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    Spekulationssteuerneuregelung ab 2001???? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 01.10.00 21:57:23 von
    neuester Beitrag 16.10.00 00:03:43 von
    Beiträge: 13
    ID: 257.954
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      Avatar
      schrieb am 01.10.00 21:57:23
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen,
      nachdem ich auf den anderen Boards so viele unterschiedliche Meinungen zu meinem Thema gelesen habe und nun noch verwirrter bin, frage ich nun auf dem Spezialisten-Board mal nach, hab ich mir gedacht.
      Meine Meinung und ich dachte daß ich in der Zeitschrift "BIZZ" das gleiche gelesen hatte:
      bei Gewinnrealisierung innerhalb eines Jahres und über DM 1000,-- im Jahr 2001 muß ich in der Steuererklärung 2002 (also für Gewinne in 2001) nur noch die Hälfte des Gewinns zu meinem pers.Steuersatz versteuern, oder !?!
      Beispiel:
      bisherige Regelung:
      Gewinn TDM 100, pers.Steuersatz 50% = Steuerschuld TDM 50
      neue Regelung ab 2001:
      Gewinn TDM 100, pers.Steuersatz 50%, nur die Hälfte zu versteuern = TDM 50 zum pers.Steuersatz von 50% zu versteuern d.h. Steuerschuld nur noch TDM 25 anstatt nach der alten Regelung TDM 50 (natürlich jetzt nur eine grobe Rechnung!);
      Ist das so richtig?????
      Wenn nicht, klärt mích bitte über die richtige Vorgehensweise auf, weil das für mich sehr wichtig ist bei meinen zukünftigen Verkaufsentscheidungen.
      Und sicher interessiert´s auch viele andere hier im Board.
      Für ausführliche Antworten (evtl. sogar mit Tipps, in welchen Zeitschriften oder I-Net-Seiten man das nachlesen kann) danke ich Euch schon mal im Voraus.
      Grüße
      Euer hilfesuchender Svenöff
      Avatar
      schrieb am 01.10.00 22:17:44
      Beitrag Nr. 2 ()
      Soweit ich das mitbekommen habe, wurde diese Steuerreform, in der das sog. Halbeinkünfteverfahren enthalten ist (die von Dir beschriebene Beispielrechnung) im Frühsommer dieses Jahres endgültig beschlossen.
      Soweit ich weiß, ist Dein Beispiel korrekt. Ich weiß aber nicht, ob das Halbeinbkünfteverfahren schon 2001 oder erst 2002 in Kraft tritt? Bitte klärt mich hier auf. Danke im Voraus

      Gruß

      casel
      Avatar
      schrieb am 02.10.00 11:12:52
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hallo Svenöff,

      dein Rechenbeispiel ist richtig, aber ob es was nützt ist eine andere
      Sache.

      Mein Steuerberater hat mir letzte Woche gesagt dass die SPD dabei ist
      das Halbeinkünfteverfahren zu kippen.

      Der Hammer, was?

      Tschau,
      TT
      Avatar
      schrieb am 02.10.00 21:19:03
      Beitrag Nr. 4 ()
      Probiers doch mal auf folgender Home-Page
      volksbankdirekt.at
      Da liegt es an Dir ob Du Steuern zahlst oder nicht
      Avatar
      schrieb am 02.10.00 23:17:34
      Beitrag Nr. 5 ()
      einfach keine angaben machen.
      dann zahlst du auch keine steuern.

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      Avatar
      schrieb am 03.10.00 09:46:44
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hallo Cumshot,

      ich will nicht im Gefängnis landen.

      Gruss
      TT
      Avatar
      schrieb am 03.10.00 13:59:18
      Beitrag Nr. 7 ()
      Ganz ruhig, teletuppies.

      So schnell geht keiner ins Gefängnis. Sollte die Steuer merken, daß
      Du nicht alles angegeben hast, wirst Du über diese Tatsache informiert
      und es bleibt Dir immer noch die Möglichkeit der Selbstanzeige.

      Dann müsstest Du die fälligen Steuern nachzahlen, zumindest beim ersten Mal. Sollte eine Hinterziehung aber wiederholt vorkommen, dann kommst Du natürlich nicht mehr so billig davon.

      Aber wie gesagt - Ehrlichkeit ist immer noch der beste Weg. Vielleicht gibt es ja andere Möglichkeiten, die Steuerlast ein wenig zu drücken, über Verlustgeschäfte oder Sonderabschreibungen.

      Gruß, 21472
      Avatar
      schrieb am 03.10.00 15:45:04
      Beitrag Nr. 8 ()
      Weiß jemand hierzu etwas:

      Wie ist es mit der Verlustverrechnung bei der neuen Steuerregelung? Kann ich meinen Verlust (wahrscheinlich entsprechend nur noch 50% des Verlustes) mit den Gewinnen verrechnen? Und kann ich einen Verlust, den ich z.B.2000 habe in 2001 mit Gewinnen in 2001 verrechnen?

      Vielen Dank

      Grüße
      wolf cub
      Avatar
      schrieb am 03.10.00 15:58:56
      Beitrag Nr. 9 ()
      Ja kannst Du, auch die verluste von z.B. 2000 mit den Gewinnen vpn 2001.
      Avatar
      schrieb am 03.10.00 16:00:55
      Beitrag Nr. 10 ()
      Danke, casel

      Grüße
      wolf cub
      Avatar
      schrieb am 04.10.00 08:53:37
      Beitrag Nr. 11 ()
      Auch so ein Grund, warum ich nicht so gut auf die Regierung zu sprechen bin.

      Zuerst Halbierung des Sparerfreibetrages, jetzt noch die Änderung der Spekulationssteuer.

      Und dann fordern sie aber immer, man soll was für die Altersvorsorge tun.... Ist doch dubios, oder?
      Avatar
      schrieb am 04.10.00 09:11:23
      Beitrag Nr. 12 ()
      @ Paladin

      Achtung, jetzt wird`s logisch:
      Im Ösiland-Thread von Sporty regst Du Dich doch über die fiese Ökosteuer auf, oder? Jetzt kommt`s: die Erträge daraus wandern in die Rentenversicherung! Der Kreis schließt sich...

      ...leider nicht die Türen des Tollhauses hinter unserer Regierung

      p.s. Die fahren wahrscheinlich selber so Auto, dass alle graue Haare kriegen, oder wie kommen die darauf?
      Avatar
      schrieb am 16.10.00 00:03:43
      Beitrag Nr. 13 ()
      @21472
      kleine Notiz am Rande: wenn das Finanzamt bereits Kenntnis davon hat, das du Steuern hinterzogen hast (zB aufgrund einer Kontrollmitteilung einer Bank), ist eine Selbstanzeige NICHT mehr möglich!
      MfG
      glenord


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