Konto ohne Freistellungsauftrag ? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 20.10.00 08:33:35 von
neuester Beitrag 20.10.00 10:35:02 von
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Welche Daten meldet eine Bank an das Finanzamt, wenn kein Freistellungsauftrag erteilt ist, aber dennoch Kapitalertragssteuer aus Fonds oder Dividenden zu zahlen sind ?
bei folgenden Direktbanken ist kein Freistellungsauftrag notwendig, weil diese Banken nicht in Deutschland sind, aber dennoch mit Xetra bzw. den >Parkettbörsen verbunden sind und man online handeln kann:
http://www.daio.at Direktanlage in Österreich, Raiffeisenbank Reutte
http://www.volksbank-direkt.at Volksbank Tirol
http://www.ebanking.com FortisBank in Luxemburg
Gruß
Ein Spekulant
http://www.daio.at Direktanlage in Österreich, Raiffeisenbank Reutte
http://www.volksbank-direkt.at Volksbank Tirol
http://www.ebanking.com FortisBank in Luxemburg
Gruß
Ein Spekulant
@Spektulant66
Ein Freistellungsauftrag ist für eine Kontoeröffnung nicht zwingend notwendig. Erträge werden automatisch überwiesen.
Xenta
Ein Freistellungsauftrag ist für eine Kontoeröffnung nicht zwingend notwendig. Erträge werden automatisch überwiesen.
Xenta
Hallo Xenta
Versuche das ganze mal kurz zu erklären wie ich das verstanden habe.
Die Bank meldet bei erteiltem Freistellungsauftrag die angefallenen Zinsen bis zur Höhe des Freistellungsauftrages. Beispiel Freistellungsauftrag DM 3000,00 angefallene Zinsen 2500,00 Meldung über 2500,00 DM.
Freistellungsauftrag DM 3000,00 angefallene Zinsen 3500,00 Meldung
über 3000,00.
Ist kein Freistellungsauftrag erteilt wird demnach auch keine
Meldung erstellt.
Ist jedoch ein Freistellungsauftrag erteilt auch wenn er nicht ausreicht bist Du registriert, da Deine Bank die bereits einbehaltene Körperschaftssteuer vom Finanzamt zurückfordert.
MFG
daedy
Versuche das ganze mal kurz zu erklären wie ich das verstanden habe.
Die Bank meldet bei erteiltem Freistellungsauftrag die angefallenen Zinsen bis zur Höhe des Freistellungsauftrages. Beispiel Freistellungsauftrag DM 3000,00 angefallene Zinsen 2500,00 Meldung über 2500,00 DM.
Freistellungsauftrag DM 3000,00 angefallene Zinsen 3500,00 Meldung
über 3000,00.
Ist kein Freistellungsauftrag erteilt wird demnach auch keine
Meldung erstellt.
Ist jedoch ein Freistellungsauftrag erteilt auch wenn er nicht ausreicht bist Du registriert, da Deine Bank die bereits einbehaltene Körperschaftssteuer vom Finanzamt zurückfordert.
MFG
daedy
@daedy
soweit ist alles richtig. Wenn aber keine Freistellung erfolgte werden doch Zinserträge mit 30 % Anschlag fällig. Bei Dividenden glaube ich 25 %. Diesen Betrag überweist doch die Bank direkt an das FA. Die Frage ist : passiert das pauschal oder mit Angabe von persönlichen Daten und Depotnr.
Xenta
soweit ist alles richtig. Wenn aber keine Freistellung erfolgte werden doch Zinserträge mit 30 % Anschlag fällig. Bei Dividenden glaube ich 25 %. Diesen Betrag überweist doch die Bank direkt an das FA. Die Frage ist : passiert das pauschal oder mit Angabe von persönlichen Daten und Depotnr.
Xenta
Hallo Xenta
Von den Banken wird der Betrag in einer Summe überwiesen.
Mitteilungen an das FA sind nur im Rahmen einer Steuerfahndung zulässig. Kontrollmitteilungen sind verboten. Sehe allerdings evtl.
ein Problem wenn man sogenannte Namensaktien im Depot hat. Hier erfolgt eine Eintragung ins Aktienbuch der Gesellschaft. Somit ist automatisch ersichtlich wer an der AG beteiligt ist.
MFG Daedy
Von den Banken wird der Betrag in einer Summe überwiesen.
Mitteilungen an das FA sind nur im Rahmen einer Steuerfahndung zulässig. Kontrollmitteilungen sind verboten. Sehe allerdings evtl.
ein Problem wenn man sogenannte Namensaktien im Depot hat. Hier erfolgt eine Eintragung ins Aktienbuch der Gesellschaft. Somit ist automatisch ersichtlich wer an der AG beteiligt ist.
MFG Daedy
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