checkAd

    Kleine Frage bzgl. Spekusteuer! WICHTIG! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 11.10.00 15:14:54 von
    neuester Beitrag 12.10.00 11:41:04 von
    Beiträge: 8
    ID: 266.720
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 527
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 11.10.00 15:14:54
      Beitrag Nr. 1 ()
      Angenommen ich kaufe für 10.000,-Dm 100 Aktien der Firma ABC, der Kurs der Aktie ABC steigt um 100%, und ich verkaufe für 10.000,-DM genau 50 Aktien der Firma ABC, habe somit genausoviel rausgeholt, wie ich reingesteckt habe, wäre dies steuerfrei?
      mM nach JA!, denn die übrigen 50 AKtien lass ich steuerfrei laufen, .... fertig aus vorbei!
      Oder irre ich mich und das Finanzamt rechnet Kursgewinn der Aktie bei Verkauf,....oder wie oder was?
      Wäre für Hilfe sehr dankbar!
      Grüße, Taxameter off!
      Avatar
      schrieb am 11.10.00 15:25:49
      Beitrag Nr. 2 ()
      Spekulationsgewinne = Private Veräußerungsgeschäfte


      Verkaufspreis von 50 St
      - Kaufpreis von 50 St
      - Werbungskosten für Kauf und Verkauf
      = Privates Veräußerungsgeschäft

      2 Bedingungen noch:
      1. Kauf und Verkauf innerhalb eines Jahres
      2. Summe des privaten Veräußerungsgeschäft liegt über der Freigrenze von 1000,-- DM.
      Avatar
      schrieb am 11.10.00 15:26:25
      Beitrag Nr. 3 ()
      Spekusteuer zahlst Du pro Gewinn der Aktie und nicht irgendeinen Mischkurs.
      Avatar
      schrieb am 11.10.00 15:34:35
      Beitrag Nr. 4 ()
      BFH-Urteil zu Spekulationssteuer
      Quelle: Bundessteuerblatt 1994, Seite 591ff.
      Auszug
      4. Aus alledem ergibt sich, beispielhaft verdeutlicht, folgendes: Angenommen, es befinden sich in einem privaten Depot am 31. Dezember 1990 100 X-Papiere zum Anschaffungspreis von je 100 DM und es werden von der gleichen Sorte hinzuerworben: zum 1. Januar 1991 40 Stück a 90 DM, zum 1. Februar 1991 30 Stück a 100 DM, zum 1. März 1991 30 Stück a 110 DM, dann bedeutet die Veräußerung von 150 Stück X-Papieren aus diesem Depot am 1. Juli 1991, daß nur für 50 Stück (150 ./. 100 aus dem "Altbestand") Tatbestandsverwirklichung feststeht, weil nur für sie ausgeschlossen werden kann, daß sie außerhalb der Spekulationsfrist angeschafft wur-den. Der Spekulationsgewinn hieraus errechnet sich wie folgt: Anschaffungskosten insgesamt: 9 900 DM; durchschnittlicher Stückpreis: 99 DM. Erlös insgesamt: 22 500 DM; pro Stück: 150 DM. Überschuß pro Stück (150 ./. 99 DM: 51 DM. Spekulationsgewinn: 50 x 51 DM = 2 550 DM. Wurden - bei sonst gleicher Fallgestaltung - nur 100 Stück veräußert, entfällt die Besteuerung, weil nicht auszuschließen ist, daß es sich um außerhalb der Sechsmonatsfrist angeschaffte Wertpapiere handelt.
      Ersetze die Haltefrist in diesem Urteil von 6 Monaten durch die jetzt gültige Spekufrist von 12 Monaten.
      Avatar
      schrieb am 11.10.00 19:25:00
      Beitrag Nr. 5 ()
      @ Taxameter

      Natürlich geht das nicht, es wird der Gewinn jeder einzelnen Aktie berechnet. In Deinem Beispiel 5 TDM (ggf. abzgl. Freibetrag von 999 DM).
      Ich will nicht unhöflich sein, aber hast Du wirklich ernsthaft geglaubt, dass Deine "Methode" so durchkommt? Die Besteuerung ist doch kein Wunschkonzert.
      Oder wolltest Du nur etwas provozieren? Dann musst hier posten, dass für Spekugewinne FiFo gelten würde (STIMMT ÜBRIGENS NICHT!, vgl. zahllose andere Threads dazu), dann würde ein gewisser t-t wohl lecker ausflippen ;)

      Trading Spotlight

      Anzeige
      Nurexone Biologic
      0,4500EUR +9,76 %
      Die bessere Technologie im Pennystock-Kleid?!mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 11.10.00 19:40:49
      Beitrag Nr. 6 ()
      @CommanderBerlin

      Also ich weiß wirklich nicht, wer gemeint ist ...
      Avatar
      schrieb am 11.10.00 20:07:01
      Beitrag Nr. 7 ()
      @CommanderBerlin

      Abzüglich Freibetrag is nich. Bei einem Spekulationsgewinn von sagen wir 1001 DM muss der gesamte Betrag versteuert werden.
      Avatar
      schrieb am 12.10.00 11:41:04
      Beitrag Nr. 8 ()
      @ teuton_trader

      :)

      @ thueringer

      Ja und nein. Natürlich hast Du recht, so war das aber nicht gemeint. "ggf" sollte heißen, "wenn Spekuverluste noch gegen gerechnet werden können" (dieses Jahr nicht total unwahrscheinlich). War aber zugegebenermaßen ein wenig missverständlich - war wohl zu sehr mit eigenem Steuerplan 2000 beschäftigt...


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Kleine Frage bzgl. Spekusteuer! WICHTIG!