dir kein KSt-Guthaben anrechnen oder auszahlen, da er selbst auch keine Möglichkeit einer deutschen KSt-Anrechnung hat. Ein deutscher Fonds hingegen kann dies (bis 2002) tun.

      Ausländische Fonds können Dir nur in den Fällen, in denen sie selbst in ihrem Ansässigkeitsstaat zu einer Quellensteuer herangezogen werden, diese Steuer zurechnen und Du kannst sie bis zur Höhe der entsprechenden deutschen Steuer geltend machen.

      Es ist ansonsten richtig, daß die Erträge ausländischer Fonds, die ihren Nachweispflichten nachkommen, in der Regel wie inländische besteuert werden. Nur sind bei ausländischen Fonds die Erträge oft schon um Quellensteuern anderer Staaten gemindert.

      Beispiel (mit angenommenen Werten):

      Luxemburger Fonds hat japanische Aktien und erzielt in Japan Dividenden in Höhe von 100. Abzügl. japanische Quellensteuer 20 %, die in Luxemburg nicht anrechenbar ist = 80. Angenommen die Luxemburger Quellensteuer für Fonds wäre 10 % von 80 = 8.
      Du bekommst 72 ausgezahlt, anrechenbare ausländische Steuern: 8.

      Noch zu beachten: Freistellungsaufträge haben keine Wirkung bei ausländischen Steuern jeglicher Art. Alles über Anlage KSO/AUS abrechnen!

      Das Halbeinkünfteverfahren gilt nicht für ausländische Fonds (vgl. §§ 17 und 18 AuslInvestmG-n.F.)


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