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    Spekulationsgewinne - Einkommenssteuererklärung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 27.09.00 23:13:59 von
    neuester Beitrag 06.10.00 10:26:37 von
    Beiträge: 13
    ID: 254.820
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      Avatar
      schrieb am 27.09.00 23:13:59
      Beitrag Nr. 1 ()
      Mich erwartet nach längerer Zeit Ende diesen Jahres eine Einkommenssteuererklärung, die ich ohne Steuerberater anfertigen möchte. Dazu habe ich einige Fragen. Vielleicht hat jemand von Euch einen Rat.
      1. Mache ich zwei Aufstellungen Geschäfte mit Gewinn und Geschäfte mit Verlust? Etwas kompliziert, da die Anzahl der jeweiligen OS bei Kauf u. Verkauf oft unterschiedlich waren?
      Problematisch auch, daß vom Konto private Überweisungen, Abbuchungen erfolgt sind.

      2. Nach einem Mega-Gewinn folgten Verluste, Gewinne. Gibt es bei den anrechenbaren Verlusten eine jährlich absetzbare Höchstgrenze (habe gehört 100.000?)? Konkret Ausgangsposition wieder erreicht, können dennoch noch Steuern anfallen, da der erste Gewinn sehr hoch war?

      3. Hat man eine Strafe seitens des Finanzamtes zu erwarten, wenn für das vergangene Jahr keine Steuererklärung abgegeben wurde, die Spekulationsgewinne als einziges Einkommen unter der ca. 13.000,- - Freibetragsgrenze lagen? Selbstanzeige?
      Und wieviel Jahre müssen Bankbelege aufbewahrt werden?
      Bin über jede Antwort dankbar.
      Avatar
      schrieb am 27.09.00 23:30:05
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hallo Optimistin,
      nach meiner Ansicht sieht das so aus:
      (bin kein Steuerfachmann!!)
      1.
      Das Finanzamt liebt transparente, logisch aufgebaute und einfache Aufstellungen. Also Gewinne und Verluste aufzuführen macht so gesehen Sinn. Aber, wie sagt Papa Konz "gehe nie zu deinem Fürst ... Frei interpretiert heisst das "nie mehr preisgeben als gefordert" aber immer in der Lage zu sein alles genau nachzuweisen EXCEL!
      Wenn ich aus einer Position Teilpositionen verkaufe, splitte ich diese auf und teile die Ansschaffungskosten anteilig auf! TRANSPARENZ!
      2. ?? 100.000 könnte stimmen,
      Rückrechnung oder Fortschreibung der Verluste ??
      3. Würde ich locker sehen,
      da ja keine Steuerhinterziehung vorliegt!
      Gruss Frank
      Avatar
      schrieb am 27.09.00 23:44:54
      Beitrag Nr. 3 ()
      Frank, danke für die Antwort. Vielleicht kommen auch noch weitere Vorschläge. Zumindest die 1999er Geschichte ist eher unfreiwillig. Langjährige Freundschaft, ehemals beste Freundin schuldet mir noch richtig viel Geld. Und wenn dies dann nächstes Jahr vor Gericht geht, und ich habe es bereits bemerkt, als damals ein Erfolg mit Aktien/OS einsetzte, kann aus einer, von mir angenommenen Freundschaft, sehr schnell Gegnerschaft werden.
      Darum Geld ist im privaten Kreis kein Thema mehr.
      Avatar
      schrieb am 28.09.00 19:29:27
      Beitrag Nr. 4 ()
      @Optimistin

      1. Du kannst die Aufstellungen machen wie Du willst, einzig etwas strukturiert sollte es sein. (Dann arbeitet der Sachbearbeiter vom Finanzamt gerne an Deinen Unterlagen und ist nicht so schlecht gelaunt :) ) Kopiere Dir einfach die Kontoauszüge, aus der die Verkäufe und Käufe zu erkennen sind.

      2. Spekulationsverluste sind in dem jeweiligen Veranlagungsjahr IMMER mit den in dem gleichen Jahr erzielten Gewinnen verrechenbar. Sollte ein höherer Verlust entstehen ist dieser nicht mit anderen Einkunftsarten zu verrechnen, sondern in das nächste Jahr vorzutragen.

      3. Sofern im letzen Jahr die Spekulationsgewinne die einzigen Einkünfte waren und unter 13.000 DM lagen ist keine Steuerhinterziehung entstanden, da auch keine Steuer geschuldet wird. Im Zweifelsfall hebe Deine Belege 10 Jahre auf.

      Gruss
      HotS
      Avatar
      schrieb am 28.09.00 20:17:34
      Beitrag Nr. 5 ()
      Danke HotS.
      Gibt es denn diese "magische" Verlustgrenze von DM 100.000 oder nicht?

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      Avatar
      schrieb am 28.09.00 22:03:14
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hi Optimistin007,

      die "magische Verlusgrenze" von 100.000 DM gibt es tatsächlich (vgl. § 2 Abs. 3 und § 10 d Einkommensteuergesetz). Die Vorschrift regelt die Verlustverrechnung zwischen verschiedenen Einkunftsarten (z.B. Verlust aus Einkünften aus Vermietung und Verpachtung mit Überschüssen aus Einünften aus nichtselbsständiger Arbeit).

      Für deinen Fall gilt aber § 22 Abs. 3 Einkommenesteuergesetz. Der besagt, dass Spekulationsverluste nur mit Spekulationsgewinnen verrechnet werden können und somit die Vorschrift des § 2 Abs. 3 EStG erst gar nicht zur Anwendung kommt. Einziger Trost ist aber, dass nicht verbrauchte Spekulationsverluste mit Spekulationsgewinnen in den unmittelbar vorangegangenen Zeitraum oder in den nachfolgenden Zeiträumen verrechnet werden können (gilt ab 1999).

      Tschüs!
      loggo
      Avatar
      schrieb am 30.09.00 14:55:22
      Beitrag Nr. 7 ()
      @Optimistin

      im Gegensatz zu phranque bin ich "Steuerfachmann" und rate dir, einen solchen in Anspruch zu nehmen. Man sollte eigentlich immer das tun, was man in seiner Konsequenz auch überblickt. So werde ich z.B. kein Treppengeländer schweißen, weil ich davon nichts verstehe. Deine Probleme und Zweifelsfragen mit den Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften i.S. § 23 EStG -wie ist die Ermittlung der Einkünfte aufzubauen, welche Aufwendungen können abgezogen werden- sind zu vielschichtig.

      Punkt 3 hat HotS richtig und erschöpfend beantwortet.

      Grüße

      StRa
      Avatar
      schrieb am 01.10.00 22:00:23
      Beitrag Nr. 8 ()
      Hi StRa,
      kurze Frage:
      ab wann gilt die Neuregelung der Spekulationssteuer:
      gültig bereits für Gewinne im Jahr 2001
      oder erst für Gewinne im Jahr 2002 (realisierte)???????????
      Würde mich über eine Antwort freuen.
      Danke im Voraus
      Svenöff
      Avatar
      schrieb am 03.10.00 19:04:20
      Beitrag Nr. 9 ()
      Muß ich mein Aktiendepot bei der Steuererklärung auch angeben, wenn ich keine Spekolationsgewinne innerhalb der Frist gemacht habe.

      Gruß Sporty 08
      Avatar
      schrieb am 04.10.00 08:55:53
      Beitrag Nr. 10 ()
      Wurde die Spekulationsfrist nicht von einem auf zwei Jahre angehoben?
      Avatar
      schrieb am 05.10.00 19:25:31
      Beitrag Nr. 11 ()
      Puh, so viele Fragen auf einmal:

      @Svenöff:
      Frage ist leider so nicht zu beantworten, weil ich nicht weiß, welche Neuerungen du meinst. Verlängerung der Speukulationsfrist oder Halb-Steuerverfahren?

      @sporty08
      1. wer keine Spekulationseinkünfte erzielt oder unter der Freigrenze liegt, muß nichts angeben.
      2. hat das Depot Erträge gebracht und liegen diese über dem Freibetrag, sind diese als Einkünfte aus Kapitalvermögen natürlich zu erklären.

      @Paladin
      nein, die letzte Zeitverdoppelung war von 6 Monate auf ein Jahr.

      Grüße

      StRa
      Avatar
      schrieb am 06.10.00 07:26:19
      Beitrag Nr. 12 ()
      Besten Dank StRa!!!!!!!!!!!

      Sporty 08
      Avatar
      schrieb am 06.10.00 10:26:37
      Beitrag Nr. 13 ()
      damit wurden die fragen die ich stellen wollte auch schon beantwortet .

      vielen dank!


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