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    Speku-Steuer und Optionsverfall - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 13.10.00 17:35:44 von
    neuester Beitrag 17.10.00 23:35:24 von
    Beiträge: 5
    ID: 269.510
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      schrieb am 13.10.00 17:35:44
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich möchte folgendes Problem zur Diskussion stellen: Läßt man eine Option verfallen, so ist der erlittene Verlust bekanntermaßen nicht mit Speku-Gewinnen verrechenbar. Anders, wenn vor Ablauf zu egal welchem Preis verkauft wird.
      Nun habe ich das Problem, daß ich die kurz vor ihrem Verfall stehende Option an der Börse nicht mehr los werde. Kann ich jetz zum Beispiel diese Option an einen beliebigen Dritten außerhalb der Börse verkaufen und mit diesem vereinbaren, daß ich die Papiere treuhänderisch in meinem Depot für ihn halte.

      Ist das eine steuerlich relevante Veräußerung oder Gestaltungsmißbrauch? Was meinen die Experten?
      Avatar
      schrieb am 14.10.00 11:57:54
      Beitrag Nr. 2 ()
      Die Sache mit dem Treuhänder ist mir nicht geläufig. Aber versuche doch mal, die OS außerbörslich an den Emi zu verkaufen! Die nehmen die OS i. d. R. zu 0,01 Euro zurück! Frage Deine Hausbank!

      Gruss kroko
      Avatar
      schrieb am 16.10.00 20:00:26
      Beitrag Nr. 3 ()
      M.E. sind seit 1999 auch verfallene Optionen verrechenbar.
      Welche Art von Optionen hältst Du?
      Ich arbeite mit Optionsscheinen. Die werden in beliebiger Menge zu einem Preis >0 vom Emittenten zurückgekauft.
      Avatar
      schrieb am 17.10.00 22:17:13
      Beitrag Nr. 4 ()
      Sind MSFT-Calls in den USA. Aus welcher Quelle stammt Deine Information,
      daß ab 1999 auch der wertlose Verfall einer Option als Veräußerung gilt?
      Avatar
      schrieb am 17.10.00 23:35:24
      Beitrag Nr. 5 ()
      Hallo,

      habe im Frühjar einen Optionsschein verfallen lassen.

      Kann das mit "steuerpflichtigen Veräußerungsgeschäften" verechnet werden?

      Gruß der_einzige


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