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    Der ultimative UMTS Klage Thread! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 19.10.00 09:27:11 von
    neuester Beitrag 23.10.00 14:39:28 von
    Beiträge: 24
    ID: 274.447
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      schrieb am 19.10.00 09:27:11
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo Leute!

      Ich mach jetzt mal einen neuen Thread auf, um alle Infos, die die UMTS Klage betreffen, zu sammeln!

      Bitte hier nur Infos/News zur UMTS Klage!

      Danke
      Avatar
      schrieb am 19.10.00 09:29:06
      Beitrag Nr. 2 ()
      Mobilcom: UMTS-Klage noch offen (19.10.2000)


      Mobilcom hat noch nicht endgültig entschieden, ob die von ihrer Tochter Mobilcom Multimedia GmbH im September beim Verwaltungsgericht Köln eingereichte Klage gegen den UMTS-Lizenzgebührenbescheid aufrecht erhalten wird. Mobilcom-Vorstandsvorsitzender Gerhard Schmid sagte nach der Vorstellung von sechs Rechtsgutachten deutscher Professoren, es würden jetzt die Aussichten einer Klage abgewogen. Die Klarheit der in den Gutachten gemachten Aussagen hätten ihn überrascht. "Was ich heute gehört habe, hat mich schon sehr ermuntert", sagte Schmid.

      Eine Präzisierung der Klage müsse bis Mitte November erfolgen. Rechtsanwalt Hermann-Josef Piepenbrock, der Mobilcom berät, sagte, die von den Professoren vorgelegten Gutachten zu verschiedenen Themenkomplexen der UMTS-Lizenzvergabe hätten eine gute Grundlage geschaffen, um die Erfolgsaussichten einer solchen Klage beurteilen zu können. Es spreche viel für deren Erfolg.

      Im Falle eines Prozesses ist nach den Worten von Gerhard Schmid frühestens im Sommer nächsten Jahres mit einer Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Köln zu rechnen. Das Prozesskostenrisiko in der ersten Instanz bezifferte er auf 140 Millionen Mark plus die Anwaltskosten der Gegenseite. Eine Rücklage dafür sei von Mobilcom noch nicht gebildet worde, und müsse auch frühestens gebildet werden, wenn die Entscheidung negativ ausfalle, sagte Schmid. Nach seiner Einschätzung ist mit einem Weg durch die Instanzen zu rechnen. Im günstigsten Fall folge der Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Köln eine Sprungrevision vor das Bundesverwaltungsgericht und nicht zunächst die Berufungsverhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht. Mit einer endgültigen Entscheidung sei aber frühestens in drei bis vier Jahren zu rechnen. Das Prozesskostenrisiko für alle Instanzen dürfe bei 700 Millionen Mark liegen.

      Wann Mobilcom entscheide, ob das Unternehmen den Klageweg fortsetze, wollte Schmid noch nicht sagen. Derzeit seien dadurch aber noch keine nennenswerten Kosten entstanden, und bis zur Hauptverhandlung entstünden auch keine. Sollte sich Mobilcom vor Gericht durchsetzen und der Bund müsste ihr die Lizenzgebühren von 16,5 Milliarden Mark plus Zinsen zurückerstatten, wäre sie als einzige UMTS-Betreiberin in Deutschland von Lizenzgebühren befreit.

      Für die übrigen Lizenznehmer sei nach Ablauf der Widerspruchsfrist die materielle Bestandskraft für den Gebührenbescheid eingetreten, und die gelte auch, wenn der Gebührenbescheid der Mobilcom aufgehoben werde, sagte Schmid.
      Avatar
      schrieb am 19.10.00 09:32:16
      Beitrag Nr. 3 ()
      hi, weissvonnix...dein Thread wird aber bald in der versenkung verschwinden, da es über die Klage wohl recht wenig zu berichten gibt. zumindest nichts neues. Warten wirs ab. denke aber, dass MOB eine reele Chance hat, da was rauszuholen, da die Auktion m.e. manipuliert bzw. in dem Interssenskonflikt mit der Telekom nicht korrekt ablief.

      Was denkst du darüber, dass sich MOB für Ericson entschieden hat? Denke,das mit Ericson und Nokia knallhart verhandelt wurde und Schmid, der Verhandlungskünstler, am meisten "abpressen" konnte. Hatte nämlich Nokia favorisiert.
      Avatar
      schrieb am 19.10.00 09:32:29
      Beitrag Nr. 4 ()
      hi, weissvonnix...dein Thread wird aber bald in der versenkung verschwinden, da es über die Klage wohl recht wenig zu berichten gibt. zumindest nichts neues. Warten wirs ab. denke aber, dass MOB eine reele Chance hat, da was rauszuholen, da die Auktion m.e. manipuliert bzw. in dem Interssenskonflikt mit der Telekom nicht korrekt ablief.

      Was denkst du darüber, dass sich MOB für Ericson entschieden hat? Denke,das mit Ericson und Nokia knallhart verhandelt wurde und Schmid, der Verhandlungskünstler, am meisten "abpressen" konnte. Hatte nämlich Nokia favorisiert.
      Avatar
      schrieb am 19.10.00 09:40:12
      Beitrag Nr. 5 ()
      Juristen unterstützen MobilCom-Position ... (zwei)

      Prof. Hans-Wolfgang Arndt (Mannheim) sieht durch die UMTS-Lizenzgebühr das Steuerstaatsprinzip in Gefahr. Der Erlös von knapp 100 Mrd DEM stehe in Konkurrenz zur Steuer und bringe die in der Finanzverfassung austarierte Verteilungsbalance zwischen Bund und Ländern in Schieflage, wie sich an den Länderforderungen nach Beteiligung an den UMTS-Erlösen zeige. Ferner werde gegen den Grundsatz der Lastengleichheit verstoßen, monierte Arndt. Von keiner anderen Wirtschaftsbranche werde in einem derartigen Umfang eine Abschöpfung ihrer erhofften Gewinne verlangt. Auch dürfe der Staat anders als jetzt geschehen keinen Profit aus der Lösung von Verteilungsproblemen ziehen, argumentierte Arndt.



      Prof. Christoph Degenhart (Leipzig) sprach im Zusammenhang mit der Lizenzvergabe von einem unzulässigen Verkauf von Hoheitsrechten. Die Versteigerungserlöse seien durch den Verwaltungsaufwand der Regierungsbehörde nicht gerechtfertigt. Ferner ließen sie sich auch nicht als Verleihungsgebühr für die Nutzung knapper Ressourcen legitimieren. So sei spätestens mit dem Ausscheiden der debitel AG, Stuttgart, aus der Auktion die Situation der knappen Frequenzen entfallen gewesen. Nach Einschätzung von Prof. Christian Koenig (Bonn) hat die Regulierungsbehörde es zugelassen, dass zwei Bewerber durch strategisches Bieterverhalten die Lizenzen künstlich verteuert haben.



      In der Folge würden den künftigen UMTS-Nutzern dadurch indirekt 36 Mrd DEM unnötige Lizenzkosten aufgebürdet. Koenig sieht in dem Verfahren ferner eine Wettbewerbsverzerrung auf europäischer Ebene. Es könne nicht sein, dass eine UMTS-Lizenz auf dem spanischen Wachstumsmarkt nur 250 Mio DEM koste und in Deutschland 16,5 Mrd DEM. Das stelle einen Verstoß gegen das europäische Beihilferecht dar, sagte Koenig. Er hält ein Versteigerungsverfahren für die UMTS-Lizenzen für grundsätzlich nicht mit dem Telekommunikationsrecht vereinbar. Als Begründung führte er an, dass UMTS rein technisch nicht grundsätzlich vom bisherigen GMS-Standard verschieden sei.



      Die Entwicklung des GMS-Nachfolgers GPRS werde zeigen, dass sich die durchschnittlichen Übertragungsgeschwindigkeiten von GPRS und UMTS annäherten, führte Koenig aus. Es handele sich deshalb bei UMTS und GSM nicht um grundsätzlich separate, sondern um Märkte, die Vernetzungen aufwiesen. Das bedeute, das GSM/GPRS- und UMTS-Anbieter künftig zu Wettbewerbern würden. Vor dem Hintergrund der hohen UMTS-Lizenzgebühren ergäben sich dadurch Wettbewerbsverzerrungen, die die Regulierungsbehörde ausgelöst habe.


      +++Olaf Ridder


      vwd/18.10.2000/rio/sa

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      Avatar
      schrieb am 19.10.00 09:50:46
      Beitrag Nr. 6 ()
      @ Strawberrys


      Da kannst Du Recht haben, wir können uns aber dennoch sicher sein, keine Infos zu verpassen! Jeder der diesen Thread schon mal gelesen hat, wird sich daran erinnern und die Infos hier reinstellen (hoffe ich doch), sofern er sich für Mobilcom interessiert!

      @ Schwarzwaelder

      Danke,

      ein wenig Licht im Dunkeln!
      Avatar
      schrieb am 19.10.00 10:01:27
      Beitrag Nr. 7 ()
      Beklag Dich doch bei Mobilcom, oder lass die Finger von dem Schrott:D

      mfg a.head
      Avatar
      schrieb am 19.10.00 10:08:18
      Beitrag Nr. 8 ()
      a.head, in demokratien muss man jede meinung tolerieren, sei sie auch noch so dämlich!
      Avatar
      schrieb am 19.10.00 10:12:53
      Beitrag Nr. 9 ()
      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 19.10.00 10:29:50
      Beitrag Nr. 10 ()
      Juristen unterstützen MobilCom-Position zu UMTS-Lizenzgebühren

      Hamburg (vwd) - Die MobilCom AG, Schleswig, erhält in ihrer Auseinandersetzung mit der Regierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) um die UMTS-Lizenzgebühren Unterstützung von sieben namhaften Rechtswissenschaftlern. Auf einem am Mittwoch in Hamburg abgehaltenen Symposium bestritten zwei Professoren etwa die materielle Bestandskraft der UMTS-Gebührenbescheide. Nach ihrer Ansicht ist es durchaus möglich, dass sich nach der eingereichten Klage der MobilCom gegen den Bescheid deutsche und europäische Gerichte inhaltlich mit ihm befassen und eventuell den Bund auffordern, der MobilCom die gezahlten 16,5 Mrd DEM zurückzuerstatten.



      Prof. Dirk Ehlers von der Universität Münster sagte, es gelte anders als von der RegTP behauptet im Falle der UMTS-Auktion nicht der Satz: Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben. Nach seiner Bewertung hätte die MobilCom nicht bereits im Vorfeld der Auktion rechtliche Schritte gegen die Auktion als solche unternehmen müssen, weil die Anfechtungsfrist bis zum Ablauf der Rechtsbehelfsfrist der Zuschlagsentscheidung sowie der Kostenfestsetzung aufgeschoben gewesen sei. Prof. Michael Sachs von der Universität Düsseldorf hält eine materielle Bestandskraft der Versteigerung schon deshalb nicht für gegeben, weil die erste Entscheidung zur UMTS-Auktion vom Mai 1999 dem Grunde nach eine Rechtsnorm sei.



      Für derartige Rechtsnormen gebe es keine materielle Bestandskraft, die einen prozessuale Überprüfung durch die MobilCom ausschlösse, sagte er. Vier weitere, von der MobilCom in Auftrag gegebene Rechtsgutachten zeigten Verstöße gegen das Telekommunikationsgesetz sowie gegen Grundrechte von MobilCom, aber auch europarechtliche und finanzrechtliche Unvereinbarkeiten im Zusammenhang mit der im August abgehaltenen Versteigerung der deutschen UMTS-Lizenzen auf.


      (vwd/mehr/rio/sa)
      Avatar
      schrieb am 19.10.00 18:06:31
      Beitrag Nr. 11 ()
      Nach Angaben der Privatbankiers Merck Finck & Co könne Ericsson der UMTS-Zulieferer für Mobilcom (WKN 662240) sein.

      Ein deutsches Wirtschaftsblatt habe berichtet, daß Mobilcom mit Ericsson einen Vertrag über den Bau des UMTS-Netzes geschlossen habe. Mobilcom habe diesen Bericht nicht bestätigt, vielmehr werde das Unternehmen morgen auf einer Konferenz den UMTS-Partner vorstellen.



      Des weiteren habe der Vorstandsvorsitzende von Mobilcom erklärt, man werde keine Klage vor einem Gericht wegen der UMTS-Versteigerung erheben, obwohl die Chancen auf Erfolg hoch seien.
      :confused:
      Da es vorläufig keine fundamentalen Neuigkeiten bei Mobilcomgebe, bleibt das Mobilfunkunternehmen weiterhin „Marketperformer“.
      Avatar
      schrieb am 19.10.00 18:40:42
      Beitrag Nr. 12 ()
      @weisvonnix

      na,immer noch dick in MOB investiert??
      Ist ein bißchen still um Dich geworden in letzter Zeit!

      Hoffe mit Dir auf baldige Genesung des Patienten;wenn es geht nicht erst in sieben Jahren.........

      Grüße
      Avatar
      schrieb am 20.10.00 10:35:31
      Beitrag Nr. 13 ()
      Nein, mir geht es nicht wirklich schlecht! :)
      Avatar
      schrieb am 20.10.00 18:56:36
      Beitrag Nr. 14 ()
      MobilCom erwartet EBITDA Breakeven bis 2005 - Netto-Breakeven bis 2007

      HAMBURG (dpa-AFX) - Die Büdelsdorfer MobilCom AG rechnet bis 2005 mit dem Erreichen des Breakeven-Punktes beim Gewinn vor Steuer, Zinsen und Abschreibungen (EBITDA). Das teilte Finanzvorstand Thorsten Grenz am Freitag in Hamburg mit. Der Nettogewinn werde den Breakeven bis 2007 erreichen. Außerdem habe MobilCom am 15. September Klage beim Verwaltungsgericht Köln eingereicht. Der Telekommunikationsdienstleister zweifele an der Fairness der Versteigerung der UMTS-Lizenzen, da die Bundesregierung größter Anteilseigner der Telekom und damit von einem der Mitbieter sei. Das Gericht habe der MobilCom acht Wochen ab dem 15. September eingeräumt, um sich näher zu erklären. Das Unternehmen kündigte an, eine Verlängerung dieser Frist um vier bis acht Wochen zu beantragenpk/av/ub
      Avatar
      schrieb am 20.10.00 19:05:30
      Beitrag Nr. 15 ()
      @weisvonnix

      les´dazu ´mal den Kommentar (nicht den eigentlichen Artikel)in der heutigen Ausgabe des Handelsblattes.Ist ganz interessant;muß nicht so kommen,ist aber meiner Meinung nach leider viel Wahres ´dran.
      Kann den genauen Wortlaut hier nicht wiedergeben,da mir das Handelsblatt nicht vorliegt.Ich habe es zufällig am Nachmittag in einem Cafe gelesen.

      Grüße
      Avatar
      schrieb am 21.10.00 20:33:02
      !
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      Avatar
      schrieb am 21.10.00 23:02:51
      Beitrag Nr. 17 ()
      @ eck64

      So what?
      Avatar
      schrieb am 22.10.00 16:14:19
      Beitrag Nr. 18 ()
      Den Kritikern der Klage kann man es nicht oft genug sagen: Es geht einzig und allein um die Bestandskraft eines Gebührenbescheides! Hat mit Vorhersehbarkeit des Preises o. ä. nicht zu tun!
      Avatar
      schrieb am 22.10.00 18:15:28
      Beitrag Nr. 19 ()
      @ eck64,
      das ganze Geschäft ist so kompliziert, daß sich nicht einmal die Rechtsexperten einig sind. Und Du willst uns etwas von Marktpreisen erzählen. Nach den Informationen, die allen bekannt sind, scheint der Einspruch gegen die Versteigerung nicht ganz unbegründet zu sein. Wir werden sehen, was dabei herauskommt. MOB läßt sich halt nicht alles gefallen. Als Aktionär kann ich das nur unterstützen. Ich mag Geschäftsleute, die unbequem, aber zugleich innovativ sind. Stillstand ist Rückstand, oder was meinen die T-Aktionäre (Telekom und online)?
      Flip69
      Avatar
      schrieb am 23.10.00 10:11:17
      Beitrag Nr. 20 ()
      Wenn das Verfahren und damit der Bescheid rechtswidrig waren, werden die anderen auch ihr Geld zurückbekommen müssen. Oder meint hier jemand, daß Mob 6 Mrd zurückbekommt und der Resrt in die Röhre guckt? Das wäre doch erst recht Wettbewerbsverzerrung.

      Und zu meiner Grundfrage: Warum hätten die D1 und D2 aufhören sollen zu bieten, wenn sie sich Hoffnungen auf einen Dreierpack machten? Darauf gibt keiner eine Antwort!
      eck64
      Avatar
      schrieb am 23.10.00 11:33:48
      Beitrag Nr. 21 ()
      Haben denn D1, D2, .. auch Ihre Zahlung an die Regulierungsbehörde unter Vorbehalt geleistet? Das hat nämlich MOBILCOM getan und sich so den Weg offen gelassen.
      Avatar
      schrieb am 23.10.00 11:38:09
      Beitrag Nr. 22 ()
      @nielpferd
      Auch Du weißt keine Antwort, warum hätten D1 und D2 nicht um die 3. Lizenz bieten dürfen? Nur ums für Mob billiger zu machen? Die hätten sich die 2 Lizenzen gerne geteilt, mehr Bandbreite und ein Konkurrent weniger.
      Avatar
      schrieb am 23.10.00 11:41:40
      Beitrag Nr. 23 ()
      1.)Die Bescheide der anderen Bieter sind unzweifelhaft bestandskräftig durch Fristablauf!Bekommen also kein Geld zurück mangels Widerspruch!
      2.)Weil eine weitere Preistreiberei wirtschaftlich nicht mehr darstellbar gewesen wäre. Welches Ende hätte es den genommen? 20, 25....60MRD für 3 Lizenzen???
      3.) Wer hat bei der Dt. Telk. die Bremse gezogen? Sommer, Eichel,Regulierungsbehörde...
      Wie auch immer: Sache ist ein Politikum!!
      Avatar
      schrieb am 23.10.00 14:39:28
      Beitrag Nr. 24 ()
      alex, vollkommen richtig! NUR Mobilcom würde Geld/das Geld zurückbekommen! Die Anderen würden 0,00,- bekommen!

      Ach doch, einen feuchten Händedruck würden sie von Gerhard Schmid bekommen! :laugh:


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