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    Top Tip zur Spekusteuer - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 04.10.00 12:27:47 von
    neuester Beitrag 04.10.00 14:44:42 von
    Beiträge: 11
    ID: 260.003
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      schrieb am 04.10.00 12:27:47
      Beitrag Nr. 1 ()
      Zum Thema Versteuerung von Spekulationsgewinnen möchte ich der Onlinegemeinde folgenden Vorschlag zur Diskussion stellen :

      Getreu dem Motto „ die Geister, die ich rufe, werde ich nicht mehr los“ oder „wer die Musik bestellt, soll sie auch zahlen“ bin ich dafür daß das FA sich doch selbst den zu versteuernden Betrag aus Spekulationsgewinnen ausrechnen soll.


      1. Begründung
      2. wie geht’s


      1.
      Wenn ich mir die verschiedenen Postings zu diesem Thema anschaue, komme ich zu dem Ergebnis, daß eine große Unsicherheit über das generelle Verfahren besteht. Wie wird der Verlustvortrag/Verlustnachtrag richtig angewendet ? Wie verhält es sich mit Gratisaktien ? Verkauf und Wiederkauf dieser Aktien innerhalb welchem Zeitraum ? Liegt in solchen Fällen Gestaltungsmissbrauch vor ? Kauf und Verkauf von Teilmengen einer Aktiengattung und Berechnung dergleichen ? Anrechnung von Werbungskosten und Onlinekosten ? Die Liste läßt sich bestimmt beliebig erweitern.

      Für jeden aktiven (Hobby)Trader ( Day, Week or Month ist egal ) bedeutet die Erfassung und Aufstellung einen nicht unerheblichen Arbeitsaufwand. Aufgrund der oben genannten Spezialfälle ist eine korrekte (im Sinne des Steuerzahlers) Erfassung ohne Steuerberater kaum noch möglich. Für einfache Aufstellungen bleibt weiterhin bt das Risiko einer Steuerhinterziehung bestehen. Falsch oder nicht vollständig aufgestellte Berechnungen erfüllen nach wie vor den Staftatbestand Steuerhinterziehung.
      Das Aufstellen von Spekulationsgewinnen (mit möglichen Fehlern) stellt somit für mich ein genauso hohes Risiko dar wie das Verschweigen dieser Gewinne.

      Warum hört man nichts vom FA, wie die Berechnung mit entsprechenden Sonderfällen korrekt durchgeführt wird? Warum gibt es keine entsprechenden Formulare ? Weil das Risiko auf Euch abgewälzt wird !

      Für mich stellen sich folgende Fragen :

      Inwieweit bin ich zur Mitarbeit für eine genaue Steuererklärung verpflichtet ?
      Antwort : ich muß Belege vorweisen können
      Wo liegt die zumutbare Belastung eines Privatmanns für Aufstellungungen jeder Art ?
      Antwort: der Staat will Geld von mir, also soll er auch rechnen können was ihm zusteht


      2.
      Vorschlag : dem FA eine lückenlose Aufstellung des Depots geben
      Sofern man sich für diesen Vorschlag begeistern kann, gibt es verschiedene Szenarien:
      a) Abgabe aller Depotunterlagen mit Abgabe der Steuererklärung
      b) Man gibt seine Steuererklärung zunächst ohne Angaben von Spekugewinnen ab. Nach Erhalt des Steuerbescheids erhebt man Einspruch oder stellt eine Selbstanzeige.

      „i am sorry , bei der Durchsicht meiner Unterlagen sind mir meine Depotauszüge in die Hände gefallen. Da für das letzte Fiskaljahr möglicherweise Spekulationsgewinne aus Aktiengeschäften angefallen sein könnten bitte ich Sie - auch um einer möglichen Steuerhinterziehung meinerseits den Nährboden zu entziehen- alle beiliegenden Unterlagen darauf hin zu überprüfen.

      Das FA kann bei diesem Anliegen sicherlich nicht nein sagen und hat sicherlich die nächsten Wochen gut zu tun. Bis der Nachzahlungsbescheid kommt und das Geld überwiesen sein muß, läßt sich noch etwas mit diesem Geld verdienen

      Vorschlag b) scheint mir besser, da bereits ein Steuerbescheid vorliegt und man seiner Pflicht nachgekommen ist.

      Was haltet Ihr von dieser Idee ? Die Diskussion ist eröffnet
      Avatar
      schrieb am 04.10.00 12:51:36
      Beitrag Nr. 2 ()
      1. Die Überschrift ist falsch!
      Wo bitte ist dein Top Tipp???
      Du hast keinen Top Tipp, du willst einen Top Tipp .....

      2. Du bist naiv!

      3. Leg Dich mit dem Finanzamt an und du bist verloren......

      4. Stell Dich blöder als du bist und du wirst geschätzt.....

      5. Ich könnte Dir Tipps geben ;), tues es aber nicht. Grund: falsche Überschrift.....Du wolltest uns verarschen.... jetzt verarschen wir Dich.......
      Avatar
      schrieb am 04.10.00 13:12:42
      Beitrag Nr. 3 ()
      Zu Vorschlag b) ist folgendes zu sagen:
      Um eine sgtrafbefreiende Selbstanzeige zu stellen, ist es notwendig, die zur Steuererhebung erforderlichen Angaben dem Finanzamt in einem solchen Umfang zur Verfügung zu stellen, daß die Berechnung der Steuer nahezu unnötig ist.
      Soll heissen, einfach abgeben und sagen: Macht mal! erfüllt nicht die Anforderungen, die an eine strafbefreiende Selbstanzeige vom Gesetzgeber und von der Rechtsprechung gestellt werden.
      Im Extremfall hat das zur Folge, daß das Finanzamt die Unterlagen dankend annimmt, die Steuer nachfordert und dennoch ein Steuerstrafverfahren einleitet.
      Das sollte man bedenken.
      Möglichkeit a) scheint mir da doch wesentlich sinnvoller. Dennoch gibt es auch zur Berechnung eine, zugegebenermassen kleine, Hilfe. Die Anlage KSO zur Einkommensteuererklärung, die zur Angabe des Spekulationsgewinnes erforderlich sind, enthält eine überschlägige Erklärung zu Kapitalerträgen grundsätzlich.
      Avatar
      schrieb am 04.10.00 13:24:41
      Beitrag Nr. 4 ()
      Bei Comdirect bekommt man zum Abschluß eines jeden Jahres eine komplette Übersicht über alle gehandelte Aktien mit Plus und Minus. Einfach einreichen oder nicht angeben.
      Avatar
      schrieb am 04.10.00 13:28:44
      Beitrag Nr. 5 ()
      Tolle Ideen, echt spitze!

      Du glaubst den Mist doch nicht etwa selber oder?

      zu 2:
      Wenn du nur die Unterlagen abgibst, wirst du sie mit der Bitte um eine Aufstellung deinerseits zurückbekommen..

      Die Sache mit der Selbstanzeige klappt ja wohl nur 1 mal, wenn überhaupt.
      Denn wenn man im Vorjahr bereits Spekugewinne erklärt hat, fragt das FA zurück, BEVOR der Steuerbescheid erlassen wird und dann ist es vorbei mit der Straffreiheit aufgrund der Selbstanzeige..
      Und im Jahr nach einer nachträglichen Erklärung solcher Einkünfte wird man dir doppelt so genau auf die Finger schauen.


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      Avatar
      schrieb am 04.10.00 13:33:13
      Beitrag Nr. 6 ()
      Sehr schön, die Idee. Schicke sie doch bitte an:

      Bundesministerium der Finanzen
      Z. Hd. Hans Eichel
      Wilhelmstraße 97
      10117 Berlin

      Viel Glück!
      Avatar
      schrieb am 04.10.00 13:48:26
      Beitrag Nr. 7 ()
      TIP nebenbei

      Bei mir haben meine Frau, meine 2 Kinder u. Ich die Aktien.
      Das ist schonmal eine ver4fachung des Freibetrages ;)
      Avatar
      schrieb am 04.10.00 14:04:30
      Beitrag Nr. 8 ()
      Ich geh zum Steuerberater, kann ich ja auch absetzen :-)

      Du hast schon recht, wenn ich meine Depotumsätze so ansehe und soll jetzt auch noch rumrechnen wie ein verrückter, wird mir schlecht.

      CU

      Maccy
      Avatar
      schrieb am 04.10.00 14:14:48
      Beitrag Nr. 9 ()
      Hallo,

      Du willst dem FA also alle nötigen Belege zusenden! Möglichst noch schön vorsortiert!

      Mach doch die Lasagne-Technik:

      Zuerst sortierst Du die Belege aus, aus denen große Spekugewinne hervorgehen.

      Den Rest der Belege vermischt(!!!) Du schön mit irgendwelchen(!) Belegen aus den Vorjahren! Gewürzt wird das mit Strom-, Gas-, Autoinspetionsrechnungen, Quittungen und dgl. Es dürfen auch Börsenbriefe und Aktionärszeitungen nicht fehlen. Natürlich kann man auch alte Tageszeitungen dazuschmeißen. Alles schön umrühren.

      Dann kommt davon eine Schicht in eine alte (möglichst unansehliche, leicht durchnäßte) Schachtel.

      Dann nimmst Du aus Deinem Staubsauger die volle Staubsaugertüte und streust über die 1. Schicht Belege dem leckeren Staub.

      Dann 2. Schicht Belege - Staub - Belege - Staub.

      Ganz böse Leute streuen auch noch Mäusekot darüber.

      UND DAS BEKOMMT DAS FA.

      Guten Appetit!

      Naja, wenn die Belege auf dem nassen Dachboden liegen, da geht es nun mal nicht so sauber zu! Schließlich ist ja kein Privatmann gezwungen, eine "ordentliche" Buchführung zu machen.

      Gruss
      kroko
      Avatar
      schrieb am 04.10.00 14:38:20
      Beitrag Nr. 10 ()
      @Xenta

      Schwierig, schwierig !

      Also das Beste was man tun kann ist, mindestens 5 Steuerberater
      und 6 Fachanwälte zu konsultieren. Dazu natürlich noch eine Wahr-
      sagerin - damit die Quersumme aller Involvierten 13 ergibt ( man selbst mitgerechnet natürlich). Dass dabei Ihr Gewinn flöten ist,
      ist zwar bedauerlich, aber sehen Sie das Ganze doch positiv :
      1. Sie sorgen dafür, das weniger Leute der Sozialkasse zur Last
      fallen ( Sie haklten sie ja beschäftigt ).
      2. Sie müssen sich nicht mit den quälenden Entscheidungen herumärgern
      wie Sie das so gewonnene Geld ausgeben.
      3. Sie ermöglichen unseren Politikern, das Geld noch grosszügiger
      in der Welt zu verteilen z.B. zum Aufbau der kenianischen Fussball- elf- was vom besonderen Interesse für unser Volk ist - Fussballer
      werden Ihnen das sicher bestätigen.

      Wenn Sie das natürlich auch nicht befriedigt, weil selbst Steuerexperten in den FA`s nicht mehr klare Aussagen tätigen können,
      vom Steuerberaterbund ganz abgesehen - der hat sowieso schon kapituliert, tja dann - dann bleibt allerdings nicht mehr viel übrig.

      Aber halt !

      Ich habe von der Grosstante der Freundin meiner Gattin gehört, dass
      Ihr sehr kluger Neffe ihr gesagt hätte, sie solle es doch so machen mit ihrem Geld, wie unsere Politköpfe. Auf die Frage wie ? - soll er
      geantwortet haben - OFFSHORE ! Also Genaueres weiss ich hierüber auch
      nicht, aber soweit ich es mitbekommen habe, gibt es eine eine Art von
      Onlinebanking in Steueroasen, jawohl, soll kräftig im Kommen sein.
      Selbst die grösste Bank der Welt, die Citibank HK soll da bereits stark aktiv sein. Also wenn das stimmen sollte !

      Schade, dass man immer so gut " english " sprechen muss, um da klarzu-
      kommen bzw. die Info`s ergattern zu können. Aber die Hürden sind be-
      wusst hochgesetzt. Schliesslich soll ja nicht jeder Bauer in den Genuss solchen Insiderwissens gelangen. Wo kämen wir denn da hin. Wir
      brauchen doch noch Leute um s. o. zu finanzieren !
      Auf der anderen Seite batürlich, man könnte ruhiger schlafen, denn
      man wäre ja nicht konfrontiert mit mgl. Steuerfalsch-Angaben.

      Also im Ernst. Ich habe mich schlau machen wollen und habe dabei nur
      ein Beispiel gefunden, für die dies wirklich interessiert.
      http://www.wallstreetoffshore.com
      aber könnte ich mir nicht leisten, Gebühren zu teuer !
      Vielleicht hilft ja die eine oder andere Profi-Suchmaschine
      alltheweb.com / yahoo.com / lycos.com etc. etc.
      einfach OFFSHORE Investment / Offshore Banking etc. versuchen.

      Gruss
      einer der gerne mehr wüsste

      P.S.
      Avatar
      schrieb am 04.10.00 14:44:42
      Beitrag Nr. 11 ()
      So wird es von vielen gemacht!, nicht nur im Spekulationsbereich.

      Das Problem an Deinem Vorschlag ist: Nachrechnen solltest Du leider immer noch. Denn das Finanzamt verrechnet sich schon mal, leider häufig zu Deinen Ungunsten.

      Vereinfachungsvorschlag für Daytrader (Haltezeit immer unter einem Jahr):

      Depotstand 31.12
      - Depotstand 1.1.
      + Entnahmen Depot
      - Einlagen Depot
      - Einnahmen Kapitalvermögen Depot (Zinsen, Dividenden etc. - nur die Einzahlungen auf das Depot!!!!)
      + Werbungskosten Kapitalvermögen Depot (Auszahlungen aus dem Depot, die bei den Einkünften aus Kapitalvermögen angesetzt werden)
      - sonstige Werbungskosten außerhalb des Depots (Telefon, Computer, Fachliteratur)
      = Spekulationsgewinn

      Dazu die ganzen Depotunterlagen einreichen.

      D.


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